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Vier von zehn Museen in Deutschland haben einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Orts- und Regionalgeschichte, insgesamt waren es 2020 bundesweit 2.981. Die Museen erfüllen damit gemeinsam mit den Kommunalarchiven eine wichtige Aufgabe bei der Dokumentation der örtlichen Gesellschaft und Lebenswirklichkeit. Häufig geraten diese beiden Institutionen beim Sammeln von Unterlagen miteinander in Konkurrenz oder stehen zumindest vor der Entscheidung, wo die zur Übernahme / zum Ankauf anstehende Unterlage besser aufgehoben wäre. Die vorliegende Masterarbeit will die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Kommunalarchiven und Stadtgeschichtlichen Museen herausarbeiten, die Konkurrenzen bei der Überlieferungsbildung analysieren und Möglichkeiten zur Kooperation aufzeigen. Ziel der Masterarbeit ist es, eine Bewertungsmatrix zu entwickeln, die Archiven und Museen helfen soll, zu einer sachlich fundierten Entscheidung bei der Aufnahme von Sammlungsgut zu gelangen. Dabei soll nicht nur die Archivperspektive eingenommen werden, sondern die Aspekte möglichst auch aus der Museumsperspektive betrachtet werden. Die Matrix soll die Konkurrenz im Bereich des Sammlungserwerbs versachlichen und auf eine fachliche Basis stellen. Sie will Empfehlungen geben, die nicht zwischen den beiden Polen Museum und Archiv entscheidet, sondern nur fragt nach dem Vorhandensein von geeigneten Ressourcen.
Der Grund für die Verzögerung in der Erforschung der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ist nicht etwa in mangelndem Interesse der Forscherinnen und Forscher zu sehen, sondern ist der spezifischen Quellenlage geschuldet. Als öffentliche Stelle des Bundes ist das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, seine Akten dem Bundesarchiv zur Übernahme anzubieten. Sie werden dort im Bestand B 237 Bundesverfassungsgericht aufbewahrt. Die Bemühungen des Bundesarchivs um eine Überlieferungsbildung zum Bundesverfassungsgericht gehen zwar bis in das Jahr 1960 zurück (vgl. Kap. 1.2), doch war die Nutzung dieser Akten noch 50 Jahre später stark eingeschränkt: Hemmend wirkte die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, auf die Setzung von Aufbewahrungsfristen gänzlich zu verzichten oder überlange Aufbewahrungsfristen zu vergeben, so dass die Umwidmung der im Zwischenarchiv des Bundesarchivs in Sankt Augustin-Hangelar lagernden Unterlagen zu Archivgut des Bundes jahrzehntelang, wenn nicht auf Dauer unmöglich schien. Zur Nutzung nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes standen die Akten demnach nicht zur Verfügung. Der Deutsche Rechtshistorikertag ergriff 2010 die Initiative zur Abmilderung dieser forschungsunfreundlichen Situation und forderte in einer Resolution eine Zugangsregelung zu den Akten des Bundesverfassungsgerichts, die sich an den Regelungen des Bundesarchivgesetzes orientiere (vgl. Kap. 1.2). Die Resolution führte 2013 zu einer Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG). In Paragraf 35b BVerfGG, der die Einsichtnahme in die Gerichtsakten regelt, ist erstmals explizit von den „beim Bundesarchiv oder vom Bundesarchiv als Zwischenarchivgut“ aufbewahrten Akten die Rede (Paragraf 35b Abs. 5 BVerfGG). Für diese Akten gelten demnach nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen „die archivgesetzlichen Regelungen". Die Forschungen zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts konnten mit dieser entscheidenden Veränderung der archivischen Situation Fahrt aufnehmen.
Gibt es Archivangst?
(2022)
Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob es analog zu Mellons Konzept der Bibliotheksangst auch eine Archivangst gibt. Dafür wird das Konzept der Bibliotheksangst zunächst umfassend erläutert. Im Weiteren werden Archive und Bibliotheken einander aus Perspektive der Nutzenden gegenübergestellt. In einem eigenen Abschnitt wird die Darstellung von Archiven und Archivmitarbeitenden in den Medien behandelt, um so Hinweise auf medial ausgelöste Schwellenängste identifizieren zu können. Die Auswertung einer für diese Arbeit durch den Verfasser durchgeführten Umfrage mit 254 Teilnehmenden, darunter sowohl Menschen ohne Archiverfahrung, Menschen die Archive besichtigt haben und Archivnutzende, soll schließlich die Frage klären, ob es eine Archivangst gibt. Abschließend sollen erste Lösungsansätze für das Problem der Archivangst abgeleitet werden.
