000 Informatik, Wissen, Systeme
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Bachelorarbeit (17)
- Masterarbeit (16)
- Teil eines Buches (Kapitel) (11)
- Konferenzveröffentlichung (6)
- Diplomarbeit (4)
Sprache
- Deutsch (54) (entfernen)
Volltext vorhanden
- ja (54)
Gehört zur Bibliographie
- nein (54) (entfernen)
Schlagworte
- Bewertung (11)
- Metadaten (10)
- Gestaltung (9)
- Software (8)
- BA Bibliotheksmanagement (7)
- Benutzeroberfläche (7)
- Langzeitarchivierung (7)
- MA Informationswissenschaften (7)
- Archivierung (6)
- Forschung (6)
Institut
- FB5 Informationswissenschaften (37)
- Extern (15)
- FB4 Design (2)
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Verbundlösungen bieten durch eine kooperative Nutzung einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Infrastruktur Möglichkeiten und Wege, eine OAIS-konforme Archivierung trotz allerorten knapper finanzieller und personeller Ressourcen in der Praxis zu realisieren. Damit stellen sie sich insbesondere für kleine und mittlere Archive als vielversprechender Lösungsweg dar. Die Verbünde schaffen durch die Bereitstellung einer technischen und organisatorischen Infrastruktur für ein digitales Archiv die notwendigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Archive, um ihre Bestände zu archivieren.
Die in den Verbünden bestehenden vielfältigen Angebote für Schulungen und Supportleistungen, Informationsmaterialien zur selbstständigen Weiterbildung sowie Austauschmöglichkeiten mit anderen Verbundteilnehmern können für kleine und mittlere Einrichtungen der Schlüssel zur Erlangung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Archivierung sein. Die fachliche Qualifizierung der kleineren Archive ist von zentraler Bedeutung, da diese im Verbund die volle Verantwortung für die Erhaltung ihrer Objekte tragen, auch wenn die Arbeitsteilung im Verbund bedingt, dass sie nicht mehr alle Aufgaben der Archivierung selbst durchführen.
Die Betrachtung der Entwicklung der Gesellschaft und deren Umgang mit Daten führte die Autorin zu den folgenden Forschungsfragen, deren Beantwortung mit Hilfe eines Systematic Reviews das Ziel dieser Arbeit ist: Welche Datenkompetenzen sind für eine aktive Teilhabe in der Gesellschaft notwendig? Inwieweit können einzelne Bereiche der Datenkompetenz einzelnen Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe zugeordnet werden? Um dies zu erreichen wird nach der Vorstellung des Forschungsstandes und der Erläuterung der Methodik die Datenkompetenz im Allgemeinen betrachtet. Hierfür wird diese definiert und von anderen Kompetenzen, die eine Ähnlichkeit zu dieser besitzen, unterschieden. Darauf folgt eine Nennung der Kompetenzen unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel für Schüler*innen, Studierende und fachspezifische Kompetenzen. Im Anschluss daran folgt der Hauptteil dieser Arbeit, der sich mit der Beantwortung der Forschungsfragen auseinandersetzt. Aufgrund dessen wird zuerst die gesellschaftliche Teilhabe definiert. Daran folgt eine Darstellung der Kompetenzen, die hierfür notwendig sind, bevor diese den verschiedenen Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe zugeordnet werden können. Abschließend erfolgt die kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Arbeit und der gewählten Methodik, sowie ein Ausblick in Form eines Fazits.
Digitalisierung findet in allen Bereichen unseres Lebens statt: der Umbruch von althergebrachten Systemen und Arten von Arbeit auf neue, digitale Systeme und Verfahren stellt dabei einen Teil der digitalen Transformation dar. Diese Prozesse finden auch im Bereich von öffentlichen Institutionen wie Verwaltungen von Städten und Kommunen statt. Der Übergang von papiergetriebenen Verfahren hin zu digitalen Verfahren und Möglichkeiten (E-Government) und einer Öffnung der Verfahren hin zu höherer Transparenz und verbesserten Teilhabemöglichkeiten von Bürgern (Open Government) hat bereits begonnen. Dieses Kapitel thematisiert die digitale Transformation in der Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung von Open Data. Welche Rolle kann dabei Open Data spielen und welche Chancen und Risiken ergeben sich durch die Veröffentlichung von Daten? Welche Ideen stecken dahinter, wer profitiert davon und welche Akteure sind in der Erzeugung, Veröffentlichung und Verarbeitung solch offener Datenbestände eingebunden? Im Fokus stehen dabei sowohl die Systeme, über welche Daten und Informationen zur Verfügung gestellt werden, als auch die Nutzer auf den unterschiedlichen Seiten. Die Einführung, die Adaption und die fortwährende Nutzung von Open Data und Open Government durch unterschiedliche Akteure sind die zentralen Forschungsaspekte, die hier berücksichtigt werden.
