Refine
Document Type
- Review (181)
- Doctoral Thesis (81)
- Contribution to a Periodical (34)
- Article (33)
- Book (31)
- Part of a Book (14)
- Master's Thesis (14)
- Working Paper (10)
- Conference Proceeding (5)
- Other (4)
- Report (3)
- Periodical (2)
Language
- German (412) (remove)
Keywords
- Arbeitsrecht (35)
- Polen (8)
- Peer Tutoring (6)
- Deutschland (5)
- Europäische Union (5)
- Migration (5)
- Poland (5)
- Germany (4)
- Kocher (4)
- Literatur (4)
Institute
- Zentrum für Interdisziplinäre Polenstudien (212)
- Kulturwissenschaftliche Fakultät (103)
- Juristische Fakultät (45)
- Schreibzentrum Europa-Universität Viadrina (9)
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (9)
- Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION (7)
- Zentrum für Schlüsselkompetenzen und Forschendes Lernen (4)
- Karl Dedecius Stiftung (2)
- Zentrum für Lehre und Lernen (ZLL) (1)
Zusammenfassung
Die Rolle von sozialen Konflikten bei der Erhaltung historischer städtischer Grünflächen Sv. Yura Park in Lviv, Ukraine.
Ziel dieser Masterarbeit ist es, ein besseres Verständnis der verschiedenen Gründe für die Entstehung von sozialen Konflikten um städtische Grünflächen und deren Nachhaltigkeit für die Erhaltung des grünen Stadterbes zu entwickeln. Öffentliche Parks, die gleichzeitig ein natürlicher Ort und ein Ort der Stadtgeschichte sind, rufen ein breites Spektrum an Motiven hervor, mit denen die Bürger versuchen, diese Räume zu schützen. In dem Konflikt um den St.-Georgs-Park (Sviatoho Yura Garden Square) in der westukrainischen Stadt Lviv waren viele verschiedene Aspekte miteinander verwoben, was zeigt, wie vielschichtig und komplex das Phänomen der Stadtparks für ihre Nutzer ist. Der interessanteste und umstrittenste Punkt in diesem lokalen Konflikt war, dass der Haupt-"Gegner" des Parks ein Denkmal war, was einen symbolischen Kampf zwischen diesen beiden Medien des kulturellen Gedächtnisses der Stadt auslöste. Dank der starken Position der städtischen Aktivisten überdachte die Stadtverwaltung das Projekt der Platzrekonstruktion und schaffte es auf diese Weise, das Denkmal zu installieren und den historischen Park zu erhalten. Darüber hinaus hat der Konflikt eine Reihe weiterer positiver Veränderungen im kulturellen Bewusstsein der Einwohner von Lviv bewirkt. Verschiedene aktuelle Ereignisse in Lviv zeugen von diesen Veränderungen.
Die Welterbekonvention der UNESCO von 1972 fühlt sich dem Gedanken einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme für den Schutz und Erhalt von Kultur- und Naturgütern von außergewöhnlicher und globaler Bedeutung verpflichtet, wobei die so genannte Welterbeliste eine zentrale Rolle einnimmt. Dass es alleinig den Vertragsstaaten der Konvention zukommt, auf ihrem Hoheitsgebiet befindliche Kultur- und Naturgüter für einen Eintrag in diese Liste vorzuschlagen, versieht die Idee eines internationalen Kulturgüterschutzes mit nationalen Komponenten. Vor diesem Hintergrund wirft die erfolgreiche Nominierung der Altstadt von Jerusalem durch Jordanien Fragen auf, da damit 1981 ein Ort in die Welterbeliste aufgenommen wurde, der sich auf völkerrechtlich ungeklärtem Terrain befindet, an das sich konkurrierende politische und religiöse Ansprüche richten. Den Nominierungs- und Unterschutzstellungsprozess nachzuzeichnen und im politisch geprägten Spannungsfeld von nationalen Ansprüchen und internationalem Kulturgüterschutz zu verorten, war die Aufgabe vorliegender Arbeit.
Sowohl die Frage der Politisierung der UNESCO als auch die narrativen Inbesitznahmen des kulturellen Erbes der Altstadt von Jerusalem zur Legitimierung religiöser und nationaler Hoheitsansprüche sind schon vielfach bearbeitet worden. Eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf den Nominierungs- und Entscheidungsfindungsprozess im Rahmen der Welterbekonvention sowie eine ausführliche Darstellung der einzelnen Verfahrensschritte sind bislang aber nicht erfolgt.
Grundlage der vorliegenden Arbeit bildete die quellenkritische Auswertung und Analyse der von Jordanien vorgelegten Antragsunterlagen und der offiziell dokumentierten Textquellen der einzelnen Gremien der UNESCO, wobei zur Kontextualisierung der Vorgänge einschlägige Forschungsliteratur herangezogen wurde.
Die Nominierung der Altstadt von Jerusalem für die Welterbeliste durch Jordanien erfolgte in Reaktion auf die von Seiten Israels seit 1967 in der Altstadt getätigten Maßnahmen. Die israelische Besetzung Ostjerusalems, das ab 1948 unter der völkerrechtlich nicht anerkannten Hoheit Jordaniens gestanden war, hatte massive Eingriffe in den baulichen Charakter der Altstadt nach sich gezogen. Dabei standen insbesondere der Abriss eines Teils des muslimischen Viertels, die Enteignung von Grundeigentum zugunsten der Erweiterung des jüdischen Viertels und archäologische Grabungen im Zentrum der Kritik der arabischen Welt. Das Vorgehen Israels stieß auch auf vehemente Kritik der internationalen Staatengemeinschaft. Die von einem erstarkenden arabischen Block und osteuropäischen Staaten initiierten Resolutionen der UNESCO wurden gegen den Widerstand vor allem von westlichen Staaten beschlossen, die in diesen eine Verknüpfung von kulturellen und politischen Fragen ausmachten.
Diese Spannungen kamen auch im World Heritage Committee zum Tragen, das über die jordanische Nominierung, die fast ausschließlich islamische Monumente umfasste und zentrale jüdische Stätten ausklammerte, zu befinden hatte. Da sich die Altstadt nicht auf dem Hoheitsgebiet Jordaniens befand und ihm damit auch nur begrenzte Eingriffs- und Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des dortigen baukulturellen Erbes zukam, wurden vor allem von westlichen Staaten die Zulässigkeit des Antrags und die Kompetenz Jordaniens, den in der Konvention festgeschriebenen Zielen nachzukommen, bestritten. Mit der letztendlich mehrheitlich getroffenen, aber nicht von westlichen Staaten unterstützten Entscheidung auf Eintragung in die Welterbeliste hatte das Komitee zunächst der unbestrittenen Bedeutung der Altstadt als World Heritage Rechnung getragen. Gleichzeitig hatte es aber nicht nur die berechtigten Zweifel an den Möglichkeiten der Umsetzung des Status negiert, sondern auch die Artikulation nationaler Hoheitsansprüche ermöglicht und diese im Rahmen seiner Einflusssphäre anerkannt. Somit spiegelt die Aufnahme der Altstadt von Jerusalem in die Welterbeliste die Kräfteverhältnisse innerhalb der UNESCO und die daraus resultierende Positionierung der Organisation in der Jerusalem-Frage zu Beginn der 1980er-Jahre wider.
Das Dorf Timmel zählt rund 950 Einwohner und liegt in der ostfriesischen Gemeinde Großefehn im Landkreis Aurich. In seiner unmittelbaren Nähe wurde 1633 das "Große Fehn" durch vier Emder Bürger gegründet, die in Erbpachtrecht eine Erlaubnis erhielten, 400 Diemat (1 Diemat = ca. 0,57 ha) Hochmoor des unwegsamen Moorgebietes auf der ostfriesisch-oldenburgischen Halbinsel abzugraben und zu kultivieren. Timmel war zu damaligen Zeit bereits ein ansehnliches Kirchdorf, dessen erste archäologische Spuren bis in das 8. Jahrhundert n. Chr. datieren. Die mittelalterliche Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte war durch den Bau einer Kirche, die Gründung eines mittelalterlichen Klostervorwerks sowie die landwirtschaftliche Nutzung der umgebenen Niederungsgebiete und sandigen Geestböden geprägt, doch mit dem Beginn der Moorkolonisation erlangte der Ort für annähernd 200 Jahre eine zentrale Bedeutung für die Region. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führte die zunehmende Industrialisierung zu einem wirtschaftlichen Niedergang der Fehnsiedlungen und auch Timmel verlor seine vorherrschende Position, sodass zunehmend wieder die Landwirtschaft zum Haupterwerbszweig der Bewohner wurde. Heute liegt die Gemeinde verkehrsgünstig zwischen den ostfriesischen Städten Aurich, Leer und Emden. Sie gilt gleichermaßen bei den Bewohnern wie auch bei Reisenden als attraktiver Wohnstandort und touristischer Anziehungspunkt in einer weitgehend intakten Kulturlandschaft.
Im Spannungsfeld zwischen ostfriesischer Landesgeschichte und der regionalen Bedeutung des Ortes hat sich in Timmel ein vielschichtiges kulturelles Erbe erhalten, das von einem reichen archäologischen Bodenarchiv früher bäuerlicher und klerikaler Bautätigkeit bis zu aussagekräftigen Gebäuden aus der Zeit des Historismus reicht. Dabei zeigt die große Kontinuität im ländlichen Hausbau und regionalen Landesausbau, dass es die Bewohner immer wieder verstanden sich den veränderten Lebensbedingungen anzupassen. Im Laufe der Ortsgeschichte prägte sich eine kontrastreiche Bau- und Kulturlandschaft, deren Entwicklung bis in die Gegenwart als nicht abgeschlossen gelten kann. So gab es gerade in jüngerer Zeit viele positive Effekte, die zu einer Belebung des Ortes führten, doch ebenso gerieten historische Gebäude und Kulturlandschaftsteile im Zuge tiefgreifender Veränderungen landwirtschaftlicher Produktionsprozesse und dörflicher Sozialstrukturen in Bedrängnis. Sie sollten nicht leichtfertig kurzlebigen Interessen geopfert werden und verdienen in einer zukünftigen Betrachtung des Ortsbildes eine größere Beachtung, wozu die vorliegende Masterarbeit beitragen möchte. Die Masterarbeit knüpft an das bereits vor Ort begonnene Vorhaben zur Initiierung eines historischen Rundweges an und liefert einen Beitrag, um den vorhandenen Gebäudebestand unter baugeschichtlichen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten in einen Rundweg einzuordnen. Als Quellen werden Archivalien, ortskundliche Forschungen sowie die Ergebnisse mehrerer Sichtungen des Gebäudebestandes verwandt, die insgesamt ein umfassendes Bild der historischen Bautätigkeit und des ortsnahen Landausbaus ermöglichen. Neben charakteristischen Hausgattungen wie das ostfriesische Gulfhaus, werden auch für den Ort außergewöhnliche Gebäude wie die Kirche und die Navigationsschule besprochen. Details und Spuren des vergangenen Baugeschehens sollen interessierten Teilnehmern am historischen Rundweg anschaulich die lokale Baugeschichte, das Leben und Wirtschaften der Hausbewohner sowie einen über das lokale Erbe hinausführenden Einblick in die historische Baukultur Norddeutschlands vermitteln.
