Anfechtung bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet
- Das Irrtumsrecht gehört zu den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und sollte beherrscht werden. Seine Bedeutung im Studium und Prüfung steht in Kontrast zu seiner praktischen Bedeutung: In der anwaltlichen Tätigkeit führt die Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB im Verhältnis zur Anfechtung nach § 123 BGB ein Schattendasein; gerichtliche Entscheidungen zum Irrtumsrecht kommen, abgesehen von Ausnahmefällen, selten vor. Einen solchen Ausnahmefall hatte der BGH im Urteil vom 26.01.2005 zu behandeln; es ging nicht einmal um eine ungewöhnliche Fallkonstellation, sondern geradezu um ein Standardproblem des Vertriebs im Internet. Das Urteil bietet insofern Gelegenheit, Grundprobleme der Rechtsgeschäftslehre beim elektronischen Vertragsschluss zu wiederholen.
Author: | Eva Kocher |
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URN: | urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3651 |
Parent Title (German): | Juristische Arbeitsblätter (JA) |
Document Type: | Contribution to a Periodical |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2018/06/06 |
Publishing Institution: | Europa-Universität Viadrina Frankfurt |
Release Date: | 2018/06/08 |
Tag: | Anfechtung; Eklärungsirrtum |
Institutes: | Juristische Fakultät |
Licence (German): | Creative Commons - CC BY-NC-SA 4.0 International - Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen |