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Institut
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Anforderungen an und Vergleich von Archivierungssystemen am Beispiel des Stadtarchivs Nürnberg
(2016)
Ziel der Arbeit ist ein Vergleich von Systemen zur digitalen Langzeitarchivierung. Ausgangspunkte sind der geplante Aufbau eines Digitalen Archivs im Stadtarchiv Nürnberg und die Übernahme von elektronischen Akten aus einem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem (DMS/VBS). Der Vergleich der Archivierungssysteme beschränkt sich auf den Übernahmeprozess, d. h. auf die Funktionseinheit Ingest des OAIS-Referenzmodells. Der Ingestprozess wirkt sich auf die Bewahrung der Integrität und Authentizität digitaler Objekte sowie auf die Bestandserhaltung aus. Daher soll festgestellt werden, wie sich die Systeme u.a. bei der Identifizierung und Validierung von Dateiformaten, bei Formatkonvertierungen, im Umgang mit Metadaten und bei der Dokumentation des Übernahmeprozesses sowie bei der Bildung von Archivinformationspaketen unterscheiden.
In einem prozessorientierten Ansatz wird zunächst ein modellhafter Übernahmeprozess für elektronische Akten aus einem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem (DMS/VBS) entworfen. Anhand dieses Übernahmeprozesses wird ein Anforderungskatalog entwickelt, der als Grundlage für Gespräche mit Anbietern von Archivierungssystemen dient. Die Merkmale der Archivierungssysteme werden einander gegenübergestellt. Anhand der Auswertung werden Empfehlungen für das Stadtarchiv Nürnberg gegeben, worauf bei der Entscheidung für ein Archivierungssystem zu achten ist. Betrachtet werden die Systeme DIMAG (Landesarchiv Baden-Württemberg, Hessisches Landesarchiv, Staatliche Archive Bayerns), DiPS bzw. DiPS.kommunal (HP/SER, Stadt Köln, Landschaftsverband Westfalen-Lippe), FAUST 8 Professional (Land Software-Entwicklung) und scopeOAIS (scope solutions ag).
Personal Digital Archiving
(2016)
Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen in immer stärkerem Ausmaß Dateisammlungen privater Bürger, die für sie persönlich relevante Unterlagen enthalten. Gleichzeitig wird durch ein ungünstiges Nutzerverhalten und technische Risiken die dauerhafte Nutzbarkeit dieser privater Daten bedroht. Die Arbeit untersucht, welche Gefahrenquellen für die dauerhafte Erhaltung von persönlichen digitalen Unterlagen existieren und betrachtet Möglichkeiten und Ansätze für private Archivlösungen. Dazu werden die Erkenntnisse der professionellen Digitalen Archivierung auf ihre Anwendbarkeit im privaten Rahmen evaluiert und ein Lösungsansatz für die dauerhafte und sichere Bewahrung privater Datensammlungen erstellt. Zudem wird die mögliche Rolle der Archive bei der Etablierung des Themas Personal
Digital Archiving untersucht.
Die digitale Bauakte
(2017)
Die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung birgt tiefgreifende Veränderungen für die Schriftgutverwaltung. Die Umstellung von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung führt zu Verwerfungen herkömmlicher Arbeitsmethoden und fordert ebenso eine Anpassung bisheriger archivfachlicher Konzepte. Die Arbeit untersucht die Entstehung des heutigen Verwaltungsschriftgutes anhand eines konkreten Verwaltungsverfahrens: dem Baugenehmigungsverfahren. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird sowohl die archivische Bewertung als auch die Übergabe an das zuständige Kommunalarchiv (neu) diskutiert. Fachgespräche mit MitarbeiterInnen der unteren Bauaufsichtsbehörden im Land Brandenburg ermöglichen Einblicke in die (noch) analogen sowie die digitalen Arbeitsabläufe des heutigen Baugenehmigungsverfahrens und liefern damit ein konkretes Bild von der Bauakte als zukünftige Archivale.
Bauakten liegen heute in einer anderen Form vor als bisher. Ihr Aufbau und Inhalt wird durch den Einsatz IT-gestützter Systeme bestimmt. Eine vollständige digitale Bauakte existiert in Brandenburg derzeit noch nicht. Hierfür fehlen gesetzliche und infrastrukturelle Grundvoraussetzungen. Stattdessen gilt die papiergebundene Akte weiterhin als führend. Parallel dazu werden Informationen zu Vorgängen aber auch digital – in Fachverfahren – vorgehalten. So entsteht eine hybride Bauakte. Solche hybriden Ablagen sind typisches Charakteristikum der heutigen Aktenführung und stellen ArchivarInnen zunehmend vor neue Herausforderungen.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Nutzerberatung im Lesesaal
(2019)
Mit dem Fokus auf der Praxis soll das Spektrum der Möglichkeiten für eine Organisation der Nutzerberatung umrissen werden. Dazu gilt es, potentielle Ansatzpunkte zu erfassen, zu beschreiben und zu diskutieren sowie systematisch zusammenzustellen. Im Ergebnis soll ein Raster vorgelegt werden, das Archive für die in der Tat vielfältigen Aspekte und Facetten der Nutzerberatung sensibilisiert und das ihnen bei der Prüfung bzw. Gestaltung ihrer hausspezifischen Praxis eine Hilfe sein kann. Aus forschungspraktischen und Platzgründen habe ich mich entschieden, die Untersuchung dabei in doppelter Weise einzugrenzen, und zwar bleibt die Arbeit im Kern auf die Beratung wissenschaftlicher Nutzer in kleinen Archiven beschränkt.
Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.
Die Frage danach, welche Bestände oder Archivalien digitalisiert werden sollen, rückt mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft immer stärker in den Fokus des archivfachlichen Handelns. Dabei stellen insbesondere „hybride“ Bestände aufgrund ihres heterogenen Charakters eine besondere Herausforderung dar. Der Untersuchungsbestand der Berliner Staatsanwaltschaft II im Landesarchiv Berlin zeigt eine mögliche Form der Hybridität von vorwiegend Papierakten, die mit einem breiten Spektrum an analogen und digitalen Informationsobjekten angereichert sind.
Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es, einen Beitrag zur strategischen Digitalisierungsplanung zu leisten, indem untersucht wird, welche spezifischen Ziele durch die Digitalisierung erreicht werden sollen und mit welchen Instrumenten eine darauf basierende Priorisierung von Hybridunterlagenbestandteilen durchführbar ist.
Zur Umsetzung wurde ein mehrschrittiges methodisches Vorgehen entworfen, welches, abgeleitet von den herausgearbeiteten Zielen, zunächst eine Bedarfsanalyse durchführt. Darauf aufbauend wurde eine Datenbasis geschaffen, mittels derer konsistente Auswahlgruppen gebildet werden konnten. Mithilfe eines Kriterienkataloges wurden diese in einer vereinfachten Entscheidungsmatrix mit einem Punktesystem beurteilt und gewichtet.
Im Ergebnis wurden zukünftige digitale Nutzungsszenarien sowie der Informationserhalt als zentrale Leitziele identifiziert. Durch das gestufte Verfahren wurde deutlich, dass die Bildung von Auswahlgruppen primär nach technischen Eigenschaften stattfinden muss. Ebenso müssen Informationsobjekte mit genuin digitalen Daten in diesem Prozess sauber getrennt werden, da nur analoge Objekte anhand der Kriterien sicher priorisiert werden können.
Insgesamt hat sich gezeigt, dass sich gerade bei hybriden Beständen der jüngeren Zeit eine enorme Chance bietet, über den Weg der Digitalisierungsplanung drohende Informationsverluste zu verringern und gleichfalls in Kombination mit anderen archivfachlichen Prozessen einen Synergieeffekt zu erzeugen.
Bei Informationssystemen wie Ratsinformationssysteme (RIS), denen i.d.R. Datenbanken zugrunde liegen, handelt es sich um eine neue Quellenart. Ergo entsteht auf diesem Wege eine potenzielle neue Archivalienart. Aufgrund ihrer Komplexität sowohl hinsichtlich ihres quantitativen Datenumfangs als auch ihrer Struktur bedarf es veränderter Bewertungskriterien, um eine dauerhafte Erhaltung und Nutzbarmachung von Inhalten aus RIS gewährleisten zu können. Inhalt (Umfang, Struktur, Archivwürdigkeit), Nutzungsformen („look and feel“, d.h. Erscheinungsbild und Bearbeitungsformen, signifikante Eigenschaften) sowie Archivfähigkeit müssen gleichermaßen betrachtet werden. Es ist jedoch immer mit Inhalts- und/ oder Funktionsverlust zu rechnen. Der „Königsweg“ für einen Export von Inhalten aus Systemen bilden Schnittstellen. Im Hinblick auf OAIS-Konformität (Open Archival Information System) stellen daher im Rahmen der Übernahme zu konstituierende SIPs (Submission Information Packages, Ablieferungsinformationspakete) einen möglichen Lösungsweg dar.
Die Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2007 brachte für die Archive eine zusätzliche Aufgabe und damit neue Herausforderungen mit sich. Nach der neuen Fassung des Personenstandsgesetzes werden die Personenstandsregister nach Ablauf der Fristen von den Standesämtern an die zuständigen Archive abgegeben und können dort entsprechend des jeweiligen Archivgesetzes eingesehen und genutzt werden.
Die Informationen in den Personenstandsregistern sind vor allem für Genealogen, aber auch für weitere Nutzergruppen des Archivs von großem Interesse. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Anfragen und damit einer größeren Arbeitsbelastung für das Archiv.
Aus diesen Gründen gibt es vielfach die Überlegung Personenstandsregister zu digitalisieren und somit die Benutzung zu vereinfachen und die Originale zu schonen. Eine Benutzung z.B. im Internet würde es Benutzern erleichtern selbstständig zu recherchieren. Auch eine Bereitstellung der Digitalisate im Lesesaal entlastet Anfragen beantwortende Archivare und den Magazindienst.
Trotz dieser Vorteile ist zu bedenken, dass ein Digitalisierungsprojekt einer genauen Planung bedarf und viele Aspekte zu bedenken sind. Je nach Rahmenbedingungen im Archiv kann ein Digitalisierungsprojekt die personellen und finanziellen Kapazitäten übersteigen und somit nicht immer durchführbar sein. Aufgrund dessen soll die Masterarbeit Informationen zu den relevanten Aspekten zusammenführen und Arbeitsabläufe sowie Entscheidungsprozesse verdeutlichen. Des Weiteren sollen ein Entwurf für ein Metadatenmodell erstellt und Empfehlungen für die Vorgehensweise ausgesprochen werden. Den Archiven bietet dies die Möglichkeit der tiefgehenden Information und eine Entscheidungshilfe für ein mögliches Verfahren.