„Spurensuche in Timmel“ fordert zudem die Bürger auf, sich aktiv und verantwortungsvoll gegenüber den Schätzen über und unter der Erde zu verhalten und sich auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse für den Erhalt einzelner historischer Gebäude und ortsbildprägender Strukturen einzusetzen. Dabei stehen in der vorliegenden Arbeit gerade die unscheinbaren Baudenkmale im Vordergrund der Betrachtung, die im ländlichen Kontext zunehmend als bedeutende sozialgeschichtliche Quelle zu verschwinden drohen.
Ziel der nachstehenden Arbeit ist es, am Beispiel der Siedlungen
Gremberghoven in Köln und an der Hindenburgstraße in Frankfurt (Oder)
das stadtplanerische und siedlungsplanerische Werk des Architekten
Johannes Martin Kießling zu analysieren und in einen Kontext zu bringen mit den Strömungen in der Architektur und dem Siedlungsbau zwischen 1900 und 1925. Insbesondere soll hierbei die Bezeichnung Kießlings für die Siedlung an der Hindenburgstraße als „Gartensiedlung“ dahingehend untersucht werden, ob der Architekt sich bewusst an den Theorien der Gartenstadtbewegung orientiert hat und ob sich in den in diesem Zeitraum entstandenen exemplarisch ausgewählten Siedlungen Parallelen in Entwurf und Gestaltung finden lassen.
Die Arbeit betrachtet zunächst die Situationen der Städte Köln und Frankfurt (Oder) zwischen 1910 und 1925. Hierbei wird die industrielle Entwicklung und der damit in Verbindung stehende Bedarf an Arbeitskräften als auch der daraus resultierende Bedarf an Wohnungen für ebendiese betrachtet. Ein besonderer Akzent wird dabei auf die Eisenbahn als Arbeitgeber und Wohnungsgeber und dessen reformatorische Ansätze im Bereich des Wohnungsbaus gelegt. Den Theorien und Strömungen des zeitgemäßen Städtebaus in diesem Zeitraum widmet die Arbeit ein Kapitel, in dem städtebauliche Schriften wie „Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen“ von Camillo Sitte ebenso Beachtung finden wie die allgemeine und die internationale Städtebauausstellung in Berlin und Düsseldorf im Jahre 1910 und der genossenschaftliche Wohnungsbau in Deutschland zu dieser Zeit.
Über die Anfänge der Gartenstadttheorien mit den Werken von Theodor Fritsch (Stadt der Zukunft 1896) und Ebenezer Howard (Garden cities of tomorrow 1898) und die sich daraus entwickelnde Gartenstadtbewegung in England und Deutschland führt die Arbeit zu exemplarischen Siedlungsplanungen in beiden Ländern. Um den Vergleich der Siedlungen Gremberghoven in Köln und an der Hindenburgstraße in Frankfurt (Oder) mit den Theorien und Siedlungen der Zeit führen zu können, werden diese systematisch in den folgenden Kapiteln untersucht. Sowohl die Gründungskonzeptionen als auch der städtebauliche Entwurf, die Gebäudetypologien, die Infrastruktur und öffentliche Bauten und
Flächen werden hierbei als Vergleichsfaktoren verwendet. Für den Fall der Gartensiedlung an der Hindenburgstraße in Frankfurt (Oder) ist auch die Gegenüberstellung des von Hans Bernoulli entworfenen Bebauungsplans der Nuhnen-Vorstadt in die Betrachtungen mit
einzubeziehen. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung zu den Siedlungen Johannes Martin Kießlings im Kontext des Städtebaus der Bauzeit dieser Siedlungen und zur Gartenstadtbewegung.
