TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die Verfassung der Erwerbsarbeit in der Europäischen Union – Rechtsgrundlagen eines Sozialen Europa JF - Europa-Studien. Eine Einführung N2 - Prozesse der wirtschaftlichen Globalisierung und Europäisierung betreffen auch die Arbeitsmärkte. Da Arbeitskräfte weniger mobil sind als Kapital, Waren, Unternehmen und Dienstleistungen, vollziehen sich diese Prozesse nicht mit derselben Geschwindigkeit wie im Falle der Kapital-, Ware- und Dienstleistungsmärkte. Dennoch hat die Globalisierung und Europäisierung der Arbeitsmärkte unübersehbar zugenommen: Beschäftigte wechseln zu Unternehmen ins Ausland, Unternehmen entsenden ihre Beschäftigten für kurze oder längere Zeit ins Ausland, es werden ausländische Niederlassungen gegründet oder Betriebe ("Standorte") ins Ausland verlagert (allgemein zur Globalisierung der Arbeitsmärkte und des Arbeitsrechts Hepple 2005). KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Globalisierung KW - Europäisierung KW - Arbeitsmarkt Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3241 ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva ED - Schubert, Jens M. T1 - Tariffähigkeit ohne Streikbereitschaft? – Funktionale Alternativen zur Arbeitskampfbereitschaft im Fall von Hausangestelltenvereinigungen T2 - Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht. Festschrift für Otto Ernst Kempen N2 - "Form folows function" - mit diesem "Schlagwort aus der Architekturtheorie" gelang es Otto Ernst Kempten in der Festschrift für das Bundesarbeitsgericht 2004, das Anliegen der Tariffähigkeitsmerkmale auf den Punkt und auf den Begriff zu bringen. Er erinnerte daran, dass die Voraussetzungen der Tariffähigkeit nach § 2 TVG enger sein müssten als die Anforderungen an eine "Koalition" im Sinne des Art. 9 As. 3 GG. Schließlich begründe sich das Tarifvertragsrecht im Rahmen einer "sinnvollen Ordnung" der Arbeitsmärkte. KW - Tariffähigkeit KW - Arbeitsrecht KW - Hausangestellte KW - Tarifvertragsrecht KW - Streik Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3261 VL - 2013 SP - 166 EP - 178 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Unternehmen als Adressaten des Arbeitsrechts: Die Bedeutung der rechtlichen Erzwingbarkeit durch externe Akteurinnen und Akteure T2 - Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht N2 - Wer Erfahrungen in der Erwerbsarbeit macht, gewinnt häufig bald eine Erkenntnis: Man kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass das Arbeitsrecht, das in den Gesetzen steht, auch im Betrieb und auf das eigene Arbeitsverhältnis angewandt wird. Zwischen dem "Law in the Books" und dem "Law in Action" gibt es auch im Arbeitsrecht eine Differenz. Im Folgenden soll dargestellt werden, dass die Effektivität des Arbeitsrechts einerseits zwar davon abhängt, dass Unternehmen im Betrieb geeignete institutionelle Voraussetzungen für die Konfliktlösung schaffen - dass das Recht hierfür aber andererseits Mechanismen der Rechsmobilisierung für Betriebsräte und externe Akteurinnen und Akteure bereitstellen muss, mit deren Hilfe Fairness in betrieblichen Konfliktbehandlungen erzwungen werden kann. KW - Arbeitsrecht KW - Law in Books KW - Law in Action KW - betriebliche Konfliktbehandlung KW - Tatsächliche Wirksamkeit und Auswirkung auf die betriebliche Praxis Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3274 PB - Rainer Hampp Verlag CY - München ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Solidarität und Menschenrechte – Zwei verschiedene Welten? T2 - Erzählungen vom Konstitutionalismus. Festschrift für Günter Frankenberg N2 - "Solidarity First - Labor Rights are not the same as Human Rights" eröffnete Jay Youngdahl seine Kontroverse mit Lance Compa im US-amerikanischen New Labor Forum. Er befürchtete sogar, es bedeute das Ende der Gewerkschaftsbewegung "as we know it", wollte man "Solidarität" als Anker für Gerechtigkeitsvorstellungen in der Erwerbsarbeit mit "individuellen Menschenrechten" ersetzen. Man sieht, die grundsätzliche Debatte darüber, ob "Labor Rights" in einem Gegensatz zu "Human Rights" stehen, ist mit der Verabschiedung der ILO-Kernarbeitsnormenerklärung Ende der 1990er Jahre nicht beendet worden. Während sie vor allem in der US-amerikanischen