Archivrechtliche Einschätzung der Nutzungsbedingungen von Nachlässen mit erbbiologischen Inhalten

  • Ein Aufgabenfeld der öffentlichen Archive ist, das verwahrte Archivgut den Nutzern zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen. In der sich wandelnden und digitalisierten Gesellschaft ist ein Anspruch von Archivarinnen und Archivaren „die verwahrten Informationen, das Archivgut, möglichst frei zugänglich zu machen.“ Diese gewünschte freie Zugänglichkeit stößt insbesondere dann an ihre Grenzen, wenn persönliche Daten im Archivgut enthalten sind und das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen oder Dritten berührt wird. Für Archivgut mit erbbiologischen Inhalten erscheint ein umfassender Schutz persönlicher Daten ganz besonders erforderlich zu sein. Ob dafür die archivischen Schutzfristen, die seit Jahrzehnten auf Grundlage der Archivgesetze vergeben werden, ausrechend sind, wird im Laufe der Untersuchung geklärt werden. In wie weit die Nutzung von Archivalien mit erbbiologischen Inhalten in Nachlässen geregelt werden sollte, ist insgesamt ein komplexes Thema, mit dem sich die vorliegende Masterarbeit ausEin Aufgabenfeld der öffentlichen Archive ist, das verwahrte Archivgut den Nutzern zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen. In der sich wandelnden und digitalisierten Gesellschaft ist ein Anspruch von Archivarinnen und Archivaren „die verwahrten Informationen, das Archivgut, möglichst frei zugänglich zu machen.“ Diese gewünschte freie Zugänglichkeit stößt insbesondere dann an ihre Grenzen, wenn persönliche Daten im Archivgut enthalten sind und das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen oder Dritten berührt wird. Für Archivgut mit erbbiologischen Inhalten erscheint ein umfassender Schutz persönlicher Daten ganz besonders erforderlich zu sein. Ob dafür die archivischen Schutzfristen, die seit Jahrzehnten auf Grundlage der Archivgesetze vergeben werden, ausrechend sind, wird im Laufe der Untersuchung geklärt werden. In wie weit die Nutzung von Archivalien mit erbbiologischen Inhalten in Nachlässen geregelt werden sollte, ist insgesamt ein komplexes Thema, mit dem sich die vorliegende Masterarbeit aus archivrechtlicher Perspektive beschäftigt. Dabei sollen konkret die Fragen geklärt werden, wie die Nutzung für den als Beispiel ausgewählten Nachlass Trube-Becker im Universitätsarchiv Düsseldorf (UAD) geregelt sein sollte und ob sich diese Nutzungsbedingungen auf ähnliche andere Bestände (nicht zwingend Nachlässe) in öffentlichen Archiven übertragen lassen.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Antina Maria Scholz
URN:urn:nbn:de:kobv:525-35235
Verlagsort:Potsdam
Gutachter*in:Michael ScholzGND, Marcus Stumpf
Dokumentart:Masterarbeit
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):24.10.2024
Jahr der Erstveröffentlichung:2024
Veröffentlichende Institution:Fachhochschule Potsdam
Titel verleihende Institution:Fachhochschule Potsdam
Datum der Freischaltung:24.10.2024
Freies Schlagwort / Tag:MA Archivwissenschaft
GND-Schlagwort:Archivalien; Nachlass; Trube-Becker, Elisabeth; Genetik; Nationalsozialismus; Benutzung; Archivrecht; Persönlichkeitsrecht
Seitenzahl:80
Fachbereiche und Zentrale Einrichtungen:FB5 Informationswissenschaften
DDC-Klassifikation:000 Informatik, Informationswissenschaft, allgemeine Werke / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
Lizenz (Deutsch):Creative Commons - CC BY-NC-SA - Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International
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