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Das Strafrecht schützt Geheimnisse von Individuen, Unternehmen und dem Staat. Es unterscheidet dabei prinzipiell nicht zwischen guten und schlechten Geheimnissen, sondern erfasst auch Informationen über Missbrauch wirtschaftlicher oder staatlicher Macht, etwa in Gestalt von Rechtsverstößen. Dass die Öffentlichkeit von solchen Fehlentwicklungen erfährt, scheint aber demokratisch geboten. Denn erst infolge ihrer Kenntnis können wir sie kritisieren, für Veränderungen eintreten und damit korrektiv wirken. Robert Brockhaus befasst sich grundlegend mit dem Phänomen Whistleblowing und erschließt so den Widerstreit strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen und Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Er diskutiert, wie weit die Schweigepflichten reichen sollten, wenn wir Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot verstehen. Um legitime Geheimnisverletzungen zu entkriminalisieren, plädiert er für eine Reform des Strafrechts.
Das Recht verlangt, dass wir uns mit der Wirklichkeit befassen. Rechtsanwendung und Rechtsetzung sind nicht ohne Bezug zu einem Sachverhalt (und damit zur Wirklichkeit) denkbar. Das macht eine Klärung des Verhältnisses zwischen Wahrheit und Wirklichkeit für das Recht notwendig. Eine zweifelsfreie und endgültige Klärung scheint aber unmöglich.
Die Arbeit "Anspruch und Wirklichkeit" untersucht die Korrespondenztheorie der Wahrheit als die für das Recht scheinbar natürlich geltende Wahrheitstheorie und problematisiert dabei die Heraus-forderung der Subjektabhängigkeit unserer Erkenntnis.