Debatte immer wieder explizit aufflammt, bleibt sie in Europa jedoch eher unausgesprochen und bildet den Hintergrund gewerkschaftlicher Strategiedebatten, ohne dass dies explizit thematisiert würde. Auch die Europäische Kommission setzt in ihrer neuesten "CSR"-Mitteilung "Menschenrechte" und "grundlegende Arbeitsnormen" durchgehend nebeneinander. KW - Arbeitsrecht KW - Labor Rights KW - Human Rights KW - Solidarität KW - Menschenrechtspolitik Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3290 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Der Grundsatz der Entgeltgleichheit im AGG T2 - Neue Wege - Gleiche Chancen. Expertisen zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung N2 - Der Gender Pay Gap ist nicht umsonst eine der zentralen Kennzahlen für den Stand der Gleichberechtigung der Geschlechter in einer Region. Denn in ihm scheinen die unterschiedlichsten strukturellen und institutionellen Ungleichheiten und Ungleichbehandlungen wie im Blitzlicht auf. Der Gender Pay Gap gibt den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen zu einem bestimmten Zeitpunkt an; meist wird er für ein bestimmtes Kalenderjahr bemessen. In Deutschland lag er ihm Jahr 2008 bei 23,2% und damit deutlich über dem Durchschnitt der EU. Die scheint auf stabilen Strukturen zu beruhen: Das Entgeldgefälle liegt in der EU-15 konstant bei etwa 16%, im Rahmen der EU-25 bei 15%, in Deutschland jedoch durchschnittlich bei 20-26%. Weibliche Beschäftigte sind auch deutlich stärker im Niedriglohnsektor vertreten als männliche Beschäftigte. KW - Gender Pay Gap KW - Gleichberechtigung KW - Ungleichbehandlung KW - Entgeldgleichheit Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3318 PB - VS Verlag CY - Wiesbaden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Stoppt den EuGH? Zum Ort der Politik in einer europäischen Arbeitsverfassung T2 - Europäische Gesellschaftsverfassung. Zur Konstitutionalisierung sozialer Demokratie in Europa N2 - Vorwürfe gegen den EuGH aus der Sicht mitgliedstaatlicher Rechtsordungen sind nichts grundlegend Neues. Neu ist jedoch, dass sich Sozialwissenschaftler nicht nur explizit zu Gerichtsurteilen äußern, sondern auch politische Folgerungen hinsichtlich der Stellung des EuGH ziehen. Wer heute über eine europäische Arbeitsverfassung reden will, muss sich aber notgedrungen mit dem Verhältnis vom Recht und Politik in der Arbeitsverfassung auseinandersetzen - wobei der Ort des Rechts auch den Ort bestimmen dürfte, der dem EuGH dabei zuzuweisen ist. KW - europäische Arbeitsverfassung KW - Gemeinschaftsrecht Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3322 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Die Alibi-Frau T2 - Passion Arbeitsrecht. Erfahrungen einer unruhigen Generation, liber amicorum Thomas Blanke N2 - Eine der wichtigsten Selbst-Täuschungen dieser Gesellschaft ist die Annahme, Positionen, Ressourcen und Privilegien würden nach 'Leistung' und 'Qualifikation' verteilt. Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die daran nicht glauben - oder das Gefühl haben, andere Erfahrungen gemacht zu haben. Man wird solche Menschen aber häufiger unter denen finden, deren Erwartungen, das zu erhalten, was ihnen zustehe, nicht erfüllt worden sind. Wer eine erwünschte Position oder Ressource erlangt hat, wird doch geneigt sein, dies seinen/ihren jeweils eigenen einzigartigen und individuellen Leistungen und Qualifikationen zuzuschreiben. Dieses Phänomen ist nicht selten auch bei Menschen anzutreffen, die sich kritisch an der gesellschaftlich herrschenden Vorstellung abgearbeitet und sie als Ilusion entlarvt haben. KW - Arbeitsrecht KW - Frauenquote Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3339 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Codes of Conduct and Framework Agreements on Social Minimum Standards - Private Regulation? T2 - Responisble Business: Self-Governance and Law in Transnational Economic Transaction N2 - Corporate Social Responsibility (CSR) is currently a widely discussed topic. Many corporations and employer associations have tackled the subject and commited themselves to CSR policies. In addition, since the creation of the 'Global Compact' there has been increased knowledge of what CSR comprises. Many German companies (that is, those with German headquarters) claim to have always practised CSR. However, doubts remain as to how CSR can be used in the specific context of German industrial relations that rely on collective bargaining between employee representation at the shop-floor level (Work Councils) as well as at the branch level (trade unions). KW - Corporate Social Responsibility KW - Private Regulation KW - International Framework Agreements (IFAs) Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3341 PB - Hart CY - Oregon ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Massenentlassungen – Betriebsbegriff. Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 30.4.2015, Rs. C-80/14 (USDAW) JF - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) N2 - Der Anwendungsbereich vieler arbeitsrechlicher Normen wird nicht nur durch den Begriff des Arbeitsvertrags bzw. des Arbeitnehmers bestimmt. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus Begriffe, welche die organisatorische Einheit bezeichnen, in der Arbeit in koordinierter Form stattfindet. Das deutsche Arbeitsrecht kennt hierfür zwei Begriffe, den des "Unternehmens" und den des "Betriebs"; sie spielen z.B. für den Anwendungsbereich des BetrVG und des KSchG eine Rolle. Diese Begriffe werden auch in den deutschen Umsetzungsgesetzen zum Arbeitsrecht der EU verwendet. Das Verhältnis von Betrieb und Unternehmen ist in allen Rechtsordnungen durchaus nicht unproblematisch. Der EuGH hatte nun im April und Mai 2015 mehrere Gelegenheiten, die Auslegung des Betriebsbegriffs für das unionsautonome Recht weiter zu klären - allerdings lediglich für die Anwendung der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG. KW - Betrieb KW - Unternehmen KW - Massenentlassungsrichtlinie Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3356 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Europäische Tarifautonomie - Rechtsrahmen für Autonomie und Korporatismus JF - juridikum N2 - Solange nicht auf breiter Ebene autonome kollektive Aktivitäten auf europäischer Ebene wirksam sind, beschränkt sich die Bedeutung des europäischen Grundrechts auf Kollektivverhandlungsautonomie darauf, der Infragestellung nationaler sozialpolitischer Modelle durch die Grundfreiheitsrechtsprechung Einhalt zu gebieten. Von "Postneoliberalismus" kann insofern (noch) keine Rede sein. Dabei geht es letztlich um Fragen von Letztentscheidungskompetenzen, und zwar nicht nur um Verhältnis von Union und Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen (europäischem) Staat und Zivilgesellschaft bzw. Tarifparteien. Hierfür ist es mit der bloßen Anerkennung einer "Gleichwertigkeit" von Grundrechten und Grundfreiheiten nicht getan. Vielmehr geht es darum zu verhindern, dass (tarif-)politische Logiken gegen wirtschaftliche Logiken ausgespielt werden und entsprechende Entscheidungsprärogativen der Tarifparteien anerkannt werden. KW - Arbeitsrecht KW - Tarifautonomie KW - Grundfreiheiten Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3622 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die Tariftreueerklärung vor dem EuGH JF - Der Betrieb (DB) N2 - Nach den Entscheidungen "Viking" und "Laval" vom Dezember 2007 hat der EuGH erneut eine heftig umstrittene Entscheidung gefällt, die das Verhältnis grenzüberschreitender Mindestentgelte zu den Grundfreiheiten behandelt. Es handelt sich um die Entscheidung "Rüffert" über die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der niedersächsischen Tariftreueerklärung. Sie zeigt anhand eines Falls aus Deutschland auf, dass es nicht ausreicht, die Kollektivverhandlungsfreiheit als soziales Grundrecht anzuerkennen; um ihr praktische Wirksamkeit zu verleihen, bedarf es einer intensiveren dogmatischen Auseinandersetzung als der EuGH sie bislang zu leisten bereit gewesen is. KW - Arbeitsrecht KW - grenzüberschreitende Mindestentgelte KW - Tariftreueerklärung KW - Tarifautonomie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3637 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Kollektivverhandlungen und Tarifautonomie - welche Rolle spielt das europäische Recht JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Tarifverhandlungen und Arbeitskampf werden auf europäischer Ebene nicht geregelt - und sie dürfen aus europäischer Ebene gar nicht geregelt werden. Es wird jedoch deutlich, dass die Europäische Gemeinschaft zwar mangels Kompetenz keine Regeln zu nationalen Kollektivverhandlungen erlässt - dies heißt aber nicht, dass das europäische Recht hier keinen Einfluss hätte. KW - Arbeitsrecht KW - Kollektivverhandlungen KW - Tarifautonomie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3641 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Anfechtung bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet JF - Juristische Arbeitsblätter (JA) N2 - Das Irrtumsrecht gehört zu den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und sollte beherrscht werden. Seine Bedeutung im Studium und Prüfung steht in Kontrast zu seiner praktischen Bedeutung: In der anwaltlichen Tätigkeit führt die Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB im Verhältnis zur Anfechtung nach § 123 BGB ein Schattendasein; gerichtliche Entscheidungen zum Irrtumsrecht kommen, abgesehen von Ausnahmefällen, selten vor. Einen solchen Ausnahmefall hatte der BGH im Urteil vom 26.01.2005 zu behandeln; es ging nicht einmal um eine ungewöhnliche Fallkonstellation, sondern geradezu um ein Standardproblem des Vertriebs im Internet. Das Urteil bietet insofern Gelegenheit, Grundprobleme der Rechtsgeschäftslehre beim elektronischen Vertragsschluss zu wiederholen. KW - Anfechtung KW - Eklärungsirrtum Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3651 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Informationspflichten des europäischen Verbrauchervertragsrechts in der deutschen Rechtsgeschäftslehre - What you see is what you get? JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Vertragsbezogene Informationspflichten spielen im eurpäischen Privatrecht eine wichtige ROlle. Es herrscht dabei jedoch eine eigenartige Kluft zwischen dem Verbraucherrecht europäischer Richtlinien und dem gemeineuropäische Vertragsrecht. Im Folgenden soll am Beispiel des deutschen Fernabsatzrechts gezeigt werden, wie diese Kluft sich über die Pflichtenlehre hinaus mit Hilfe der Rechtsgeschäftslehre überbrücken ließe. KW - europäisches Privatrecht KW - Informationspflicht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3660 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Unternehmerische Selbstverpflichtungen im Wettbewerb JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) N2 - Entgegen der Forderung vor allem entwicklungspolitischer Organisationen wurde zwar auf der sechsten Ministerkonferenz der WTO in Cancún/Mexiko in diesem September nicht über einen rechtlichen Rahmen für private Verhaltenskodizes diskutiert. Aber dennoch: Jedenfalls nachdem die Debatte um eine Sozialklausel im Rahmen der WTO im Jahre 2001 dadurch abgeschlossen wurde, dass die Angelegenheit an die ILO verwiesen wurde, scheint die Entwicklung privater Verhaltenskodizes heute nahezu konkurrentlos in dem Versuch zu sein, in der transnationalen Produktion die Einhaltung von Mindestarbeitsnormen zu gewährleisten. KW - Corporate Social Responsibility (CSR) Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3679 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Relative Durchsetzungsfähigkeit - Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariffähigkeit JF - Der Betrieb (DB) N2 - In der letzten Zeit ist vereinzelt vertreten worden, Tariffähigkeit i.S.d. § 2 I TVG sei "relativ" zu verstehen, das heißt in Bezug auf den konkreten Geltungsbereich des jeweils angestrebten bzw. abgeschlossenen Tarifvertrags. Die Theorie von der "relativen" Tariffähigkeit" beruft sich zu Unrecht auf die herrschende Meinung und ständige Rechtsprechung zu den Kriterien für die Bestimmung der Tariffähigkeit. Zutreffend ist allerdings, dass die relative Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation im Einzelfall eines unter mehreren Indizien für die Bejahung der Tariffähigkeit sein kann. Mit den Wirkungen und Funktionen eines Tarifvertrags nach deutschem Recht ist es jedoch nicht vereinbar, relative Durchsetzungsfähigkeit als notwendige Bedingung der Tariffähigkeit zu verlangen. KW - Arbeitsrecht KW - Tariffähigkeit KW - relative Tariffähigkeit Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3688 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Instrumente