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Das Factsheet zur Open-Access-Strategie des Landes Brandenburg listet kompakt die wichtigsten Maßnahmen für die Akteure Wissenschaftler*innen / Hochschulleitung / Hochschulbibliotheken auf, die in der Strategie enthalten sind. Außerdem zeigt es auf, mit welchen Maßnahmen das Land Brandenburg die Beteiligten unterstützt, damit Open Access in den kommenden Jahren erheblich ausgebaut werden kann.
Das Factsheet ist kein offizieller Teil der Open-Access-Strategie des Landes, sondern wurde von der Autorin als Arbeitshilfe konzipiert. Die Maßnahmen werden hier verkürzt wiedergegeben. Vollständig finden sie sich in der Strategie des Landes.
Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) geförderte Projekt „Open Access Strategie Brandenburg“ hat das Ziel, ein Strategiepapier, das sich auf den Publikationsbereich als wichtigstes Umsetzungselement von Open Access fokussiert, zu erarbeiten und bis Ende Mai 2019 an das Ministerium zu übergeben. Damit befindet sich das für einen relativ kurzen Zeitraum angesetzte Projekt bereits auf der Zielgeraden. Es ist ein weiterer Schritt zu mehr Offenheit in Wissenschaft, Forschung und Kultur in Brandenburg.
Der Kulturbereich ist in gleicher Weise wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche vom digitalen Wandel betroffen und muss sich neu organisieren, um auf die rasanten Entwicklungen digitaler Technologien und deren Vernetzung reagieren zu können. Das Besondere im Hinblick auf den Kulturbereich besteht darin, dass das Zielpublikum sehr heterogen ist, wohingegen digitale Angebote aufgrund ihrer Spezifik die Bedürfnisse nur weniger Nutzer erfüllen. Wollen Kulturerbeeinrichtungen nicht den Bezug zu dem allgemeinen Publikum verlieren, den sie dem kulturpolitischen Anspruch nach sicherzustellen haben, müssen die den digitalen Angeboten zugrunde liegenden Daten und Infrastrukturen so ausgestaltet sein, dass sie jederzeit sowohl die eine als auch die andere Publikumsschicht adressieren, mit anderen Worten: Sie müssen heterogene Bedürfnisse erfüllen können. Wenn es den Kulturerbeeinrichtungen nicht gelingt, die ihrem gesellschaftlichen Auftrag widersprechenden Exklusionseffekte im digitalen Raum zu vermeiden, dann wird das Potenzial für die Ermöglichung kultureller Teilhabe in großen Teilen unerschlossen bleiben, auch wenn sie im ständigen Wettlauf um immer neuere und attraktivere digitale Angebote vielleicht bestehen können (cutting edge). Voraussetzung für die nachhaltige digitale Öffnung des Kulturbereichs ist, dass dieser, ohne sich neu erfinden zu müssen, anfängt, digital zu denken, und die Prinzipien von Open Access, Open Data und Open Science in den Kulturbetrieb integriert.
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist ein Onlineportal, das die digitalen Bestände von Museen, Archiven, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen in Deutschland vernetzt und zugänglich macht. Sie bietet Zugang zu digitalisierten Museumsobjekten wie Büchern, Musikstücken, Denkmälern, Filmen, Urkunden und anderen Werken. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Deutsche Digitale Bibliothek streiten darüber, ob Onlineangebote technisch verhindern müssen, dass Bilder von Kunstwerken auf anderen Seiten eingebettet werden können. Ein Gericht sagt: Das wäre zu viel verlangt.
Kultureinrichtungen verfügen über umfangreiche Kulturgüter, die einen universellen und überzeitlichen Wert haben. Die Digitalisierung vereinfacht den Zugang und erweitert und vervielfacht die Nutzbarkeit des von diesen Einrichtungen verwalteten Kulturschatzes. Der offene Zugang wird jedoch häufig durch rechtliche, technische oder finanzielle Beschränkungen stark behindert.
Daher haben sich im Jahr 2021 die wichtigsten Kulturerbe-Einrichtungen des Landes Hessen zu einer gemeinsamen Open Access Policy verpflichtet. Der vorliegende Leitfaden erläutert diese Policy und gibt Mitarbeitenden in Kulturerbe-Einrichtungen – nicht nur in Hessen – praktische Hinweise, wie sie umgesetzt werden kann.
Revisiting Access to Cultural Heritage in the Public Domain: EU and International Developments
(2020)
In the past year, a number of legal developments have accelerated discussions around whether intellectual property rights can be claimed in materials generated during the reproduction of public domain works. This article analyses those developments, focusing on the 2018 German Federal Supreme Court decision Museumsfotos, Article 14 of the 2019 Copyright and Related Rights in the Digital Single Market Directive, and relevant provisions of the 2019 Open Data and the Re-use of Public Sector Information Directive. It reveals that despite the growing consensus for protecting the public domain, there is a lack of practical guidance throughout the EU in legislation, jurisprudence, and literature on what reproduction media might attract new intellectual property rights, from scans to photography to 3D data. This leaves ample room for copyright to be claimed in reproduction materials produced by new technologies. Moreover, owners remain able to impose other restrictive measures around public domain works and data, like onsite photography bans, website terms and conditions, and exclusive arrangements with third parties. This article maps out these various legal gaps. It argues the pro-open culture spirit of the EU Directives should be embraced and provides guidance for Member States and heritage institutions around national implementation.
Bereit zu teilen?
(2017)
Die Frage nach der Bereitschaft digital zu teilen und digitale Teilhabe zu ermöglichen, geht von einer Option der Kulturerbeeinrichtungen (Museen, Sammlungen und Archive) aus und hinterfragt, wo diese Bereitschaft möglicherweise eingeschränkt ist. Was genau – fehlende rechtliche Regelungen, zu geringe Finanzierung oder das eigene Selbstverständnis – hindert Kulturerbeeinrichtungen daran zu teilen? Ob und wie Kulturerbe digital zur Verfügung zu stellen ist, wie die Praxis in den Kulturerbeeinrichtungen aussieht und wie die Politik hierauf reagieren könnte, soll im Anschluss an eine gleichnamige Veranstaltung nachfolgend aufgezeigt werden.