020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die Sammlungstätigkeit auf der einen Seite und der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, mit dem Ziel einer vermehrten Benutzung der Archive und den veränderten Fragestellungen und Anforderungen durch die Nutzer auf der anderen Seite, erscheinen als zwei Seiten einer Medaille. Es wird deutlich, dass die Archive nur mit einer zielgerichteten Sammlungstätigkeit diese Nachfrage befriedigen können und sich gleichzeitig neue Nutzergruppen erschließen. In der Arbeit wurde dennoch an vielen Stellen der Zwiespalt zwischen amtlicher Aufgabenerfüllung, den so genannten Kernaufgaben, und den zusätzlichen Aufgaben deutlich. Dieses Paradoxon, auf welches die Archive mit jeweils individuellen Schwerpunktsetzungen ihrer archivischen Tätigkeiten reagieren, betrifft die Sammlungstätigkeit ebenso wie die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Betrachtung der archivischen Sammlungen sollen auch die Kehrseiten nicht unerwähnt bleiben. Es steht außer Frage, dass die Sammlungstätigkeit Zeit und personelle und materielle Ressourcen bindet, die eventuell an anderer Stelle fehlen. Auch kann man die generelle Bedeutung der Sammlungen nicht pauschalisieren, da der Quellenwert und die Nutzung zwischen den einzelnen Sammlungsgutarten sehr unterschiedlich ist.
„Fremdbestände“ im Archiv
(2020)
Im Januar 2020 wurde ich bei einem Magazinrundgang im Diözesanarchiv Rottenburg (im Folgenden: DAR) auf Filmrollen aufmerksam, die mit einem Etikett „Katholisches Filmwerk“ gekennzeichnet waren. Auf meine Frage, was denn genau das Katholische Filmwerk sei, erhielt ich von der Leiterin des DAR die Antwort, dass es sich bei dem Bestand (im Folgenden: KFW) um einen „Fremdbestand“ handele, der bisher noch unbearbeitet sei. Der Grund: Das KFW sei eine überdiözesane Einrichtung mit einer inhaltlich überdiözesanen Überlieferung, weswegen die Archivleitung gar nicht genau wisse, ob der Bestandsbildner überhaupt in die archivische Zuständigkeit des DAR falle und/oder die Überlieferung zum „Überlieferungsprofil“ des DAR passe. Darüber hinaus liege mit der Filmüberlieferung eine Überlieferungsform bzw. Archivaliengattung vor, mit der das DAR bislang kaum Erfahrung gesammelt habe. Es sei daher fraglich sei, ob das DAR diesen Bestand adäquat zu erschließen vermag. Diese Aussagen waren die Initialzündung für die vorliegende Arbeit. Das KFW soll dabei nur beispielhaft stehen für Bestände in Diözesanarchiven, die nicht unmittelbar in die Zuständigkeit eines bestimmten Archivs fallen, somit einerseits in gewisser Weise einem unbestimmten „Graubereich“ angehören und daher als „fremd“ angesehen werden können, andererseits aber inhaltlich-thematisch der Überlieferung des eigenen Archivs nicht völlig fernstehen.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
Die Diplomarbeit setzt sich mit der Veröffentlichung der Beständeübersichten im Internet auseinander. Die Präsentation dieser ist eine wichtige Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und bietet neue Wege zur Benutzung im Archiv. Wie eine Onlinestudie des Beratungsunternehmens Pricewaterhouse-Coopers zeigt, nutzen die Anwender das Internet zum größten Teil zur Beschaffung von Informationen und Wissenschaftler bilden dort keine Ausnahme. Die Anwender wollen schnell und auf leichte Art und Weise auf Informationen zugreifen und wenn die Archive ihre Benutzer nicht verlieren wollen, sollten sie ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung ihrer Unterlagen legen. Die besten Beständeübersichten helfen nichts, wenn sie vom Nutzer nicht verstanden und verwendet werden. In der Arbeit wird der Aspekt der Usability genauer betrachtet. Es werden zuerst allgemein die Beständeübersichten im Internet und die Entwicklung und Bedeutung der Usability beleuchtet. Anschließend wird untersucht, wie die Usability von Beständeübersichten in der Theorie nach den allgemeinen Usability-Kriterien dargestellt und verbessert werden kann. Im Anschluss daran wird ein Blick auf den momentanen Stand der Archivpräsentationen und ihren Beständeübersichten geworfen und mit Hilfe der allgemeinen Kriterien untersucht, inwiefern die Bestände bereits nutzerfreundlich gestaltet sind.
Social-Media-Konzepte, ebenso wie Social-Media-Marketing und -Strategien sind nicht nur etwas womit sich Unternehmen beschäftigen, auch Archive gehen, wenn zunächst zurückhaltend, mit der Zeit den Weg in das Web 2.0 und die sozialen Medien. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Erstellung eines Social-Media-Konzeptes, welches konkret am Beispiel des Archivs der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum entwickelt wird. Unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur, finanzieller und personeller Ressourcen geht es dabei auch um die Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit des Konzeptes in der Praxis. Daher soll auch der erforderliche tägliche bzw. wöchentliche Zeiteinsatz für die Arbeit an und mit den sozialen Medien eruiert werden. Außerdem wird die rechtliche Lage bei der Veröffentlichung von Archivalien in sozialen Medien und den ausgewählten Social-Media-Kanälen eingegangen.
Es soll sich bei dem Konzept um kein für alle Archivsparten allgemeingültiges Idealmodell handeln, sofern dies überhaupt möglich ist. Es kann aber für kleinere Archive mit ähnlichen Rahmenbedingungen wie jenes der Stiftung Neue Synagoge in Berlin als Empfehlung gelten.
