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Institut
Bei Informationssystemen wie Ratsinformationssysteme (RIS), denen i.d.R. Datenbanken zugrunde liegen, handelt es sich um eine neue Quellenart. Ergo entsteht auf diesem Wege eine potenzielle neue Archivalienart. Aufgrund ihrer Komplexität sowohl hinsichtlich ihres quantitativen Datenumfangs als auch ihrer Struktur bedarf es veränderter Bewertungskriterien, um eine dauerhafte Erhaltung und Nutzbarmachung von Inhalten aus RIS gewährleisten zu können. Inhalt (Umfang, Struktur, Archivwürdigkeit), Nutzungsformen („look and feel“, d.h. Erscheinungsbild und Bearbeitungsformen, signifikante Eigenschaften) sowie Archivfähigkeit müssen gleichermaßen betrachtet werden. Es ist jedoch immer mit Inhalts- und/ oder Funktionsverlust zu rechnen. Der „Königsweg“ für einen Export von Inhalten aus Systemen bilden Schnittstellen. Im Hinblick auf OAIS-Konformität (Open Archival Information System) stellen daher im Rahmen der Übernahme zu konstituierende SIPs (Submission Information Packages, Ablieferungsinformationspakete) einen möglichen Lösungsweg dar.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.
Die Dokumentation von Restaurierungsphasen in der Konservierung und Restaurierung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Historie restauratorischer Objekte dar. Die in ihr enthaltenen Daten und Informationen bilden die Grundlage für das Wissen um ein restauratorisches Objekt und sind innerhalb der Fachdisziplin unverzichtbar. Diese Master-Thesis beschäftigt sich mit der Frage, ob und vor allem wie diese Daten der Dokumentationen an der Fachhochschule Potsdam, die digital in einer datenbank-gestützten Web-Anwendung verwaltet werden, im Sinne des Semantic Web aufbereitet werden können. Motivation für diese Arbeit sind die dadurch erwarteten Mehrwerte in Form einer gesteigerten Informationsqualität, die sich vor allem in Vollständigkeit und Korrektheit bei Such- und Findevorgängen zeigt, sowie in Form von neuen Recherchemöglichkeiten durch Informationsanreicherung und -integration. Weiterhin ist es somit möglich die Daten der Fachhochschule Potsdam als Teil der Linked Data Cloud zur Verfügung zu stellen und sie so für andere Anwendungen oder die Anreicherung fremder Daten nutzbar zu machen. Welche Bedeutung die semantische Anreicherung für die Fachdisziplin hat wird in der Einleitung untersucht. Im informationswissenschaftlichen Teil wird dann auf die Möglichkeiten zur Umsetzung der Ziele eingegangen. Danach folgt im praktischen Teil die Dokumentation der Konzeption und Modellierung. Diese Arbeit abschließend wird ein Ausblick gegeben und ein Fazit gezogen.
Personal Digital Archiving
(2016)
Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen in immer stärkerem Ausmaß Dateisammlungen privater Bürger, die für sie persönlich relevante Unterlagen enthalten. Gleichzeitig wird durch ein ungünstiges Nutzerverhalten und technische Risiken die dauerhafte Nutzbarkeit dieser privater Daten bedroht. Die Arbeit untersucht, welche Gefahrenquellen für die dauerhafte Erhaltung von persönlichen digitalen Unterlagen existieren und betrachtet Möglichkeiten und Ansätze für private Archivlösungen. Dazu werden die Erkenntnisse der professionellen Digitalen Archivierung auf ihre Anwendbarkeit im privaten Rahmen evaluiert und ein Lösungsansatz für die dauerhafte und sichere Bewahrung privater Datensammlungen erstellt. Zudem wird die mögliche Rolle der Archive bei der Etablierung des Themas Personal
Digital Archiving untersucht.
Durch die Emergenz des Digitalen und die damit verbundenen technologischen Entwicklungen hat sich nicht nur die Lebenswelt vieler Menschen verändert, sondern auch der Informationssektor hat hierdurch neue Möglichkeiten erhalten, seine Kernaufgaben der Erschließung, Verfüg- und Nutzbarmachung von Ressourcen innovativ umzusetzen. Hierbei scheint der Bereich der Schriftgutverwaltung oder des Records Management eine Sparte zu sein, welche in starkem Traditionsbewusstsein die Prinzipien der Papierwelt in elektronische Umgebungen transferiert hat, wobei der potentielle Mehrwert einer elektronischen Systemumgebung nur bedingt zum Tragen kommen kann. Insbesondere im Kontext der Informationsorganisation und der Ordnungssysteme eröffnet sich durch ein digitales Umfeld eine Mehrdimensionalität, welche eine Papierumgebung nicht bieten kann. Dennoch scheint der Rückgriff auf hierarchische Ordnungssysteme wie Aktenpläne außer Frage zu stehen und somit stellt sich die Frage nach der Bedeutung, der Tragweite und der Unverzichtbarkeit von Aktenplänen im Records Management.
