TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Das BGB von 1896/1900: Regelungen gegen Bauschwindler? JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Bei Scheinwerkverträgen und Scheinselbstständigkeit spielt eine Abgrenzung eine wichtige Rolle, die das BGB seit seiner Entstehungszeit enthielt: die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag. Diese war aber bereits zur Zeit der Entstehung des BGB höchst umstritten. Die beiden sozialdemokratischen Abgeordneten in der Reichstagskommission von 1896 waren damals aber nicht in einer Position, um sich entweder in dieser Grundsatzfrage oder auch nur in der konkreten Frage der Haftung des Hauptunternehmers (genauer: der Haftung des "Bauschwindlers") durchsetzen zu können. KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Bauschwindler Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3205 SP - 1 EP - 5 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Private Macht im Arbeitsrecht JF - Florian Möslein N2 - Es liegt nahe zu vermuten, dass die Frage nach der Rolle und der Begrenzung privater Macht im Privatrecht im Arbeitsrecht eine Rolle spielt – sei es aufgrund spontaner Assoziationen zum Verhältnis „Kapital-Arbeit“, sei es weil dem methodologischen Individualismus die Begründung „kollektiver“ Handlungskompetenzen intuitiv verdächtig vorkommt, oder weil die konkreten Erfahrungen, die einzelne als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gemacht haben, schnell Assoziationen von „Machtlosigkeit“ hervorrufen. Zudem wird der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts durch einen Begriff bestimmt, der bereits auf den ersten Blick viel mit „Macht“ zu tun zu haben scheint: Das Arbeitsverhältnis gründet auf einem Dienstvertrag in „persönlicher Abhängigkeit“.1 Im Folgenden wird zunächst erläutert, welche tatsächlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses dieses zu einem Machtverhältnis machen (können) (I.), bevor die Instrumente und Rechtsbegriffe analysiert werden, mit denen im Arbeitsrecht hierauf reagiert wird (II. und III.). KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Privatrecht KW - Arbeitsverhältnis Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3225 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Was ist ein Verbrauchergeschäft? - Ungleichgewichte als Rechtsproblem am Beispiel der Bürgschaft JF - Verbraucher und Recht (VuR) N2 - Aus Anlass der Auseinandersetzung über den Schutz des Bürgen nach dem VerbrKrG und HWiG soll im Folgenden der rollenbezogene Verbraucherbegriff von einem personenbezogenen unterschieden werden. Wettbewerbs- und Verbrauchervertragsrecht verfolgen im Verbraucherschutz insofern verschiedene Schutzansätze, die sich auch in verschiedenen Verbraucherbegriffen ausdrücken. Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Überlegung wird dann nach den Konsequenzen für die Systematik des Privatrechts gefragt. KW - Arbeitsrecht KW - Verbrauchergeschäft KW - Verbraucherschutz Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3729 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Gewerkschaftsorganisation, Arbeitsrecht und Staat - Brasilien zwischen Korporativismus und Neoliberalismus JF - Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS) N2 - Für viele Gewerkschaften, insbesondere in schwach organisierten Bereichen, die auf die Zwangsabgabe angewiesen sind oder die ihre Existenzberechtigung hauptsächlich aus den Sozialaufgaben beziehen, wäre eine Umsetzung der IAO-Übereinkommen zur Gewerkschaftsfreiheit existenzgefährdend. Auf der anderen Seite ist man sich in der CUT bewußt, daß der einzige Weg zu einer autonomen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung über die Gewerkschaftsfreiheit führt. Nicht umsonst beschäftigt sich der Dachverband seit langem intensiv mit den Erfahrungen anderer Länder bei der Umsetzung eines demokratischen Systems der Arbeitsbeziehungen. KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaftsorganisation KW - Korporativismus Y1 - 1996 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3739 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Betriebsänderung - Zum Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Mit dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts v. 17.09.1991 liegt erstmals eine Entscheidung dazu vor, wie das BAG die Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan gegeneinander abgegrenzt sieht. Weder diese begriffliche Abgrenzung der Regelungsbereiche von Interessenausgleich und Sozialplan noch die Subsumtion im konkreten Fall wird vom BAG näher begründet. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß dahinter die theoretische wie praktische Vorstellungen stehen, die im folgenden auf ihren inhaltlichen Gehalt untersucht werden. KW - Arbeitsrecht KW - Interessenausgleich KW - Weiterbeschäftigungsverpflichtung Y1 - 1992 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3741 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - „Je Zeitstunde“ – zur Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Für das MiLoG gab es im dt. Arbeitsrecht kaum Vorbilder - sieht man von den Mindestentgeltregelungen nach dem Modell des AEntG ab, die weniger weitreichende Geltungsansprüche verfolgen. Für das MiLoG werden deshalb die dogmatischen Strukturen erst zu analysieren sein. Der vorl. Beitrag beschränkt sich auf die Frage, welche Gegenleistung AN für den Mindestlohn zu erbringen haben. Dabei geht es vor allem um die Zahlung des Mindestlohns in Leistungslohnsystemen und im Rahmen von Entgeltersatzansprüchen. Ausgangspunkt für die Beantwortung ist § 1 Abs. 2 1 MiLoG. Danach sind 8,50€ "je Zeitstunde" zu zahlen. "Stunde" bezieht sich dabei auf den Begriff der Stunde nach dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Angefangene Zeitstunden sind zeitanteilig zu vergüten; Aufrundungen finden nicht statt. "Zeit" bezieht sich auf die "Arbeitszeit" iSd. ArbZG. KW - Mindestentgeltregelung KW - Mindestlohn KW - Arbeitszeit KW - Zeitlohnsystem KW - Leistungslohnsystem Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3368 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Statt Schwarz-Weiß: Verfahren zum Umgang mit Grautönen JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Der Werkvertrag hat es bis in Koalitionsverhandlungen geschafft - und das zu Recht. Werkverträge mit Soloselbstständigen verschleiern häufig "Scheinselbstständigkeit"; Werkverträge mit Drittunternehmen verschleiern zunehmend Leiharbeit und dienen der Verschiebung von Arbeitgeberverantwortung. Ist es angesichts dieser Situationen notwendig "echte" Werkverträge genauer von "Scheinwerkverträgen" abzugrenzen? Kann man dadurch das Problem in den Griff bekommen? KW - Werkvertrag KW - Scheinselbstständigkeit KW - Arbeitsrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3487 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die historische "Zeitschrift für soziales Recht" - 1928-1934. Gegenstände und Bedeutung des Konzepts in heutiger Zeit JF - Soziales Recht N2 - Mit dem Namen "Soziales Recht" nimmt diese Zeitschrift Bezug auf eine Debatte in der Weimarer Zeit und einen Begriff, der insbesondere von Sinzheimer und Radbruch entwickelt und verwendet wurde. Achim Seifert wies schon darauf hin, dass es damals auch eine rechtswissenschaftliche Zeitschrift gab, die sich mit dem Namen "Zeitschrift für soziales Recht" explizit diesen Ansatz zu Eigen gemacht hatte. An dieser Zeitschrift soll hier erinnert werden; anhand ihrer Autoren und Artikel eröfnet sich auch ein Einblick in die arbeitsrechtlichen Konflikte, die damals mit dem Begriff "soziales Recht" verbunden wurden. KW - Arbeitsrecht KW - Rechtssoziologie KW - Sozialrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3490 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Sudhof, Clemens T1 - Die Unternehmensumwandlung im Streik JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Unternehmensaufspaltungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Landschaft kollektiver Vereinbarungen - schließlich ändert sich nicht nur der Vertragsarbeitgeber, sondern auch das Subjekt der Tarifbindung. Bei einem Firmentarifvertrag hat eine Aufspaltung im Ergebnis auch einen vergleichbaren Effekt wie beim Verbandstarifvertrag der Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder der Übergang in eine OT-Mitgliedschaft. Entsprechend hat Rieble bereits vor einigen Jahren den "Blitzbetriebsübergang" als mögliche Fluchtroute für tarifscheue Arbeitgeber ausgemacht. Ob die in der Tat ein "Königsweg" ist, wird im nachstehenden Beitrag untersucht. KW - Arbeitsrecht KW - Streik KW - Tarifbindung Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3505 ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Crowdworking: Ein neuer Typus von Beschäftigungsverhältnissen? Eine Rekonstruktion der Grenzen des Arbeitsrechts zwischen Markt und Organisation T2 - Selbstständige Unselbstständigkeit. Crowdworking zwischen Autonomie und Kontrolle N2 - Vor dem Hintergrund einer empirischen Studie zum Crowdworking kritisiert der Beitrag eine z.T. explizit an traditionellen Bildern orientierte Auslegung des Arbeitnehmer*innenbegriffs, rekonstruiert den Begriff des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zweck schlägt er einerseits vor, den Begriff auf die Arbeit in Organisationen zurückzuführen, und dies andererseits so zu interpretieren, dass die Koordinationsleistungen von digitalen Crowdworking-Plattformen in der Gestaltung von organisatorischen Zusammenhängen angemessen bewertet werden können. KW - Arbeitsrecht KW - Digitalisierung KW - Arbeitnehmerbegriff Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4328 SP - 173 EP - 213 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - RPRT A1 - Middel, Lukas T1 - Workplace surveillance in the light of employee data protection N2 - Im Rahmen des Forschungsprojekt “Workplace surveillance in Germany and Poland” wurde diese Expertise über Entwicklung und Stand des deutschen Beschäftigtendatenschutzrechts erstattet. Sie zeigt die Entwicklung des geltenden Rechts aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sie im Wesentlichen zustimmt. Der Autor plädiert dennoch für eine umfassende gesetzliche Kodifikation. N2 - The expertise delivered in the context of the research project “Workplace Surveillance in Germany and Poland” analyses development and status quo of the German law on data protection of employees. The author shows how the law has been hallmarked and shaped for decades by the case-law of the Federal Labour Court which he considers balanced and characterised by a considerable sensitivity for the fundamental rights at issue, while also stating that case-law should not be a substitute for a comprehensive in the area. Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4628 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Hausangestellte im deutschen Arbeitsrecht. Ratifikation der ILO-Konvention 189 JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Im September 2013 tritt das ILO-Übereinkommen C-189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte in Kraft. Nach der Ratifikation wird es ab September 2014 auch für Deutschland wirksam werden. Der Beitrag zeigt, weshalb die Annahme des Gesetzgebers, dass die Ratifikation keine weitreichenden Änderungen des deutschen Arbeitsrechts erforderlich mache, zutreffend war, äußert aber die Hoffnung, dass die Hausarbeit im Arbeitsrecht künftig sichtbarer werde, und wendet sich gegen eine Anwendung des § 18 I 3 ArbZG auf die so genannte "24-h-Pflege". KW - Arbeitsrecht KW - Hausangestellte KW - ILO-Übereinkommen Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3518 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie. Eine prozedurale Betrachtung von Anpassungs- und Finanzierungsansprüchen für Übergangssituationen JF - Leviathan Heft N2 - Ein Wandel der Strukturen der Erwerbsarbeit spiegelt sich in der Regel nach einer gewissen Zeit auch in Veränderungen des Arbeits- und Sozialesrechts wider. Für solche Anforderungen an das Recht sind unterschiedliche Leitkonzepte vorgeschlagen worden, insbesondere in Hinblick auf eine lebenslauforientierte Gestaltung des Rechts. Der vorliegende Beitrag knüpft an Konzepte für sogenannte Ziehungsrechte und eine "Arbeits- oder Beschäftigungsversicherung" an und entwockelt zunächst den Vorschlag, die hiermit umrissenen Anforderungen an die Regulierung als "Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie" auf den juristischen Begriff zu bringen. KW - Arbeitsrecht KW - selbstbestimmte Erwerbsbiografie KW - Ziehungsrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3525 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Skowron, Magdalena T1 - Die "soziale Entwicklung" bei der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern - Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs zum ungleichen Rentenalter von Frauen und Männern JF - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) N2 - Der polnische Verfassungsgerichtshof hat sich in seinem Urteil zur Zulässigkeit eines ungleichen Rentenalters von Frauen und Männern unter anderem damit auseinander gesetzt, welche "soziale Entwicklung" in Polen eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung rechtfertigt. Mehrere Sondervoten zeigen, wie umstritten die Bedeutung des Gleichheitssatzes in Polen aktuell ist - eines Rechtssatzes, der denen der meisten Mitgliedstaaten sowie dem europäischen Recht strukturell und funktional äquivalent ist. KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlung KW - polnisches Rentenrecht Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3541 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Arbeitnehmerfreizügigkeit und Berufsfreiheit (Ablauf der Übergangsfristen am 1.5.2011 - aktuelle Rechtsprechung - Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten) JF - Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht (GPR) N2 - Die binnenmarktbezogene Arbeitnehmerfreizügigkeit steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Niederlassungs- und Dienstleisungsfreiheit; diese Abgrenzungen können im Einzelfall große Unsicherheiten aufwerfen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erfasst aber auch die weirtschaftlichen Aspekte eines umfassenden Rechts auf Berufsfreiheit und ist insofern auch im Kontext der enstprechenden Grundrechte zu sehen. Mit den Entscheidungen zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang sowie zur Rückzahlung von