TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die Tariftreueerklärung vor dem EuGH JF - Der Betrieb (DB) N2 - Nach den Entscheidungen "Viking" und "Laval" vom Dezember 2007 hat der EuGH erneut eine heftig umstrittene Entscheidung gefällt, die das Verhältnis grenzüberschreitender Mindestentgelte zu den Grundfreiheiten behandelt. Es handelt sich um die Entscheidung "Rüffert" über die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der niedersächsischen Tariftreueerklärung. Sie zeigt anhand eines Falls aus Deutschland auf, dass es nicht ausreicht, die Kollektivverhandlungsfreiheit als soziales Grundrecht anzuerkennen; um ihr praktische Wirksamkeit zu verleihen, bedarf es einer intensiveren dogmatischen Auseinandersetzung als der EuGH sie bislang zu leisten bereit gewesen is. KW - Arbeitsrecht KW - grenzüberschreitende Mindestentgelte KW - Tariftreueerklärung KW - Tarifautonomie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3637 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Kollektivverhandlungen und Tarifautonomie - welche Rolle spielt das europäische Recht JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Tarifverhandlungen und Arbeitskampf werden auf europäischer Ebene nicht geregelt - und sie dürfen aus europäischer Ebene gar nicht geregelt werden. Es wird jedoch deutlich, dass die Europäische Gemeinschaft zwar mangels Kompetenz keine Regeln zu nationalen Kollektivverhandlungen erlässt - dies heißt aber nicht, dass das europäische Recht hier keinen Einfluss hätte. KW - Arbeitsrecht KW - Kollektivverhandlungen KW - Tarifautonomie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3641 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Anfechtung bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet JF - Juristische Arbeitsblätter (JA) N2 - Das Irrtumsrecht gehört zu den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und sollte beherrscht werden. Seine Bedeutung im Studium und Prüfung steht in Kontrast zu seiner praktischen Bedeutung: In der anwaltlichen Tätigkeit führt die Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB im Verhältnis zur Anfechtung nach § 123 BGB ein Schattendasein; gerichtliche Entscheidungen zum Irrtumsrecht kommen, abgesehen von Ausnahmefällen, selten vor. Einen solchen Ausnahmefall hatte der BGH im Urteil vom 26.01.2005 zu behandeln; es ging nicht einmal um eine ungewöhnliche Fallkonstellation, sondern geradezu um ein Standardproblem des Vertriebs im Internet. Das Urteil bietet insofern Gelegenheit, Grundprobleme der Rechtsgeschäftslehre beim elektronischen Vertragsschluss zu wiederholen. KW - Anfechtung KW - Eklärungsirrtum Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3651 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Informationspflichten des europäischen Verbrauchervertragsrechts in der deutschen Rechtsgeschäftslehre - What you see is what you get? JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Vertragsbezogene Informationspflichten spielen im eurpäischen Privatrecht eine wichtige ROlle. Es herrscht dabei jedoch eine eigenartige Kluft zwischen dem Verbraucherrecht europäischer Richtlinien und dem gemeineuropäische Vertragsrecht. Im Folgenden soll am Beispiel des deutschen Fernabsatzrechts gezeigt werden, wie diese Kluft sich über die Pflichtenlehre hinaus mit Hilfe der Rechtsgeschäftslehre überbrücken ließe. KW - europäisches Privatrecht KW - Informationspflicht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3660 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Unternehmerische Selbstverpflichtungen im Wettbewerb JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) N2 - Entgegen der Forderung vor allem entwicklungspolitischer Organisationen wurde zwar auf der sechsten Ministerkonferenz der WTO in Cancún/Mexiko in diesem September nicht über einen rechtlichen Rahmen für private Verhaltenskodizes diskutiert. Aber dennoch: Jedenfalls nachdem die Debatte um eine Sozialklausel im Rahmen der WTO im Jahre 2001 dadurch abgeschlossen wurde, dass die Angelegenheit an die ILO verwiesen wurde, scheint die Entwicklung privater Verhaltenskodizes heute nahezu konkurrentlos in dem Versuch zu sein, in der transnationalen Produktion die Einhaltung von Mindestarbeitsnormen zu gewährleisten. KW - Corporate Social Responsibility (CSR) Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3679 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Relative Durchsetzungsfähigkeit - Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariffähigkeit JF - Der Betrieb (DB) N2 - In der letzten Zeit ist vereinzelt vertreten worden, Tariffähigkeit i.S.d. § 2 I TVG sei "relativ" zu verstehen, das