Das Hauptgebäude der Bucerius Law School, eine im Jahr 2000 von der Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründete private Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg, ist ein historischer, Anfang des 20. Jahrhunderts von Albert Erbe (1868-1922) errichteter Bau am alten Botanischen Garten der Stadt. Über die Intentionen und künstlerischen Ambitionen des Architekten sowie über die frühe Baugeschichte bis zum Umbau für die Bucerius Law School ist wenig bekannt. So gilt das in auffälliger stadthistorischer und städtebaulicher Lage situierte Gebäude als Museumsbau und als Beispiel für den Heimatstil Erbe’scher Prägung. Die Seitenflügel sollen in einer zweiten Bauphase nach wenigen Jahren auf das jetzige Ausmaß verlängert worden sein. Es soll daneben bis zum Verkauf an die Zeit-Stiftung mehrere größere Eingriffe gegeben haben. Gesicherte Quellennachweise zu all diesen Informationen konnten jedoch vorwiegend nicht festgestellt werden, so dass hier eine Forschungslücke auszumachen war, die die vorliegende Arbeit ein Stück weit schließt. Die Masterarbeit beleuchtet das Gebäude hauptsächlich von zwei Perspektiven. Es wird zunächst als Bautyp Naturwissenschaftliches Museum“ untersucht. Ausgehend von der einschlägigen Forschungsliteratur und zeitgenössischen Quellen werden dazu zunächst die Grundsätze und Standards identifiziert, die die Architektur zu Beginn des 20. Jahrhunderts für diesen Bautyp entwickelt hatte. Zum zweiten wird das Gebäude aus dem Schaffenskontext des Architekten Albert Erbe heraus interpretiert. Hierzu trägt die Arbeit anhand der einschlägigen Forschungsliteratur erst einmal die Grundgedanken der Heimatschutzbewegung und die daraus entwickelten Charakteristika eines architektonischen Heimatstils zusammen, um dann die besonderen Ausprägungen in Hamburg und bei Albert Erbe zu skizzieren. Dabei wird teilweise ebenfalls auf zeitgenössische Quellen, insbesondere Äußerungen von Albert Erbe selbst, zurückgegriffen. Die so zusammengetragenen Fakten dienen in einem zweiten Schritt als Grundlage für die Auswertung der zeitgenössischen Quellen zur frühen Baugeschichte des Hauses, vorwiegend Akten aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, aber auch Dokumente aus den Archiven der Bucerius Law School und der Zeit-Stiftung sowie aus der Bauprüfabteilung der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Quellenanalyse geht dabei in Teilbereichen über die beiden Hauptfragestellungen hinaus. Dies hat dokumentarische Zwecke: Nebenbei werden damit weitere Aspekte der Baugeschichte sowie der Biographie Albert Erbes beleuchtet und so die festgestellten fehlenden Quellennachweise geliefert. Bei der Beantwortung der beiden Hauptfragestellungen bleiben die Quellen allerdings nur bedingt aussagekräftig, da von Albert Erbe nur marginal Äußerungen überliefert sind, seine Absichten also nur mittelbar erschlossen werden konnten. Das Gebäude kam unter erheblich finanziellem Druck und unter maßgeblichem, teilweise laienhaftem Einfluss des Nutzers, Zacharias, Direktor der Botanischen Wissenschaften in Hamburg, zustande. Es war auch deshalb ein funktionaler Kompromiss: Zwar nahm es sehr moderne Elemente auf, so wurden die Laboratorien architektonisch von der Sammlung getrennt. Es ist aufgrund des Schinkelzitats, der Mittelrotunde, zudem eindeutig als Museum zu erkennen. Es fand jedoch keine konsequente Trennung der wissenschaftlichen Sammlung und der Schausammlung statt, was ein wichtiger architektonischer Standard für den Bautyp „Naturwissenschaftliches Museum“ zu Beginn des 20. Jahrhunderts war. Ob das im Sinne Albert Erbes gewesen ist, konnte nicht rekonstruiert werden. Es ist jedoch zu vermuten, dass Erbe die Standards bekannt waren, und er wegen des engen finanziellen Rahmens die Planungen nicht weiter beeinflusste. Künstlerisch scheint in den Quellen bei der einzigen direkten Äußerung von Albert Erbe die Uneindeutigkeit durch. Den Zeitgenossen erschien das Gebäude keinesfalls als Heimatstil. Das Haus taugt schließlich auch deshalb nur bedingt als Referenz für den Erbe’schen Heimatstil, da es in einer Schaffensphase entstanden ist, in der Erbe nur bedingt eigenverantwortlich war. Die auffällige Vernachlässigung des Gebäudes in seinen Publikationen bestätigt das noch einmal. Der Bau ist zusammengefasst gesehen mehr Museum als Heimatstil. Er kann jedoch stimmig in den Schaffenskontext von Albert Erbe eingeordnet werden, so dass er als Dokument des „pragmatischen Heimatstils“ und der beiden Schaffensphasen Albert Erbes in Hamburg und als Dokument für die damaligen Empfehlungen und Diskurse in der Museumsarchitektur zu bewerten ist.
