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Die Haftungslage bei einer Beschädigung der Leasingsache durch Dritte (2016)
Waldmann, Timm
Darstellung der Ansprüche in den einzelnen Rechtsbeziehungen zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Drittem und Darstellung des Gesamtbildes der Haftungsverteilung
Die Idee der Person als römisches Erbe? (2016)
Rainer, J. Michael ; Koster, Severin Koster ; Forschner, Maximilian ; Chiusi, Tiziana J. ; Masi Doria, Carla ; Hofer, Sibylle ; Penßel, Renate
Der Band beschäftigt sich mit den Ursprüngen des neuzeitlichen Personenbegriffs aus rechtshistorischer, philosophischer und philologischer Sicht. Er wirft dabei die Frage auf, ob und in welchem Ausmaß bereits in der römischen Antike Vorstellungen beheimatet sind, welche den genuinen Eigenwert des Menschen als "Person" in den Mittelpunkt rücken. Die in dem Band versammelten Aufsätze versuchen, die Frage dieses geistesgeschichtlichen Erbes aus verschiedenen thematischen Blickwinkeln und mit dem Instrumentarium unterschiedlicher Disziplinen zu beantworten; dabei spannen sie einen Bogen von den stoischen Ursprüngen des menschlichen Vernunftverständnisses bis hin zum Personenbild im Privatrecht des 19. Jahrhunderts. Methodisch setzt der Band nicht an gegenwärtigen Problemstellungen, sondern in Rom selbst an; das so entwickelte, unverstellte Bild soll mit dem Personenkonzept gespiegelt werden, welches sich schließlich im 19. Jahrhundert als Grundlage einer neuzeitlichen Privatrechtsordnung entwickelt hat. Dabei verfolgt der Band das übergeordnete Ziel, die im rechtshistorischen Bereich derzeit stark zivilistisch orientierte Diskussion über das römische Rechtserbe auf breiterer geistesgeschichtlicher Grundlage anzuregen.
Datenschutz - aktuelle Fragen und Antworten : Atzelsberger Gespräche 2014 (2015)
Foschepoth, Josef ; Krajewski, Markus ; Ismer, Roland ; Kranig, Thomas
Nicht erst, aber vor allem infolge der Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden ist „Datenschutz“ zu einem großen Thema unserer Zeit geworden. Die 33. Atzelsberger Gespräche der Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg widmeten sich ihm in Teilaspekten, indem die Referenten und übrigen Gesprächsteilnehmer zur komplizierten Gesamtproblematik in unterschiedlicher Weise Fragen aufwarfen, Antworten gaben und eine anregende Diskussion belebten. Der vorliegende Band enthält die vier Vorträge in überarbeiteter Fassung. Der Freiburger Historiker Josef Foschepoth fragt in seinem Beitrag auf der Grundlage seines bereits in vierter Auflage vorliegenden Buches „Überwachtes Deutschland“ nach dem Zusammenhang von „Verfassung und Wirklichkeit“ am Beispiel der „Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Um „Völker- und menschenrechtliche Anforderungen an Informations-beschaffung und Datenüberwachung durch ausländische Geheimdienste“ geht es dem Erlanger Völker- und Öffentlichrechtler Markus Krajewski, während der Nürnberger Steuerrechtler Roland Ismer nicht nur vor dem Hintergrund des Ankaufs in der Schweiz illegal kopierter „Steuer CDs“ das Thema „Datenschutz im Steuerrecht“ behandelt. Schließlich stellt Thomas Kranig, der Präsident des Bayerischen Landesamts für Daten-schutzaufsicht die Frage „Datenschutz und Datensicherheit – mission impossible?“ und gibt zugleich Einblicke in seine in Ansbach ansässige Behörde.
