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Press Play to Transform – durch Serious Games Nachhaltige Entwicklung in der Schule befördern
(2024)
Hochwertige Bildung meint im Rahmen der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen unter anderem die Vermittlung von Nachhaltigkeitswissen, welche zu großen Teilen den Schulen zugeordnet wird. Diese sollen durch in den Lehrplan integrierte Projekte die Knowledge-Behaviour-Gap zwischen Wissen und Anwendung im Alltag von Schülerinnen und Schülern schließen. Die Verantwortung für die Umsetzung wird dabei den Lehrkräften zugeschrieben, ungeachtet ihrer Ressourcen und Kompetenzen. Serious Games und ihre einhergehende transformative Kraft stellen einen geeigneten Zugang dar, um komprimiert Wissen zu vermitteln und Handlungsmotivation zu initiieren. Um diese jedoch in den Unterricht zu integrieren, bedarf es Unterstützungsmaterialien, die den Einstieg ins Medium Spiel und/oder seine Kontextualisierung im Lehrplan adressieren. Der Beitrag stellt auf Basis von zwei Spielen und den zugehörigen Bildungsszenarien dar, wie Lehrkräfte als Zielgruppe für die Vermittlung von Nachhaltigkeit durch Spiel mitzudenken sind.
Bibliotheksangebote niederschwellig und allgegenwärtig zur Verfügung zu stellen, erfordert ein hohes Maß an Ressourcen. Dabei können Angebote des Dritten Ortes (Oldenburg 1999, 2001) nicht einfach in den digitalen Raum transferiert werden, sondern müssen hier als komplementär additiv verstanden werden. Den Bibliotheksort einer breiten Gesellschaft anzubieten, bedeutet die Öffnung in einem 24/7-angelehnten Ansatz. Unabhängig von der Lösungsstrategie, die mittels personeller oder technischer Ressourcen die Öffnung ermöglicht, wird dies als Open Library verstanden. Das Angebot des Internet Archivs Open Library versteht darunter die Verfügbarmachung im rein-digitalen Kontext. Im deutsch sprachigen Raum werden für Open Library auch Begriffe Selbstbedienungsbibliothek (Drude 2017), Schlüsselbibliothek (Johannsen 2012) oder wie bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen FlexiBib genutzt, um sich abzugrenzen. In diesem Artikel verstehen wir unter dem Begriff Open Library die Öffnung des Bibliotheksraumes und somit vornehmlich im analogen Sinn.
Die Archive nach der Flut
(2024)
In der vorliegenden Arbeit geht es insbesondere um die Auswirkungen einer Flutkatastrophe im Rheinland, die in Folge des Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 große Schäden unter anderem im Kreis Euskirchen verursachte. Zu den Betroffenen gehörten auch kleine kommunale Archive, deren historische Bestände zum Teil schwerwiegend beschädigt wurden. In der bisherigen Forschung blieben die Herausforderungen nach der Flutkatastrophe aus der Perspektive der Archivfachkräfte unberücksichtigt. Diese Lücke soll die vorliegende Arbeit schließen, indem vom Hochwasser betroffene Archivleiterinnen und Archivleiter zu Wort kommen. Mithilfe von qualitativen Experteninterviews können Veränderungen in den einzelnen betroffenen und nicht betroffenen Archiven im Kreis Euskirchen seit der Flutkatastrophe festgestellt und gegebenenfalls den veränderten Stellenwert der archivischen Aufgaben ermittelt werden. Auch eine sensibilisierte Sichtweise seitens des Archivträgers auf das entsprechende Archiv kann folglich dokumentiert werden.
Zu diesem Zweck werden bestimmte Merkmale, die auf die archivischen Fachaufgaben hinweisen, aus den Antworten der Interviews kategorisiert und verglichen. Die Forschungsfrage zur Entwicklung der Fachaufgaben soll einen tiefen Einblick in die kleinen Kommunalarchive und ihrer Arbeit nach Extremsituationen geben und die daraus resultierenden Erkenntnisse die gegenwärtige Forschung ergänzen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zudem, die Tendenz einer Entwicklung und Sensibilisierung für die Anforderungen an eine fachgerechte Aufbewahrung von Archiv- und Kulturgut zu dokumentieren und die Einsicht beim Archivträger sowie bei nicht fachlich besetzten Archiven zu schaffen, dass Prävention und Wertschätzung besser ist, als Nachsorge und Vernachlässigung des Kulturgutschutzes – auch in kleinen und unterbesetzten Kommunalarchiven im Kreis Euskirchen. Gerade im Hinblick auf oft geringe Haushalte ist eine kostengünstige Schadensprävention oft die wirtschaftlichste und nachhaltigste Methode der archivischen Bestandserhaltung und somit auch des Kulturgutschutzes.
Verschiedene Gesetze und Empfehlungen auf internationaler, nationaler und kommunaler Ebene geben vor, wie Gebäude, Räumlichkeiten, sowie Dienstleistungen gestaltet werden sollten, denn „(…) Barrierefreiheit ist die Grundlage für die umfassende Information und Teilhabe aller Bürger*innen – egal ob mit oder ohne Behinderungen.“ Ziel dieser Bachelorarbeit ist es daher, anhand von Experteninterviews zu ermitteln, welche möglichen Erfolgsfaktoren bei der Einführung von Informationsangeboten in Leichter Sprache für Internetauftritte öffentlicher Bibliotheken zugrunde liegen. Daraufhin aufbauend werden Empfehlungen für den Prozess formuliert. Zunächst erfolgt eine Einführung in das Thema anhand grundlegender Definitionen der Barrierefreiheit, der Leichten Sprache und der Einfachen Sprache. Weitere Bestandteile der Bachelorarbeit sind ein Überblick über die relevanten aktuellen Richtlinien sowie Gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache, sowie eine Bestandsaufnahme zum Ist-Zustand bezüglich der Informationsangebote in Leichter Sprache auf den Webseiten ausgewählter öffentlicher Bibliotheken. Anschließend wird die qualitative Methode des Experteninterviews vorgestellt und dessen Auswahl für die Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit begründet. Weiterhin werden die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Experteninterviews beschrieben. Aus den in den Interviews identifizierten möglichen Erfolgsfaktoren, welche in Kapitel 5 erläutert werden, werden anschließend Empfehlungen abgeleitet, welche für die erfolgreiche Einführung von Angeboten in Leichter Sprache auf Internetauftritten öffentlicher Bibliotheken relevant sind. Abschließend erfolgt das Fazit mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick.
Vier von zehn Museen in Deutschland haben einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Orts- und Regionalgeschichte, insgesamt waren es 2020 bundesweit 2.981. Die Museen erfüllen damit gemeinsam mit den Kommunalarchiven eine wichtige Aufgabe bei der Dokumentation der örtlichen Gesellschaft und Lebenswirklichkeit. Häufig geraten diese beiden Institutionen beim Sammeln von Unterlagen miteinander in Konkurrenz oder stehen zumindest vor der Entscheidung, wo die zur Übernahme / zum Ankauf anstehende Unterlage besser aufgehoben wäre. Die vorliegende Masterarbeit will die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Kommunalarchiven und Stadtgeschichtlichen Museen herausarbeiten, die Konkurrenzen bei der Überlieferungsbildung analysieren und Möglichkeiten zur Kooperation aufzeigen. Ziel der Masterarbeit ist es, eine Bewertungsmatrix zu entwickeln, die Archiven und Museen helfen soll, zu einer sachlich fundierten Entscheidung bei der Aufnahme von Sammlungsgut zu gelangen. Dabei soll nicht nur die Archivperspektive eingenommen werden, sondern die Aspekte möglichst auch aus der Museumsperspektive betrachtet werden. Die Matrix soll die Konkurrenz im Bereich des Sammlungserwerbs versachlichen und auf eine fachliche Basis stellen. Sie will Empfehlungen geben, die nicht zwischen den beiden Polen Museum und Archiv entscheidet, sondern nur fragt nach dem Vorhandensein von geeigneten Ressourcen.
