TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Private Macht im Arbeitsrecht JF - Florian Möslein N2 - Es liegt nahe zu vermuten, dass die Frage nach der Rolle und der Begrenzung privater Macht im Privatrecht im Arbeitsrecht eine Rolle spielt – sei es aufgrund spontaner Assoziationen zum Verhältnis „Kapital-Arbeit“, sei es weil dem methodologischen Individualismus die Begründung „kollektiver“ Handlungskompetenzen intuitiv verdächtig vorkommt, oder weil die konkreten Erfahrungen, die einzelne als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gemacht haben, schnell Assoziationen von „Machtlosigkeit“ hervorrufen. Zudem wird der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts durch einen Begriff bestimmt, der bereits auf den ersten Blick viel mit „Macht“ zu tun zu haben scheint: Das Arbeitsverhältnis gründet auf einem Dienstvertrag in „persönlicher Abhängigkeit“.1 Im Folgenden wird zunächst erläutert, welche tatsächlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses dieses zu einem Machtverhältnis machen (können) (I.), bevor die Instrumente und Rechtsbegriffe analysiert werden, mit denen im Arbeitsrecht hierauf reagiert wird (II. und III.). KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Privatrecht KW - Arbeitsverhältnis Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3225 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Was ist ein Verbrauchergeschäft? - Ungleichgewichte als Rechtsproblem am Beispiel der Bürgschaft JF - Verbraucher und Recht (VuR) N2 - Aus Anlass der Auseinandersetzung über den Schutz des Bürgen nach dem VerbrKrG und HWiG soll im Folgenden der rollenbezogene Verbraucherbegriff von einem personenbezogenen unterschieden werden. Wettbewerbs- und Verbrauchervertragsrecht verfolgen im Verbraucherschutz insofern verschiedene Schutzansätze, die sich auch in verschiedenen Verbraucherbegriffen ausdrücken. Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Überlegung wird dann nach den Konsequenzen für die Systematik des Privatrechts gefragt. KW - Arbeitsrecht KW - Verbrauchergeschäft KW - Verbraucherschutz Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3729 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Gewerkschaftsorganisation, Arbeitsrecht und Staat - Brasilien zwischen Korporativismus und Neoliberalismus JF - Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS) N2 - Für viele Gewerkschaften, insbesondere in schwach organisierten Bereichen, die auf die Zwangsabgabe angewiesen sind oder die ihre Existenzberechtigung hauptsächlich aus den Sozialaufgaben beziehen, wäre eine Umsetzung der IAO-Übereinkommen zur Gewerkschaftsfreiheit existenzgefährdend. Auf der anderen Seite ist man sich in der CUT bewußt, daß der einzige Weg zu einer autonomen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung über die Gewerkschaftsfreiheit führt. Nicht umsonst beschäftigt sich der Dachverband seit langem intensiv mit den Erfahrungen anderer Länder bei der Umsetzung eines demokratischen Systems der Arbeitsbeziehungen. KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaftsorganisation KW - Korporativismus Y1 - 1996 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3739 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Betriebsänderung - Zum Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Mit dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts v. 17.09.1991 liegt erstmals eine Entscheidung dazu vor, wie das BAG die Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan gegeneinander abgegrenzt sieht. Weder diese begriffliche Abgrenzung der Regelungsbereiche von Interessenausgleich und Sozialplan noch die Subsumtion im konkreten Fall wird vom BAG näher begründet. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß dahinter die theoretische wie praktische Vorstellungen stehen, die im folgenden auf ihren inhaltlichen Gehalt untersucht werden. KW - Arbeitsrecht KW - Interessenausgleich KW - Weiterbeschäftigungsverpflichtung Y1 - 1992 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3741 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - „Je Zeitstunde“ – zur Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Für das MiLoG gab es im dt. Arbeitsrecht kaum Vorbilder - sieht man von den Mindestentgeltregelungen nach dem Modell des AEntG ab, die weniger weitreichende Geltungsansprüche verfolgen. Für das MiLoG werden deshalb die dogmatischen Strukturen erst zu analysieren sein. Der vorl. Beitrag beschränkt sich auf die Frage, welche Gegenleistung AN für den Mindestlohn zu erbringen haben. Dabei geht es vor allem um die Zahlung des Mindestlohns in Leistungslohnsystemen und im Rahmen von Entgeltersatzansprüchen. Ausgangspunkt für die Beantwortung ist § 1 Abs. 2 1 MiLoG. Danach sind 8,50€ "je Zeitstunde" zu zahlen. "Stunde" bezieht sich dabei auf den Begriff der Stunde nach dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Angefangene Zeitstunden sind zeitanteilig zu vergüten; Aufrundungen finden