TY - THES A1 - Wohlfarth, Nora T1 - Barrierefreiheit im Archiv BT - Der Zugang zu Archivgut am Beispiel gehörloser Nutzerïnnen N2 - Alle Personen, die in Archiven arbeiten, kennen es: das immer weniger zutreffende Klischee von Archiven als verschlossene, beinah geheime Orte. Mein Weg ins Archiv führte über ein Projekt, das dieses Bild wunderbar widerlegt: Im Projekt Heimerziehung haben wir ehemalige Heimkinder niedrigschwellig bei ihrer Suche nach Nachweisen und Unterlagen für die biografische Aufarbeitung unterstützt und begleitet – von wegen, geheim. Meine Kollegin bezeichnete das als ‚emotionale Barrierefreiheit‘. Doch wie sieht es sonst aus mit der Barrierefreiheit im Archiv? Meine erste Forschungsfrage ist die nach der Relevanz des Themas in der fachlichen Diskussion mit einem Ausblick auf den englischsprachigen Diskurs. Anschließend stellen sich die Fragen, welche praktische Relevanz das Thema in der archivischen Arbeit hat und was Archive tun, um Barrierefreiheit herzustellen. Anhand explorativer Expertïnneninterviews mit Gehörlosen und Fachpersonen aus Gedächtnisinstitutionen soll die Frage nach Erfahrungen in Archiven mit (fehlender) Barrierefreiheit beantwortet werden. Die Interviews bilden die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach Handlungsempfehlungen zum Abbau von Barrieren. In der Arbeit möchte ich aufzeigen, welche Maßnahmen Archive ergreifen können und welches Vorgehen dabei hilfreich und effektiv ist. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage nach schnell umzusetzenden Maßnahmen, die auch für kleine Archive möglich sind. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich der Nutzung, denn „[a]lle Archive haben eine künftige Nutzung zum Ziel.“ KW - Archiv KW - Barrierefreiheit KW - Gehörloser Mensch KW - MA Archivwissenschaft Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-27866 CY - Potsdam ET - überarb. Fassung ER - TY - THES A1 - Schoo, Simon T1 - Möglichkeiten zur digitalen Langzeitarchivierung für einen kleinen Archivverbund am Beispiel des Archivverbundes der Stadt Haslach im Kinzigtal N2 - Bereits seit den 1960er und 1970er Jahren, spätestens aber durch die Einführung von Personal Computern ab den 1980er Jahren und dem sich immer stärker verbreitenden Internet seit den 1990er Jahren entstanden selbst in kleineren Stadt- und Gemeindeverwaltungen zunehmend elektronische Daten. Daher gehört deren Verarbeitung in vielen unterschiedlichen Systemen und Fachverfahren teilweise aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Personenstands- und Einwohnermelderegister) mittlerweile zum Alltagsgeschäft. Forciert und rechtlich umrahmt wurde diese Entwicklung durch das >Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg< (EGovG (BW)) von 2015,1 welches nach Paragraph 2 Abs. 1 jede Behörde zur Anbietung eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung verpflichtet, und durch das >Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen< (OZG) von 2017, nach dem Verwaltungen auf allen Ebenen Leistungen über elektronische Portale anbieten sollen. Die Umsetzung des OZG obliegt zwar auf der einen Seite den baden-württembergischen Kommunen selbst, die nach Paragraph 6 Abs. 2 EGovG BW ihre Akten nach den Vorschriften dieses Gesetzes elektronisch führen können, nicht aber bis zu einem bestimmten Termin dazu verpflichtet sind, dies auch so zu handhaben. Auf der anderen Seite erfordert der digitale Wandel in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen einen Paradigmenwechsel in der Archivierung des behördlichen Schriftgutes, zumal diese nach Paragraph 7 Abs. 1 und 2 im Sinne von Paragraph 2 Abs. 2 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG BW) eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist, die ebenfalls elektronische Unterlagen betrifft. Vor diesem Hintergrund gilt es, die massenhafte Produktion des elektronischen Schriftguts als einen Teil der gesellschaftlichen Realität und damit auch als einen Teil des kulturellen Erbes zu betrachten, das für die Ewigkeit bewahrt und zugänglich gemacht werden muss. KW - Archiv KW - Elektronische Akte KW - Langzeitarchivierung KW - MA Archivwissenschaft KW - Digitales Archiv KW - digitales Schriftgut Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-35593 CY - Potsdam ET - überarbeitete Fassung ER - TY - THES A1 - Mertens, Annette T1 - Erstellung eines Bewertungs- und Erschließungskonzepts für die Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts seit 1990 N2 - Der Grund für die Verzögerung in der Erforschung der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ist nicht etwa in mangelndem Interesse der Forscherinnen und Forscher zu sehen, sondern ist der spezifischen Quellenlage geschuldet. Als öffentliche Stelle des Bundes ist das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, seine Akten dem Bundesarchiv zur Übernahme anzubieten. Sie werden dort im Bestand B 237 Bundesverfassungsgericht aufbewahrt. Die Bemühungen des Bundesarchivs um eine Überlieferungsbildung zum Bundesverfassungsgericht gehen zwar bis in das Jahr 1960 zurück (vgl. Kap. 1.2), doch war die Nutzung dieser Akten noch 50 Jahre später stark eingeschränkt: Hemmend wirkte die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, auf die Setzung von Aufbewahrungsfristen gänzlich zu verzichten oder überlange Aufbewahrungsfristen zu vergeben, so dass die Umwidmung der im Zwischenarchiv des Bundesarchivs in Sankt Augustin-Hangelar lagernden Unterlagen zu Archivgut des Bundes jahrzehntelang, wenn nicht auf Dauer unmöglich schien. Zur Nutzung nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes standen die Akten demnach nicht zur Verfügung. Der Deutsche Rechtshistorikertag ergriff 2010 die Initiative zur Abmilderung dieser forschungsunfreundlichen Situation und forderte in einer Resolution eine Zugangsregelung zu den Akten des Bundesverfassungsgerichts, die sich an den Regelungen des Bundesarchivgesetzes orientiere (vgl. Kap. 1.2). Die Resolution führte 2013 zu einer Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG). In Paragraf 35b BVerfGG, der die Einsichtnahme in die Gerichtsakten regelt, ist erstmals explizit von den „beim Bundesarchiv oder vom Bundesarchiv als Zwischenarchivgut“ aufbewahrten Akten die Rede (Paragraf 35b Abs. 5 BVerfGG). Für diese Akten gelten demnach nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen „die archivgesetzlichen Regelungen". Die Forschungen zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts konnten mit dieser entscheidenden Veränderung der archivischen Situation Fahrt aufnehmen. KW - Deutschland (Bundesrepublik). Bundesverfassungsgericht KW - Bundesarchiv (Koblenz) KW - Prozessakte KW - Bestandserschließung KW - Konzeption KW - MA Archivwissenschaft Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-34769 CY - Potsdam ER - TY - THES A1 - Löffler, Jens T1 - Gibt es Archivangst? BT - Das Konzept der Bibliotheksangst als Basis für eine ganzheitliche archivische Nutzerforschung N2 - Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob es analog zu Mellons Konzept der Bibliotheksangst auch eine Archivangst gibt. Dafür wird das Konzept der Bibliotheksangst zunächst umfassend erläutert. Im Weiteren werden Archive und Bibliotheken einander aus Perspektive der Nutzenden gegenübergestellt. In einem eigenen Abschnitt wird die Darstellung von Archiven und Archivmitarbeitenden in den Medien behandelt, um so Hinweise auf medial ausgelöste Schwellenängste identifizieren zu können. Die Auswertung einer für diese Arbeit durch den Verfasser durchgeführten Umfrage mit 254 Teilnehmenden, darunter sowohl Menschen ohne Archiverfahrung, Menschen die Archive besichtigt haben und Archivnutzende, soll schließlich die Frage klären, ob es eine Archivangst gibt. Abschließend sollen erste Lösungsansätze für das Problem der Archivangst abgeleitet werden. KW - Archiv KW - Benutzer KW - Benutzerforschung KW - Angst KW - MA Archivwissenschaft KW - Bibliotheksangst KW - Archivangst KW - mediale Darstellung Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-34750 CY - Potsdam ER -