Kurze Einführung in das Urheber- und Verlagsrecht, 3., vollständig überarbeitete Aufl. (2013)
Lutz, Peter
Die Arbeit gibt einen kurzen Überblick über das Urheberrecht und das Urheberver-tragsrecht. Voraussetzungen für ein schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechts sind der geistige Inhalt, das persönliche Schaffen, die wahrnehmbare Formgestaltung und die schöpferische Eigentümlichkeit. Durch Darbietung oder sonstige Werkvermittlung eines schutzfähigen Werkes entstehen sog. verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte. Generell ist zwischen dem Alleinurheber, der Miturheberschaft, dem Urheber verbundener Werke und der Vermutung der Urheberschaft zu unterscheiden. Das Urheberrecht beginnt sobald ein schutzfähiges Werk erstellt wurde und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Rechte des Urhebers sind u. a. das Erstveröffentlichungsrecht, das Entstellungsverbot sowie körperliche und unkörperliche Verwertungsrechte. Zurücktreten müssen die Interessen des Urhebers immer dann, wenn dies zum Schutz der Interessen der Allgemeinheit erforderlich ist. Zum Schutz gegen Rechtsverletzungen des Urheberrechts kommen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Vorschriften zum Tragen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, kann aber vererbt werden. Außerdem können durch eine angemessene Vergütung Nutzungsrechte eingeräumt werden. Der einzig gesetzlich geregelte Vertrag im Bereich des Urheberrechts ist der Verlagsvertrag. In diesem werden die Rechte und Pflichten des Urhebers und des Nutzers festgelegt.
Kurze Einführung in das Urheber- und Verlagsrecht (2004)
Lutz, Peter
Mit dieser „Kurzen Einführung in das Urheber- und Verlagsrecht“ will der Ver-fasser eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der Zu-sammenarbeit zwischen den Urhebern, insbesondere den Verfassern einerseits, und den Verwertern, insbesondere den Verlagen andererseits, geben. Die Darstel-lung berücksichtigt den Stand der Gesetzgebung zum 1. Juli 2002. Der Verfasser hat dabei versucht, in der gebotenen Kürze die nach der praktischen Erfahrung wesentlichsten Grundbegriffe darzustellen und dem Leser diese in systematischer, einheitlicher Form zu erläutern.
Die vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen als Instrument einer steueroptimierten Vermögensübertragung: ein wahrscheinlichkeitstheoretischer Vergleich mit dem Erbfall (2012)
Kindler, Cornelia
Bei der mit dem Erbfall verbundenen Vermögensübertragung stellt der durch die Erbschaftsteuer hervorgerufene Liquiditätsabfluss oft eine beträchtliche und damit für den Erben unerwünschte Reduzierung seines Vermögenszuwachses dar. Eine vorweggenommene Erbfolge kann hier ein geeignetes Mittel sein, diesen Liquiditätsabfluss zu verringern oder gar zu vermeiden. Da sich die Höhe eines Vermögens in der Zeit zwischen einer Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers und dem Eintritt des Erbfalls in nicht vorherzusehender Weise verändert, hängt die Frage einer möglichen Vorteilhaftigkeit einer Vermögensübertragung unter Lebenden im Vorgriff auf eine spätere Erbschaft von einer Abschätzung der künftigen Vermögensentwicklung ab, d.h., sie ist mit einer unter Unsicherheit zu stellenden Prognose verknüpft. In der vorliegenden Arbeit wird diese Frage deshalb im Rahmen eines wahrscheinlichkeitstheoretischen Entscheidungsmodells untersucht, in dem die entscheidungsrelevanten Größen unterstellten stochastischen Schwankungen unterliegen. Die Analyse wird am Beispiel eines zur Erbfolge anstehenden Einzelunternehmens durchgeführt, wobei die zufälligen Schwankungen der jährlichen Erträge den Hauptbeitrag zur prognosebedingten Unsicherheit bilden. In die prognostizierte Entwicklung des Vermögens gehen darüber hinaus der jährlich schwankende Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zur Anwendung des steuerrechtlichen vereinfachten Ertragswertverfahrens und die aus den amtlichen Sterbetafeln gewonnenen jährlichen Sterbewahrscheinlichkeiten eines männlichen Erblassers in vorgegebenem Alter zum Entscheidungszeitpunkt ein. Den Berechnungen der Erträge liegt ein stochastisches Zeitreihengesetz zugrunde, das dem physikalischen Prozess einer Brownschen Bewegung unter dem Einfluss von Reibung (Ornstein-Uhlenbeck-Prozess) entspricht. Die Form dieser Gleichung und ihre Anwendung auf eine komplette Veranlagungssimulation lassen analytische Lösungsverfahren nicht zu, sondern erzwingen umfangreiche numerische Verfahren unter Verwendung von Zufallszahlen (Monte-Carlo-Simulationen). Die Ergebnisse belegen, dass das verwendete Zeitreihengesetz die entscheidende Stellschraube für den Einfluss stochastischer Schwankungen auf den Grad der Unsicherheit der Prognose enthält. Besondere Bedeutung kommt dabei dem im Zeitreihengesetz auftretenden Koeffizienten der zeitlichen Korrelation zu, der zusammen mit der Streubreite des stochastischen Terms die Volatilität der Erträge und damit direkt die zeitliche Entwicklung des Vermögens bestimmt. Ein indirekter Einfluss der Volatilität auf die Vermögensentwicklung ergibt sich aus der mit dem Auftreten von Verlusten verbundenen Verringerung von Ertragsteuern. Bei dem vorliegend untersuchten Fall wirkt sich dies zugunsten der gesetzlichen Erbfolge aus, so dass hier mit zunehmendem Einfluss stochastischer Schwankungen die vorweggenommene Erbfolge nicht mehr die günstigere Alternative darstellen muss. Auch wenn die in der Arbeit gewonnenen Ergebnisse nur für spezielle Werte der entscheidungsrelevanten Parameter gelten, so verdeutlichen sie doch die Relevanz zufälliger Schwankungen der Bemessungsgrundlage für eine realistische Abschätzung von Steuerlasten und der davon abhängigen künftigen Vermögensentwicklung.
Entscheidungen zur Examensvorbereitung (2009)
Greger, Reinhard ; Muth, Sven ; Zwickel, Martin
Im Jahr 1998 startete Prof. Dr. Reinhard Greger als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ein Internet-Projekt, in dem zunächst er selbst und die Mitarbeiter seines Lehrstuhls, später auch interessierte Studenten, Rechtsreferendare und Doktoranden, ausgewählte Entscheidungen mit zivil- und zivilprozessrechtlichem Schwerpunkt darstellten und kommentierten. Auf diese Weise sollten besonders ausbildungs- und examensrelevante Entscheidungen in einer leicht verständlichen Form Studierenden der Rechtswissenschaften, Rechtspraktikern und allen Interessierten gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Die Entscheidungsbesprechungen wurden – nach Überprüfung und Freigabe durch Prof. Dr. Greger – im Internetangebot des Lehrstuhls veröffentlicht. Bis 2007 entstand so eine große Sammlung an Besprechungen von aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, sowie – vereinzelt – des Bundesverfassungsgerichts, des EuGH und des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes. Die Sammlung wird durch die Abteilung „Klassiker des Reichsgerichts“ ergänzt, in der Entscheidungen des Reichsgerichts kommentiert wurden, die auch heute noch Ausbildungsrelevanz haben. Das vorliegende Werk dokumentiert, mit Einverständnis aller Verfasser, diese Sammlung in einem dauerhaft abrufbaren und beständigen Format. Die Sammlung wurde aus den Internetseiten generiert. Die Formatierung wurde angepasst und Hyperlinks innerhalb des Projekts wurden durch Seitenverweise ersetzt. Im Übrigen aber sind die Entscheidungsbesprechungen – von kleinen redaktionellen Korrekturen abgesehen – in ihrer Originalfassung unverändert erhalten geblieben, um dem Charakter dieses Werkes als Dokumentation gerecht zu werden. Bewusst wurden überholte Entscheidungen in der Sammlung belassen; Namen und Titel der Verfasser wurden nicht aktualisiert. Das der Sammlung vorangestellte Inhaltsverzeichnis (inhaltlich mit dem der Internetversion identisch) macht die Entscheidungsbesprechungen anhand der Zuordnung zu Rechtsgebieten für den Leser leicht zugänglich. Sofern eine Entscheidung mehrere Rechtsgebiete betrifft, ist sie im Inhaltsverzeichnis mehrfach aufgeführt. Innerhalb eines Rechtsgebiets sind die Entscheidungen nach Entscheidungsdatum geordnet. Die Idee zu dieser Dokumentation hatten die früheren wissenschaftlichen Mitarbeiter am Lehrstuhl Sven Muth und Martin Zwickel; sie haben auch deren technische Umsetzung sowie deren redaktionelle Bearbeitung übernommen.
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