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2009 wurde mit dem Vertrag von Lissabon die Europäische Bürgerinitiative (EBI) eingeführt. Gemäß Artikel 11 des Vertrags haben Bürger der Europäischen Union (EU) das Recht einen Gesetzgebungsvorschlag bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn mindestens eine Millionen Unterschriften von mindestens sieben EU Mitgliedsstaaten gesammelt werden konnten. Die entsprechenden Regularien und Prozeduren wurden mittels einer Verordnung von Europäischem Parlament und Rat im Februar 2011 festgelegt. Die Einführung der EBI ist das Resultat eines politischen Prozesses, welcher in den 1990er Jahren begann, als Möglichkeiten direkter Demokratie auf der europäischen Ebene bereits von sowohl institutionellen als auch zivilgesellschaftlichen Akteuren als Lösung für das Problem des wachsenden Demokratiedefizits der EU diskutiert wurden. Daran anknüpfend untersucht diese Arbeit die politischen Prozesse entlang der verschiedenen Phasen des Entscheidungsfindungsprozesses, der letztlich zur Einführung der EBI geführt hat. Das Ziel der Analyse ist es, die verschiedenen zivilgesellschaftlichen und institutionellen Akteure, die Einfluss auf die Entwicklung der EBI genommen haben, sowie deren spezifischen Funktionen in diesem Prozess zu identifizieren. Darüber hinaus werden die speziellen Charakteristiken der verschiedenen Phasen dieses Prozesses, die eine besondere Auswirkung auf die Strategien und Möglichkeiten der beteiligten Akteure haben, herausgearbeitet. Um die Analyse mit wissenschaftlichen Debatten zu verbinden, werden die Theorien direkter, assoziativer und deliberativer Demokratie herangezogen: Die Theorie direkter Demokratie resultiert in der These, dass die EBI von zivilgesellschaftlichen Akteuren unterstützt wurde, während die europäischen Institutionen sie ablehnten, da sie einen Machtverlust durch die Einführung von Instrumenten direkter Demokratie befürchteten. Die Theorien assoziativer und deliberativer Demokratie andererseits dienen als Basis für die Hypothese, dass je stärker eine Phase des politischen Entscheidungsprozesses durch partizipative Elemente charakterisiert ist, desto größer ist der Einfluss zivilgesellschaftlicher Akteure. Die Verifikation dieser Hypothesen erfolgt anhand einer Analyse von Berichten der beteiligten Akteure und mittels der Untersuchung offizieller EU-Dokumente. Dies wird ergänzt durch Interviews mit zivilgesellschaftlichen und institutionellen Akteuren, die in den Prozess involviert waren und dementsprechend als Experten fungieren. Durch eine chronologische Analyse des politischen Entscheidungsprozesses können folgende Schlüsse gezogen werden: Die Einführung der EBI in das Europarecht wurde hauptsächlich durch die zwei zivilgesellschaftlichen Organisationen Mehr Demokratie/Democracy International sowie dem Initiative and Referendum Institute Europe initiiert. Diesen gelang es sowohl die Mitglieder der nationalen Parlamente als auch des EP während des EU-Konvent von 2002/03 von ihren Ideen zu überzeugen. Aufgrund der Tatsache, dass allen beteiligten Mitgliedern ein gleiches Mitspracherecht in Bezug auf Agenda-Setting und Entscheidung zugesprochen wurde, konnte die EBI im Rahmen des Konvents beschlossen werden. 2005 allerdings scheiterte der Vertrag über eine Verfassung für Europa. Trotz weniger partizipativer Elemente innerhalb der legislativen Prozeduren, die zur Einführung der EBI im Vertrag von Lissabon und zur Verabschiedung der EBI-Richtlinie geführt haben, konnten zivilgesellschaftliche Organisationen ihren Einfluss mittels der informellen Kooperation mit dem EP im Rahmen eines Policy-Netzwerks bewahren. Im Gegensatz zur Hypothese spielten nicht nur zivilgesellschaftliche Akteure, sondern auch Europaparlamentarier und nationale Parlamentarier eine entscheidende Rolle bei der Einführung der EBI.