Die Überlieferungsbildung muss in jedem Kommunalarchiv eigenständig organisiert und dieser Aufgabe ihr Platz in der Prioritätenliste unter den vielen anderen Arbeitsbereichen eines Kommunalarchivs eingeräumt werden. Die Kommunalarchive sind in ihrer Größe und Ausstattung sehr unterschiedlich, nur das Aufgabenspektrum ist überall ähnlich umfassend. Auch das Interkommunale Kreisarchiv Nordhessen (IKAN) muss sich diesem breiten Aufgabenkanon stellen und ihn bestmöglich abdecken. In den Jahren seit seiner Gründung 2017 hat sich die Bewertung immer wieder als ein Engpass in den Prozessabläufen des Archivs erwiesen, was wiederum die Suche nach einer Lösung dieses Problems seit der Gründung antreibt. Als Ziel soll ein Instrumentarium entwickelt werden, das es ermöglicht, die Bewertung im KAV auf ein methodisch solides Fundament zu stellen, das die notwendigen Entscheidungen nachvollziehbar macht und diese auch ausreichend begründet. Die bereits vorhandenen Bewertungspraktiken sollen allerdings nicht einfach verworfen werden. Sie sollen zunächst unter Zuhilfenahme der Praxeologie möglichst dicht beschrieben werden, um nützliche Elemente der Praktiken zu isolieren und in die neuen Bewertungspraktiken zu integrieren.
In der Arbeit soll untersucht werden, wie sich die Machtwechsel 1930/1933 und 1945 strukturell, fachlich, personell, verwaltungstechnisch und baulich auf das Wolfenbütteler Archiv ausgewirkt haben und wie sich die Aufgaben der Institution und die Arbeit der Mitarbeiter unter der nationalsozialistischen Regierung veränderten. Darüber hinaus wird gefragt, wie diese auf die Veränderungen reagierten, ob sie mit ihrem Selbstverständnis als Archivare vereinbar waren und welche Handlungsmöglichkeiten sie hatten bzw. nutzten. Diese Fragen sollen entlang der drei Themenbereiche Quellen, Menschen und Räumlichkeiten gestellt werden.
Suchmaschinen sind die digitalen Informationsvermittler unserer Zeit. Traditionell findet Informationsvermittlung in Bibliotheken statt. Bibliotheken haben es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, Menschen Kompetenzen zu vermitteln, mit denen Informationen zugänglich gemacht und kritisch bewertet werden können, um neues Wissen zu erwerben. Auch für die Nutzung von Suchmaschinen sind bestimmte Kompetenzen notwendig, deren Vermittlung von Bibliotheken übernommen werden könnte. Mit der Methode einer systematischen Übersicht soll mit dieser Arbeit festgestellt werden, ob sich die Entwicklung von Informationssuche in Suchmaschinen sowie die Vermittlung einer speziellen Suchmaschinenkompetenz in den bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Forschungen widerspiegeln.
Die archivische Bewertung ist eine der zentralen Aufgaben eines Archivs und gleichzeitig eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, da über Kassation oder Übernahme entschieden wird, um eine Verdichtung von Informationen zu erreichen. Die Auswahl der Quellen beeinflusst maßgeblich die Überlieferungsbildung und dient als Grundlage für die historische Forschung. Zum Rundfunkerbe gehören ebenso Zusatzüberlieferungen beispielsweise Printmedien, Fotografien oder Nachlässe, an denen Wissenschaft und Öffentlichkeit immer häufiger interessiert sind. In der folgenden Arbeit soll ein Überlieferungs- und Bewertungskonzept für einen ergänzenden Bestand im Deutschen Rundfunkarchiv entwickelt werden. Dies wird anhand der Hörerpost der Radiosendung „Das Klingendes Sonntagsrätsel“ geschehen, die sich am Standort in Potsdam-Babelsberg befindet. Diese stammt aus dem Nachlass des ehemaligen Moderators Christian Bienert und umfasst tausende Postkarten und Briefe überwiegend aus dem Zeitraum von 1987 bis 2012. Die Besonderheit des Bestandes liegt an der Vielzahl von Postsendungen aus der DDR, die trotz Postkontrolle über eine Deckadresse zum Sender gelangten. Insbesondere im Zuge der politischen Umbrüche 1989/90 nahmen die Zuschriften von ostdeutschen Bürger_innen zu, die neben dem Lösungswort oftmals Lebensgeschichten oder Kommentare zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen enthielten. Sie sind damit nicht nur Quelle für die Rundfunkgeschichte, sondern vermitteln ein Bild vom Alltagsleben jenseits der Mauer. Demzufolge wird der Frage nachgegangen, wie die Zuschriften der Wendezeit aus dem umfangreichen Bestand der Hörerpost des „Klingenden Sonntagsrätsels“ rausgezogen werden können, um zukünftig eine Erschließung und wissenschaftliche Aufarbeitung zu ermöglichen.
Childhood Sexual Abuse (CSA)
(2022)