020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Sowohl durch die unterschiedlichen Akzessionen der Objekte als auch die verschiedenen Materialarten werden die Sammlungen angereichert und vergrößern das Spektrum. Dementsprechend können als analoge Bildformate beispielgebend Negative, Postkarten oder Dias aufgeführt werden. Zusätzlich zum analogen Sammlungsbestand kommen seit den letzten Jahrzehnten digitale Fotografien hinzu. Diese entstehen zum einen aus bestanderhaltenden Gründen bei der Digitalisierung von analogen Fotos und zum anderen direkt bei der Aufnahme und werden als „Born-digitals“ oder „genuin digital“ bezeichnet. Jede Beschaffenheit, ob physisch oder digital, bedarf außerdem der individuellen Handhabung im Umgang, bei der Übernahme und Bewertung sowie der Lagerung und Archivierung. Besonders kleine bis mittelgroße Archive sehen sich schon mit der vorhandenen unbearbeiteten Masse an analogem Sammlungsbestand der Fotografien überfordert. Die immer häufiger werdenden Übergaben und Übernahmen mit enthaltenen digitalen Fotografien und die damit resultierenden Probleme verschlechtern diesen Zustand ungemein. Aufgrund dessen ist Ziel und Gegenstand dieser Arbeit, die Hypothese zu untersuchen, ob es geeignete Vorgehensweisen gibt, die Handhabung, die Übernahme und die anschließende Archivierung von analogen und digitalen Fotografien in einem effektiven und konsistenten Workflow zueinander zu ermöglichen.
Generell haben sich Homepages als ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit von Archiven etabliert. Ihr Nutzen wird nicht mehr in Frage gestellt, die breite Bevölkerung kann sie problemlos benutzen. Aber - es ist auch ein gewisser Gewohnheitseffekt eingetreten. Der Verfasser untersucht in seiner Arbeit regionale Wirtschaftsarchive aus mehreren Gründen. Da es bundesweit nur 10 solche Einrichtungen gibt, besteht eine gute Vergleichbarkeit. Wirtschaftsarchive leisten mit ihren einzigartigen, wirtschafts- und industriegeschichtlichen archivalischen Quellen einen wesentlichen Beitrag zur ökonomischen Identität der Bundesländer. Ein weiterer Grund für die Anfertigung der Arbeit ist die in den letzten Jahren scheinbar geringfügige bzw. mangelnde Auseinandersetzung mit dem Thema „Archivische Homepage“ in der Literatur. Hier möchte der Verfasser mit seiner Untersuchung ansetzen und verfolgt dabei das Ziel, die Leserinnen und Leser auf diesen Aufgaben- und Verantwortungsbereich von Archiven aufmerksam zu machen.
Anforderungen an und Vergleich von Archivierungssystemen am Beispiel des Stadtarchivs Nürnberg
(2016)
Ziel der Arbeit ist ein Vergleich von Systemen zur digitalen Langzeitarchivierung. Ausgangspunkte sind der geplante Aufbau eines Digitalen Archivs im Stadtarchiv Nürnberg und die Übernahme von elektronischen Akten aus einem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem (DMS/VBS). Der Vergleich der Archivierungssysteme beschränkt sich auf den Übernahmeprozess, d. h. auf die Funktionseinheit Ingest des OAIS-Referenzmodells. Der Ingestprozess wirkt sich auf die Bewahrung der Integrität und Authentizität digitaler Objekte sowie auf die Bestandserhaltung aus. Daher soll festgestellt werden, wie sich die Systeme u.a. bei der Identifizierung und Validierung von Dateiformaten, bei Formatkonvertierungen, im Umgang mit Metadaten und bei der Dokumentation des Übernahmeprozesses sowie bei der Bildung von Archivinformationspaketen unterscheiden.
In einem prozessorientierten Ansatz wird zunächst ein modellhafter Übernahmeprozess für elektronische Akten aus einem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem (DMS/VBS) entworfen. Anhand dieses Übernahmeprozesses wird ein Anforderungskatalog entwickelt, der als Grundlage für Gespräche mit Anbietern von Archivierungssystemen dient. Die Merkmale der Archivierungssysteme werden einander gegenübergestellt. Anhand der Auswertung werden Empfehlungen für das Stadtarchiv Nürnberg gegeben, worauf bei der Entscheidung für ein Archivierungssystem zu achten ist. Betrachtet werden die Systeme DIMAG (Landesarchiv Baden-Württemberg, Hessisches Landesarchiv, Staatliche Archive Bayerns), DiPS bzw. DiPS.kommunal (HP/SER, Stadt Köln, Landschaftsverband Westfalen-Lippe), FAUST 8 Professional (Land Software-Entwicklung) und scopeOAIS (scope solutions ag).
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Das Medium Podcast ist im Vergleich zu anderen, wie Büchern, Zeitschriften oder auch Schallplatten, ein recht junges. Es existiert erst seit dem Jahr 2004 unter der Bezeichnung Podcast und beinhaltet, wie Annik Rubens im Eingang seines Buches „Podcasting – Das Buch zum Audiobloggen" beschreibt, Erzähl- und Unterhaltungselemente, die ein Buch, eine Webseite oder ein Hörspiel den Leser*innen beziehungsweise Hörer*innen nicht bieten können. Was unterscheidet dieses scheinbar neue Medium von traditionellen Medien, was macht es so besonders und ist dieses Besondere es wert es auf Dauer zu erhalten?
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Betrachtung des Mediums Podcast zur Ermittlung einer Vorgehensweise und die Beweisführung der Notwendigkeit bezüglich der Archivierung und Nutzung im kommunalen Archivbereich. Dabei müssen jedoch nicht nur archivfachliche Fragen zur Bewertung und Übernahme beachtet werden, sondern auch rechtliche Fragen in Bezug auf die Übernahme sowie auch die anschließende Nutzung beantwortet werden. Das Resultat der Bachelorarbeit ist damit eine ganzheitliche Betrachtung des Themenfeldes Podcast-Archivierung im Arbeitsbereich der kommunalen Archive.
Eine der Herausforderungen der Arbeit der Gedenkstätte ist das abnehmende Interesse der Öffentlichkeit am Nationalsozialismus und dem Holocaust, weil sich deren Interesse zu aktuelleren Themen verlagert. Ein großes Problem der Öffentlichkeitsarbeit ist außerdem das Aussterben der Zeitzeugen. Viele der bisher angewandten Methoden, wie Zeitzeugengespräche im Rahmen von Sonder- oder Gedenkveranstaltungen, können dadurch schon jetzt oder in absehbarer Zeit nicht mehr umgesetzt werden. So wird langfristig eine wichtige Quelle wegfallen. Zudem wird nicht mehr die Existenz der Überlebenden zeigen, dass es auch heute noch wichtig ist, sich mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen zu befassen. Das baldige Fehlen deren mahnender Stimmen kann zur Bewährungsprobe für jetzige und nachfolgende Generationen werden. Um das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Themen zu erhalten oder zu erneuern und zu zeigen, dass sie auch heute noch relevant sind und im Gedächtnis der Gesellschaft bleiben müssen, ist es wichtig, neue Methoden der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit zu finden und umzusetzen. Dabei ist es sinnvoll, das Archiv der Gedenkstätte stärker in diese Aufgaben zu integrieren.
In dieser Arbeit möchte ich mich mit dem Medium Film beschäftigen und erforschen, wie sehr die Darstellungen von Archiven in Filmen auf Menschen einwirken können und ihre Wahrnehmung beeinflussen. Anhand des Thrillers „Illuminati“ und der Dokumentation „Das Geheimnis der Akten“ werde ich dieses Thema erforschen. In dieser Arbeit werde ich mich mit dem Gebiet der Filmanalyse auseinandersetzen. Die Filmanalyse befasst sich mit ästhetischen und dramaturgischen Entscheidungen. In dieser Analyse werde ich mich lediglich auf drei Aspekte beziehen, nämlich die Einstellungsgröße, die Kameraperspektive und die Kamerabewegung. Die von mir ausgewählten Sequenzen aus den Filmen „Illuminati“ und „Das Geheimnis der Akten“ werden unter Berücksichtigung der genannten Kriterien analysiert. Ich habe mich für die Durchführung einer Befragung von Schüler*innen an der Evangelischen Schule Neuruppin entschieden. Zunächst beschäftige ich mich mit den Grundlagen für die Erstellung einer Befragung. Infolgedessen stelle ich meine Fragebögen vor sowie die Gruppe der Befragten und die Durchführung. Ich werde die erhaltenen Daten auswerten und visuell Darstellen. Zuletzt werden die erlangten Ergebnisse aus der Filmanalyse und die Ergebnisse aus der Umfrage miteinander verglichen, um mögliche Zusammenhänge und mögliche Erkenntnisse aufzuzeigen.
Eine Möglichkeit der Nutzung und Vermittlung des Archivbestands ist das Konzept eines „House of Stories“, das zurzeit in den Bibliothekswissenschaften behandelt, diskutiert und bereits angewandt wird. Das „House of Stories“ baut auf dem „four-space“ Modell für dänische Bibliotheken auf. Auch einzelne Museen arbeiten bereits in Ansätzen nach diesem Modell. Manche Archive wenden, bewusst oder unbewusst, das Modell in Ansätzen ebenfalls schon an. Es scheint damit für sie mindestens genauso interessant zu sein wie für andere Kultureinrichtungen auch. Doch ist dieses Modell für Archive wirklich geeignet und umsetzbar?
Ziel der Arbeit soll eine Analyse und Prüfung des Modells zur Anwendung auf Archive sein. Es ist zu prüfen, welche Elemente tatsächlich übertragbar sind. Die Untersuchung erfolgt anhand einer Reihe archivischer Spezifika. Da das Modell ursprünglich für Bibliotheken entwickelt wurde, werden zudem die archivischen Spezifika, wo es erforderlich und sinnvoll ist, den Spezifika der Bibliotheken und teilweise auch der Museen gegenübergestellt.
Es gibt unzählige Bücher über den Philosophen, Soziologen, Psychologen und Historiker Michel Foucault (1926 - 1984) und in unzähligen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften stößt man auf seinen Namen. Er hat Begriffe wie Dispositiv, Diskurs, Macht und Wissen geprägt und zählt zu den bedeutendsten Denkern des 20. Jahrhunderts. Manche nennen ihn Archivar ohne Archiv oder bezeichnen ihn als einen der bedeutendsten Archivtheoretiker. Dies liegt auch an der archivorientierten Art und Weise, wie er gedacht und gearbeitet hat.
Foucaults Archiv erscheint als eines von drei Elementen seiner Diskursanalyse. Das nächste Kapitel widmet sich den anderen beiden Teilen, den Aussagen und Diskursen. Das Kapitel unter dem Punkt 3. behandelt zum einen das Archiv bei Foucault selbst und zum anderen die Rezeption seines Archivkonzepts in anderen Wissenschaften. Dabei wird das Archiv nicht aus seinem Inneren und seinen eigenen Gesetzen betrachtet, sondern nimmt eine Perspektive von außen ein und verbindet dabei unter anderem ethnologische, philosophische, historische und medienarchäologische Ansätze. Dadurch wird dem Feld der möglichen Aussagen durch andere Diskurse ein Rahmen gesetzt und begreift sich durch die Ansätze der Diskursanalyse als interdisziplinär. Diese Betrachtungen werden in einem weiteren Kapitel an einem konkreten Beispiel, der „Biographischen Datenbank jüdisches Unterfranken“ gedeutet. Zuletzt wird ein Ausblick mit einigen Anregungen aufgestellt. Damit soll ein Paradigmenwechsel nach Foucault aufgezeigt werden, dass das Archiv weder ein neutraler, noch ein passiver Ablageort ist. Vielmehr ist es eine wissensproduzierende und transformierende Institution, welche eine bedeutende Position im kulturellen Gedächtnis einnimmt, die ein bestimmender Faktor ist, wie nachfolgende Generationen auf unsere Gesellschaft und ihre Vergangenheit blicken werden.
In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Archivierung von Patientenunterlagen aus Einrichtungen in privater Trägerschaft rechtlich zulässig ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit durch die archivische Übernahme nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzt wird. Zu diesem Zweck soll zunächst der Schutzumfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht anhand der entsprechenden Rechtsgrundlagen skizziert werden. Die daran anschließende Auseinandersetzung mit den archivgesetzlichen Regelungen zu Unterlagen, die einer Rechtsvorschrift über Geheimhaltung unterliegen, dient vor allem der Klärung des Ausmaßes, in dem die Schweigepflicht von den Archivgesetzen durchbrochen wird. Darauf folgt die schrittweise Untersuchung der rechtlichen Zulässigkeit der Archivierung von Krankenakten aus privatrechtlichen Institutionen. Zum einen wird hier insbesondere auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingegangen werden. Zum anderen soll in Rückgriff auf das erste Kapitel anhand eines Fallbeispiels diskutiert werden, bis zu welchem Grad die ärztliche Schweigepflicht tatsächlich der archivischen Übernahme von Patientenakten entgegensteht. Darauf aufbauend wird abschließend diskutiert werden, welche Maßnahmen bei der Übernahme derartiger Unterlagen als Depositum einer Verletzung der Schweigepflicht vorbeugen könnten.