020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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In this paper we present a methodological framework for usefulness evaluation of digital libraries and information services that has been tested successfully in two case studies before developing a corresponding tool that may be used for further investigations. The tool is based on a combination of a knowledge base with exploitable and modifiable questions and an open source tool for online-questionnaires.
Die ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft ist Anbieter der weltgrößten fachwissenschaftlichen Literaturdatenbank in den Wirtschaftswissenschaften: ECONIS. In der Datenbank sind derzeit 5,2 Millionen Titelnachweise und 4,2 Millionen Bände14, davon 31.970 laufende Zeitschriftentitel und 134.000 Links zu Internetdokumenten, enthalten. Bisher wurde ECONIS, wie viele andere bibliographische Fachdatenbanken, als reine Nachweishilfe auf der Suche nach Literatur gesehen. Die Datenbank verfügt über einen großen Datenbestand. Es stellt sich die Frage, ob sie für weitere Aufgaben geeignet ist und Motivation für neue, weitere Zielvorstellungen gibt. Für ECONIS, als forschungsorientierte Datenbank, bietet sich das Feld der publikationsorientierten Forschungsevaluation an. Leistungsevaluierungen in der Forschung haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Vergabe von Finanzmitteln ist immer stärker an erfolgreiche Ergebnisse geknüpft. Die Grundlage für Bewertungen sind wissenschaftliche Publikationen. Sie dokumentieren die Ergebnisse der Forschung, Reputation und Verbreitung dieser Veröffentlichungen in der Fachcommunity.
Kann Facebook-Marketing für Archive funktionieren oder ist es nur etwas für
Unternehmen, das Produkte und Dienstleistungen verkaufen will? Kann ein Archiv wirklich von Facebook profitieren und seine Außendarstellung durch eine Seite bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken verbessern? Kann man mit Hilfe von Facebook mehr Besucher in das Archiv oder mehr Anfragen bekommen? Hilft
die Vernetzung mit anderen Archiven ebenfalls dabei, seinen Interessentenkreis zu vergrößern? Ja, all das kann funktionieren. Facebook-Marketing kann von Archiven ebenso genutzt werden wie von Unternehmen oder Dienstleistern. Wie die Umfrage und die Auswertung der Facebook-Seiten gezeigt haben, betreiben einige Archive Facebook-Marketing. Diese Archive konnten durch Facebook mehr Besucher in ihr Archiv locken oder mehr Anfragen akquirieren, was immer eine Folge von gutem Marketing ist. Doch so sehr diese Vorteile überwiegen, so muss jedes Archiv für sich selbst entscheiden ob es an der Vielfalt der sozialen
Medien teilnehmen will und in welcher Form. Bei den sozialen Netzwerken gibt es Mängel beim Datenschutz, mit denen sie immer wieder in die Schlagzeilen der Medien gelangen. Das Archiv muss also für sich selbst abwägen, ob es sich die zusätzliche Arbeit aufhalsen will und mit dem mangelhaften Datenschutz leben kann oder nicht. Als Marketing-Instrument für Archive sind soziale Netzwerke auf jeden Fall möglich.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Ein wichtiger Trend, zumindest in der Theorie des Datenmanagements, ist die Entwicklung weg von einer am Ende des Forschungsprozesses stehenden oder gar nachträglichen Archivierung von Forschungsdaten hin zu einem in den Forschungsprozess integrierten data-lifecycle Management. Die Vision hierbei ist, das bereits während der Konzeptions- und Durchführungsphase eines Forschungsprojektes die Dokumentation, Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten vorbereitet wird, indem beispielsweise die für die Dokumentation erforderlichen Metadaten (manuell, semi- oder vollautomatisch) erfasst und standardkonform aufbereitet werden. Eine eigene Archivierungsphase kann sich dann weitgehend auf die Übergabe der Daten und Datendokumentation an ein Forschungsdatenzentrum beschränken.
Bibliotheken unterstützen heute vermehrt das wissenschaftliche Publizieren durch ihre Angebote wie Hochschulschriften- und Publikationsserver, Universitätsverlage und auch das Hosting von Zeitschriften. Eine umfassende Step-by-Step-Anleitung - ein Leitfaden für das Publizieren einer wissenschaftlichen Open-Access-Zeitschrift könnte dazu beitragen, mehr Bibliotheken, Wissenschaftler und andere zu animieren selbst auf diesem Gebiet tätig zu werden. Diese Arbeit gibt einen Überblick und einen kurzen Einblick in die Literatur zu Publikationsleitfäden. Darüber hinaus werden Aspekte, die ein umfassender Leitfaden zur Entwicklung und Realisierung einer Open-Access-Zeitschrift beinhalten sollte, herausgearbeitet. Neun Leitfäden und deren herausgebende Institutionen werden in dieser Arbeit vorgestellt. Sie heben sich auf Grund unterschiedlich ausgerichteter Ziele und Gewichtungen voneinander ab - gemeinsame Themen erfahren zudem eine unterschiedliche Betonung. Einige Leitfäden begleiten die strategisch-planerische Phase eines Projektes zur Entwicklung einer neuen Publikation, andere geben verstärkt Hilfestellung bei der Umsetzung. Der zweite Teil beschäftigt sich in Anlehnung an die vorgestellten Leitfäden mit den Themen, die ein umfassender Leitfaden für die Entwicklung einer Open-Access-Zeitschrift Planenden einer solchen Unternehmung an die Hand geben sollte.
