Juristische Fakultät
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Was ist ein Verbrauchergeschäft? - Ungleichgewichte als Rechtsproblem am Beispiel der Bürgschaft
(2000)
Aus Anlass der Auseinandersetzung über den Schutz des Bürgen nach dem VerbrKrG und HWiG soll im Folgenden der rollenbezogene Verbraucherbegriff von einem personenbezogenen unterschieden werden. Wettbewerbs- und Verbrauchervertragsrecht verfolgen im Verbraucherschutz insofern verschiedene Schutzansätze, die sich auch in verschiedenen Verbraucherbegriffen ausdrücken.
Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Überlegung wird dann nach den Konsequenzen für die Systematik des Privatrechts gefragt.
Für viele Gewerkschaften, insbesondere in schwach organisierten Bereichen, die auf die Zwangsabgabe angewiesen sind oder die ihre Existenzberechtigung hauptsächlich aus den Sozialaufgaben beziehen, wäre eine Umsetzung der IAO-Übereinkommen zur Gewerkschaftsfreiheit existenzgefährdend. Auf der anderen Seite ist man sich in der CUT bewußt, daß der einzige Weg zu einer autonomen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung über die Gewerkschaftsfreiheit führt. Nicht umsonst beschäftigt sich der Dachverband seit langem intensiv mit den Erfahrungen anderer Länder bei der Umsetzung eines demokratischen Systems der Arbeitsbeziehungen.
Mit dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts v. 17.09.1991 liegt erstmals eine Entscheidung dazu vor, wie das BAG die Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan gegeneinander abgegrenzt sieht.
Weder diese begriffliche Abgrenzung der Regelungsbereiche von Interessenausgleich und Sozialplan noch die Subsumtion im konkreten Fall wird vom BAG näher begründet. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß dahinter die theoretische wie praktische Vorstellungen stehen, die im folgenden auf ihren inhaltlichen Gehalt untersucht werden.