Archivrechtliche Einschätzung der Nutzungsbedingungen von Nachlässen mit erbbiologischen Inhalten
- Ein Aufgabenfeld der öffentlichen Archive ist, das verwahrte Archivgut den Nutzern zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen. In der sich wandelnden und digitalisierten Gesellschaft ist ein Anspruch von Archivarinnen und Archivaren „die verwahrten Informationen, das Archivgut, möglichst frei zugänglich zu machen.“ Diese gewünschte freie Zugänglichkeit stößt insbesondere dann an ihre Grenzen, wenn persönliche Daten im Archivgut enthalten sind und das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen oder Dritten berührt wird. Für Archivgut mit erbbiologischen Inhalten erscheint ein umfassender Schutz persönlicher Daten ganz besonders erforderlich zu sein. Ob dafür die archivischen Schutzfristen, die seit Jahrzehnten auf Grundlage der Archivgesetze vergeben werden, ausrechend sind, wird im Laufe der Untersuchung geklärt werden. In wie weit die Nutzung von Archivalien mit erbbiologischen Inhalten in Nachlässen geregelt werden sollte, ist insgesamt ein komplexes Thema, mit dem sich die vorliegende Masterarbeit ausEin Aufgabenfeld der öffentlichen Archive ist, das verwahrte Archivgut den Nutzern zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen. In der sich wandelnden und digitalisierten Gesellschaft ist ein Anspruch von Archivarinnen und Archivaren „die verwahrten Informationen, das Archivgut, möglichst frei zugänglich zu machen.“ Diese gewünschte freie Zugänglichkeit stößt insbesondere dann an ihre Grenzen, wenn persönliche Daten im Archivgut enthalten sind und das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen oder Dritten berührt wird. Für Archivgut mit erbbiologischen Inhalten erscheint ein umfassender Schutz persönlicher Daten ganz besonders erforderlich zu sein. Ob dafür die archivischen Schutzfristen, die seit Jahrzehnten auf Grundlage der Archivgesetze vergeben werden, ausrechend sind, wird im Laufe der Untersuchung geklärt werden. In wie weit die Nutzung von Archivalien mit erbbiologischen Inhalten in Nachlässen geregelt werden sollte, ist insgesamt ein komplexes Thema, mit dem sich die vorliegende Masterarbeit aus archivrechtlicher Perspektive beschäftigt. Dabei sollen konkret die Fragen geklärt werden, wie die Nutzung für den als Beispiel ausgewählten Nachlass Trube-Becker im Universitätsarchiv Düsseldorf (UAD) geregelt sein sollte und ob sich diese Nutzungsbedingungen auf ähnliche andere Bestände (nicht zwingend Nachlässe) in öffentlichen Archiven übertragen lassen.…

