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Institut
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Archivierung von Patientenunterlagen aus Einrichtungen in privater Trägerschaft rechtlich zulässig ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit durch die archivische Übernahme nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzt wird. Zu diesem Zweck soll zunächst der Schutzumfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht anhand der entsprechenden Rechtsgrundlagen skizziert werden. Die daran anschließende Auseinandersetzung mit den archivgesetzlichen Regelungen zu Unterlagen, die einer Rechtsvorschrift über Geheimhaltung unterliegen, dient vor allem der Klärung des Ausmaßes, in dem die Schweigepflicht von den Archivgesetzen durchbrochen wird. Darauf folgt die schrittweise Untersuchung der rechtlichen Zulässigkeit der Archivierung von Krankenakten aus privatrechtlichen Institutionen. Zum einen wird hier insbesondere auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingegangen werden. Zum anderen soll in Rückgriff auf das erste Kapitel anhand eines Fallbeispiels diskutiert werden, bis zu welchem Grad die ärztliche Schweigepflicht tatsächlich der archivischen Übernahme von Patientenakten entgegensteht. Darauf aufbauend wird abschließend diskutiert werden, welche Maßnahmen bei der Übernahme derartiger Unterlagen als Depositum einer Verletzung der Schweigepflicht vorbeugen könnten.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.