nicht statt. "Zeit" bezieht sich auf die "Arbeitszeit" iSd. ArbZG. KW - Mindestentgeltregelung KW - Mindestlohn KW - Arbeitszeit KW - Zeitlohnsystem KW - Leistungslohnsystem Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3368 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Statt Schwarz-Weiß: Verfahren zum Umgang mit Grautönen JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Der Werkvertrag hat es bis in Koalitionsverhandlungen geschafft - und das zu Recht. Werkverträge mit Soloselbstständigen verschleiern häufig "Scheinselbstständigkeit"; Werkverträge mit Drittunternehmen verschleiern zunehmend Leiharbeit und dienen der Verschiebung von Arbeitgeberverantwortung. Ist es angesichts dieser Situationen notwendig "echte" Werkverträge genauer von "Scheinwerkverträgen" abzugrenzen? Kann man dadurch das Problem in den Griff bekommen? KW - Werkvertrag KW - Scheinselbstständigkeit KW - Arbeitsrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3487 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die historische "Zeitschrift für soziales Recht" - 1928-1934. Gegenstände und Bedeutung des Konzepts in heutiger Zeit JF - Soziales Recht N2 - Mit dem Namen "Soziales Recht" nimmt diese Zeitschrift Bezug auf eine Debatte in der Weimarer Zeit und einen Begriff, der insbesondere von Sinzheimer und Radbruch entwickelt und verwendet wurde. Achim Seifert wies schon darauf hin, dass es damals auch eine rechtswissenschaftliche Zeitschrift gab, die sich mit dem Namen "Zeitschrift für soziales Recht" explizit diesen Ansatz zu Eigen gemacht hatte. An dieser Zeitschrift soll hier erinnert werden; anhand ihrer Autoren und Artikel eröfnet sich auch ein Einblick in die arbeitsrechtlichen Konflikte, die damals mit dem Begriff "soziales Recht" verbunden wurden. KW - Arbeitsrecht KW - Rechtssoziologie KW - Sozialrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3490 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Sudhof, Clemens T1 - Die Unternehmensumwandlung im Streik JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Unternehmensaufspaltungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Landschaft kollektiver Vereinbarungen - schließlich ändert sich nicht nur der Vertragsarbeitgeber, sondern auch das Subjekt der Tarifbindung. Bei einem Firmentarifvertrag hat eine Aufspaltung im Ergebnis auch einen vergleichbaren Effekt wie beim Verbandstarifvertrag der Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder der Übergang in eine OT-Mitgliedschaft. Entsprechend hat Rieble bereits vor einigen Jahren den "Blitzbetriebsübergang" als mögliche Fluchtroute für tarifscheue Arbeitgeber ausgemacht. Ob die in der Tat ein "Königsweg" ist, wird im nachstehenden Beitrag untersucht. KW - Arbeitsrecht KW - Streik KW - Tarifbindung Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3505 ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Crowdworking: Ein neuer Typus von Beschäftigungsverhältnissen? Eine Rekonstruktion der Grenzen des Arbeitsrechts zwischen Markt und Organisation T2 - Selbstständige Unselbstständigkeit. Crowdworking zwischen Autonomie und Kontrolle N2 - Vor dem Hintergrund einer empirischen Studie zum Crowdworking kritisiert der Beitrag eine z.T. explizit an traditionellen Bildern orientierte Auslegung des Arbeitnehmer*innenbegriffs, rekonstruiert den Begriff des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zweck schlägt er einerseits vor, den Begriff auf die Arbeit in Organisationen zurückzuführen, und dies andererseits so zu interpretieren, dass die Koordinationsleistungen von digitalen Crowdworking-Plattformen in der Gestaltung von organisatorischen Zusammenhängen angemessen bewertet werden können. KW - Arbeitsrecht KW - Digitalisierung KW - Arbeitnehmerbegriff Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4328 SP - 173 EP - 213 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - RPRT A1 - Middel, Lukas T1 - Workplace surveillance in the light of employee data protection N2 - Im Rahmen des Forschungsprojekt “Workplace surveillance in Germany and Poland” wurde diese Expertise über Entwicklung und Stand des deutschen Beschäftigtendatenschutzrechts erstattet. Sie zeigt die Entwicklung des geltenden Rechts aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sie im Wesentlichen zustimmt. Der Autor plädiert dennoch für eine umfassende gesetzliche Kodifikation. N2 - The expertise delivered in the context of the research project “Workplace Surveillance in Germany and Poland” analyses development and status quo of the German law on data protection of employees. The author shows how the law has been hallmarked and shaped for decades by the case-law of the Federal Labour Court which he considers balanced and characterised by a considerable sensitivity for the fundamental rights at issue, while also stating that case-law should not be a substitute for a comprehensive in the area. Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4628 ER -