Europäische Tarifautonomie - Rechtsrahmen für Autonomie und Korporatismus
- Solange nicht auf breiter Ebene autonome kollektive Aktivitäten auf europäischer Ebene wirksam sind, beschränkt sich die Bedeutung des europäischen Grundrechts auf Kollektivverhandlungsautonomie darauf, der Infragestellung nationaler sozialpolitischer Modelle durch die Grundfreiheitsrechtsprechung Einhalt zu gebieten. Von "Postneoliberalismus" kann insofern (noch) keine Rede sein. Dabei geht es letztlich um Fragen von Letztentscheidungskompetenzen, und zwar nicht nur um Verhältnis von Union und Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen (europäischem) Staat und Zivilgesellschaft bzw. Tarifparteien. Hierfür ist es mit der bloßen Anerkennung einer "Gleichwertigkeit" von Grundrechten und Grundfreiheiten nicht getan. Vielmehr geht es darum zu verhindern, dass (tarif-)politische Logiken gegen wirtschaftliche Logiken ausgespielt werden und entsprechende Entscheidungsprärogativen der Tarifparteien anerkannt werden.
Author: | Eva Kocher |
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URN: | urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3622 |
Parent Title (German): | juridikum |
Document Type: | Contribution to a Periodical |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2018/06/06 |
Publishing Institution: | Europa-Universität Viadrina Frankfurt |
Release Date: | 2018/06/09 |
Tag: | Arbeitsrecht; Grundfreiheiten; Tarifautonomie |
Institutes: | Juristische Fakultät |
Licence (German): | Creative Commons - CC BY-NC-SA 4.0 International - Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen |