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Die Forderung nach Offenheit und Verfügbarkeit aller (Meta-) Daten führt auch zur zunehmenden Benutzung von Open-Source-Software auf allen Ebenen. Open-Source gilt als innovativ, schnell, sicher und flexibel. Bibliotheken hinken allerdings in diesem Bereich dem Innovationstrend hinterher. In einem Vergleich der Bedingungen unter denen freie Software in den USA und Deutschland einsetzbar ist, wird das mögliche Potential für Bibliotheken beschrieben. Es geht darum zu zeigen, dass die Eigenarten freier Softwareentwicklung den Werten und Zielen moderner Bibliotheken entsprechen und diese ergänzen können.
Jedem seine Datenbank!
(2000)
Forschungsdaten-Policies sind ein spezieller Teil des Forschungsdatenmanagement und werden in der Regel nach dem Aufbau der benötigten technischen Infrastruktur aufgesetzt. Die digitale Langzeitarchivierung steht als finales Segment am Ende des Forschungsdatenmanagement und zielt auf die vertrauenswürdige, valide und eigenständige Zugänglichmachung der beim Forschungsprozess entstehenden Daten ab. Mit dem Bereitstellen der nötigen Software- und Hardware-Umgebungen, Richtlinien und Fachpersonal wird dieser Ablauf von Anfang an gefördert und gelenkt. Basierend auf international anerkannten Modellen Open Archival Information System (OAIS) und Digital Curation Continuum (DCC), welche die Einteilung des Forschungsprozesses in Zuständigkeiten der datenabgebenden Stelle, der datenannehmenden Stelle und datennutzenden Stelle unterteilt, werden Bereiche wie Standards und Zertifikate, Funktionen des Datenarchivs, Dokumenten-Management-Systeme und Zugriffsregeln, Semantik Web, Publikationsmodelle thematisiert. Richtlinienpapiere und Policies unterstützen nicht nur die Forscher, sondern fördern zudem die Transparenz, Effizienz und Effektivität des Datenarchivs. Die Herausforderung bei der Konzeptionierung eines solchen Papiers besteht darin, die Anforderungen der Institution bzw. des Förderers folgend, Leitlinien zu formulieren, welche die Wissenschaftler zur guten wissenschaftlichen Arbeit motiviert, ohne deren Forschungsautonomie einzuschränken oder gewünschte Zustände zu erzwingen. Auf zu nutzende Werkzeuge, Software-Programme und zentrale Datenspeichersysteme kann nur verwiesen werden, wenn diese Ressourcen vorhanden sind und den Forschern zugänglich gemacht werden.
Die Arbeit greift vorhandene Konzepte auf und erweitert sie. Hervorgehoben werden der deutsche Entwicklungstand Ende 2014 und die Erfahrungen aus der FDM-Community, welche aus der Befragung extrahiert werden.
Seit Jahren findet eine Beschäftigung mit dem Thema Forschungsdatenmanagement insbesondere aus der informationswissenschaftlichen Perspektive statt. Eine Zusammenfassung der Entwicklung ist notwendig, um dazulegen inwieweit der Weg - angefangen mit den theoretischen Diskussionen bis hin zu konkreten Umsetzungen von Forschungsdatenmanagement - schon fortgeschritten ist. Bei der Untersuchung wurde als Kernfrage insbesondere erarbeitet, wer (personell) bei der Umsetzung beteiligt ist. Dazu wurden aktuelle FDM-Projekte in akademischen Einrichtungen betrachtet. Ergänzend sind
Ergebnisse einer Expertenbefragung enthalten, um den Stand der Umsetzung von FDM-Projekten, die Kooperation mit anderen Einrichtungen, den personellen Einsatz im Forschungsdatenmanagement und die aktuellen Anforderungen an das Personal darzulegen.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
Die Erstellung digitaler Editionen auf Grundlage von Manuskripten aus den Beständen von Archiven, Bibliotheken und Museen erfordert Software mit Funktionen zur Transkription, Verwaltung und Präsentation der Textdaten. Die nutzergenerierte Tanskription (Crowdsourcing) der historischen Quellen stellt wiederum spezifische Anforderungen an die Transkriptionswerkzeuge. In einer Nutzerumfrage werden diese Ansprüche sowie bestehende Erfahrungen in Bezug auf die Art der handschriftlichen Quellen, die eingesetzten Software-Werkzeuge, die Einbeziehung von Freiwilligen in die Codierung der Transkripte, die Schaffung von Anreizen zur Mitarbeit, die Qualitätssicherung, Funktionen zur Kommentierung der behandelten Texte, die Erstellung von Indizes, die Speicherung der Editionstexte in Formaten wie TEI, den Verweis auf Normdaten und Erschließungsinformationen sowie die
Beteiligung an Web-Portalen erörtert. Die Auswahl der zu analysierenden Werkzeuge beruht auf den Kriterien Entwicklungsstand, Online-Werkzeuge und Crowdsourcing-Funktionen. Den Kriterien entsprechend wird die Software FromThePage, Refine!, Wikisource, Scripto, T-PEN sowie Bentham Transcription Desk behandelt. Der Funktionsumfang wird anhand von Prüfkriterien der Zugänglichkeit, Auffindbarkeit, intellektuellen Redlichkeit und Gebrauchstauglichkeit betrachtet und verglichen. Bei der Evaluation gilt die Prämisse, dass Anpassungen der Software bei gleichzeitiger Erfüllung projektspezifischer Anforderungen möglichst gering gehalten werden sollten. Dementsprechend wird der Funktionsumfang der Werkzeuge in Bezug auf Anwenderkreise mit spezifischen Anforderungsprofilen evaluiert.