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Institut
Die Bestandserhaltung digitaler Informationsobjekte bildet für jede Kultureinrichtung eine Herausforderung. Die Les- und Interpretierbarkeit von Digitalisaten hängt von einer komplexen technischen und Nutzungsumgebung ab, welche neben den Objekten mit Maßnahmen wie die Migration zu erhalten ist. Erhaltungsmaßnahmen schränken die Authentizität digitaler Objekte ein, weshalb ihnen eine Bewertungsentscheidung vorausgeht, die Definition signifikanter Informationseigenschaften. Der Prozess der digitalen Bestandserhaltung gestaltet sich äußerst komplex, verlangt die Ausrichtung auf Standards wie das OAIS-Modell und PREMIS und eine stetige individuelle Anpassung auf Umgebungs- und Objektveränderungen. Daher kümmern sich hauptsächlich entstehende Verbundlösungen vermehrt neben der Nutzbarmachung auf Portalen wie die DDB um die langfristige Sicherung und Verfügbarkeit von digitalem Kulturgut, was aus Gründen der Nachhaltigkeit notwendig erscheint. Nach der Definition der signifikanten Formateigenschaften und einem Einlieferungs- und Dokumentationskonzept signifikanter Informationseigenschaften zielt die Masterarbeit anhand des Brandenburger Digitalisierungsprojekts „Populare Schriftzeugnisse“ darauf ab, angesichts einer angestrebten strategischen Verbundlösung zwischen der Koordinierungsstelle Brandenburg-digital und der Servicestelle Digitalisierung am Konrad-Zuse-Institut Berlin einen prototypischen Gesamt-Workflow für die Erhaltung digitaler Kulturobjekte mittels der Migrationsstrategie zu entwickeln. Die Umsetzung berücksichtigt die OAIS-Konformität – insbesondere die Funktionseinheit Preservation Planning – und die Eignung des in der End-Archivierungslösung der digiS verwendeten Open-Source-Archivierungssystems Archivematica.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.