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Institut
Eine Möglichkeit der Nutzung und Vermittlung des Archivbestands ist das Konzept eines „House of Stories“, das zurzeit in den Bibliothekswissenschaften behandelt, diskutiert und bereits angewandt wird. Das „House of Stories“ baut auf dem „four-space“ Modell für dänische Bibliotheken auf. Auch einzelne Museen arbeiten bereits in Ansätzen nach diesem Modell. Manche Archive wenden, bewusst oder unbewusst, das Modell in Ansätzen ebenfalls schon an. Es scheint damit für sie mindestens genauso interessant zu sein wie für andere Kultureinrichtungen auch. Doch ist dieses Modell für Archive wirklich geeignet und umsetzbar?
Ziel der Arbeit soll eine Analyse und Prüfung des Modells zur Anwendung auf Archive sein. Es ist zu prüfen, welche Elemente tatsächlich übertragbar sind. Die Untersuchung erfolgt anhand einer Reihe archivischer Spezifika. Da das Modell ursprünglich für Bibliotheken entwickelt wurde, werden zudem die archivischen Spezifika, wo es erforderlich und sinnvoll ist, den Spezifika der Bibliotheken und teilweise auch der Museen gegenübergestellt.
In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Archivierung von Patientenunterlagen aus Einrichtungen in privater Trägerschaft rechtlich zulässig ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit durch die archivische Übernahme nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzt wird. Zu diesem Zweck soll zunächst der Schutzumfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht anhand der entsprechenden Rechtsgrundlagen skizziert werden. Die daran anschließende Auseinandersetzung mit den archivgesetzlichen Regelungen zu Unterlagen, die einer Rechtsvorschrift über Geheimhaltung unterliegen, dient vor allem der Klärung des Ausmaßes, in dem die Schweigepflicht von den Archivgesetzen durchbrochen wird. Darauf folgt die schrittweise Untersuchung der rechtlichen Zulässigkeit der Archivierung von Krankenakten aus privatrechtlichen Institutionen. Zum einen wird hier insbesondere auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingegangen werden. Zum anderen soll in Rückgriff auf das erste Kapitel anhand eines Fallbeispiels diskutiert werden, bis zu welchem Grad die ärztliche Schweigepflicht tatsächlich der archivischen Übernahme von Patientenakten entgegensteht. Darauf aufbauend wird abschließend diskutiert werden, welche Maßnahmen bei der Übernahme derartiger Unterlagen als Depositum einer Verletzung der Schweigepflicht vorbeugen könnten.
Die Archivpflege in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Merseburg während des Zweiten Weltkrieges
(2019)
Die Arbeit widmet sich der Archivpflege in der preußischen Provinz Sachsen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die durch eine Archivberatungsstelle am Staatsarchiv Magdeburg und Archivpfleger in den einzelnen Kreisen durchgeführt wurde. Hierbei wendet sie sich explizit den Jahren des Zweiten Weltkriegs zu und fragt am Beispiel der Kreise des ehemaligen Regierungsbezirks Merseburg, welchen Einfluss die Kriegssituation auf die Praxis der Archivpflege hatte. Behandelt werden die personelle Basis, Inventarisierungsprojekte, Luftschutzmaßnahmen sowie Kopiermaßnahmen für das geplante zentrale Lichtbildarchiv. Als Quellengrundlage dienen vor allem die Kreisakten der Archivberatungsstelle der Provinz Sachsen, die im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt werden. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass für die Archivpflege im Krieg verschiedene, teilweise in den handelnden Personen liegende Faktoren ausschlaggebend waren, die nicht durchgängig durch die Kriegsereignisse determiniert waren.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Die digitale Bauakte
(2017)
Die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung birgt tiefgreifende Veränderungen für die Schriftgutverwaltung. Die Umstellung von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung führt zu Verwerfungen herkömmlicher Arbeitsmethoden und fordert ebenso eine Anpassung bisheriger archivfachlicher Konzepte. Die Arbeit untersucht die Entstehung des heutigen Verwaltungsschriftgutes anhand eines konkreten Verwaltungsverfahrens: dem Baugenehmigungsverfahren. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird sowohl die archivische Bewertung als auch die Übergabe an das zuständige Kommunalarchiv (neu) diskutiert. Fachgespräche mit MitarbeiterInnen der unteren Bauaufsichtsbehörden im Land Brandenburg ermöglichen Einblicke in die (noch) analogen sowie die digitalen Arbeitsabläufe des heutigen Baugenehmigungsverfahrens und liefern damit ein konkretes Bild von der Bauakte als zukünftige Archivale.
Bauakten liegen heute in einer anderen Form vor als bisher. Ihr Aufbau und Inhalt wird durch den Einsatz IT-gestützter Systeme bestimmt. Eine vollständige digitale Bauakte existiert in Brandenburg derzeit noch nicht. Hierfür fehlen gesetzliche und infrastrukturelle Grundvoraussetzungen. Stattdessen gilt die papiergebundene Akte weiterhin als führend. Parallel dazu werden Informationen zu Vorgängen aber auch digital – in Fachverfahren – vorgehalten. So entsteht eine hybride Bauakte. Solche hybriden Ablagen sind typisches Charakteristikum der heutigen Aktenführung und stellen ArchivarInnen zunehmend vor neue Herausforderungen.
Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.
Die Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2007 brachte für die Archive eine zusätzliche Aufgabe und damit neue Herausforderungen mit sich. Nach der neuen Fassung des Personenstandsgesetzes werden die Personenstandsregister nach Ablauf der Fristen von den Standesämtern an die zuständigen Archive abgegeben und können dort entsprechend des jeweiligen Archivgesetzes eingesehen und genutzt werden.
Die Informationen in den Personenstandsregistern sind vor allem für Genealogen, aber auch für weitere Nutzergruppen des Archivs von großem Interesse. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Anfragen und damit einer größeren Arbeitsbelastung für das Archiv.
Aus diesen Gründen gibt es vielfach die Überlegung Personenstandsregister zu digitalisieren und somit die Benutzung zu vereinfachen und die Originale zu schonen. Eine Benutzung z.B. im Internet würde es Benutzern erleichtern selbstständig zu recherchieren. Auch eine Bereitstellung der Digitalisate im Lesesaal entlastet Anfragen beantwortende Archivare und den Magazindienst.
Trotz dieser Vorteile ist zu bedenken, dass ein Digitalisierungsprojekt einer genauen Planung bedarf und viele Aspekte zu bedenken sind. Je nach Rahmenbedingungen im Archiv kann ein Digitalisierungsprojekt die personellen und finanziellen Kapazitäten übersteigen und somit nicht immer durchführbar sein. Aufgrund dessen soll die Masterarbeit Informationen zu den relevanten Aspekten zusammenführen und Arbeitsabläufe sowie Entscheidungsprozesse verdeutlichen. Des Weiteren sollen ein Entwurf für ein Metadatenmodell erstellt und Empfehlungen für die Vorgehensweise ausgesprochen werden. Den Archiven bietet dies die Möglichkeit der tiefgehenden Information und eine Entscheidungshilfe für ein mögliches Verfahren.
Eine professionelle Kommunalverwaltung auf Städte- bzw. Gemeindeebene, wie wir sie heute kennen, war nicht immer und überall vorhanden. So bestanden im Kreis Detmold in Nordrhein-Westfalen beispielsweise bis 1970 neben 5 Städten noch 86 Gemeinden, die fast ausschließlich ehrenamtlich verwaltet wurden. Angestellte Verwaltungsmitarbeiter waren eine Seltenheit, das Wohnzimmer des Bürgermeisters beziehungsweise Gemeindevorstehers als Ort für offizielle Geschäfte eher die Regel. Als Entscheidungsgremium fungierte „[…] der durch freie und geheime Wahlen konstituierte Gemeinderat mit seinen öffentlichen, nicht selten in den Dorfkneipen oder im Wohnzimmer des Bürgermeisters stattfindenden Sitzungen […]“. Da von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zum 2. Weltkrieg zwischen 65 und 77 % der Bevölkerung auf dem Gebiet des genannten Kreises nicht in der Stadt lebte, betraf diese Form der Kommunalverwaltung den größeren Teil der damaligen Gesellschaft. Die Relevanz der Gemeinden und damit auch die ihrer Unterlagen ist deutlich erkennbar. Hier ließen sich erstmals demokratische Strukturen in der unmittelbaren Lebenswelt der Landbevölkerung realisieren. Trotzdem spielt die Überlieferung aus dieser ehrenamtlichen Selbstverwaltung im archivischen Diskurs eine stark untergeordnete Rolle. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die in den beschriebenen Verwaltungen entstandenen Unterlagen und deren Überlieferung in Kommunalarchiven näher zu beleuchten.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.
Inklusion in Archiven
(2020)
„Archive und Inklusion“ ist ein herausforderndes Thema. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich für Menschen mit Behinderungen in Deutschland schon viel getan. Aber kann man mit dem heutigen Stand der Umsetzung zufrieden sein? Und wie sieht die Situation in Bezug auf die Archivlandschaft aus?
Konzepte und Projekte in Archiven bieten viele interessante und spannende Möglichkeiten in der historischen Bildungsarbeit und damit der Wissensvermittlung. In der Gesamtbetrachtung der historischen Bildungsarbeit wurde jedoch festgestellt, dass die Teilnahme für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend ermöglicht wird. Fehlende Literatur und nur wenige Leuchtturmprojekte sorgen dafür, dass Archivarbeit zu wenig Aufmerksamkeit erhält.
Konzepte und Projekte in der historischen Bildungsarbeit für Menschen mit Behinderungen bieten großes Potenzial. Dabei ist es gar nicht nötig, jedes Projekt immer wieder neu zu definieren. Vielmehr sollten bestehende Konzepte adaptiert und mit der Zielsetzung „Einbeziehung von behinderten Menschen“ erweitert werden. Beispiele dafür werden in der vorliegenden Arbeit aufgeführt.