Persons with Disability’s Right to Work in Africa: A Comparative Study of Employment and Disability Laws, Policies and Relevant Institutional Mechanisms of Tanzania and Selected African States

Language
en
Document Type
Doctoral Thesis
Issue Date
2015-03-12
Issue Year
2015
Authors
Possi, Abdallah
Editor
Abstract

“Disability is a human rights issue.” This is a common expression in many contemporary disability rights scholarly work. While researching on disability rights may not raise questions, often, a selection of topic could be generated by many factors, including the researcher’s personal interest.
Matters of personal interest aside, I opted to research on Persons with Disability’s Right to work, not because everything is perfect with other aspects of disability rights, but because work (or employment) should be among means of empowerment. Unfortunately, work is among such areas where persons with disability have been facing discrimination. Considering the complexities of poverty, and the economies of African nations, it is worth undertaking a study focusing on Africa because, while human rights are perceived as universal, there are also concerns that imposing a universal approach throughout the world risks ignoring some specific differences across nations and continents. This work is also intended to add on to the existing knowledge on disability, especially with respect to Africa, considering the fact that compared to other parts of the world, there has not been so much literature on disability rights in Africa. My work is limited to Tanzania and five other selected African countries, namely Kenya, Uganda, Zambia, South Africa and Ghana. Because of Tanzania’s political and legal structure, a discussion of Tanzania covers both Tanzania Mainland and Zanzibar. I elaborate how the international approaches to employment and disability rights have evolved, and how these approaches have influenced laws and policies on the employment of persons with disability in Tanzania and other States selected for the purposes of this work. The combination of “disability rights” and “employment rights” mean that as with other rights, what is needed is to construe rights in such a way that they fit the requirements of persons with disability, enabling them to enjoy the rights on equal basis with other persons without disability. The nature of matters inquired in this work has necessitated a pragmatic approach to research - an inter-disciplinary approach. Nevertheless, because of my legal profession background, there is a heavy reliance on legal instruments. This work is divided into five chapters. Chapter 1 of this work contains some introductory and methodological issues. Chapter 2 is devoted to issues of equality and disability, while Chapter 3 is about measures employed to ensure persons with disability’s access to, and equality at work. Chapter 4 is about the institutional mechanisms put in place to ensure the implementation of matters stated in chapters 2 and 3. There are a number of challenges with respect to the implementation of human rights in general, and the rights of persons with disability in particular. These challenges, directly or indirectly affect persons with disability’s enjoyment of the right to work. The challenges notwithstanding, there are positive signs. I address the challenges and the positive prospects in Chapter 5.Chapter 6 sums up the work.