Archivgut erhält sich nicht von selbst, sondern es bedarf vieler technischer Maßnahmen, um seinen Verfall zu verhindern sowie seine Benutzbarkeit zu sichern. Wie das Wort „Bestandserhaltung“ schon besagt, geht es dabei um die Erhaltung der Bestände, also die Vermeidung bzw. Verringerung von Schadenspotentialen. Im Vordergrund steht immer die Verpflichtung zum Schutz der übernommenen Archivalien und deren Benutzbarkeit. Wird dabei vorausschauend vorgegangen und bereits zu Beginn in günstige Aufbewahrungsbedingungen investiert, werden später weitaus höhere Kosten für die Reparatur und Instandsetzung stark geschädigter Überlieferungen eingespart. Vorrangiges Ziel der Archivarbeit sollte immer die Erhaltung und Benutzbarkeit der Bestände sein. Mit vernichteten Überlieferungen gehen auch alle darin enthaltenen Informationen verloren. Sämtliche Forschungen zur Thüringer Kirchengeschichte, zur Orts- und Zeitgeschichte und zur Genealogie im Territorium der Thüringer Landeskirche wurzeln auf den Informationen, welche in den Beständen des Landeskirchenarchivs enthalten sind.
Sowohl durch die unterschiedlichen Akzessionen der Objekte als auch die verschiedenen Materialarten werden die Sammlungen angereichert und vergrößern das Spektrum. Dementsprechend können als analoge Bildformate beispielgebend Negative, Postkarten oder Dias aufgeführt werden. Zusätzlich zum analogen Sammlungsbestand kommen seit den letzten Jahrzehnten digitale Fotografien hinzu. Diese entstehen zum einen aus bestanderhaltenden Gründen bei der Digitalisierung von analogen Fotos und zum anderen direkt bei der Aufnahme und werden als „Born-digitals“ oder „genuin digital“ bezeichnet. Jede Beschaffenheit, ob physisch oder digital, bedarf außerdem der individuellen Handhabung im Umgang, bei der Übernahme und Bewertung sowie der Lagerung und Archivierung. Besonders kleine bis mittelgroße Archive sehen sich schon mit der vorhandenen unbearbeiteten Masse an analogem Sammlungsbestand der Fotografien überfordert. Die immer häufiger werdenden Übergaben und Übernahmen mit enthaltenen digitalen Fotografien und die damit resultierenden Probleme verschlechtern diesen Zustand ungemein. Aufgrund dessen ist Ziel und Gegenstand dieser Arbeit, die Hypothese zu untersuchen, ob es geeignete Vorgehensweisen gibt, die Handhabung, die Übernahme und die anschließende Archivierung von analogen und digitalen Fotografien in einem effektiven und konsistenten Workflow zueinander zu ermöglichen.
Das Medium Podcast ist im Vergleich zu anderen, wie Büchern, Zeitschriften oder auch Schallplatten, ein recht junges. Es existiert erst seit dem Jahr 2004 unter der Bezeichnung Podcast und beinhaltet, wie Annik Rubens im Eingang seines Buches „Podcasting – Das Buch zum Audiobloggen" beschreibt, Erzähl- und Unterhaltungselemente, die ein Buch, eine Webseite oder ein Hörspiel den Leser*innen beziehungsweise Hörer*innen nicht bieten können. Was unterscheidet dieses scheinbar neue Medium von traditionellen Medien, was macht es so besonders und ist dieses Besondere es wert es auf Dauer zu erhalten?
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Betrachtung des Mediums Podcast zur Ermittlung einer Vorgehensweise und die Beweisführung der Notwendigkeit bezüglich der Archivierung und Nutzung im kommunalen Archivbereich. Dabei müssen jedoch nicht nur archivfachliche Fragen zur Bewertung und Übernahme beachtet werden, sondern auch rechtliche Fragen in Bezug auf die Übernahme sowie auch die anschließende Nutzung beantwortet werden. Das Resultat der Bachelorarbeit ist damit eine ganzheitliche Betrachtung des Themenfeldes Podcast-Archivierung im Arbeitsbereich der kommunalen Archive.
Die digitale Bauakte
(2017)
Die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung birgt tiefgreifende Veränderungen für die Schriftgutverwaltung. Die Umstellung von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung führt zu Verwerfungen herkömmlicher Arbeitsmethoden und fordert ebenso eine Anpassung bisheriger archivfachlicher Konzepte. Die Arbeit untersucht die Entstehung des heutigen Verwaltungsschriftgutes anhand eines konkreten Verwaltungsverfahrens: dem Baugenehmigungsverfahren. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird sowohl die archivische Bewertung als auch die Übergabe an das zuständige Kommunalarchiv (neu) diskutiert. Fachgespräche mit MitarbeiterInnen der unteren Bauaufsichtsbehörden im Land Brandenburg ermöglichen Einblicke in die (noch) analogen sowie die digitalen Arbeitsabläufe des heutigen Baugenehmigungsverfahrens und liefern damit ein konkretes Bild von der Bauakte als zukünftige Archivale.
Bauakten liegen heute in einer anderen Form vor als bisher. Ihr Aufbau und Inhalt wird durch den Einsatz IT-gestützter Systeme bestimmt. Eine vollständige digitale Bauakte existiert in Brandenburg derzeit noch nicht. Hierfür fehlen gesetzliche und infrastrukturelle Grundvoraussetzungen. Stattdessen gilt die papiergebundene Akte weiterhin als führend. Parallel dazu werden Informationen zu Vorgängen aber auch digital – in Fachverfahren – vorgehalten. So entsteht eine hybride Bauakte. Solche hybriden Ablagen sind typisches Charakteristikum der heutigen Aktenführung und stellen ArchivarInnen zunehmend vor neue Herausforderungen.