Im Zuge der wirtschaftlich dominierten Globalisierung gewinnt die Pflege des kulturellen Austauschs ein immer größeres Gewicht. Für die daraus erwachsenden Aufgaben in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt in der Politik Bewusstsein zu schaffen und Unterstützung zu gewinnen, bleibt eine Daueraufgabe.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
Die Archivierung von Schulunterlagen ist äußerst vielfältig. Neben Unterlagen aus schulischer Provenienz müssen außerdem auch Unterlagen der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden archiviert werden. Hierfür sind neben den kommunalen auch staatliche Archive zuständig. Die Schriftgutverwaltung der meisten Schulen ist stark verbesserungswürdig. Die Archive sollten hier beratend tätig werden. Durch regelmäßige Kontakte zu den einzelnen Schulen kann die Überlieferungsbildung langfristig entscheidend verbessert werden. Zur Sicherung der aktuell noch vorhandenen Altunterlagen empfiehlt sich eine systematische Erfassung und Sichtung aller Schulen innerhalb des eigenen Archivsprengels. Im Vorfeld durchgeführte Recherchen zur Entwicklung des lokalen Schulwesens erleichtern dabei das Vorgehen. Die Bewertung von Schulunterlagen kann durch Bewertungsmodelle vereinfacht werden. Für den staatlichen Bereich liegen solche Modelle bereits vor. Ein kommunales Bewertungsmodell existiert gegenwärtig noch nicht, sollte aber in Kooperation einzelner Kommunalarchive erstellt werden. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem jeweils regional zuständigen staatlichen Archiv anzustreben, um eine »Überlieferungsbildung im Verbund« zu erreichen. Für die Übernahme und Kassation von Unterlagen bietet sich ein standardisiertes Verfahren an. Um »wilde Kassationen« zu verhindern, sollten die Kosten für die Aktenvernichtung zentral vom Archiv übernommen werden. Das Kommunalarchiv Minden hat mit einer entsprechenden Regelung seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Bei der Erschließung von Schulunterlagen sollte zur Arbeitserleichterung eine einheitliche Klassifikation für alle Schulbestände verwendet werden. Zentrale Schulunterlagen wie z.B. die Schulchroniken sollten zur leichteren Nutzbarkeit in digitaler Form im Internet präsentiert werden. Bei der Nutzung von bestimmten Schulunterlagen sind neben den archivischen Schutzfristen auch das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Leider ist hier in manchen Bereichen die Rechtslage nicht immer ganz eindeutig. Hier wäre eine weitere Präzisierung wünschenswert.
Obgleich es der Europäischen Union nicht gelungen ist, im Entwurf der EU-Charta auch nur mit einem Wort an die Herkunft Europas aus dem
Christentum zu erinnern, so sei doch ein Wort der Evangelien an den Anfang
gestellt. Es ist jener Satz, den Jesus über das Töchterlein des Jairus sagt: „Non morta est, sed dormit ... .“ Sie ist nicht tot, sie schläft nur.
Vielleicht gibt es ja selbst in einer „Gesellschaft des Vergessens“ – wie uns der Ägyptologe und Forscher des kulturellen Gedächtnisses, Jan Assmann, definiert hat – die Möglichkeit, dass ein Buch die Augen aufschlägt
und uns anblickt wie ein Mensch unserer Tage. In diesem Sinne hat offenbar
auch Goethe noch an die Auferstehung von Büchern geglaubt, als er 1801 in den Tag- und Jahresheften notierte: „Man fühlt sich (in einer Bibliothek) wie in der Gegenwart eines großen Kapitals, das geräuschlos
unberechenbare Zinsen spendet.“ Und doch bleibt eine peinliche Frage. Selbst Goethe hat diese Frage in
seinem Zitat aus dem Jahr 1801 noch gar nicht berührt. Sie lautet: Wem in unserer Gesellschaft spendet eigentlich die Bibliothek noch „geräuschlos unberechenbare Zinsen“? Wie ist es bestellt um unser Interesse am kulturellen
Gedächtnis in den Schatzkammern des Wissens?