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Künstliche-Intelligenz-Systeme beeinflussen fundamental die Bildungslandschaft und werden voraussichtlich immer relevanter werden. Besonders das Large Language Model ChatGPT hat zu einer tiefgreifenden Perturbation der Hochschullandschaft geführt. Auch im Studium der Sozialen Arbeit hat ChatGPT Einzug gehalten und Hochschulangehörige stehen vor der Herausforderung, einen adäquaten Umgang damit zu entwickeln. Ein wesentlicher Ausgangspunkt, um einen Umgang mit solchen Systemen zu entwickeln, kann in einer Beschreibung des aktuellen Nutzungsverhaltens von Studierenden zu finden sein. Die vorliegende quantitative Studie widmete sich dieser Aufgabe und bietet einen solchen Ausgangspunkt konkret für das Studienfeld der Sozialen Arbeit. Es wurden deutschlandweit und semesterübergreifend 875 Sozialarbeitstudierende verschiedener Hochschulen zu ihrem Nutzungsverhalten von ChatGPT befragt. Neben dem Nutzungsverhalten wurden in der Studie auch die Bewertung des KI-Tools, dessen Thematisierung im Studium und die Technikaffinität der Studierenden erhoben. Die Ergebnisse der vorliegenden Forschung zeigen eine hohe Nutzung des Tools mit über 80% und betonen somit die Relevanz einer Thematisierung im Studium der Sozialen Arbeit zur Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT und bieten eine Grundlage für zukünftige Forschungen sowie didaktische Innovationen.
KEW@T ist ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt zur Verknüpfung von digitalen Inhalten aus den Bereichen digitales Kulturerbe und Kulturtourismus am Beispiel des Landes Brandenburg. Das Projekt, welches in Kooperation mit der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH durchgeführt wurde, wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Brandenburg gefördert.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Gründungsmotive aller Angehörigen der Fachhochschule Potsdam. Zudem erfolgt ein Einblick in die Fachkulturen Archiv, Bibliothek, Design, Bau, Kulturarbeit, Architektur, soziale Arbeit und Restaurierung. Der Beitrag beruht auf einer im November 2021 bis Januar 2022 durchgeführten Umfrage zuzüglich Gespräche mit ausgewählten Expert*innen. Insgesamt haben 305 Personen an der Untersuchung teilgenommen (Rücklaufquote ca. 7%). Diese Personen können den fünf Fachbereichen Sozial- und Bildungswissenschaften, Stadt/ Bau/ Kultur, Bauingenieurwesen, Design und Informationswissenschaften zugeordnet werden. Es wurden ausschließlich Personen, die bereits selbstständig sind, sich derzeit in der Planung einer Selbstständigkeit befinden oder aber ernsthaft an einer Selbstständigkeit interessiert sind, gebeten, Aussagen zu Gründungsmotiven zu machen (n=176). Die Ergebnisse zeigen, dass die Gründungsmotive Unabhängigkeit und Streben nach eigenverantwortlicher Tätigkeit ohne Vorgesetzte für beide Geschlechter von großer Bedeutung sind. Etwa jeder Zehnte gab an, dass die Selbstständigkeit ihnen helfen würde, Beruf und Familie zu vereinbaren. Unabhängigkeit und Streben nach eigenverantwortlicher Tätigkeit ohne Chef*in wurde von Studierenden und Absolvent*innen am häufigsten genannt, während für Mitarbeitende ebenso Unabhängig, aber auch ihre Erfahrungen in einer Selbstständigkeit zu nutzen relevanter sind. Bezogen auf die einzelnen Fachbereiche werden Unterschiede in der Gründungsmotivation deutlich, wobei über alle Fachbereiche hinweg erneut das Unabhängigkeitsmotiv und das Streben nach einer eigenverantwortlichen Tätigkeit bedeutsam ist. Für die Entwicklung eines tiefergehenden Verständnisses für die jeweilige Fachkultur wurden Gespräche mit Expert*innen geführt. Es wird aufgezeigt, welche Normen, Werte und Erfolgsmaßstäbe für die Fachkulturen „Archiv“, „Bibliothek“, „Design“, „Bau“, „Kulturarbeit“, „Architektur“, „soziale Arbeit“, „Restaurierung“ charakteristisch sind. Es wird reflektiert, welche Bedeutung „Risikobereitschaft“, „Unabhängigkeit“, „freie Entfaltung“, „selbständiges Arbeiten“, „Kreativität“, „Entscheidungen unter Unsicherheit“, „finanzielle Anreize“ in der jeweiligen Fachkultur hat.
Dieser Beitrag soll einen Überblick über positive und negative Erfahrungen im Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit aller Angehörigen der Fachhochschule Potsdam geben. Der Beitrag beruht auf einer im November 2021 bis Januar 2022 durchgeführten Umfrage. Insgesamt haben 305 Personen an der Untersuchung teilgenommen (Rücklaufquote ca. 7%). Diese Personen können den fünf Fachbereichen Sozial- und Bildungswissenschaften, Stadt/ Bau/ Kultur, Bauingenieurwesen, Design und Informationswissenschaften zugeordnet werden. Es wurden ausschließlich Personen, die bereits selbstständig sind oder sich derzeit in der Planung einer Selbstständigkeit befinden, gebeten, Aussagen zu positiven und negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit zu machen (n=89). Zu den positiven Erfahrungen zählen u.a. Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, zeitliche Flexibilität, Selbstverwirklichung und persönliche Weiterentwicklung. Zu den negativen Erfahrungen zählen u.a. Existenzängste und finanzielle Unsicherheit, ein hoher Verwaltungs- und Zeitaufwand und enorme Verantwortung und Stress. Ebenso stellen hohe Kund*innenanforderungen, Preisverhandlungen, Konkurrenz und Schnelligkeit und eine umfassende und fehlende (finanzielle) Unterstützung weitere als negativ zu bewertende Erfahrungen dar. Für die Gründungsförderung werden zwei wesentliche Implikationen abgeleitet: 1. eine stärkere Vermarktung der Selbstständigkeit als gegenwärtige Verwirklichungsoption in der Kreativwirtschaft, 2. die Einschätzung und Stärkung persönlicher Kompetenzen als Pflichtbestandteil jeder Gründungsförderung.