Abstract

„Behinderung ist eine Frage der Menschenrechte: Dies ist ein allgemeiner Bestandteil in vielen zeitgenössischen wissenschaftlichen Arbeiten über Behindertenrechte. Obwohl die Wichtigkeit der Recherche über die Rechte von Menschen mit Behinderung außer Frage steht, ist die Auswahl eines bestimmten Themas von vielen Faktoren abhängig, einschließlich des persönlichen Interesses des Forschers. Das Forschungsthema wurde abgeholt weil Arbeit nicht nur eine der mittels Ermächtigung ist, sonden auch unerlässlich für eine unabhängige Lebensweise. Trotz seiner Bedeutung ist es bedauerlich, dass für viele Menschen mit Behinderungen, Arbeit in vielen Fällen unzugänglich gewesen ist. Behindertenrechte sind ein relativ neues Forschungsthema in Afrika, und in Anbetracht der Komplexität von Armut, und Wirtschaftslage der afrikanischen Staaten, lohnt es sich eine Studie mit Schwerpunkt Afrika. Hinzu kommt auch, dass obwohl die Menschenrechte als universelle wahrgenommen werden, es auch Bedenken gibt, dass zur Einführung eines ganzheitlichen Ansatzes in der ganzen Welt einige spezifische Unterschiede zwischen den Nationen und Kontinenten ignoriert werden. Unter diesen Umständen wurde die Forschung, mit dem Blick auf das Hinzufügen zu vorhandenem Wissen über die Rechte behinderter Menschen in Afrika immer wichtig sein, weil es im Vergleich zu anderen Teilen der Welt, es nicht so viel Literatur über die Rechte von Behinderten in Afrika gibt. Die Forschung wurde auf Tansania und fünf weiteren ausgewählten afrikanischen Ländern, nämlich Kenia, Uganda, Sambia, Südafrika und Ghana beschränkt. Aufgrund der politischen und rechtlichen Struktur Tansanias, deckt eine Diskussion über Tansania sowohl tansanisches Festland als auch Sansibar ab. Ich erarbeiten, wie die internationalen Ansätze zur Beschäftigung und die Rechte von Behinderten entwickelt wurden, und wie diese Ansätze hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Tansania und anderen Staaten, die für die Zwecke dieser Arbeit ausgewählt wurden, beeinflusst haben. Die Kombination von Behindertenrechten und Arbeitsrechten bedeutet, dass man die Rechte in einer Weise konstruieren soll, dass sie zu den Anforderungen von Menschen mit Behinderung passen, sodass sie diese Rechte gleichberechtigt wie andere Personen ohne Behinderung genießen können. Die Natur der Dinge, die in dieser Arbeit erkundet wurden, benötigt einen pragmatischen Ansatz der Forschung - einen interdisziplinären Ansatz. Wegen meines juristischen Hintergrunds gibt es dennoch eine starke Abhängigkeit von Rechtsinstrumenten. Im Laufe dieser Arbeit unterstütze ich den Menschenrechtsansatz für Behinderung, der die weitere Auslegung der Gleichheit (substantielle Gleichheit) für die Förderung und den Schutz der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung erfordert. Ich halte diesen Menschenrechtsansatz auch für einen der neuen Ansätze für Behinderung.Frühere Ansätze, vor der Behindertenrechtskonvention, die zu internationalen Menschenrechtsinstrumenten wurden, hatten nicht nur wegen der Nachsicht gegenüber einzelner gebunder (medizinischer) Wahrnehmung von Behinderung einige Einschränkungen, sondern auch wegen des Mangels an verbindlichen internationalen Instrumenten zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.Dies war auch der Fall mit den IAO-Übereinkommen, aber ohne die Verharmlosung ihrer Signifikanz für Menschen mit Behinderung. Die neuen Entwicklungen im Rahmen der UNO (in Bezug auf die Rechte von Behinderten) scheinen regionalen Menschenrechtsmechanismen in Afrika, sowie einige Einzelstaaten zu beeinflussen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass obwohl es in der Regel einige Fortschritte im Bereich der Behindertenrechte in einigen afrikanischen Staaten gab, entwickelt sich dieser Zustand nicht im gleichen Tempo, und dass die Fortschritte in den Behindertenrechten ein Spiegelbild der allgemeinen Lage der Menschenrechte in einzelnen Ländern sind. Speziell hinsichtlich des Rechts auf Arbeit, verstärken die einschlägigen Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention das bestehende Recht auf Arbeitsbestimmungen der internationalen und regionalen Instrumente, die von allen der für diese Studie ausgewählten Staaten ratifiziert sind. In diesen Staaten sind Gesetze und Politik für Beschäftigung und Behinderung vorhanden. Obwohl die Qualität und der Umfang der Instrumente von Land zu Land variieren, gibt es einige Ähnlichkeiten in Bezug auf einige Fragen. Eine Sache ist klar: In Afrika geht der Trend dahin, Quotenregelungen und Antidiskriminierungsansätze zu kombinieren. Für die Zwecke der Umsetzung der entsprechenden Gesetze und Politiken zum Thema Behinderung, wurden verschiedene institutionelle Mechanismen etabliert. Diese institutionellen Mechanismen gehören zu den nationalen Menschenrechtsinstitutionen, die Behinderungsanlaufstelle und einige Institutionen, die zum Zwecke der Umsetzung der Arbeitsgesetze etabliert sind. Es gibt eine allgemeine Ähnlichkeit der Funktionen dieser Institutionen, und zwar mit einigen Ausnahmen in Bezug auf die Art der Behinderungsanlaufstellen und die Bildung von Gleichbehandlungsstellen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Während der Mangel an ausreichenden Daten Bewertung der Leistung der verschiedenen Einheiten schwierig gemacht hat, scheinen Gerichte scheinen mit der Entwicklung einer aussagekräftigen Jurisprudenz zu Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung begonnen zu haben, insbesondere mit angemessenen Vorkehrungen. Gesetze und Richtlinien können sinnvolle Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben, wenn die Herausforderungen oder Beschränkungen, die direkt oder indirekt die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Gesetze hindern, nicht ignoriert oder unterschätzt werden. Daraus folgt, dass der Menschenrechtsansatz allein nicht das Ende aller Probleme für Menschen mit Behinderungen bedeutet. Zu den Herausforderungen gehören theoretischen diejenigen, die auf die soziale Haltung bezogen sind, Herausforderungen an die Rechts- sowie institutionelle Verwaltung. Trotz dieser Herausforderungen gibt es einige positive Anzeichen für Fortschritte im Bereich der Behindertenrechte, auch in Fragen der Arbeit. Es ist aber immer noch schwierig zu bestimmen, wie angemessen Menschen mit Behinderung (in der Praxis) von den neuen Gesetzen und Richtlinien profitieren. Der Zweck der Vergleichsstudie ist unter anderem, gute Beispiele von anderswo heranzuziehen. Regierungsorgane, Menschenrechtsorganisationen, sowie die Organisationen von Menschen mit Behinderung in Ländern wie Tansania, können auf jeden Fall einige Beispiele für bewährte Verfahren wählen. Dazu gehören Aspekte wie die Rechte von Behinderten, Rechtsstreitigkeiten, Ansporn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer Behinderung, die effektive Nutzung der öffentlichen Institutionen um mehr Arbeitsplätze für Personen mit Behinderungen zu gewährleisten, oder die Besserung der Strukturorganisationen der zuständigen Stellen, die für die Menschen mit Behinderung beauftragt sind. Der Inhalt dieser Doktorarbeit ist in Kapitel unterteilt. Kapitel 1 enthält einige einführende und methodische Fragen. Kapitel 2 wird den Fragen zur Gleichstellung und Behinderung gewidmet, während es in Kapitel 3 es um Maßnahmen geht, die eingesetzt werden, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu und die Gleichheit bei der Arbeit zu gewährleisten. In Kapitel 4 geht es darum, die institutionellen Mechanismen für die Umsetzung der Angelegenheiten zu gewährleisten, die in den Kapiteln 2 und 3 genannten worden sind. Kapitel 5 befasst sich mit den Herausforderungen und den positiven Aussichten in Bezug auf die Umsetzung der Rechte von Behinderten in Tansania und den ausgewählten afrikanischen Staaten. Kapitel 6 fasst die Arbeit zusammen.

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