Zusammenfassung:
Gegenstand der Untersuchung ist das ehemalige Rittergut der Berliner Industriellenfamilie Borsig in Groß Behnitz bei Nauen. Es liegt circa 50 Kilometer westlich von Berlin im heutigen Landkreis Havelland. Die Gebäude der Gutsanlage sind zu großen Teilen erhalten. Nur das Herrenhaus fiel im Zuge von Bodenreform und Neubauernprogramm dem Abriss zum Opfer. Die bauhistorisch bemerkenswerte Anlage, bestehend aus repräsentativem Gutstor, Logierhaus und fast vollständig erhaltenen Wirtschaftsgebäuden in Ziegelbauweise, wird in dieser Arbeit umfassend mit allen Baulichkeiten vorgestellt und bewertet. Dabei wird die Gesamtanlage als Ensemble betrachtet, obwohl sie momentan als solches nicht eindeutig wahrnehmbar ist.
Der bürgerliche Unternehmer Albert Borsig schuf in Groß Behnitz ab 1866, innerhalb von weniger als zehn Jahren, nach zeitgenössischen Architekturvorbildern aus dem Fabrik- und Industriebau eine moderne Gutsanlage, wie sie in Brandenburg selten zu finden ist. Der Einsatz von Guss- und Schmiedeeisen als Stützen, Decken- und Dachstuhlkonstruktionen war für landwirtschaftliche Bauten zu dieser Zeit ungewöhnlich. Für die Bauaufgabe in Groß Behnitz beschäftigte Borsig keine etablierten Architekten, sondern unbekannte bauausführende Baumeister aus Berlin sowie Handwerksmeister aus der Umgebung. Dennoch lässt die Architektur der Wirtschaftsgebäude die klare Traditionslinie des von Schinkel und seinen Schülern geprägten Berliner Rundbogenstils erkennen. Die zeitgenössische Stilvorstellung des in Potsdam und Berlin verbreiteten sogenannten „italienischen Villenstils" nach dem Vorbild der Fabbrica, eingebettet in die Landschaftsgestaltung, findet in Groß Behnitz mit den beiden Turmhäusern Anwendung. Somit vereinen sich in der Architektur der Behnitzer Gutsanlage Elemente des städtischen Industriebaus mit denen des ursprünglich lärllichen, italienisierenden Villenstils.
Die Familie Borsig und ihre Bauten prägten das Dorf Groß Behnitz sowie die ehemals dazugehörenden Vorwerke bis heute nachhaltig. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft der baulichen Anlage, deren landwirtschaftlicher Zweck obsolet geworden ist. Das Gutstor mit den beiden Trophäen des ehemaligen Oranienburger Tores in Berlin wurde 1975 unter Denkmalschutz gestellt. Alle Gebäude der Gutsanlage stehen seit 1993 unter Schutz. Neben Erhaltungsgrundsatz und Bestandsschutz steht heute die Aufgabe der adäquaten Umnutzung der Gutsanlage im Mittelpunkt. Voraussetzung für die Findung einer passenden Nutzung ist das Verständnis der Bau- und Kulturgeschichte der Anlage. Hierfür will die vorliegende Arbeit einen wichtigen Beitrag leisten. Neben der Betrachtung denkmalgerechter Umnutzungen von Gutsanlagen werden daher konkrete thematische Nutzungen vorgeschlagen. Einleitend wird ein kurzer Überblick der Firmen- und Familiengeschichte der Borsigs gegeben und die historische Entwicklung der Behnitzer Gutsanlage vom 18. Jahrhundert bis zur aktuellen Situation dargestellt. Die Baugeschichte des Gutes im Zeitraum des Borsig'schen Besitzes von 1866 bis 1945 wird umfassend untersucht. Nach einem Überblick über die Entwicklung der Gutsanlage werden die Baumeister, der Baustil, architektonische Details und das Baumaterial vorgestellt und mit zeitgenössischen Vorbildern verglichen. Abschließend wird der Wert der Anlage zusammengefasst und auf seine heutige Bedeutung hin untersucht. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Gutsanlagen in Brandenburg werden Empfehlungen für künftige Nutzungen und Nutzungsstrategien entwickelt.