Der Grund für die Verzögerung in der Erforschung der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ist nicht etwa in mangelndem Interesse der Forscherinnen und Forscher zu sehen, sondern ist der spezifischen Quellenlage geschuldet. Als öffentliche Stelle des Bundes ist das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, seine Akten dem Bundesarchiv zur Übernahme anzubieten. Sie werden dort im Bestand B 237 Bundesverfassungsgericht aufbewahrt. Die Bemühungen des Bundesarchivs um eine Überlieferungsbildung zum Bundesverfassungsgericht gehen zwar bis in das Jahr 1960 zurück (vgl. Kap. 1.2), doch war die Nutzung dieser Akten noch 50 Jahre später stark eingeschränkt: Hemmend wirkte die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, auf die Setzung von Aufbewahrungsfristen gänzlich zu verzichten oder überlange Aufbewahrungsfristen zu vergeben, so dass die Umwidmung der im Zwischenarchiv des Bundesarchivs in Sankt Augustin-Hangelar lagernden Unterlagen zu Archivgut des Bundes jahrzehntelang, wenn nicht auf Dauer unmöglich schien. Zur Nutzung nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes standen die Akten demnach nicht zur Verfügung. Der Deutsche Rechtshistorikertag ergriff 2010 die Initiative zur Abmilderung dieser forschungsunfreundlichen Situation und forderte in einer Resolution eine Zugangsregelung zu den Akten des Bundesverfassungsgerichts, die sich an den Regelungen des Bundesarchivgesetzes orientiere (vgl. Kap. 1.2). Die Resolution führte 2013 zu einer Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG). In Paragraf 35b BVerfGG, der die Einsichtnahme in die Gerichtsakten regelt, ist erstmals explizit von den „beim Bundesarchiv oder vom Bundesarchiv als Zwischenarchivgut“ aufbewahrten Akten die Rede (Paragraf 35b Abs. 5 BVerfGG). Für diese Akten gelten demnach nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen „die archivgesetzlichen Regelungen". Die Forschungen zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts konnten mit dieser entscheidenden Veränderung der archivischen Situation Fahrt aufnehmen.
Gibt es Archivangst?
(2022)
Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob es analog zu Mellons Konzept der Bibliotheksangst auch eine Archivangst gibt. Dafür wird das Konzept der Bibliotheksangst zunächst umfassend erläutert. Im Weiteren werden Archive und Bibliotheken einander aus Perspektive der Nutzenden gegenübergestellt. In einem eigenen Abschnitt wird die Darstellung von Archiven und Archivmitarbeitenden in den Medien behandelt, um so Hinweise auf medial ausgelöste Schwellenängste identifizieren zu können. Die Auswertung einer für diese Arbeit durch den Verfasser durchgeführten Umfrage mit 254 Teilnehmenden, darunter sowohl Menschen ohne Archiverfahrung, Menschen die Archive besichtigt haben und Archivnutzende, soll schließlich die Frage klären, ob es eine Archivangst gibt. Abschließend sollen erste Lösungsansätze für das Problem der Archivangst abgeleitet werden.
Die Überlieferungsbildung muss in jedem Kommunalarchiv eigenständig organisiert und dieser Aufgabe ihr Platz in der Prioritätenliste unter den vielen anderen Arbeitsbereichen eines Kommunalarchivs eingeräumt werden. Die Kommunalarchive sind in ihrer Größe und Ausstattung sehr unterschiedlich, nur das Aufgabenspektrum ist überall ähnlich umfassend. Auch das Interkommunale Kreisarchiv Nordhessen (IKAN) muss sich diesem breiten Aufgabenkanon stellen und ihn bestmöglich abdecken. In den Jahren seit seiner Gründung 2017 hat sich die Bewertung immer wieder als ein Engpass in den Prozessabläufen des Archivs erwiesen, was wiederum die Suche nach einer Lösung dieses Problems seit der Gründung antreibt. Als Ziel soll ein Instrumentarium entwickelt werden, das es ermöglicht, die Bewertung im KAV auf ein methodisch solides Fundament zu stellen, das die notwendigen Entscheidungen nachvollziehbar macht und diese auch ausreichend begründet. Die bereits vorhandenen Bewertungspraktiken sollen allerdings nicht einfach verworfen werden. Sie sollen zunächst unter Zuhilfenahme der Praxeologie möglichst dicht beschrieben werden, um nützliche Elemente der Praktiken zu isolieren und in die neuen Bewertungspraktiken zu integrieren.
In der Arbeit soll untersucht werden, wie sich die Machtwechsel 1930/1933 und 1945 strukturell, fachlich, personell, verwaltungstechnisch und baulich auf das Wolfenbütteler Archiv ausgewirkt haben und wie sich die Aufgaben der Institution und die Arbeit der Mitarbeiter unter der nationalsozialistischen Regierung veränderten. Darüber hinaus wird gefragt, wie diese auf die Veränderungen reagierten, ob sie mit ihrem Selbstverständnis als Archivare vereinbar waren und welche Handlungsmöglichkeiten sie hatten bzw. nutzten. Diese Fragen sollen entlang der drei Themenbereiche Quellen, Menschen und Räumlichkeiten gestellt werden.