Lebenswerte Städte der Wissensgesellschaft, sogenannte „Smart Cities“, bieten eine Vielzahl an intelligenten Dienstleistungen an, die auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), elaborierte Informationsübermittlung und auf Wissen aufbauen. Im Hinblick auf kommunale Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse stellen Bürger einen zunehmend wichtiger werdenden Faktor dar. Die Einbindung der Bürger in diese Prozesse wird durch kommunale Bürgerbeteiligungssysteme (Citizen Relationship Management; CiRM) realisiert. Seit 1996 gibt es in den USA 311-Systeme, die sowohl Informationsanfragen als auch Serviceaufträge innerhalb eines CiRM bearbeiten und über erfolgte Tätigkeiten berichten. Das führt zu Transparenz beim Verwaltungshandeln und beim Bürger zu einer Identifikation mit „seiner“ Stadt und zu vermehrter Mitarbeit. In Deutschland werden – über zwanzig Jahre später – ebenfalls CiRM-Systeme konzipiert und teilweise bereits schon als 115-Systeme oder als Service App eingesetzt. Als Fallbeispiel wird über das System der Stadt Köln und eine Informationsbedarfsanalyse von Bürgern und Touristen Kölns zu einem kommunalen CiRM berichtet.
Die immer schneller voranschreitende Entwicklung und Verwendung digitaler Technologien verändert Alltagsleben, Wirtschaft und Gesellschaft. Auch vor Bibliotheken macht der digitale Wandel nicht halt. Wollen Bibliotheken ihren Benutzern bzw. Kunden weiterhin neue und attraktive Dienstleistungen anbieten sowie das kulturelle Erbe bewahren, müssen sie sich den Herausforderungen des digitalen Wandels stellen. Hierzu gehört es, Potenziale neuer Technologien zu überprüfen und Letztere gegebenenfalls zu adaptieren. Eine relativ neue Technologie, die derzeit im Trend liegt, ist das Internet der Dinge. Das Ziel der Arbeit ist es, festzustellen inwiefern diese neue Technologie bereits im Zusammenhang mit Bibliotheken gesehen wird, ob sich eine auf Bibliotheken bezogene Beschäftigung mit dem Internet der Dinge womöglich sogar schon wissenschaftlich etabliert hat und daher in Beiträgen wissenschaftlicher Fachzeitschriften zu finden ist und welche Erkenntnisse sich ggf. hinsichtlich der Potenziale und Herausforderungen des Internets der Dinge für Bibliotheken aus derartigen Beiträgen gewinnen lassen.
Die Bachelorarbeit untersucht die Aggregation und die Vorverarbeitungsprozesse von Digitalisaten, welche noch vor dem Ingest eines Archivsystems stattfinden – dem Pre-Ingest. Dazu wird eine Webanwendung konzeptioniert und demonstrativ umgesetzt. Es soll analysiert werden, welche Anforderungen an einer solchen Lösung gebunden sind und mit welchen Methoden sie umgesetzt werden kann. Diese Aspekte reichen von der Planung des Designs und Aufbaus eines Demonstrators bis hin zum Datenverkehr zwischen dem Portal und dem Archivsystem.
Diverse Akteure im wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bereich diskutieren Governance von Informationsinfrastrukturen unter variierenden Begriffsverständnissen. In dieser Arbeit wird mit Bezug zur Akteur-Netzwerk-Theorie untersucht, welche Fragestellungen in relevanten Strategiepapieren diskutiert, aber auch welche dabei ausgespart werden. Die Perspektive des Spiels und der Spieleerfindung eröffnen neue Ansätze für den Umgang mit der Thematik, in welcher Regeln und Handlungsmöglichkeiten erst noch und immer wieder erprobt werden müssen.
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Berufsgruppe der Systembibliothekare an deutschen Bibliotheken und geht primär der Frage nach, ob sie notwendig sind und gebraucht werden. Insbesondere werden die Bedeutungs- und Bedarfsentwicklung im digitalen Wandel sowie beim Einsatz cloudbasierter Bibliothekssysteme behandelt und die Zunahme IT-orientierter Bibliotheksstudiengänge für Professionen wie den Systembibliothekar beleuchtet. Sekundär wird eine erste umfassende deutschsprachige Darstellung des Systembibliothekars erstellt und dabei der historische Hintergrund, weitere mögliche Ausbildungswege sowie systembibliothekarische Aufgaben- und Kenntnisspektren dargestellt. Neben einer literaturbasierten thematischen Einführung bilden sechs qualitative Experteninterviews den methodischen Kern der Arbeit. In der Untersuchung konnte aufgezeigt werden, dass Systembibliothekare an deutschen Bibliotheken zunehmend notwendig sind. Es hat sich zudem herausgestellt, dass die neue Generation der Cloudsysteme keinen nennenswerten Einfluss auf den Bedarf an Systembibliothekaren haben wird. Ebenso wurde eine zunehmende Schaffung spezieller informationstechnischer Bibliotheksstudiengänge in den letzten Jahren festgestellt. Die Bachelorarbeit richtet sich an sämtliche Mitgestalter, Befürworter und Forscher des digitalen Umbruchs an Bibliotheken und speziell des bibliothekarischen Berufsbildwandels, ist aber auch für Skeptiker und Gegner des Wandels interessant.