000 Informatik, Wissen, Systeme
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Bei Informationssystemen wie Ratsinformationssysteme (RIS), denen i.d.R. Datenbanken zugrunde liegen, handelt es sich um eine neue Quellenart. Ergo entsteht auf diesem Wege eine potenzielle neue Archivalienart. Aufgrund ihrer Komplexität sowohl hinsichtlich ihres quantitativen Datenumfangs als auch ihrer Struktur bedarf es veränderter Bewertungskriterien, um eine dauerhafte Erhaltung und Nutzbarmachung von Inhalten aus RIS gewährleisten zu können. Inhalt (Umfang, Struktur, Archivwürdigkeit), Nutzungsformen („look and feel“, d.h. Erscheinungsbild und Bearbeitungsformen, signifikante Eigenschaften) sowie Archivfähigkeit müssen gleichermaßen betrachtet werden. Es ist jedoch immer mit Inhalts- und/ oder Funktionsverlust zu rechnen. Der „Königsweg“ für einen Export von Inhalten aus Systemen bilden Schnittstellen. Im Hinblick auf OAIS-Konformität (Open Archival Information System) stellen daher im Rahmen der Übernahme zu konstituierende SIPs (Submission Information Packages, Ablieferungsinformationspakete) einen möglichen Lösungsweg dar.
In dieser Bachelorarbeit beschäftige ich mich mit dem Problem, dass die Maus für die Anwendung in neuartigen Kontexten leicht an die Grenzen ihrer Benutzbarkeit stößt. So etwa im mobilen Bereich, da sie auf unebenen Oberflächen schlecht oder gar nicht funktioniert. Ich zeige die Entwicklung der Maus im Laufe der Geschichte auf, um ihre Nutzung als verschiebungsbasiertes Zeigegerät zu erkunden. Außerdem präsentiere ich, wie sich die Verwendung des Computers durch die Verbreitung des Internets verändert hat, um festzustellen, dass das Internet immer mehr Möglichkeiten zur medialen Unterhaltung des Nutzers bietet und damit die Anzahl der nötigen Interaktionen schon weit höher ist, als beispielsweise bei einem Fernsehgerät. Dieses Mehr an Interaktion und das Fehlen eines adäquaten Eingabegerätes bedingt, dass das Internet zu Hause, trotz seiner Rolle als Unterhaltungsmedium, immer noch am Schreibtisch stattfindet - also nach vorn gelehnt und nicht bequem zurückgelehnt.
Vom Quadrat zum Format
(2016)
Das Projekt FL² Forschendes Lernen – Lehrende Forschung (2011–2016) steht für den Laborcharakter der Fachhochschule Potsdam. Forschendes Lernen bedeutet: Studierende forschen selbst. Um hierfür die Rahmenbedingungen in Forschung, Lehre und Praxiskooperation zu befördern, hat FL² eigene Austauschformate erfunden: - die „Kompetenztische“, um sich über Forschung zu verständigen, von Geschichte in den Fächern bis zur Rolle Potsdams in den FHP-Projekten; - die „Formen Forschendes Lernens“, eine Veranstaltung für alle an der FHP zur Diskussion über Gute Lehre, von Interdisziplinarität bis zur Frage, wie wir in der Lehre aus Scheitern lernen können. Bekannte Maßnahmenformate wurden von FL² völlig neu aufgesetzt und für die Fachhochschule Potsdam angepasst, so das „Lehrforschungs-Coaching“ mit einem externen Coach, oder die „Schreibwerkstatt“ für Studierende aller Fachbereiche, die inzwischen auch FHP-Mitarbeitenden und Studierenden anderer Hochschulen offen steht. Und nebenbei wurde die Gründung des Fachhochschulverlages vorangetrieben. Eine Triebfeder war stets zu zeigen: Das geht auch an der Fachhochschule Potsdam.
This thesis contributes to a new discipline of science: web science, as introduced in [Berners-Lee:2006]. The big challenge is, that such a research area has only been recently postulated, however, does not yet exist in a coherent form. Designers, computer scientists, sociologists, cognitive scientists, psychologists etc. have individual perspectives on the complex and rapidly evolving interplay of technological and social infrastructure and human society. However, a well-defined discipline — unifying the scientific analysis of social and human factors to understand, but also to shape and steer web developments by informed design and engineering — is not established yet. I hope to contribute to an interdisciplinary dialogue between science, engineering and design with this thesis.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
Ziel der Arbeit war es, die veränderten Distributionswege von kommerziellen Informationsanbietern aufzuzeigen und eine Konkurrenzsituation zu öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken abzuzeichnen. Zu diesem Zweck wurde eine Literaturanalyse zum Wandel der Verbreitung wissenschaftlicher und kultureller Informationsangebote und ein Vergleich von einigen Informationsanbietern und ihren Distributionsformen für E-Books unternommen.
Desktop-Suchmaschinen (DSM) unterscheiden sich in wesentlichen Punkten
von Web-Suchmaschinen (WSM), weshalb ihr Interaktionsdesign anderen
Anforderungen genüge leisten muss. Der Artikel stellt eine expertenbasierte
Usability-Studie vor, bei der insgesamt acht DSM mithilfe eines ‚Heuristic
Walkthrough’ untersucht wurden. Die dabei identifizierten Usability-Probleme werden beschrieben und mögliche Lösungsansätze diskutiert.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.