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- Germany <G.D.R.> (1) (entfernen)
Institut
Erscheinungsjahr
- 2011 (1)
Angesichts des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts werden die Möglichkeiten lebenserhaltender bzw. lebensverlängernder Maßnahmen ständig erweitert. Der Arzt – insbesonders der Intensivmediziner – steht daher immer öfter vor einer ethischen Entscheidung: Soll er alle medizinischen Mittel zur Lebensverlängerung nutzen, auch wenn keine Besserung des Zustandes des Patienten zu erreichen ist und evtl. nur der Prozess des Sterbens verlängert wird? Oder ist es aus humanistischer Sicht auch im Sinne des Patienten angesagt, zu einer das Sterben begleitenden palliativen Therapie überzugehen? Unter diesem Gesichtspunkt wird der Stand der medizinethischen Diskussion und der medizinischen Praxis in der ehemaligen DDR untersucht. Dazu wird die einschlägige Literatur, offizielle Veröffentlichungen in den Medien und Lehrbüchern, die auch der Ausbildung der Mediziner zugrunde lagen, analysiert. Ebenso sind die Verfassung der DDR und rechtliche Festlegungen, soweit sie für das Thema der Untersuchung relevant sind, Gegenstand der Recherche. In der Arbeit werden die politisch-ideologischen Positionen der Medizinethik der DDR und der Rechtssprechung in relevanten Fällen vorgestellt. Ihre Anwendung in der klinischen Praxis wird erläutert. Eine Befragung ehemals leitender Mitarbeiter des Gesundheitswesens der DDR dient der Veranschaulichung und gleichzeitig einer gewissen Verifizierung des wesentlichen Ergebnisses der Arbeit. Es besteht darin, dass die Medizinethik der DDR zu fast deckungsgleichen Standpunkten wie in der BRD kam. Auch die rechtlichen Festlegungen bzw. Konsequenzen in beiden Staaten unterscheiden sich nicht voneinander. Das wird auf folgende Ursachen zurückgeführt: Trotz unterschiedlicher politischer, ideologischer und sozialer Verhältnisse und Positionen wurde auch in der DDR die Existenz allgemeingültiger ethischer Prinzipien anerkannt, die für das Funktionieren jeder Gesellschaft erforderlich sind. Trotz staatlicher Trennung wirkten in der DDR die humanistischen Traditionen des Berufsethos der deutschen Ärzteschaft fort. Da es sich beim Gesundheitswesen um einen "machtfernen" Bereich des gesellschaftlichen Lebens handelte, erfolgte hier keine Einflussnahme politischer Institutionen und Organe in ärztliches Handeln im untersuchten Gebiet. Dies unterschied sich somit grundsätzlich von der Achtung anderer Bürger- oder Menschenrechte. Der Verstoß gegen humanistische Wertvorstellungen in diesem Bereich hätten den Bemühungen um die ideologische und humanistische Legitimierung der politischen Ordnung der DDR Abbruch getan. Ähnliche vergleichende Untersuchungen sollten auch in anderen Ländern des ehemaligen "Ostblocks", die seit 2004 Mitglied der Europäisschen Union sind, durchgeführt werden. Diese Ergebnisse könnten entsprechende politische Harmonisierungsbemühungen im Bereich der Gesundheitspolitik, insbesonders bei Fragen humanistischer Verhaltensweisen und deren rechtliche Konsequenzen beim Untersuchungsgegenstand unterstützen.