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Institut
Die digitale Bauakte
(2017)
Die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung birgt tiefgreifende Veränderungen für die Schriftgutverwaltung. Die Umstellung von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung führt zu Verwerfungen herkömmlicher Arbeitsmethoden und fordert ebenso eine Anpassung bisheriger archivfachlicher Konzepte. Die Arbeit untersucht die Entstehung des heutigen Verwaltungsschriftgutes anhand eines konkreten Verwaltungsverfahrens: dem Baugenehmigungsverfahren. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird sowohl die archivische Bewertung als auch die Übergabe an das zuständige Kommunalarchiv (neu) diskutiert. Fachgespräche mit MitarbeiterInnen der unteren Bauaufsichtsbehörden im Land Brandenburg ermöglichen Einblicke in die (noch) analogen sowie die digitalen Arbeitsabläufe des heutigen Baugenehmigungsverfahrens und liefern damit ein konkretes Bild von der Bauakte als zukünftige Archivale.
Bauakten liegen heute in einer anderen Form vor als bisher. Ihr Aufbau und Inhalt wird durch den Einsatz IT-gestützter Systeme bestimmt. Eine vollständige digitale Bauakte existiert in Brandenburg derzeit noch nicht. Hierfür fehlen gesetzliche und infrastrukturelle Grundvoraussetzungen. Stattdessen gilt die papiergebundene Akte weiterhin als führend. Parallel dazu werden Informationen zu Vorgängen aber auch digital – in Fachverfahren – vorgehalten. So entsteht eine hybride Bauakte. Solche hybriden Ablagen sind typisches Charakteristikum der heutigen Aktenführung und stellen ArchivarInnen zunehmend vor neue Herausforderungen.
Nutzerberatung im Lesesaal
(2019)
Mit dem Fokus auf der Praxis soll das Spektrum der Möglichkeiten für eine Organisation der Nutzerberatung umrissen werden. Dazu gilt es, potentielle Ansatzpunkte zu erfassen, zu beschreiben und zu diskutieren sowie systematisch zusammenzustellen. Im Ergebnis soll ein Raster vorgelegt werden, das Archive für die in der Tat vielfältigen Aspekte und Facetten der Nutzerberatung sensibilisiert und das ihnen bei der Prüfung bzw. Gestaltung ihrer hausspezifischen Praxis eine Hilfe sein kann. Aus forschungspraktischen und Platzgründen habe ich mich entschieden, die Untersuchung dabei in doppelter Weise einzugrenzen, und zwar bleibt die Arbeit im Kern auf die Beratung wissenschaftlicher Nutzer in kleinen Archiven beschränkt.
Historiker:innen bauen ihre Forschung auf der Analyse historischen Quellenmaterials auf. Vor dem Hintergrund, dass die historischen Grundwissenschaften durch den stetigen Abbau der dazugehörigen Lehrstühle zunehmend in ihrer Existenz bedroht sind, stellt sich die Frage, mit welchem Wissensstand (knowledge base) zukünftige Historiker:innen an die Archivrecherche herangehen werden und wie viel Unterstützung sie von Seiten der Archive benötigen. Angesichts der zunehmenden Zugänglichkeit historischer Quellen im Netz sowie den sich wandelnden Formatvorlagen werden Fähigkeiten zur Prüfung der Integrität und Authentizität des Quellenmaterials immer wichtiger. Doch nicht nur die Zugänglichkeit zu historischen Quellen ändert sich im Zuge der Digitalisierung, sondern auch die Methoden der Geschichtswissenschaften als solche. Dies setzt bei Geschichtsstudent:innen eine Erweiterung ihrer bisherigen Kompetenzen im Umgang mit Primärquellen auch im digitalen Raum voraus. Welche Kompetenzen für eine erfolgreiche Archivrecherche benötigt werden, wird auf Grundlage des Konzepts der Archival Literacy und der Primary Source Literacy untersucht und ausgewertet. Inwieweit diese Kompetenzen Anwendung im geschichtswissenschaftlichen Lehrbetrieb finden, wird anschließend überprüft.
Auch Archive müssen sich der Frage stellen, ob und in welcher Form durch sie oder das Verhalten ihres Personals Diskriminierung entsteht oder begünstigt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Das ist Thema dieser Arbeit, wenn auch der Gegenstand auf den Umgang mit diskriminierender Sprache in Erschließungsdaten eingeschränkt wird. Konkret soll auf den nächsten vierzig Seiten die Frage beantwortet werden, welche Maßnahmen Archive hinsichtlich Erschließungsdaten und deren Präsentation ergreifen müssen, um eine diskriminierungsfreie, authentische und selbstbestimmte Nutzung von Archivgut gewährleisten zu können.
Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.