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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 – aber auch frühere Menschenrechtserklärungen – sah sich stets Kritik aus unterschiedlichen Richtungen ausgesetzt. Diese beinhaltete sowohl Einwände z.B. von religiöser, feministischer und kulturrelativistischer Seite als auch Bedenken von Behindertenverbänden. Eine besonders markante Kritik ist jedoch die des Atomismus, welche in unterschiedlichen Variationen mindestens seit Hegel immer wieder vorgebracht wird. Sie besagt, Menschenrechte seien individualistische Rechte mit solidaritätszersetzendem Charakter. Begründet wird dies damit, dass die Betonung des Individuums als Träger unveräußerlicher Rechte hier notwendigerweise den Egoismus des Einzelnen befördere und moralischen Partikularismus zur Folge hätte.
Die vorliegende Arbeit begegnet diesem Vorwurf, indem sie aufzeigt, dass es dem ihm zugrundeliegende Solidaritätsbegriff an Komplexität mangelt um das Phänomen adäquat zu beschreiben. Eben jener Mangel ist es jedoch, welcher den Atomismusvorwurf erst ermöglicht, da diejenige Solidarität, welche hier beschrieben wird, notwendigerweise an der Komplexität moderner Gesellschaften scheitern muss.
Der Solidaritätsbegriff, welcher im Kontrast dazu im vorliegenden Text vorgestellt wird, überwindet dieses Problem. Er basiert zu großen Teilen auf der Theorie Émile Durkheims, geht aber auch darüber hinaus. Mit Hilfe von Durkheims Konzepten der mechanischen und organischen Solidarität im Zusammenhang mit der – der Menschenrechtsidee nahestehenden – Idee des Kult des Individuums wird gezeigt, dass Menschenrechte keineswegs schädlich für die Solidarität in modernen Gesellschaften sind. Vielmehr fördern sie bereits bestehende Solidaritäten und erzeugen zudem neue Formen menschenrechtlicher Solidarität.
Im Zuge der Gründung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Jahr 2006 wurde ein neues Verfahren geschaffen, das diesen in die Lage versetzen sollte, die Menschenrechtslage in allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen regelmäßig zu überprüfen. Die große Hoffnung in das Verfahren der allgemeinen regelmäßigen Staatenüberprüfung (UPR) wurde in der wissenschaftlichen Diskussion von Beginn an von erheblichen Zweifeln an ihrer Wirksamkeit begleitet. Auch deshalb wurde der Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine wichtige Rolle für das Verfahren zugeschrieben, indem sie seine Schwächen ein Stück weit ausgleichen und dem Verfahren zu einer größeren Wirksamkeit verhelfen sollten.
In der vorliegenden Dissertation werden mittels qualitativer Datenerhebung Erkenntnisse darüber gewonnen, inwieweit NGOs das UPR für ihre Anliegen nutzen, wie sich ihre Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren gestalten und welche Auswirkungen die Partizipation auf das Verfahren und dessen Ergebnisse hat. Im Zentrum der explorativen Studie steht eine Fallstudie zur Bundesrepublik Deutschland, deren Erkenntnisse schließlich auch eine Übertragbarkeit auf andere Länder zulassen.