einer Europäisierung des Prozessrechts. Zu den Anforderungen an den kollektiven Rechtsschutz im Antidiskriminierungsrecht JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Unterscheidungen zwischen Verbandsbeteiligung und Verbandsklage im Einzelnen zu treffen sind (1), bevor darauf eingegangen wird, was die Richtlinien verfahrensrechtlich mindestens verlangen (2) und welche weitergehenden Fragen der allgemeine Grundsatz der Effektivität aufwirft (3). Das Antidiskriminierungsrecht bietet dabei auch eine Klammer für eine gemeinsame Betrachtung des Zivil- und Arbeitsprozessrechts. KW - Antidiskriminierungsrecht KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsrichtlinien Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3690 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Für eine Gleichbehandlung von Parteien und Zeugen - Zum Beweis des Inhalts eines Vier-Augen-Gesprächs JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Ob eine Beweisperson formal Zeuge oder Partei ist, hat im deutschen Prozessrecht Bedeutung für die Art ihrer Vernehmung; dies kann unter anderem dazu führen, dass natürliche Personen in Verfahren gegen arbeitsteilige Organisationen über ungleiche Waffen verfügen. Eine Erleichterung und stärkere Nutzung der Parteivernehmung könnte nicht nur dieses Problem lösen, sindern in der gerichtlichen Praxis gleichzeitig eine klarere Trennung von Tatsachenbehauptung und Beweis und eine Verbesserung der gerichtlichen Kommunikation unterstützen. KW - Arbeitsrecht KW - Zivilprozessrecht (ZPO) KW - Parteistellung Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3705 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Vom Diskriminierungsverbot zum "Mainstreaming" JF - Recht der Arbeit (RdA) N2 - Eine eingehende Auseinandersetzung mit Konzepten und Anforderungen im Antidiskriminierungsrecht wird nicht zuletzt wegen der Entwicklung im europäischen Recht, insbesondere der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, immer dringlicher. Mit dem Recht der Gleichberechtigung der Geschlechter hat man insofern in Deutschland die meisten Erfahrungen gemacht. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und positiven Verpflichtungen zu Gleichstellungsmaßnahmen. KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsgrundsatz KW - Gleichstellung KW - Diskriminierungsverbot Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3718 ER - TY - RPRT A1 - Hensel, Isabell T1 - Recht und Geschlecht als gewerkschaftliche Strategien. Mit Hilfe der Geschlechterkategorie in der mittelbaren Diskriminierung zu einer Höherbesoldung von Grundschullehrer*innen? N2 - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzt sich seit Langem für die bessere Besoldung von Grundschullehrer*innen ein. Dabei nutzt der GEW-Hauptvorstand in seiner Kampagne „Ja 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ die individualrechtliche Figur der mittelbaren Diskriminierung, um die besondere Betroffenheit von Frauen herauszustellen. Der Beitrag untersucht die Wechselwirkungen zwischen dem Geschlechterwissen der politischen Akteur*innen und den Geschlechterbildern des Rechts. N2 - The German Education and Science Union (GEW) has long been demanding higher salaries of elementary school teachers. In the campaign, the GEW-executive committee has been using the legal concept of indirect discrimination, to emphasise the special impacts on women. This article examines the interdependence between the gender knowledge of the political stakeholders and the legal gender perceptions, both embodied in legal concepts. T3 - Arbeit | Grenze | Fluss - 3 KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Mobilisierungsstrategien KW - mittelbare Diskriminierung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-6102 ER - TY - THES A1 - Brockhaus, Robert T1 - Geheimnisschutz und Transparenz. Whistleblowing im Widerstreit strafrechtlicher Schweigepflichten und demokratischer Publizität N2 - Das Strafrecht schützt Geheimnisse von Individuen, Unternehmen und dem Staat. Es unterscheidet dabei prinzipiell nicht zwischen guten und schlechten Geheimnissen, sondern erfasst auch Informationen über Missbrauch wirtschaftlicher oder staatlicher Macht, etwa in Gestalt von