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Der Kulturbereich ist in gleicher Weise wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche vom digitalen Wandel betroffen und muss sich neu organisieren, um auf die rasanten Entwicklungen digitaler Technologien und deren Vernetzung reagieren zu können. Das Besondere im Hinblick auf den Kulturbereich besteht darin, dass das Zielpublikum sehr heterogen ist, wohingegen digitale Angebote aufgrund ihrer Spezifik die Bedürfnisse nur weniger Nutzer erfüllen. Wollen Kulturerbeeinrichtungen nicht den Bezug zu dem allgemeinen Publikum verlieren, den sie dem kulturpolitischen Anspruch nach sicherzustellen haben, müssen die den digitalen Angeboten zugrunde liegenden Daten und Infrastrukturen so ausgestaltet sein, dass sie jederzeit sowohl die eine als auch die andere Publikumsschicht adressieren, mit anderen Worten: Sie müssen heterogene Bedürfnisse erfüllen können. Wenn es den Kulturerbeeinrichtungen nicht gelingt, die ihrem gesellschaftlichen Auftrag widersprechenden Exklusionseffekte im digitalen Raum zu vermeiden, dann wird das Potenzial für die Ermöglichung kultureller Teilhabe in großen Teilen unerschlossen bleiben, auch wenn sie im ständigen Wettlauf um immer neuere und attraktivere digitale Angebote vielleicht bestehen können (cutting edge). Voraussetzung für die nachhaltige digitale Öffnung des Kulturbereichs ist, dass dieser, ohne sich neu erfinden zu müssen, anfängt, digital zu denken, und die Prinzipien von Open Access, Open Data und Open Science in den Kulturbetrieb integriert.
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist ein Onlineportal, das die digitalen Bestände von Museen, Archiven, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen in Deutschland vernetzt und zugänglich macht. Sie bietet Zugang zu digitalisierten Museumsobjekten wie Büchern, Musikstücken, Denkmälern, Filmen, Urkunden und anderen Werken. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Deutsche Digitale Bibliothek streiten darüber, ob Onlineangebote technisch verhindern müssen, dass Bilder von Kunstwerken auf anderen Seiten eingebettet werden können. Ein Gericht sagt: Das wäre zu viel verlangt.
Framing war wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland und Europa. Der vorliegende Beitrag nimmt ein Urteil des Berliner Kammergerichts von Mitte Juni 2018 zum Anlass, um sich erneut mit dieser Rechtsprechung auseinanderzusetzen und dabei deren vermeintliche kulturpolitischen Konsequenzen aufzuzeigen.