Vor diesem Hintergrund soll die Frage erläutert werden, ob das Primat der Aktenpläne trotz erweiterter Möglichkeiten als vorherrschendes Ordnungsprinzip im Records Management gerechtfertigt ist.
Die Hauptfragestellung dieser Arbeit war es, herauszufinden, welchen Nutzen bzw. Mehrwert die App für die Archive und die Öffentlichkeit hat. Weiterhin galt es, herauszufinden, wohin sich der Trend im Kontext Service und Dienstleistungsqualität für die Nutzer, durch Unterstützung der sich aktuell bietenden technischen Möglichkeiten, entwickelt und ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können. Unter Beachtung der Case Studies im bibliothekarischen und kulturwissenschaftlichen Bereich, aber auch generell im Bereich der Dienstleistungen, ist die Frage, ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können, wohl mit einem klaren „Ja!“ zu beantworten.
Verbundlösungen bieten durch eine kooperative Nutzung einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Infrastruktur Möglichkeiten und Wege, eine OAIS-konforme Archivierung trotz allerorten knapper finanzieller und personeller Ressourcen in der Praxis zu realisieren. Damit stellen sie sich insbesondere für kleine und mittlere Archive als vielversprechender Lösungsweg dar. Die Verbünde schaffen durch die Bereitstellung einer technischen und organisatorischen Infrastruktur für ein digitales Archiv die notwendigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Archive, um ihre Bestände zu archivieren.
Die in den Verbünden bestehenden vielfältigen Angebote für Schulungen und Supportleistungen, Informationsmaterialien zur selbstständigen Weiterbildung sowie Austauschmöglichkeiten mit anderen Verbundteilnehmern können für kleine und mittlere Einrichtungen der Schlüssel zur Erlangung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Archivierung sein. Die fachliche Qualifizierung der kleineren Archive ist von zentraler Bedeutung, da diese im Verbund die volle Verantwortung für die Erhaltung ihrer Objekte tragen, auch wenn die Arbeitsteilung im Verbund bedingt, dass sie nicht mehr alle Aufgaben der Archivierung selbst durchführen.
In der Masterarbeit wird eine Designated Community nach dem OAIS-Referenzmodell in Form unterschiedlicher Nutzergruppen definiert und überprüft, ob eine Anpassung der Dissemination Information Packages (Auslieferungsinformationspakete, DIP) an diese Nutzergruppen und an Nutzungsorte möglich und sinnvoll ist. Die Analyse von Nutzergruppen, die damit zusammenhängende Problematik und schließlich die Definition der in dieser Masterarbeit behandelten Nutzergruppen erfolgt in Kapitel 2. Unter diesen Nutzergruppen befinden sich auch Nutzergruppen, welche die Nutzungsorte repräsentieren. In Kapitel 3 wird ein Konzept für die Anpassung der DIP an Nutzergruppen entwickelt und anhand von Beispielen exemplarisch angewandt. Die Überlegungen zur Anpassung der DIP an Nutzergruppen werden in Kapitel 4 zusammengefasst. In Kapitel 5 folgt abschließend ein Ausblick darauf, ob die Übertragung des in dieser Masterarbeit entwickelten Konzepts auf Digitalisate möglich und sinnvoll ist.
