Wahlrecht und Staatsangehörigkeit

  • Die Bevölkerung in Bund und Ländern setzt sich zu beträchlichen Teilen aus Menschen zusammen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind und daher vom Wahlrecht zu Bundes- und Landtagen ausgeschlossen sind. Der demokratische Anspruch einer Kongruenz zwischen Normunterworfenen und an der Normsetzung beteiligten, der auch dem Demokratieprinzip des Art. 20 GG eingeschrieben ist, ist damit angetastet. Für den Bund lässt sich daher, solange er den Kreis der in das Wahlrecht Einbezogenen nicht per Verfassungsänderung ausweitet, eine Pflicht zur Normierung eines demokratieidealen Einbürgerungsrechts ableiten. Auch die Länder unterliegen einer solchen Pflicht. Sie sind entgegen einer verfassungsfeindlichen Rechtssprechung nicht daran gehindert, ihr Landeswahlrecht auch auf Nicht-Deutsche auszuweiten.

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Verfasserangaben:Lasse RamsonORCID
DOI:https://doi.org/10.5771/9783748948032-177
ISBN:978-3-7489-4803-2
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zukunftsverfassungsrecht : 64. Junge Tagung Öffentliches Recht
Untertitel (Deutsch):Das doppelte Demokratiedilemma im deutschen Förderalismus
Verlag:Nomos
Verlagsort:Baden-Baden
Herausgeber*in:Alexander Brade, Robert Böttner, Richard Eißner, Raimond Ernst, Omid Bechmann, Max E. Müller, Luisa Lehning, Julius Pfeuffer, Julia Tschwatschal, Felicitas Beck, Clara Schneidenbach, Carolin Heinzel, Anton Hussing, Anna-Katharina Hübers
Dokumentart:Konferenzveröffentlichung
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2025
Veröffentlichende Institution:Fachhochschule Potsdam
Datum der Freischaltung:03.08.2026
GND-Schlagwort:Staatsangehörigkeit; Wahlrecht
Erste Seite:177
Letzte Seite:196
Fachbereiche und Zentrale Einrichtungen:FB5 Informationswissenschaften
FB5 Informationswissenschaften / Publikationen des FB Informationswissenschaften
DDC-Klassifikation:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Lizenz (Deutsch): Keine öffentliche Lizenz - es gilt das deutsche Urheberrecht
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