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"Aus Respekt vor ungeschriebenen Regeln der Demokratie" : Rücktritte aus politischer Verantwortung
(2006)
Am 24. April 1974 wurde der DDR-Spion Günter Guillaume in Bonn verhaftet. Jahrelang hatte er als Referent im Kanzleramt gearbeitet. Zwei Wochen später, am Morgen des 6. Mai 1974, teilte Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) seiner Frau Rut mit, er werde zurücktreten. Ohne Überraschung antwortete sie: „Das finde ich richtig. Einer muß die Verantwortung auf sich nehmen.“ Dieses Argument griff Brandt in seiner offiziellen Rücktrittserklärung auf, die er an den Bundespräsidenten richtete: „Ich übernehme die politische Verantwortung für Fahrlässigkeiten im Zusammenhang mit der Agentenaffaire Guillaume“. Noch am selben Tag informierte Brandt Vizekanzler Walter Scheel, den Vorsitzenden des Koalitionspartners FDP. Dieses Schreiben enthielt einen kleinen, bemerkenswerten Zusatz. Dort schrieb Brandt, er habe „die politische (übrigens: auch die persönliche) Verantwortung“ übernommen. Diese Ergänzung heizte die ohnehin brodelnde Gerüchteküche im politischen Bonn weiter an: Warum diese Differenzierung, was meinte Brandt mit dem „übrigens“, was mit „persönlicher“ Verantwortung? Zugleich wurde über die Notwendigkeit oder Angemessenheit seines Schrittes debattiert. War Brandt der Verantwortliche für den Spion? Oder war einer seiner Minister oder ein Beamter zuständig? Hatte sich der Kanzler ein Versäumnis zu Schulden kommen lassen und wenn ja, hätte er deswegen zurücktreten müssen?