Die Arbeit thematisiert die Konzeption einer webbasierten Wissensrepräsentation am Beispiel der Thematik Heimkinder in der ehemaligen DDR. Ziel dabei war es zu klären, inwieweit ein Konzept zur Übertragbarkeit von inhaltlichen Schwerpunkten entworfen und welche
Einschränkungen berücksichtigt werden müssen. Zur Beantwortung der
Zielstellung und der damit verbundenen Forschungsfrage wurde der aktuelle
Forschungsstand anhand von Fachliteratur untersucht, die Erkenntnisse eines durchgeführten Studienprojekts bewertet, angepasst und erweitert sowie ein umfangreicher Portalvergleich für die Erstellung eines Anforderungskatalogs für das geplante Webportal durchgeführt. Für die Wissensrepräsentation wurde zudem die Forschungsmethode Oral History eingesetzt, um durch Zeitzeugenberichte ein besseres Verständnis der damaligen Umstände zu erhalten und mithilfe der persönlichen Schicksale eine Basis für die Wissensvermittlung zu schaffen. Nach einer umfangreichen theoretischen
Einführung im ersten Teil zu den Themen Heimkinder in der DDR und BRD, Oral History und Wissensrepräsentation folgt im zweiten Abschnitt die konkrete Konzeption des Webportals. Im Ergebnis wird deutlich, dass viele Ansätze,
die diese Masterarbeit aufzeigt, auf andere Projekte übertragbar sind. Die
Masterarbeit trägt zu einer der entscheidenden Fragen im Wissensmanagement bei: Wie
kann das Wissen, das Menschen in sich tragen, externalisiert, für kommende
Generationen aufbereitet und dauerhaft verfügbar und nutzbar gemacht werden.
Diverse Akteure im wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bereich diskutieren Governance von Informationsinfrastrukturen unter variierenden Begriffsverständnissen. In dieser Arbeit wird mit Bezug zur Akteur-Netzwerk-Theorie untersucht, welche Fragestellungen in relevanten Strategiepapieren diskutiert, aber auch welche dabei ausgespart werden. Die Perspektive des Spiels und der Spieleerfindung eröffnen neue Ansätze für den Umgang mit der Thematik, in welcher Regeln und Handlungsmöglichkeiten erst noch und immer wieder erprobt werden müssen.
Ziel der Arbeit war es zu untersuchen, ob, wie und unter welchen Bedingungen elektronische Medien in Unternehmensbibliotheken eingesetzt werden können, und eine Grundlage für die Etablierung einer digitalen Bibliothek zu schaffen. Als Basis für die Umsetzung wurden hier vor allem die Erfahrungen der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken herangezogen und es wurde untersucht, welche Methoden und Werkzeuge sich in das Umfeld von Wirtschaftsunternehmen tradieren lassen und wo Anpassungen erfolgen müssen. Hierbei wurden auch das veränderte Nutzungsverhalten von Nutzern in der digitalen Informationsgesellschaft und die rechtliche Situation einer Untersuchung unterzogen.
Die Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2007 brachte für die Archive eine zusätzliche Aufgabe und damit neue Herausforderungen mit sich. Nach der neuen Fassung des Personenstandsgesetzes werden die Personenstandsregister nach Ablauf der Fristen von den Standesämtern an die zuständigen Archive abgegeben und können dort entsprechend des jeweiligen Archivgesetzes eingesehen und genutzt werden.
Die Informationen in den Personenstandsregistern sind vor allem für Genealogen, aber auch für weitere Nutzergruppen des Archivs von großem Interesse. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Anfragen und damit einer größeren Arbeitsbelastung für das Archiv.
Aus diesen Gründen gibt es vielfach die Überlegung Personenstandsregister zu digitalisieren und somit die Benutzung zu vereinfachen und die Originale zu schonen. Eine Benutzung z.B. im Internet würde es Benutzern erleichtern selbstständig zu recherchieren. Auch eine Bereitstellung der Digitalisate im Lesesaal entlastet Anfragen beantwortende Archivare und den Magazindienst.
Trotz dieser Vorteile ist zu bedenken, dass ein Digitalisierungsprojekt einer genauen Planung bedarf und viele Aspekte zu bedenken sind. Je nach Rahmenbedingungen im Archiv kann ein Digitalisierungsprojekt die personellen und finanziellen Kapazitäten übersteigen und somit nicht immer durchführbar sein. Aufgrund dessen soll die Masterarbeit Informationen zu den relevanten Aspekten zusammenführen und Arbeitsabläufe sowie Entscheidungsprozesse verdeutlichen. Des Weiteren sollen ein Entwurf für ein Metadatenmodell erstellt und Empfehlungen für die Vorgehensweise ausgesprochen werden. Den Archiven bietet dies die Möglichkeit der tiefgehenden Information und eine Entscheidungshilfe für ein mögliches Verfahren.