Zum besseren Verständnis der Anlage und der beschriebenen Baudetails dient ein umfangreicher Gebäudekatalog, in dem alle unmittelbar zur Gutsanlage gehörigen Gebäude systematisiert in Text und Bild vorgestellt werden. Der Bildanhang enthält weitere topografische Karten, Situationspläne und Bauzeichnungen des Gutes in chronologischer Reihenfolge.
Literarische Texte von Autor:innen mit Migrationserfahrungen können ein kulturelles und ästhetisches Potenzial entfalten, das homogene Identitätskonzepte auflöst, nationale Paradigmen unterminiert und verschiedenartige Grenzen überwindet. Die Beiträge des Bandes legen dar, in welchen Formen und mit welchen Funktionen literarische Mehrsprachigkeit in Prozessen der Transkulturation zum Ausdruck kommt. Dabei fragen sie nach der spezifischen Qualität und Prägung literarischer Mehrsprachigkeit sowie nach Wechselwirkungen mit dem "transkulturellen Schreiben" bei deutschsprachigen Gegenwartsautor:innen mit Migrationshintergrund.
Das vorliegende Buch beschreibt das Schicksal polnischer Juden im besetzten Deutschland der Jahre 1945–1948. Untersucht wird vor allem ihr Verhältnis zu den einheimischen Deutschen, den Besatzungsmächten, den polnischen DPs sowie den Vertretern von Hilfsorganisationen in den DP-Lagern. Es ergibt sich das Bild einer Gemeinschaft, die ihre Wurzeln in der jüdischen Bevölkerung im Polen der Vorkriegszeit hat. Zugleich verkörpern diese Menschen eine neue Identität: die der Scher’it Hapleitah – der Überlebenden der Shoah. Aus den „polnischen Juden“ wurden in den Nachkriegsjahren Juden aus Polen, und schließlich schlichtweg Juden, die ihr Leben außerhalb ihres Herkunftslandes aufbauen wollten. Die Erfahrung der Shoah und der Glaube an eine Zukunft in Palästina hielten diese Gemeinschaft zusammen.
Das Strafrecht schützt Geheimnisse von Individuen, Unternehmen und dem Staat. Es unterscheidet dabei prinzipiell nicht zwischen guten und schlechten Geheimnissen, sondern erfasst auch Informationen über Missbrauch wirtschaftlicher oder staatlicher Macht, etwa in Gestalt von Rechtsverstößen. Dass die Öffentlichkeit von solchen Fehlentwicklungen erfährt, scheint aber demokratisch geboten. Denn erst infolge ihrer Kenntnis können wir sie kritisieren, für Veränderungen eintreten und damit korrektiv wirken. Robert Brockhaus befasst sich grundlegend mit dem Phänomen Whistleblowing und erschließt so den Widerstreit strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen und Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Er diskutiert, wie weit die Schweigepflichten reichen sollten, wenn wir Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot verstehen. Um legitime Geheimnisverletzungen zu entkriminalisieren, plädiert er für eine Reform des Strafrechts.