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Institut
Verbundlösungen bieten durch eine kooperative Nutzung einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Infrastruktur Möglichkeiten und Wege, eine OAIS-konforme Archivierung trotz allerorten knapper finanzieller und personeller Ressourcen in der Praxis zu realisieren. Damit stellen sie sich insbesondere für kleine und mittlere Archive als vielversprechender Lösungsweg dar. Die Verbünde schaffen durch die Bereitstellung einer technischen und organisatorischen Infrastruktur für ein digitales Archiv die notwendigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Archive, um ihre Bestände zu archivieren.
Die in den Verbünden bestehenden vielfältigen Angebote für Schulungen und Supportleistungen, Informationsmaterialien zur selbstständigen Weiterbildung sowie Austauschmöglichkeiten mit anderen Verbundteilnehmern können für kleine und mittlere Einrichtungen der Schlüssel zur Erlangung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Archivierung sein. Die fachliche Qualifizierung der kleineren Archive ist von zentraler Bedeutung, da diese im Verbund die volle Verantwortung für die Erhaltung ihrer Objekte tragen, auch wenn die Arbeitsteilung im Verbund bedingt, dass sie nicht mehr alle Aufgaben der Archivierung selbst durchführen.
Nutzerberatung im Lesesaal
(2019)
Mit dem Fokus auf der Praxis soll das Spektrum der Möglichkeiten für eine Organisation der Nutzerberatung umrissen werden. Dazu gilt es, potentielle Ansatzpunkte zu erfassen, zu beschreiben und zu diskutieren sowie systematisch zusammenzustellen. Im Ergebnis soll ein Raster vorgelegt werden, das Archive für die in der Tat vielfältigen Aspekte und Facetten der Nutzerberatung sensibilisiert und das ihnen bei der Prüfung bzw. Gestaltung ihrer hausspezifischen Praxis eine Hilfe sein kann. Aus forschungspraktischen und Platzgründen habe ich mich entschieden, die Untersuchung dabei in doppelter Weise einzugrenzen, und zwar bleibt die Arbeit im Kern auf die Beratung wissenschaftlicher Nutzer in kleinen Archiven beschränkt.
Architektur spielt eine zentrale sowie allgegenwärtige Rolle in der Lebenswelt der Menschen. Architekt_innen, Landschaftsarchitekt_innen und Stadtplaner_innen entwerfen, zeichnen und planen Bauwerke sowie Landschaften und prägen entscheidend unser räumliches Umfeld, wenn sie es gestalten und formen. Aufgrund der großen Bedeutung, die Architekt_innen und ihre kreativen Schöpfungen auf unsere Lebenswelt haben, sind die in schriftlicher oder visueller Form dokumentierten Ergebnisse ihres Schaffensprozesses bewahrungswürdig. Dieses Kulturgut umfasst alle Unterlagen, die beim Entwerfen und Planen entstehen: Skizzen- und Notizbücher, Modelle, Fotografien, Zeichnungen und Pläne, aber auch Schriftliches wie Korrespondenz, umfassen grob die Vielfalt, die in Architekt_innenvor- und -nachlässen zu finden ist. In den Vor- und Nachlässen finden sich zunehmend digitale Bestandteile, die eine andere Handhabung erfordern als analoge Unterlagen. Denn die digitalen Daten unterliegen der permanenten Gefahr des Verlustes, bedingt durch die Verwendung proprietärer Formate oder veralteter Speichergeräte. Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, inwiefern sich die durch den digitalen Wandel hervorgerufenen Änderungen der Arbeitsweisen von Architekt_innen in den Vor- und Nachlässen wiederfinden und welche Unterlagen bereits jetzt und auch zukünftig zu erwarten sind. Dies schließt die Auseinandersetzung und Analyse der kreativen und planerischen Tätigkeiten sowie das Verhältnis von Architekturschaffenden zu ihrem Vor- oder Nachlass mit ein.
In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Archivierung von Patientenunterlagen aus Einrichtungen in privater Trägerschaft rechtlich zulässig ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit durch die archivische Übernahme nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzt wird. Zu diesem Zweck soll zunächst der Schutzumfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht anhand der entsprechenden Rechtsgrundlagen skizziert werden. Die daran anschließende Auseinandersetzung mit den archivgesetzlichen Regelungen zu Unterlagen, die einer Rechtsvorschrift über Geheimhaltung unterliegen, dient vor allem der Klärung des Ausmaßes, in dem die Schweigepflicht von den Archivgesetzen durchbrochen wird. Darauf folgt die schrittweise Untersuchung der rechtlichen Zulässigkeit der Archivierung von Krankenakten aus privatrechtlichen Institutionen. Zum einen wird hier insbesondere auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingegangen werden. Zum anderen soll in Rückgriff auf das erste Kapitel anhand eines Fallbeispiels diskutiert werden, bis zu welchem Grad die ärztliche Schweigepflicht tatsächlich der archivischen Übernahme von Patientenakten entgegensteht. Darauf aufbauend wird abschließend diskutiert werden, welche Maßnahmen bei der Übernahme derartiger Unterlagen als Depositum einer Verletzung der Schweigepflicht vorbeugen könnten.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Inklusion in Archiven
(2020)
„Archive und Inklusion“ ist ein herausforderndes Thema. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich für Menschen mit Behinderungen in Deutschland schon viel getan. Aber kann man mit dem heutigen Stand der Umsetzung zufrieden sein? Und wie sieht die Situation in Bezug auf die Archivlandschaft aus?