Rechtsverstößen. Dass die Öffentlichkeit von solchen Fehlentwicklungen erfährt, scheint aber demokratisch geboten. Denn erst infolge ihrer Kenntnis können wir sie kritisieren, für Veränderungen eintreten und damit korrektiv wirken. Robert Brockhaus befasst sich grundlegend mit dem Phänomen Whistleblowing und erschließt so den Widerstreit strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen und Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Er diskutiert, wie weit die Schweigepflichten reichen sollten, wenn wir Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot verstehen. Um legitime Geheimnisverletzungen zu entkriminalisieren, plädiert er für eine Reform des Strafrechts. Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13063 SN - 978-3-16-162163-5 SP - VI EP - 606 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Kubicki, Philipp T1 - Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und ihre Auswirkung auf die Vergütung von Lehrkräften des Schuldienstes JF - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes (ZTR) N2 - Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie hat Ausstrahlungswirkung für die Bemessung des Entgelts von Lehrerinnen und Lehrern. Selbst wenn die Qualifikation EU-ausländischer Lehrer*innen nicht anerkannt wurden und diese als Nicht-Erfüller tätig werden, sind sie in der Vergütung gleich zu behandeln wie inländische Lehrer*innen, soweit sie aufgrund ihres Abschlusses im Ausland zur Lehrtätigkeit in der entsprechenden Schulstufe berechtigt sind. Auf die inhaltliche Gleichwertigkeit der Qualifikation kommt es dann nur noch an, soweit diese sich in einer unterschiedlichen Tätigkeit ausdrückt. Insbesondere können ausländische Lehrer, die tatsächlich in zwei Fächern unterrichten, das Entgelt für die zweifache Unterrichtsbefähigung beanspruchen, auch wenn sie formal aus deutscher Sicht lediglich in einem Fach qualifiziert sind. KW - Arbeitsrecht KW - EU-Berufsanerkennungsrichtlinie KW - Berufskonformität KW - Unterrichtsbefähigung Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3534 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Krüger, Laura A1 - Sudhof, Clemens T1 - Streikrecht in der Kirche im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht. Ein goldener Mittelweg zwischen Kooperation und Konflikt? JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Fragen der Religionsausübung in einem privatrechtlich organisierten Arbeitsverhältnis werfen in weltlichen und demokratischen Gesellschaften zunehmend schwierige Fragen auf. Mit der Frage des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen hatte das BAG einen ganz zentralen Ausschnitt aus dieser Debatte zu eintscheiden. KW - Streikrecht KW - Kirche KW - Koalitionsfreiheit KW - Dienstgemeinschaft Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3476 ER - TY - BOOK A1 - Kocher, Eva T1 - Das Andere des Arbeitsrechts. Perspektiven feministischen Rechtsdenkens N2 - Recht ist geprägt durch vergeschlechtlichte Machtverhältnisse: Marginalisiert wird, was nicht 'männlich', also 'anders' ist. Dies gilt in besonderer Weise für das Arbeitsrecht. Klassische Felder feministischer Interventionen wie Diskriminierung, Elternschaft und Sorgearbeit sind hier von unmittelbarer Bedeutung.Der vorliegende Band von Eva Kocher versammelt Beiträge aus mehr als zwanzig Jahren Forschung über »das Andere des Arbeitsrechts«. Die Texte weisen auf die Relevanz feministischer und queertheoretischer Debatten allgemein für das Recht hin und legen die Chancen, aber auch Schwierigkeiten einer interdisziplinären Rechtswissenschaft dar. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Probleme der rechtlichen Normalisierung vergeschlechtlichter Lebens- und Arbeitsverhältnisse ebenso in den Fokus gerückt wie das gespannte Verhältnis von individuellen Arbeitsrechten und kollektiver Solidarität sowie Fragen des Antidiskriminierungsrechts. KW - Recht KW - Arbeitsrecht KW - Feminismus KW - Diskriminierung KW - Antidiskriminierungsrecht KW - right KW - employment law KW - feminism KW - Discrimination KW - anti-discrimination law Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13593 SN - 978-3-95832-366-7 VL - 2024 SP - 7 EP - 267 PB - Velbrück Wissenschaft CY - Weilerswist ET - 1. Auflage ER -