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Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.
Muss guter Rat teuer sein?
(2019)
Ausgehend von einer umfragegestützten Analyse der aktuellen Herausforderungen des deutschen Archivwesens im Allgemeinen und des katholischen Archivwesens im Besonderen fragt die Arbeit, ob im katholischen Archivwesen Bedarf für die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle besteht und ob eine solche den katholischen Archiven dabei helfen könnte, die aktuellen Herausforderungen (besser) zu meistern. Sie definiert weiterhin die Anforderungen an eine mögliche Archivberatungsstelle hinsichtlich Zielgruppe, fachlicher Ausrichtung, finanzieller und personeller Ausstattung sowie Organisationsform. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass Beratungs- und Unterstützungsbedarf insbesondere in den Bereichen der Digitalisierung und digitalen Bereitstellung, der digitalen Langzeitarchivierung sowie auf dem Gebiet der archivarischen Aus- und Fortbildung besteht und die Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für katholische Diözesanarchive, die Archive der katholischen Vereine und Verbände sowie die Archive der Orden sinnvoll wäre.
Im Rahmen der Arbeit wurden erste Überlegungen für ein Dokumentationsprofil im Idealtypus für das Stadtarchiv Greven entwickelt. Anschließend wurden für jede Kategorie Dokumentationsziele mit Dokumentationsgraden entwickelt. Es wurde eruiert, dass einige Kategorien, wie Kultur und Sport, momentan nur unzureichend im Grevener Stadtarchiv dokumentiert werden. Deutliche Lücken wurden dabei in mehreren Kategorien im Bereich der nichtamtlichen Überlieferung aufgedeckt, so dass weitere Maßnahmen zur Einwerbung, um die Überlieferungslücken langfristig zu schließen, getroffen werden sollten.
Digitale Archivierung ist keine rein technische Aufgabe, sondern v.a. eine organisatorische Herausforderung. Kern dieser Erkenntnis ist die Tatsache, dass die heute vorhandene Technik unweigerlich veralten und unbrauchbar werden wird. Daher ist es erforderlich, durch vorherige Planung sicherzustellen, dass diese Technik möglichst verlustfrei aktualisiert und ersetzt werden kann. Die zweite zentrale Erkenntnis im Zusammenhang mit der digitalen Archivierung ist die, dass sie idealerweise nicht von einzelnen Archiven angegangen werden sollte, sondern in gemeinschaftlichen Kooperationen. Diese Auffassung ist in der Fachliteratur inzwischen soweit Konsens geworden, dass sie von der nestor-Arbeitsgruppe Kooperation der Archive als „unerlässliche Voraussetzung“ angesehen wird. Einzellösungen werden dagegen z.B. als „Sackgasse“ bezeichnet. Inzwischen gibt es in Deutschland eine größere Zahl von Verbünden zur digitalen Archivierung. Dennoch fehlt es in einzelnen Regionen Deutschlands – so auch in Rheinland-Pfalz – bis heute an Konzepten und Lösungen für die Masse der kleinen Kommunalarchive, während sich zugleich durch die fortschreitende Digitalisierung der Druck auf die Archive stetig erhöht. Daher widmet sich die vorliegende Arbeit der Frage, wie die rheinland-pfälzischen Kommunen erfolgreich ihre digital entstandenen Unterlagen archivieren können.
In der Arbeit soll untersucht werden, wie sich die Machtwechsel 1930/1933 und 1945 strukturell, fachlich, personell, verwaltungstechnisch und baulich auf das Wolfenbütteler Archiv ausgewirkt haben und wie sich die Aufgaben der Institution und die Arbeit der Mitarbeiter unter der nationalsozialistischen Regierung veränderten. Darüber hinaus wird gefragt, wie diese auf die Veränderungen reagierten, ob sie mit ihrem Selbstverständnis als Archivare vereinbar waren und welche Handlungsmöglichkeiten sie hatten bzw. nutzten. Diese Fragen sollen entlang der drei Themenbereiche Quellen, Menschen und Räumlichkeiten gestellt werden.
Lesben-/Frauenarchive haben es sich zum Ziel gesetzt, die historischen Quellen feministischer und queerer Bewegungen auffindbar zu machen und zugänglich zu halten. Auf diese Weise intervenieren sie in traditionelle Archivpraktiken und tragen nicht nur zu einer inklusiveren Geschichtsschreibung, sondern auch zur Pluralisierung von Perspektiven auf politische, soziale und kulturelle Fragen bei.
Um die Arbeit in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven noch zielgerichteter zu gestalten, erörtert die vorliegende Masterarbeit den theoretischen und methodischen Mehrwert des Konzepts der „Designated Community“ (OAIS) für die archivische Erschließung. Auf Basis von Literatur zur Designated Community, der archivischen Erschließung und Bewegungsarchiven, den Protokollen der Jahrestreffen des i.d.a.-Dachverbands und einer Umfrage zu den Erschließungspraktiken in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven adressiert die Arbeit zwei Fragen:
1. Welche Perspektiven eröffnet der Fokus auf die Designated Community, also die Frage danach, für wen Archivgut erschlossen wird, auf die (historische) Entwicklung der archivischen Erschließung im Allgemeinen und in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven im Speziellen?
2. Wie kann das Konzept der Designated Community als Methode für die Analyse und Gestaltung der archivischen Erschließung in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven genutzt werden – insbesondere in Hinsicht auf die Herausforderungen und Potenziale der Digitalisierung und digitalen Archivierung?
Auf Basis dieser zwei Fragen entwickelt die Arbeit einen Ansatz, um (nicht ausschließlich queer/feministische) Archivgemeinschaften anhand alltäglicher Archivpraktiken wie der Erschließung zu untersuchen, in ihrer Wandelbarkeit zu verstehen und weiterzuentwickeln.
Die Archive nach der Flut
(2024)
In der vorliegenden Arbeit geht es insbesondere um die Auswirkungen einer Flutkatastrophe im Rheinland, die in Folge des Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 große Schäden unter anderem im Kreis Euskirchen verursachte. Zu den Betroffenen gehörten auch kleine kommunale Archive, deren historische Bestände zum Teil schwerwiegend beschädigt wurden. In der bisherigen Forschung blieben die Herausforderungen nach der Flutkatastrophe aus der Perspektive der Archivfachkräfte unberücksichtigt. Diese Lücke soll die vorliegende Arbeit schließen, indem vom Hochwasser betroffene Archivleiterinnen und Archivleiter zu Wort kommen. Mithilfe von qualitativen Experteninterviews können Veränderungen in den einzelnen betroffenen und nicht betroffenen Archiven im Kreis Euskirchen seit der Flutkatastrophe festgestellt und gegebenenfalls den veränderten Stellenwert der archivischen Aufgaben ermittelt werden. Auch eine sensibilisierte Sichtweise seitens des Archivträgers auf das entsprechende Archiv kann folglich dokumentiert werden.
Zu diesem Zweck werden bestimmte Merkmale, die auf die archivischen Fachaufgaben hinweisen, aus den Antworten der Interviews kategorisiert und verglichen. Die Forschungsfrage zur Entwicklung der Fachaufgaben soll einen tiefen Einblick in die kleinen Kommunalarchive und ihrer Arbeit nach Extremsituationen geben und die daraus resultierenden Erkenntnisse die gegenwärtige Forschung ergänzen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zudem, die Tendenz einer Entwicklung und Sensibilisierung für die Anforderungen an eine fachgerechte Aufbewahrung von Archiv- und Kulturgut zu dokumentieren und die Einsicht beim Archivträger sowie bei nicht fachlich besetzten Archiven zu schaffen, dass Prävention und Wertschätzung besser ist, als Nachsorge und Vernachlässigung des Kulturgutschutzes – auch in kleinen und unterbesetzten Kommunalarchiven im Kreis Euskirchen. Gerade im Hinblick auf oft geringe Haushalte ist eine kostengünstige Schadensprävention oft die wirtschaftlichste und nachhaltigste Methode der archivischen Bestandserhaltung und somit auch des Kulturgutschutzes.
Archive sind zunehmend mit Kürzungen von Haushaltsmitteln, Personalmangel und Sparzwängen konfrontiert, weshalb dem Archivmanagement und Berichtswesen eine immer bedeutendere Rolle zukommt. Dementsprechend möchten die staatlichen Archivverwaltungen den Einsparungen aktiv begegnen und in der Erfüllung ihres Auftrags handlungsfähig bleiben. Der hohe Rechtfertigungsdruck gegenüber dem Archivträger zwingt Archive dazu, ihre Leistungen zu bemessen, darzustellen und sich mit dazu notwendigen Controlling-Instrumenten auseinanderzusetzen. Die vorliegende Masterarbeit behandelt den Einsatz einer Balanced Scorecard (BSC) im staatlichen Archivwesen und überprüft anhand der Entwicklung einer Methodik und eines Modells am Beispiel des Landesarchivs Sachsen-Anhalt (LASA), inwiefern sich der Einsatz dieses Controlling-Instruments für das LASA und andere staatliche Archivverwaltungen lohnt und übertragen lässt. Mittels der beispielhaften Entwicklung einer Führungs- und Berichts-Scorecard für das LASA zeigt die Arbeit die Vorgehensweise und Methodik zur Einführung einer BSC auf, von der Strategieentwicklung bis hinunter (top-down) zur Definition von operativen, auf die Strategie abgestimmten Zielen, Aktionen und Kennzahlen. Auf der Grundlage einer SWOT-Analyse werden aktuelle strategische Themen herausgearbeitet. Während die Führungs-Scorecard das strategische Management in den auf staatliche Archivverwaltungen ausgerichteten Perspektiven und strategischen Themen unterstützt, erfüllt die anschließend entwickelte Berichts-Scorecard den Zweck der Kommunikation von erbrachten Leistungen und Wirkungen des Archivs nach innen und außen mit Kennzahlen für relevante Stakeholder, deren Bedeutung mit einer Stakeholder-Analyse ermittelt werden, bevor die aus Sicht der Stakeholder bedeutenden Kennzahlen der Leistungserbringung (output) und Leistungswirkung (outcome) bestimmt werden. Einen breiten Raum widmet die Arbeit dem Thema der Wert- und Wirkungsmessung, das in Archiven bisher wenig rezipiert wurde. Auf Basis des Forschungsstandes im Bibliothekswesen als vergleichbare Kulturerbe-Einrichtung werden Empfehlungen für die Erhebung konkreter qualitativer Kennzahlen in Archiven durch eine konzipierte Umfrage an Nutzende vorgeschlagen. Den Abschluss der Arbeit bilden konkrete Handlungsempfehlungen für das LASA, indem die Empfehlungen aus den Analysen noch einmal in einem Cluster an durchzuführenden Maßnahmen zusammengefasst werden. Hierauf folgen ein Fazit und ein individueller Ausblick für die Anwendung der BSC in Staats- und öffentlichen Archiven.
Die Überlieferungsbildung muss in jedem Kommunalarchiv eigenständig organisiert und dieser Aufgabe ihr Platz in der Prioritätenliste unter den vielen anderen Arbeitsbereichen eines Kommunalarchivs eingeräumt werden. Die Kommunalarchive sind in ihrer Größe und Ausstattung sehr unterschiedlich, nur das Aufgabenspektrum ist überall ähnlich umfassend. Auch das Interkommunale Kreisarchiv Nordhessen (IKAN) muss sich diesem breiten Aufgabenkanon stellen und ihn bestmöglich abdecken. In den Jahren seit seiner Gründung 2017 hat sich die Bewertung immer wieder als ein Engpass in den Prozessabläufen des Archivs erwiesen, was wiederum die Suche nach einer Lösung dieses Problems seit der Gründung antreibt. Als Ziel soll ein Instrumentarium entwickelt werden, das es ermöglicht, die Bewertung im KAV auf ein methodisch solides Fundament zu stellen, das die notwendigen Entscheidungen nachvollziehbar macht und diese auch ausreichend begründet. Die bereits vorhandenen Bewertungspraktiken sollen allerdings nicht einfach verworfen werden. Sie sollen zunächst unter Zuhilfenahme der Praxeologie möglichst dicht beschrieben werden, um nützliche Elemente der Praktiken zu isolieren und in die neuen Bewertungspraktiken zu integrieren.
Bereits seit den 1960er und 1970er Jahren, spätestens aber durch die Einführung von Personal Computern ab den 1980er Jahren und dem sich immer stärker verbreitenden Internet seit den 1990er Jahren entstanden selbst in kleineren Stadt- und Gemeindeverwaltungen zunehmend elektronische Daten. Daher gehört deren Verarbeitung in vielen unterschiedlichen Systemen und Fachverfahren teilweise aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Personenstands- und Einwohnermelderegister) mittlerweile zum Alltagsgeschäft. Forciert und rechtlich umrahmt wurde diese Entwicklung durch das >Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg< (EGovG (BW)) von 2015,1 welches nach Paragraph 2 Abs. 1 jede Behörde zur Anbietung eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung verpflichtet, und durch das >Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen< (OZG) von 2017, nach dem Verwaltungen auf allen Ebenen Leistungen über elektronische Portale anbieten sollen. Die Umsetzung des OZG obliegt zwar auf der einen Seite den baden-württembergischen Kommunen selbst, die nach Paragraph 6 Abs. 2 EGovG BW ihre Akten nach den Vorschriften dieses Gesetzes elektronisch führen können, nicht aber bis zu einem bestimmten Termin dazu verpflichtet sind, dies auch so zu handhaben. Auf der anderen Seite erfordert der digitale Wandel in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen einen Paradigmenwechsel in der Archivierung des behördlichen Schriftgutes, zumal diese nach Paragraph 7 Abs. 1 und 2 im Sinne von Paragraph 2 Abs. 2 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG BW) eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist, die ebenfalls elektronische Unterlagen betrifft. Vor diesem Hintergrund gilt es, die massenhafte Produktion des elektronischen Schriftguts als einen Teil der gesellschaftlichen Realität und damit auch als einen Teil des kulturellen Erbes zu betrachten, das für die Ewigkeit bewahrt und zugänglich gemacht werden muss.