020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Die Diplomarbeit soll für die Entwicklung der elektronischen
Vorgangsbearbeitung zur digitalisierten Archivierung im Kreisarchiv des
Erzgebirgskreises einen konkreten Beitrag leisten. Im Mittelpunkt der
Arbeit steht die reale Umsetzung von Aktivitäten zum zielbewusstem
kooperativen Zusammenwirken mit der Koordinierungsstelle Retrokonversion
und der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG hinsichtlich der Erschließung
der erforderlichen organisatorischen und ökonomischen Ressourcen zur
fachgerechten Digitalisierung von Findbüchern, einschließlich der
Realisierung einer Veröffentlichung in einem institutsübergreifenden
Portal.
Eine besondere Rolle nehmen in unserer heutigen Geschichts- und Erinnerungskultur neben der historischen Forschung die Vermittlung von Geschichte und historischem Bewusstsein – ebenfalls als Historische Bildungsarbeit bekannt – sowie die Erinnerungsarbeit ein. Archive sehen sich dabei ebenso wie Geschichtsvereine und -werkstätten diesem gesellschaftlichen Bildungsauftrag verpflichtet und v. a. letztere haben die Vermittlung von Geschichte und Geschichtsbewusstsein – auch wenn sich die Motive z. T. geringfügig unterscheiden – in ihren Satzungen direkt verankert. Aber auch in einigen Landesarchivgesetzen ist heute neben der Erforschung gleichfalls die Vermittlung von Geschichte explizit festgehalten. Diese Gemeinsamkeit stellt schließlich eine gute Basis für eine fruchtbare Kooperation von Archiven mit Geschichtsvereinen und -werkstätten dar. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven und Geschichtsvereinen besitzt dabei eine lange Tradition und ist durchaus als älteste Form der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit im Archivwesen anzusehen. Denn wohl noch vor der ersten nachweisbaren Archivalienausstellung 1840 im Landeshauptarchiv des Herzogtums Braunschweig in Wolfenbüttel sowie den ersten archivischen Publikationen im 19. Jhd. haben Archive und Historische Vereine aufgrund personeller Verflechtungen mehr oder weniger bereits zusammengearbeitet. Dieser traditionsreichen Form der historischen Bildungsarbeit ist allerdings im Vergleich zu anderen Formen – z. B. den archivischen Ausstellungen sowie den zahlreichen Publikationen und größeren wissenschaftlichen Arbeiten über die Archivpädagogik – nur wenig Rechnung getragen worden.
In der Bachelorarbeit werden Public Private Partnerships zwischen Bibliotheken und kommerziellen Partnern zur Realisierung von Digitalisierungsvorhaben grundlegend untersucht. Der Fokus des Forschungsinteresses liegt auf der Rollenverteilung zwischen beiden Partnern und der Typisierung der Digitalisierungs-PPP und Einordnung in bereits bestehende Systeme. Vorteile, Motive, Risiken sowie Herausforderungen von Digitalisierungs-PPP werden abschließend dargestellt. Das Ziel der Arbeit ist es, durch die gewonnenen Erkenntnisse zu weitergehenden Untersuchungen anzuregen.
Ich denke, es ist eine der zentralen Aufgaben der Lehrbeauftragten und Honorarprofessoren dieses Fachbereichs, nicht nur die aktuelle Berufspraxis, also das alltägliche Geschäft mit all seinen kreativen Interpretationen der Theorie, in die Ausbildung der Studierenden einzubringen, sondern auch zu prüfen, ob der programmatische Anspruch des gemeinsamen Lernens nicht etwa an der krausen Wirklichkeit werktäglichen Wirkens vorbeizielt. Wenn dem gemeinsamen Lernen später nicht auch ein gemeinsames Handeln folgte, wenn sich in der Praxis also gar keine gemeinsamen Interessenfelder und Kooperationsmöglichkeiten ergäben, wäre dieses Potsdamer Modell eine anmutige, aber letztlich wirkungslose Idee. Gemeinsames Handeln, meine Damen und Herren, ist unerlässlich! Säurehaltige Papiere, schlechte Lagerungsbedingungen, Notfallplanung – das alles sind Themen, die Archive und Bibliotheken gleichermaßen betreffen. Besonders die kostenaufwendige und technisch anspruchsvolle Weiterentwicklung von Massenkonservierungsverfahren werden wir nur gemeinsam voranbringen können. Die Digitalisierung, die in den nächsten Jahren alle Kulturbereiche und -institutionen maßgeblich prägen und verändern wird, ist dabei ja nur ein Gegenstand künftiger spartenübergreifender Kooperationen. Ähnliches gilt natürlich auch für die schon angesprochene Aufgabe des Kulturgutschutzes und der Originalerhaltung. Die jüngsten Gründungen von spartenübergreifenden Notfallverbünden zwischen Archiven, Bibliotheken und Museen etwa in Weimar, Hannover oder Münster sind auch aus der Erfahrung gewachsen, dass es schwierig ist, sich erst dann auf ein gemeinsames Vokabular und ein gemeinsames Handeln zu einigen, wenn die Bibliothek brennt, die Bildersammlung im Elbewasser schwimmt oder das Archiv im Erdboden versinkt. Sprachliche Unterschiede sind auch fachliche Unterschiede. Bibliothekstechnik ist etwas anderes als Archivtechnik. Eine bibliothekarische Systematik ist etwas ganz anderes als eine archivische Tektonik. Und nach Akten kann ich eben nicht mit dem gleichen Suchschlitz recherchieren wie nach Büchern, Bildern oder Bauten. Auch diese fachlichen Unterschiede gilt es zu lehren und zu lernen, wenn wir künftig gemeinsam handeln wollen.
In der vorliegenden Arbeit soll zunächst ein Überblick über die Entwicklung der Zusammenarbeit in Europa gegeben werden. Dieser Überblick bezieht sich größtenteils auf die Europäische Union bzw. ihre Vorgängerorganisationen, die Europäischen Gemeinschaften und ihren Entstehungsprozess. Im Anschluss werden die Inhalte der Wirtschaftspolitik sowie Maßnahmen zur Kulturförderung der EU dargestellt. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven als Kultureinrichtungen steht im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtung. Diese Betrachtung bezieht sich auf europaweite Kooperationen und ist, aufgrund der Ausrichtung der Arbeit auf eine möglichst facettenreiche Darstellung, nicht ausschließlich auf die Grenzen der Europäischen Union bzw. die Förderung durch sie beschränkt. Die Auswahl der vorgestellten Organisationen und Projekte ergibt sich zum einen aus deren großer Bedeutung für das Archivwesen und zum anderen aus ihrer Aktualität. Des Weiteren stellen sie mit ihren unterschiedlichsten thematischen Ausrichtungen wie elektronischen Aufzeichnungen, dem Verfügbarmachen von Kulturgütern über internetgestützte Plattformen sowie der Archivgesetzgebung einen breiten Querschnitt durch die verschiedenen archivischen Aspekte und Anforderungen dar. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass die verschiedenen Organisationen und Gruppen zum Teil gemeinsam an Projekten arbeiten und dieser Umstand die Situation kompliziert erscheinen lässt. Nach dieser Betrachtung der multilateralen Zusammenarbeit wird die Situation anhand deutsch-polnischer Archivkooperation im bilateralen Bereich exemplarisch aufgezeigt. Deutschen und polnischen Archiven bietet sich kraft ihrer gemeinsamen, oftmals konfliktreichen Geschichte ein weites Kooperationsfeld.