Die Bestandserhaltung digitaler Informationsobjekte bildet für jede Kultureinrichtung eine Herausforderung. Die Les- und Interpretierbarkeit von Digitalisaten hängt von einer komplexen technischen und Nutzungsumgebung ab, welche neben den Objekten mit Maßnahmen wie die Migration zu erhalten ist. Erhaltungsmaßnahmen schränken die Authentizität digitaler Objekte ein, weshalb ihnen eine Bewertungsentscheidung vorausgeht, die Definition signifikanter Informationseigenschaften. Der Prozess der digitalen Bestandserhaltung gestaltet sich äußerst komplex, verlangt die Ausrichtung auf Standards wie das OAIS-Modell und PREMIS und eine stetige individuelle Anpassung auf Umgebungs- und Objektveränderungen. Daher kümmern sich hauptsächlich entstehende Verbundlösungen vermehrt neben der Nutzbarmachung auf Portalen wie die DDB um die langfristige Sicherung und Verfügbarkeit von digitalem Kulturgut, was aus Gründen der Nachhaltigkeit notwendig erscheint. Nach der Definition der signifikanten Formateigenschaften und einem Einlieferungs- und Dokumentationskonzept signifikanter Informationseigenschaften zielt die Masterarbeit anhand des Brandenburger Digitalisierungsprojekts „Populare Schriftzeugnisse“ darauf ab, angesichts einer angestrebten strategischen Verbundlösung zwischen der Koordinierungsstelle Brandenburg-digital und der Servicestelle Digitalisierung am Konrad-Zuse-Institut Berlin einen prototypischen Gesamt-Workflow für die Erhaltung digitaler Kulturobjekte mittels der Migrationsstrategie zu entwickeln. Die Umsetzung berücksichtigt die OAIS-Konformität – insbesondere die Funktionseinheit Preservation Planning – und die Eignung des in der End-Archivierungslösung der digiS verwendeten Open-Source-Archivierungssystems Archivematica.
Die Erstellung digitaler Editionen auf Grundlage von Manuskripten aus den Beständen von Archiven, Bibliotheken und Museen erfordert Software mit Funktionen zur Transkription, Verwaltung und Präsentation der Textdaten. Die nutzergenerierte Tanskription (Crowdsourcing) der historischen Quellen stellt wiederum spezifische Anforderungen an die Transkriptionswerkzeuge. In einer Nutzerumfrage werden diese Ansprüche sowie bestehende Erfahrungen in Bezug auf die Art der handschriftlichen Quellen, die eingesetzten Software-Werkzeuge, die Einbeziehung von Freiwilligen in die Codierung der Transkripte, die Schaffung von Anreizen zur Mitarbeit, die Qualitätssicherung, Funktionen zur Kommentierung der behandelten Texte, die Erstellung von Indizes, die Speicherung der Editionstexte in Formaten wie TEI, den Verweis auf Normdaten und Erschließungsinformationen sowie die
Beteiligung an Web-Portalen erörtert. Die Auswahl der zu analysierenden Werkzeuge beruht auf den Kriterien Entwicklungsstand, Online-Werkzeuge und Crowdsourcing-Funktionen. Den Kriterien entsprechend wird die Software FromThePage, Refine!, Wikisource, Scripto, T-PEN sowie Bentham Transcription Desk behandelt. Der Funktionsumfang wird anhand von Prüfkriterien der Zugänglichkeit, Auffindbarkeit, intellektuellen Redlichkeit und Gebrauchstauglichkeit betrachtet und verglichen. Bei der Evaluation gilt die Prämisse, dass Anpassungen der Software bei gleichzeitiger Erfüllung projektspezifischer Anforderungen möglichst gering gehalten werden sollten. Dementsprechend wird der Funktionsumfang der Werkzeuge in Bezug auf Anwenderkreise mit spezifischen Anforderungsprofilen evaluiert.
Die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) bildet die neue rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Signaturen. Ziel der Verordnung ist eine grenzüberschreitende Interoperabilität und Harmonisierung, um dadurch den digitalen Binnenmarkts zu stärken. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche konkreten Auswirkungen sich durch das Inkrafttreten der eIDASVerordnung für das Records Management der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ergeben. Dafür wird zunächst der aktuelle rechtlich-organisatorische Rahmen des Records Managements in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beschrieben. Zur Veranschaulichung werden die Prozessabläufe des Robert Koch-Instituts als konkrete Anwendungsbeispiele herangezogen und in Prozessmodellen dargestellt. Im darauffolgenden Kapitel werden die Anforderungen der eIDAS-Verordnung untersucht. Es wird erarbeitet, welche Veränderungen sich gegenüber dem vorgestellten Ist-Zustand ergeben und welcher Handlungsbedarf daraus für die betroffenen Behörden entsteht. Die veränderte Rechtslage
und die damit eintretenden Neuerungen im Arbeitsablauf einer Behörde werden abschließend in einer SWOT-Analyse untersucht.