Gründungsmonitor der Fachhochschule Potsdam Entrepreneurship School und Gründungsservice 2022
(2022)
Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Gründungsneigung Angehöriger der FHP liefern. Ziel ist, zu erforschen, welche Faktoren ein Gründungsinteresse beeinflussen und wodurch sich Gründungen Angehöriger der FHP auszeichnen. Die Umfrage wurde von November 2021 bis Januar 2022 mittels eines standardisierten Fragebogens an der Fachhochschule Potsdam durchgeführt. Insgesamt haben 305 Personen an der Untersuchung teilgenommen (Rücklaufquote ca. 7%). Diese Personen können den fünf Fachbereichen Sozial- und Bildungswissenschaften, Stadt/ Bau/ Kultur, Bauingenieurwesen, Design und Informationswissenschaften zugeordnet werden.
Untersucht wurde die Gründungsneigung in Bezug auf das Geschlecht, den akademischen Abschluss, die Fachbereichszugehörigkeit und den Einfluss der Eltern. Ebenso wurden Berufserfahrungen, Einstellung zur Teamgründung und die Art des Gründungswunsches und der Bedarf an Unterstützungsangeboten erfragt. Die Untersuchung endet mit Gestaltungsempfehlungen für die Etablierung einer Gründungsförderung an der Fachhochschule Potsdam.
Bibliotheken stehen seit jeher vor der Aufgabe, große Datenmengen zu verwalten und diese den Nutzern zugänglich zu machen. Bestandsvisualisierungen bieten dazu neue Potenziale, diese Aufgabe zu bewältigen und die Informationsrecherche, Ergebnisdarstellung und -analyse bibliografischer Bestandsdaten zu optimieren. Der folgende Artikel zeigt anhand verschiedener Beispiele aus dem bibliothekarischen Kontext, dass Bestandsvisualisierungen in der Lage sind, Zusammenhänge darzustellen, explorative Suchstrategien zu fördern und Kontextualisierungen zu ermöglichen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Analyse der Beispiele fließen anschließend in die Konzeption einer eigenen Visualisierung in Form eines bibliothekarischen Katalog-Interfaces.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Verbundlösungen bieten durch eine kooperative Nutzung einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Infrastruktur Möglichkeiten und Wege, eine OAIS-konforme Archivierung trotz allerorten knapper finanzieller und personeller Ressourcen in der Praxis zu realisieren. Damit stellen sie sich insbesondere für kleine und mittlere Archive als vielversprechender Lösungsweg dar. Die Verbünde schaffen durch die Bereitstellung einer technischen und organisatorischen Infrastruktur für ein digitales Archiv die notwendigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Archive, um ihre Bestände zu archivieren.
Die in den Verbünden bestehenden vielfältigen Angebote für Schulungen und Supportleistungen, Informationsmaterialien zur selbstständigen Weiterbildung sowie Austauschmöglichkeiten mit anderen Verbundteilnehmern können für kleine und mittlere Einrichtungen der Schlüssel zur Erlangung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Archivierung sein. Die fachliche Qualifizierung der kleineren Archive ist von zentraler Bedeutung, da diese im Verbund die volle Verantwortung für die Erhaltung ihrer Objekte tragen, auch wenn die Arbeitsteilung im Verbund bedingt, dass sie nicht mehr alle Aufgaben der Archivierung selbst durchführen.
Die Betrachtung der Entwicklung der Gesellschaft und deren Umgang mit Daten führte die Autorin zu den folgenden Forschungsfragen, deren Beantwortung mit Hilfe eines Systematic Reviews das Ziel dieser Arbeit ist: Welche Datenkompetenzen sind für eine aktive Teilhabe in der Gesellschaft notwendig? Inwieweit können einzelne Bereiche der Datenkompetenz einzelnen Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe zugeordnet werden? Um dies zu erreichen wird nach der Vorstellung des Forschungsstandes und der Erläuterung der Methodik die Datenkompetenz im Allgemeinen betrachtet. Hierfür wird diese definiert und von anderen Kompetenzen, die eine Ähnlichkeit zu dieser besitzen, unterschieden. Darauf folgt eine Nennung der Kompetenzen unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel für Schüler*innen, Studierende und fachspezifische Kompetenzen. Im Anschluss daran folgt der Hauptteil dieser Arbeit, der sich mit der Beantwortung der Forschungsfragen auseinandersetzt. Aufgrund dessen wird zuerst die gesellschaftliche Teilhabe definiert. Daran folgt eine Darstellung der Kompetenzen, die hierfür notwendig sind, bevor diese den verschiedenen Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe zugeordnet werden können. Abschließend erfolgt die kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Arbeit und der gewählten Methodik, sowie ein Ausblick in Form eines Fazits.