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Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist ein Onlineportal, das die digitalen Bestände von Museen, Archiven, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen in Deutschland vernetzt und zugänglich macht. Sie bietet Zugang zu digitalisierten Museumsobjekten wie Büchern, Musikstücken, Denkmälern, Filmen, Urkunden und anderen Werken. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Deutsche Digitale Bibliothek streiten darüber, ob Onlineangebote technisch verhindern müssen, dass Bilder von Kunstwerken auf anderen Seiten eingebettet werden können. Ein Gericht sagt: Das wäre zu viel verlangt.
Im folgenden Beitrag werden bibliothekswissenschaftliche Zukunftsfelder skizziert, die maßgeblich die Überarbeitung des Curriculums des Bachelorstudiengangs Bibliothekswissenschaft an der Fachhochschule Potsdam geprägt haben. Besonders hervorgehoben werden dabei informationstechnologische sowie bibliotheks- und informationswissenschaftliche Trends, die für den kompetenten Umgang mit globalen Herausforderungen wie der nachhaltigen Digitalisierung maßgeblich sind und sich in den drei Studienschwerpunkten Bibliotheks- und Informationsdidaktik, Data Steward und Offenheit wiederfinden.
Der Beitrag dokumentiert ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage, die im Herbst 2021 unter den aktiven Teilnehmer:innen der Fernweiterbildung Bibliothekswissenschaft, durchgeführt wurde. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten bei der berufsbegleitenden akademischen Qualifizierung.
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um die eingereichte Autorinnenfassung. Der Titel der Verlagsversion lautet: "Neue Überlegungen zum Fernweiterbildungskurs Bibliothekswissenschaft in Potsdam : Umfrage ausgewertet: Unterstützungsmöglichkeiten bei akademischer Qualifizierung"
Der Kulturbereich ist in gleicher Weise wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche vom digitalen Wandel betroffen und muss sich neu organisieren, um auf die rasanten Entwicklungen digitaler Technologien und deren Vernetzung reagieren zu können. Das Besondere im Hinblick auf den Kulturbereich besteht darin, dass das Zielpublikum sehr heterogen ist, wohingegen digitale Angebote aufgrund ihrer Spezifik die Bedürfnisse nur weniger Nutzer erfüllen. Wollen Kulturerbeeinrichtungen nicht den Bezug zu dem allgemeinen Publikum verlieren, den sie dem kulturpolitischen Anspruch nach sicherzustellen haben, müssen die den digitalen Angeboten zugrunde liegenden Daten und Infrastrukturen so ausgestaltet sein, dass sie jederzeit sowohl die eine als auch die andere Publikumsschicht adressieren, mit anderen Worten: Sie müssen heterogene Bedürfnisse erfüllen können. Wenn es den Kulturerbeeinrichtungen nicht gelingt, die ihrem gesellschaftlichen Auftrag widersprechenden Exklusionseffekte im digitalen Raum zu vermeiden, dann wird das Potenzial für die Ermöglichung kultureller Teilhabe in großen Teilen unerschlossen bleiben, auch wenn sie im ständigen Wettlauf um immer neuere und attraktivere digitale Angebote vielleicht bestehen können (cutting edge). Voraussetzung für die nachhaltige digitale Öffnung des Kulturbereichs ist, dass dieser, ohne sich neu erfinden zu müssen, anfängt, digital zu denken, und die Prinzipien von Open Access, Open Data und Open Science in den Kulturbetrieb integriert.
Der Kulturbereich ist in gleicher Weise wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche vom digitalen Wandel betroffen und muss sich neu organisieren, um auf die rasanten Entwicklungen digitaler Technologien und deren Vernetzung reagieren zu können. Das Besondere im Hinblick auf den Kulturbereich besteht darin, dass das Zielpublikum sehr heterogen ist, wohingegen digitale Angebote aufgrund ihrer Spezifik die Bedürfnisse nur weniger Nutzer erfüllen. Wollen Kulturerbeeinrichtungen nicht den Bezug zu dem allgemeinen Publikum verlieren, den sie dem kulturpolitischen Anspruch nach sicherzustellen haben, müssen die den digitalen Angeboten zugrunde liegenden Daten und Infrastrukturen so ausgestaltet sein, dass sie jederzeit sowohl die eine als auch die andere Publikumsschicht adressieren, mit anderen Worten: Sie müssen heterogene Bedürfnisse erfüllen können. Wenn es den Kulturerbeeinrichtungen nicht gelingt, die ihrem gesellschaftlichen Auftrag widersprechenden Exklusionseffekte im digitalen Raum zu vermeiden, dann wird das Potenzial für die Ermöglichung kultureller Teilhabe in großen Teilen unerschlossen bleiben, auch wenn sie im ständigen Wettlauf um immer neuere und attraktivere digitale Angebote vielleicht bestehen können (cutting edge). Voraussetzung für die nachhaltige digitale Öffnung des Kulturbereichs ist, dass dieser, ohne sich neu erfinden zu müssen, anfängt, digital zu denken, und die Prinzipien von Open Access, Open Data und Open Science in den Kulturbetrieb integriert.
Initiator*innen und Durchführende von Citizen-Science-Projekten sehen sich häufig mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Diese betreffen vor allem die Themenbereiche Geistiges Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht, sowie Versicherungsfragen. In der Diskussion auf bürgerwissenschaftlichen Tagungen und Workshops wird immer wieder deutlich, dass zu diesen Themen noch großer Informations-, Klärungs- und Beratungsbedarf innerhalb der Citizen-Science-Community besteht.1 Mit diesen offenen rechtlichen Fragen aus dem Praxisalltag von Citizen-Science-Projekten setzt sich das am Museum für Naturkunde Berlin (MfN) angesiedelte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Rechtliche Rahmenbedingungen von Bürgerforschung“ auseinander, in dessen Rahmen eine umfassende Handreichung entsteht, die sich an Projektinitiator*innen richtet und niedrigschwellig zu den inhaltlichen, praktischen und rechtlichen Fragestellungen in Citizen-Science-Projekten informiert. Grundlage dieser Handreichung sind drei rechtliche Kurzgutachten zu den Themenbereichen (1) Geistiges Eigentum und Urheberrecht, (2) Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie (3) Versicherungsrecht. Vorliegend handelt es sich um den Volltext der im Auftrag des MfN erstellten rechtlichen Betrachtung zu den Fragestellungen aus dem Bereich geistiges Eigentum und insbesondere Urheberrecht.
Framing war wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland und Europa. Der vorliegende Beitrag nimmt ein Urteil des Berliner Kammergerichts von Mitte Juni 2018 zum Anlass, um sich erneut mit dieser Rechtsprechung auseinanderzusetzen und dabei deren vermeintliche kulturpolitischen Konsequenzen aufzuzeigen.
VG WORT und Open Access
(2024)
Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie sich die Teilnahme an Ausschüttungen durch die VG WORT mit den Prinzipien von Open Access und der Wissenschaftsethik in Einklang bringen lässt und beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen der Förderung des Gemeinwohls durch freien Zugang zu Wissen und der Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen, insbesondere im Kontext öffentlich finanzierter Wissenschaft.