heißt in Bezug auf den konkreten Geltungsbereich des jeweils angestrebten bzw. abgeschlossenen Tarifvertrags. Die Theorie von der "relativen" Tariffähigkeit" beruft sich zu Unrecht auf die herrschende Meinung und ständige Rechtsprechung zu den Kriterien für die Bestimmung der Tariffähigkeit. Zutreffend ist allerdings, dass die relative Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation im Einzelfall eines unter mehreren Indizien für die Bejahung der Tariffähigkeit sein kann. Mit den Wirkungen und Funktionen eines Tarifvertrags nach deutschem Recht ist es jedoch nicht vereinbar, relative Durchsetzungsfähigkeit als notwendige Bedingung der Tariffähigkeit zu verlangen. KW - Arbeitsrecht KW - Tariffähigkeit KW - relative Tariffähigkeit Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3688 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Instrumente einer Europäisierung des Prozessrechts. Zu den Anforderungen an den kollektiven Rechtsschutz im Antidiskriminierungsrecht JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Unterscheidungen zwischen Verbandsbeteiligung und Verbandsklage im Einzelnen zu treffen sind (1), bevor darauf eingegangen wird, was die Richtlinien verfahrensrechtlich mindestens verlangen (2) und welche weitergehenden Fragen der allgemeine Grundsatz der Effektivität aufwirft (3). Das Antidiskriminierungsrecht bietet dabei auch eine Klammer für eine gemeinsame Betrachtung des Zivil- und Arbeitsprozessrechts. KW - Antidiskriminierungsrecht KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsrichtlinien Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3690 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Für eine Gleichbehandlung von Parteien und Zeugen - Zum Beweis des Inhalts eines Vier-Augen-Gesprächs JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Ob eine Beweisperson formal Zeuge oder Partei ist, hat im deutschen Prozessrecht Bedeutung für die Art ihrer Vernehmung; dies kann unter anderem dazu führen, dass natürliche Personen in Verfahren gegen arbeitsteilige Organisationen über ungleiche Waffen verfügen. Eine Erleichterung und stärkere Nutzung der Parteivernehmung könnte nicht nur dieses Problem lösen, sindern in der gerichtlichen Praxis gleichzeitig eine klarere Trennung von Tatsachenbehauptung und Beweis und eine Verbesserung der gerichtlichen Kommunikation unterstützen. KW - Arbeitsrecht KW - Zivilprozessrecht (ZPO) KW - Parteistellung Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3705 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Vom Diskriminierungsverbot zum "Mainstreaming" JF - Recht der Arbeit (RdA) N2 - Eine eingehende Auseinandersetzung mit Konzepten und Anforderungen im Antidiskriminierungsrecht wird nicht zuletzt wegen der Entwicklung im europäischen Recht, insbesondere der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, immer dringlicher. Mit dem Recht der Gleichberechtigung der Geschlechter hat man insofern in Deutschland die meisten Erfahrungen gemacht. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und positiven Verpflichtungen zu Gleichstellungsmaßnahmen. KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsgrundsatz KW - Gleichstellung KW - Diskriminierungsverbot Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3718 ER - TY - RPRT A1 - Hensel, Isabell T1 - Recht und Geschlecht als gewerkschaftliche Strategien. Mit Hilfe der Geschlechterkategorie in der mittelbaren Diskriminierung zu einer Höherbesoldung von Grundschullehrer*innen? N2 - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzt sich seit Langem für die bessere Besoldung von Grundschullehrer*innen ein. Dabei nutzt der GEW-Hauptvorstand in seiner Kampagne „Ja 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ die individualrechtliche Figur der mittelbaren Diskriminierung, um die besondere Betroffenheit von Frauen herauszustellen. Der Beitrag untersucht die Wechselwirkungen zwischen dem Geschlechterwissen der politischen Akteur*innen und den Geschlechterbildern des Rechts. N2 - The German Education and Science Union (GEW) has long been demanding higher salaries of elementary school teachers. In the campaign, the GEW-executive committee has been using the legal concept of indirect discrimination, to emphasise the special impacts on women. This article examines the interdependence between the gender knowledge of the political stakeholders and the legal gender perceptions, both embodied in legal concepts. T3 - Arbeit | Grenze | Fluss - 3 KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Mobilisierungsstrategien KW - mittelbare Diskriminierung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-6102 ER -