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Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und ihre Auswirkung auf die Vergütung von Lehrkräften des Schuldienstes

  • Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie hat Ausstrahlungswirkung für die Bemessung des Entgelts von Lehrerinnen und Lehrern. Selbst wenn die Qualifikation EU-ausländischer Lehrer*innen nicht anerkannt wurden und diese als Nicht-Erfüller tätig werden, sind sie in der Vergütung gleich zu behandeln wie inländische Lehrer*innen, soweit sie aufgrund ihres Abschlusses im Ausland zur Lehrtätigkeit in der entsprechenden Schulstufe berechtigt sind. Auf die inhaltliche Gleichwertigkeit der Qualifikation kommt es dann nur noch an, soweit diese sich in einer unterschiedlichen Tätigkeit ausdrückt. Insbesondere können ausländische Lehrer, die tatsächlich in zwei Fächern unterrichten, das Entgelt für die zweifache Unterrichtsbefähigung beanspruchen, auch wenn sie formal aus deutscher Sicht lediglich in einem Fach qualifiziert sind.
Metadaten
Author:Eva Kocher, Philipp Kubicki
URN:urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3534
Parent Title (German):Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes (ZTR)
Document Type:Contribution to a Periodical
Language:German
Date of Publication (online):2018/06/05
Publishing Institution:Europa-Universität Viadrina Frankfurt
Release Date:2018/06/11
Tag:Arbeitsrecht; Berufskonformität; EU-Berufsanerkennungsrichtlinie; Unterrichtsbefähigung
Institutes:Juristische Fakultät
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-SA 4.0 International - Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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