Konzepte und Projekte in Archiven bieten viele interessante und spannende Möglichkeiten in der historischen Bildungsarbeit und damit der Wissensvermittlung. In der Gesamtbetrachtung der historischen Bildungsarbeit wurde jedoch festgestellt, dass die Teilnahme für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend ermöglicht wird. Fehlende Literatur und nur wenige Leuchtturmprojekte sorgen dafür, dass Archivarbeit zu wenig Aufmerksamkeit erhält.
Konzepte und Projekte in der historischen Bildungsarbeit für Menschen mit Behinderungen bieten großes Potenzial. Dabei ist es gar nicht nötig, jedes Projekt immer wieder neu zu definieren. Vielmehr sollten bestehende Konzepte adaptiert und mit der Zielsetzung „Einbeziehung von behinderten Menschen“ erweitert werden. Beispiele dafür werden in der vorliegenden Arbeit aufgeführt.
Eine professionelle Kommunalverwaltung auf Städte- bzw. Gemeindeebene, wie wir sie heute kennen, war nicht immer und überall vorhanden. So bestanden im Kreis Detmold in Nordrhein-Westfalen beispielsweise bis 1970 neben 5 Städten noch 86 Gemeinden, die fast ausschließlich ehrenamtlich verwaltet wurden. Angestellte Verwaltungsmitarbeiter waren eine Seltenheit, das Wohnzimmer des Bürgermeisters beziehungsweise Gemeindevorstehers als Ort für offizielle Geschäfte eher die Regel. Als Entscheidungsgremium fungierte „[…] der durch freie und geheime Wahlen konstituierte Gemeinderat mit seinen öffentlichen, nicht selten in den Dorfkneipen oder im Wohnzimmer des Bürgermeisters stattfindenden Sitzungen […]“. Da von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zum 2. Weltkrieg zwischen 65 und 77 % der Bevölkerung auf dem Gebiet des genannten Kreises nicht in der Stadt lebte, betraf diese Form der Kommunalverwaltung den größeren Teil der damaligen Gesellschaft. Die Relevanz der Gemeinden und damit auch die ihrer Unterlagen ist deutlich erkennbar. Hier ließen sich erstmals demokratische Strukturen in der unmittelbaren Lebenswelt der Landbevölkerung realisieren. Trotzdem spielt die Überlieferung aus dieser ehrenamtlichen Selbstverwaltung im archivischen Diskurs eine stark untergeordnete Rolle. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die in den beschriebenen Verwaltungen entstandenen Unterlagen und deren Überlieferung in Kommunalarchiven näher zu beleuchten.
Die Archivpflege in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Merseburg während des Zweiten Weltkrieges
(2019)
Die Arbeit widmet sich der Archivpflege in der preußischen Provinz Sachsen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die durch eine Archivberatungsstelle am Staatsarchiv Magdeburg und Archivpfleger in den einzelnen Kreisen durchgeführt wurde. Hierbei wendet sie sich explizit den Jahren des Zweiten Weltkriegs zu und fragt am Beispiel der Kreise des ehemaligen Regierungsbezirks Merseburg, welchen Einfluss die Kriegssituation auf die Praxis der Archivpflege hatte. Behandelt werden die personelle Basis, Inventarisierungsprojekte, Luftschutzmaßnahmen sowie Kopiermaßnahmen für das geplante zentrale Lichtbildarchiv. Als Quellengrundlage dienen vor allem die Kreisakten der Archivberatungsstelle der Provinz Sachsen, die im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt werden. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass für die Archivpflege im Krieg verschiedene, teilweise in den handelnden Personen liegende Faktoren ausschlaggebend waren, die nicht durchgängig durch die Kriegsereignisse determiniert waren.
Wie das öffentliche steht auch das kirchliche Archivwesen vor der großen Herausforderung, sich trotz immer knapper werdender Ressourcen zusehends komplexer werdenden Aufgaben stellen zu müssen. Doch während die Staats- und Kommunalarchive infolge der Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle bereits seit der Jahrtausendwende Mittel und Wege eruieren, um dem zunehmenden Transparenz- und Kostendruck zu begegnen, ist für die kirchlichen Archive bislang kein vergleichbarer übergreifender Einschlag zu erkennen. In Anbetracht der kirchlichen Rückbauprozesse und dramatisch sinkender Kirchensteuereinnahmen sind jedoch gerade sie gut beraten, ihre Arbeit nun selbstkritisch zu beleuchten und rechtzeitig eigene Strategien für ein effektives und effizientes Handeln zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Masterarbeit am Beispiel des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen ein Entwicklungskonzept entworfen, das zum einen durch eine gezielte strategische Ausrichtung den sich verändernden allgemeinen Rahmenbedingungen Rechnung trägt, zum anderen jedoch auch möglichst konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der bestehenden und künftigen archivischen Herausforderungen vorschlägt. Hierzu wird sowohl auf etablierte Instrumente und Methoden des strategischen Managements als auch das praxisorientierte Konzept der Archiventwicklungsplanung zurückgegriffen, um am konkreten Beispiel zu zeigen, wie sich beide Ansätze gegenseitig ergänzen können.
Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.