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Die Welterbekonvention der UNESCO von 1972 fühlt sich dem Gedanken einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme für den Schutz und Erhalt von Kultur- und Naturgütern von außergewöhnlicher und globaler Bedeutung verpflichtet, wobei die so genannte Welterbeliste eine zentrale Rolle einnimmt. Dass es alleinig den Vertragsstaaten der Konvention zukommt, auf ihrem Hoheitsgebiet befindliche Kultur- und Naturgüter für einen Eintrag in diese Liste vorzuschlagen, versieht die Idee eines internationalen Kulturgüterschutzes mit nationalen Komponenten. Vor diesem Hintergrund wirft die erfolgreiche Nominierung der Altstadt von Jerusalem durch Jordanien Fragen auf, da damit 1981 ein Ort in die Welterbeliste aufgenommen wurde, der sich auf völkerrechtlich ungeklärtem Terrain befindet, an das sich konkurrierende politische und religiöse Ansprüche richten. Den Nominierungs- und Unterschutzstellungsprozess nachzuzeichnen und im politisch geprägten Spannungsfeld von nationalen Ansprüchen und internationalem Kulturgüterschutz zu verorten, war die Aufgabe vorliegender Arbeit.
Sowohl die Frage der Politisierung der UNESCO als auch die narrativen Inbesitznahmen des kulturellen Erbes der Altstadt von Jerusalem zur Legitimierung religiöser und nationaler Hoheitsansprüche sind schon vielfach bearbeitet worden. Eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf den Nominierungs- und Entscheidungsfindungsprozess im Rahmen der Welterbekonvention sowie eine ausführliche Darstellung der einzelnen Verfahrensschritte sind bislang aber nicht erfolgt.
Grundlage der vorliegenden Arbeit bildete die quellenkritische Auswertung und Analyse der von Jordanien vorgelegten Antragsunterlagen und der offiziell dokumentierten Textquellen der einzelnen Gremien der UNESCO, wobei zur Kontextualisierung der Vorgänge einschlägige Forschungsliteratur herangezogen wurde.
Die Nominierung der Altstadt von Jerusalem für die Welterbeliste durch Jordanien erfolgte in Reaktion auf die von Seiten Israels seit 1967 in der Altstadt getätigten Maßnahmen. Die israelische Besetzung Ostjerusalems, das ab 1948 unter der völkerrechtlich nicht anerkannten Hoheit Jordaniens gestanden war, hatte massive Eingriffe in den baulichen Charakter der Altstadt nach sich gezogen. Dabei standen insbesondere der Abriss eines Teils des muslimischen Viertels, die Enteignung von Grundeigentum zugunsten der Erweiterung des jüdischen Viertels und archäologische Grabungen im Zentrum der Kritik der arabischen Welt. Das Vorgehen Israels stieß auch auf vehemente Kritik der internationalen Staatengemeinschaft. Die von einem erstarkenden arabischen Block und osteuropäischen Staaten initiierten Resolutionen der UNESCO wurden gegen den Widerstand vor allem von westlichen Staaten beschlossen, die in diesen eine Verknüpfung von kulturellen und politischen Fragen ausmachten.
Diese Spannungen kamen auch im World Heritage Committee zum Tragen, das über die jordanische Nominierung, die fast ausschließlich islamische Monumente umfasste und zentrale jüdische Stätten ausklammerte, zu befinden hatte. Da sich die Altstadt nicht auf dem Hoheitsgebiet Jordaniens befand und ihm damit auch nur begrenzte Eingriffs- und Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des dortigen baukulturellen Erbes zukam, wurden vor allem von westlichen Staaten die Zulässigkeit des Antrags und die Kompetenz Jordaniens, den in der Konvention festgeschriebenen Zielen nachzukommen, bestritten. Mit der letztendlich mehrheitlich getroffenen, aber nicht von westlichen Staaten unterstützten Entscheidung auf Eintragung in die Welterbeliste hatte das Komitee zunächst der unbestrittenen Bedeutung der Altstadt als World Heritage Rechnung getragen. Gleichzeitig hatte es aber nicht nur die berechtigten Zweifel an den Möglichkeiten der Umsetzung des Status negiert, sondern auch die Artikulation nationaler Hoheitsansprüche ermöglicht und diese im Rahmen seiner Einflusssphäre anerkannt. Somit spiegelt die Aufnahme der Altstadt von Jerusalem in die Welterbeliste die Kräfteverhältnisse innerhalb der UNESCO und die daraus resultierende Positionierung der Organisation in der Jerusalem-Frage zu Beginn der 1980er-Jahre wider.
Für das MiLoG gab es im dt. Arbeitsrecht kaum Vorbilder - sieht man von den Mindestentgeltregelungen nach dem Modell des AEntG ab, die weniger weitreichende Geltungsansprüche verfolgen. Für das MiLoG werden deshalb die dogmatischen Strukturen erst zu analysieren sein. Der vorl. Beitrag beschränkt sich auf die Frage, welche Gegenleistung AN für den Mindestlohn zu erbringen haben. Dabei geht es vor allem um die Zahlung des Mindestlohns in Leistungslohnsystemen und im Rahmen von Entgeltersatzansprüchen.
Ausgangspunkt für die Beantwortung ist § 1 Abs. 2 1 MiLoG. Danach sind 8,50€ "je Zeitstunde" zu zahlen. "Stunde" bezieht sich dabei auf den Begriff der Stunde nach dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Angefangene Zeitstunden sind zeitanteilig zu vergüten; Aufrundungen finden nicht statt. "Zeit" bezieht sich auf die "Arbeitszeit" iSd. ArbZG.
Dieser Artikel ist das Ergebnis eines Masterseminars (Wintersemester 17/18, Europa-
Universität Viadrina) mit dem Titel „Senden – Empfangen – Verschlüsseln“, in welchem
sich die Studierenden mit unterschiedlichen Perspektiven zu Bedeutungskonstitution
und Bedeutungsherstellung in der Face-to-face-Kommunikation beschäftigten. Das
zugrundeliegende Material dieses Artikels ist eine Videosequenz, in welcher die
Gefilmten verschiedene Studienkonzepte diskutieren. Ziel dieses Artikels ist es,
anhand einer empirischen Fallanalyse Methoden aus der Gesprächsanalyse mit
Methoden aus der kognitiven Linguistik, im Speziellen aus dem Feld der
Sprachgebrauchsforschung und multimodalen Kommunikation, zu vereinen und diese
auch theoretisch zu verbinden. Die Forschungsfrage lautet: Wie wird das Verständnis
von Studienverlaufsformen in der vorliegenden Gesprächssequenz ausgehandelt und
welche Interaktionsprozesse sind dabei besonders aktiv? Dieser Artikel zeigt auf der
einen Seite eine Möglichkeit und das theoretische Potenzial, diese beiden Ansätze zu
vereinen. Auf der anderen Seite wird in durch die Analyse gezeigt, dass Bedeutung
intersubjektiv, interaffektiv, dynamisch situativ verhandelt bzw. konstituiert wird, wobei
multimodale Metaphern aktiviert werden und (mit Variationen) im Verlauf des
Gesprächs genutzt werden, um dieses organisieren.
Eine aktuelle Untersuchung des Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) zeigt, dass auf jede vierte bis sechste Standortverlagerung eines Unternehmens eine Rückverlagerung innerhalb der ersten Jahre folgt. Ehemalige Mitarbeiter können bei solch kurzfristigen Korrekturen von Standortentscheidungen eine wertvolle Ressource für Unternehmen im zunehmenden Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte darstellen. Die vorliegende Dissertation widmet sich daher dem organisationalen Commitment ehemaliger Mitarbeiter gegenüber ihrem früheren Arbeitgeber. Es wird untersucht, inwieweit Opfer von Standortverlagerungen im Falle einer Rückverlagerungen ihres ehemaligen Arbeitgebers bereit wären, ein erneutes Beschäftigungsverhältnis bei diesem Unternehmen einzugehen (Bommerang Hiring). Zusätzlich wird der Frage nachgegangen, ob sie alternativ dazu bereit wären Stellenausschreibungen ihres ehemaligen Arbeitgebers z.B. im Freundes- oder Bekanntenkreis weiterzuempfehlen. Es wird angenommen, dass mit anhaltendem Commitment nach Vertragsende sowohl die Bereitschaft zur Wiedereinstellung (Willingness of Re-Engagement) als auch die Bereitschaft zur organisationalen Unterstützung (Organizational Endorsement) zunimmt. Basis für die Herleitung des Pfadmodells und dessen empirische Überprüfung bildet ein aus der Literatur abgeleitetes integratives Fairnessmodell. Als Form der Datenerhebung wurde ein sich anpassendes, onlinebasiertes Netzwerk-Stichprobe-Design (Link-tracing or adaptive sampling design) gewählt, welches mithilfe des varianzbasierten Partial-Least-Square Verfahren (PLS) ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Arbeit zeigen, dass Unternehmen allein mit der Sicherstellung einer hohen Kündigungsgerechtigkeit, der Zahlung einer angemessenen Abfindung sowie der Bereitstellung von Unterstützungsmaßnahmen zur Weiterqualifizierung und Weitervermittlung nicht davon ausgehen können, dass Arbeitnehmer ihrem ehemaligen Arbeitgeber verbunden bleiben. Das Commitment zum ehemaligen Arbeitgeber sollte vielmehr aktiv gesteuert werden. Die vorliegende Dissertation ergänzt damit die wachsende Literatur zum Umgang mit Mitarbeitern in Wandelprozessen im Allgemeinen und legt dabei einen Schwerpunkt auf Unternehmensverlagerungen und Rückverlagerungen im Speziellen.