Betriebsänderung - Zum Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan
- Mit dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts v. 17.09.1991 liegt erstmals eine Entscheidung dazu vor, wie das BAG die Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan gegeneinander abgegrenzt sieht. Weder diese begriffliche Abgrenzung der Regelungsbereiche von Interessenausgleich und Sozialplan noch die Subsumtion im konkreten Fall wird vom BAG näher begründet. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß dahinter die theoretische wie praktische Vorstellungen stehen, die im folgenden auf ihren inhaltlichen Gehalt untersucht werden.
Author: | Eva Kocher |
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URN: | urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3741 |
Parent Title (German): | Arbeit und Recht (AuR) |
Document Type: | Contribution to a Periodical |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2018/06/06 |
Publishing Institution: | Europa-Universität Viadrina Frankfurt |
Release Date: | 2018/06/07 |
Tag: | Arbeitsrecht; Interessenausgleich; Weiterbeschäftigungsverpflichtung |
Institutes: | Juristische Fakultät |
Licence (German): | Creative Commons - CC BY-NC-SA 4.0 International - Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen |