020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Aktuell stellt sich die Frage, wie Vielfalt in einer modernen Gesellschaft begegnet und wie sie gestaltet werden kann. Bildungseinrichtungen müssen in ihrer Arbeit den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit herausstellen, sodass alle Menschen, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Alter, Geschlecht oder Religion gemäß unserer Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsgesetze frei entfaltet leben können. Eine informierte Öffentlichkeit bildet dabei die grundlegende Voraussetzung für Demokratisierung und ein Gemeinwesen, das auf Teilhabe und Gemeinsamkeit ausgelegt ist. Bibliotheken haben in demokratischen Gesellschaften den Auftrag, Meinungs- und Informationsfreiheit ohne Einschränkungen zu fördern und somit Bürger in ihrem Streben nach Selbstbestimmung und freier Meinungsbildung zu unterstützen. Da das Thema dieser Arbeit innerhalb der Bibliothekswissenschaft den Bereich der Bibliotheksethik tangiert, werden im Folgenden zuerst Grundlagen der Ethik und der Diversitätsbegriff geklärt. Es wird untersucht, auf welchen rechtlichen und fachlichen Richtlinien und Grundlagen hin Diversität in Bibliotheken zu finden ist. Das Thema „Diversität“ ist im Sinne des Diversitätsmanagements ein Aspekt, der oft in der Personalplanung von Bibliotheken eine Rolle spielt, diese Arbeit untersucht aber den Bestand. Bibliotheksbestände sind grundsätzlich pluralistisch, d.h. vielfältige Ideen, Vorstellungen und Ansichten spiegeln sich darin wider. Diversität muss sich also auch im Bestandsmanagement von Öffentlichen Bibliotheken wiederfinden und über ein theoretisches Bekenntnis auf dem Papier hinausgehen. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen und soll die Bedeutung von Diversität in Kinder- und Jugendbuchbeständen Öffentlicher Bibliotheken herausstellen.
Die Mehrheit der europäischen Länder verfügt über ein Bibliotheksgesetz, welches Bibliotheken absichert. Obwohl bereits sehr viel länger Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für Bibliotheken diskutiert wurde, verabschiedete Deutschland bisher kein entsprechendes Gesetz.
Stattdessen ist es seit der Föderalismusreform (2006) vollständig den Ländern überlassen Kultur- und Bildungsangelegenheiten, zu denen Bibliotheken zweifellos zählen, innerhalb ihres Verwaltungsgebietes gesetzlich abzusichern. Stand jetzt wurde dies jedoch nur von fünf Bundesländern durch ein Bibliotheksgesetz bewerkstelligt. Die vorliegende Arbeit untersucht hauptsächlich anhand von Drucksachen und Plenarprotokollen, welche Faktoren eine Verabschiedung begünstigten und welche Faktoren vielleicht auch einen negativen Einfluss hatten. Die untersuchten Faktoren wurden im Vorfeld festgelegt, basierend auf reinen Vermutungen. Im ersten Abschnitt der Arbeit wird ein kurzer Überblick gegeben, was Bibliotheksgesetze sind. Dazu kommt ein kurzer Abriss der bisherigen Prozesse in den einzelnen Bundesländern. Im zweiten Abschnitt folgt die eigentliche Analyse. Untersucht werden eventuelle Auslöser einer Diskussion, aber auch an dem Prozess Beteiligte. Ebenso folgt eine Überprüfung des Inhalts von bereits existierenden Gesetzen und eingereichten Entwürfen. Zuletzt werden
Argumente der Akteure für oder gegen ein Bibliotheksgesetz genauer untersucht. Nach diesem Abschnitt folgt eine Zusammenfassung, welche Faktoren positiv einwirken und welche eher negativ.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Abbildung der Migration nach 1945 in der Überlieferung des Landesarchivs Baden-Württemberg zu geben, die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung anhand dieses Ergebnisses zu analysieren und Möglichkeiten zum Ausbau der Überlieferung zur Migration aufzuzeigen. Hierfür werden die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung des Landesarchivs beschrieben und die Bewertungsmodelle vorgestellt. Der zeitliche Schwerpunkt der Arbeit liegt zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Zerfall des Ostblocks 1990. In diesem Zeitraum erfolgten drei Phasen mit größeren Migrationsaufkommen, die als Beispiele vorgestellt werden: Die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge aus den Ostgebieten des ehemaligen Deutschen Reiches ab 1944/45, die Arbeitsmigranten der Wirtschaftswunderzeit ab 1955 und die Spätaussiedler und Balkanflüchtlinge ab 1990. Die Unterlagen der dritten Phase werden ab diesem Jahr archivreif, soweit es sich um klassisches Behördenschriftgut mit einer regulären Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren handelt.
Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag und werden zudem von Unternehmen als Marketinginstrumente genutzt. Auch Archive sind zunehmend in den Sozialen Medien vertreten, wobei die meisten Archive nicht nur eine Anwendung, sondern eine Mischung aus mehreren sozialen Netzwerken sowie Fotos- und Videoplattformen und Blogs nutzen.