Ausbildungskosten ist der EuGH bereits die ersten Schritte zu einer inhaltlichen Konkretisierung dieses Rechts gegangen. Diesesn fehlt es aber bei genauerem Hinschauen noch an einer angemessenen und umfassenden Interessenabwägung, die über die entschiedenen Fälle hinausweisen könnten. Die Berücksichtigung von Wertungen aus der Berufsfreiheit könnte und sollte die Rechtsentwicklung hier noch weiter vorantreiben. KW - Arbeitsrecht KW - Arbeitnehmerfreizügigkeit KW - Berufsfreiheit Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3572 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Tarifliche Übergangsregelungen im Interesse des Diskriminierungsschutzes - Grenzen der europarechtlichen Zulässigkeit JF - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) N2 - Die Vorlage des BAG zum EuGH über die Überleitung vom BAT zu TVöD/TV-L wirft die Frage auf, inwieweit eine solche Übergangsregelung, die eine Diskriminierung über einen befristeten Zeitraum fortwirken lässt, europarechtlich unter Gesichtspunkten der Tarifautonomie zulässig sein kann. Der Beitrag analysiert zu diesem Zweck insbesondere die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen "Entgeltumwandlung" und "Rosenbladt". KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz KW - Kollektivverhandlungsautonomie Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3582 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Prozedurale Individualisierung im Erwerbsleben - Gestaltungsansprüche als rechtliches Instrument der Integration JF - Zeitschrift für Rechtssoziologie (ZfRSoz) N2 - Für die Integration im Erwerbsleben spielt das Arbeitsrecht eine wichtige ROlle. Es wird allerdings vom Leitbild des "Normalverhältnisses" geprägt, das schon heute nur noch auf 2/3 der Erwerbstätigen in Deutschland zutrifft. Bei dieser Entwicklung spielen aber nicht nur Flexibilisierungsprozesse auf Unternehmensseite eine Rolle, sondern auch Individualisierungen der gesellschaftlichen Einbindungen der Beschäftigten. Der Beitrag zeig, welche Interessen der Beschäftigten dagegen stehen, ein volles Erwerbsleben ohne Brüche mit gleichbleibender Kraft einem einzigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und welche rechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um solche gesellschaftlichen Interessen im Unternehmen zur Geltung zu bringen. Gestaltungs- und Verhandlungsansprüche stoßen aber immer wieder an die Grenzen der betrieblichen Logiken; einer Ökonomisierung des Sozialesn kann nur durch eine kollektivrechtliche Einbindung solcher Ansrpüche wirksam begegnet werden. KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3590 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Nachwirkung im Bereich tarifdispotiven Rechts am Beispiel von Tarifverträgen zu § 9 Nr. 2 AÜG JF - Der Betrieb (DB) N2 - Grundlage der gesetzlichen Öffnung für Tarifverträge ist auch im Rahmen des AÜG die Vermutung, dieser gewährleiste eine Annäherung an wirtschaftliche Richtigkeit i.S. eines makrtmäßigen Ausgleichs. Sie beruht nicht allein auf der zwingenden gesetzlichen Auffangregelung und setzt damit Tariffähigkeit und Repräsentativität voraus. KW - Arbeitsrecht KW - Tarifvertrag Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3605 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Diskontinuität von Erwerbsbiografien und das Normalarbeitsrecht - Der Umgang mit Unsicherheiten JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Die wachsende Erwerbsbeteiligung und die resultierenden Vereinbarungskonflikte zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben erfordern ein Regelungsumfeld, das es den Beschäftigten ermöglicht, mit Unsicherheit umzugehen. Ansprüche und Rechte auf Anpassung von Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen und Pflichten kennt das geltende Recht bereits; allerdings fehlt es häufig noch an geeigneten Modellen für eine Prozeduralisierung, die im Einzelfall gewährleisten könnte, dass die unterschiedlichen Interessen in der betrieblichen Praxis auch tatsächlich Berücksichtigung finden. KW - Arbeitsrecht KW - Normalarbeitsverhältnis KW - Zeitsouveränität Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3613 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung – Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes JF - Festschrift für Dieter Martiny zum 70. Geburtstag N2 - Dieter Martiny war bereits in den 1970er Jahren der Meinung, man solle „in der Bundesrepublik eine ähnliche Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wie in Großbritannien einführen“. In der heutigen Diskussion um die Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine mögliche Ergänzung durch ein Entgeltgleichheitsgesetz lohnt es, an seine Feststellung zu erinnern, dass der Dialog der Tarifparteien über die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in die Praxis „schon recht lange andauert, nämlich seit Mitte der fünfziger Jahre“. Aus ausländischen Beispielen schließt er: „Gesetze helfen den Frauen, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren.“ „Insbesondere könnte man daran denken, die Lohngleichheit gesetzlich zu regeln.“ So könne z. B. gesetzlich festgelegt werden, was als gleicher Lohn und gleiche Arbeit zähle, welche Personen verglichen werden dürften und welche Faktoren trotz gleicher Arbeit eine ungleiche Bezahlung erlaubten. KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz KW - Gleichbehandlungsgesetz KW - Lohngleichheit Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3237 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die Verfassung der Erwerbsarbeit in der Europäischen Union – Rechtsgrundlagen eines Sozialen Europa JF - Europa-Studien. Eine Einführung N2 - Prozesse der wirtschaftlichen Globalisierung und Europäisierung betreffen auch die Arbeitsmärkte. Da Arbeitskräfte weniger mobil sind als Kapital, Waren, Unternehmen und Dienstleistungen, vollziehen sich diese Prozesse nicht mit derselben Geschwindigkeit wie im Falle der Kapital-, Ware- und Dienstleistungsmärkte. Dennoch hat die Globalisierung und Europäisierung der Arbeitsmärkte unübersehbar zugenommen: Beschäftigte wechseln zu Unternehmen ins Ausland, Unternehmen entsenden ihre Beschäftigten für kurze oder längere Zeit ins Ausland, es werden ausländische Niederlassungen gegründet oder Betriebe ("Standorte") ins Ausland verlagert (allgemein zur Globalisierung der Arbeitsmärkte und des Arbeitsrechts Hepple 2005). KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Globalisierung KW - Europäisierung KW - Arbeitsmarkt Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3241 ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva ED - Schubert, Jens M. T1 - Tariffähigkeit ohne Streikbereitschaft? – Funktionale Alternativen zur Arbeitskampfbereitschaft im Fall von Hausangestelltenvereinigungen T2 - Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht. Festschrift für Otto Ernst Kempen N2 - "Form folows function" - mit diesem "Schlagwort aus der Architekturtheorie" gelang es Otto Ernst Kempten in der Festschrift für das Bundesarbeitsgericht 2004, das Anliegen der Tariffähigkeitsmerkmale auf den Punkt und auf den Begriff zu bringen. Er erinnerte daran, dass die Voraussetzungen der Tariffähigkeit nach § 2 TVG enger sein müssten als die Anforderungen an eine "Koalition" im Sinne des Art. 9 As. 3 GG. Schließlich begründe sich das Tarifvertragsrecht im Rahmen einer "sinnvollen Ordnung" der Arbeitsmärkte. KW - Tariffähigkeit KW - Arbeitsrecht KW - Hausangestellte KW - Tarifvertragsrecht KW - Streik Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3261 VL - 2013 SP - 166 EP - 178 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Unternehmen als Adressaten des Arbeitsrechts: Die Bedeutung der rechtlichen Erzwingbarkeit durch externe Akteurinnen und Akteure T2 - Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht N2 - Wer Erfahrungen in der Erwerbsarbeit macht, gewinnt häufig bald eine Erkenntnis: Man kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass das Arbeitsrecht, das in den Gesetzen steht, auch im Betrieb und auf das eigene Arbeitsverhältnis angewandt wird. Zwischen dem "Law in the Books" und dem "Law in Action" gibt es auch im Arbeitsrecht eine Differenz. Im Folgenden soll dargestellt werden, dass die Effektivität des Arbeitsrechts einerseits zwar davon abhängt, dass Unternehmen im Betrieb geeignete institutionelle Voraussetzungen für die Konfliktlösung schaffen - dass das Recht hierfür aber andererseits Mechanismen der Rechsmobilisierung für Betriebsräte und externe Akteurinnen und Akteure bereitstellen muss, mit deren Hilfe Fairness in betrieblichen Konfliktbehandlungen erzwungen werden kann. KW - Arbeitsrecht KW - Law in Books KW - Law in Action KW - betriebliche Konfliktbehandlung KW - Tatsächliche Wirksamkeit und Auswirkung auf die betriebliche Praxis Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3274 PB - Rainer Hampp Verlag CY - München ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Solidarität und Menschenrechte – Zwei verschiedene Welten? T2 - Erzählungen vom Konstitutionalismus. Festschrift für Günter Frankenberg N2 - "Solidarity First - Labor Rights are not the same as Human Rights" eröffnete Jay Youngdahl seine Kontroverse mit Lance Compa im US-amerikanischen New Labor Forum. Er befürchtete sogar, es bedeute das Ende der Gewerkschaftsbewegung "as we know it", wollte man "Solidarität" als Anker für Gerechtigkeitsvorstellungen in der Erwerbsarbeit mit "individuellen Menschenrechten" ersetzen. Man sieht, die grundsätzliche Debatte darüber, ob "Labor Rights" in einem Gegensatz zu "Human Rights" stehen, ist mit der Verabschiedung der ILO-Kernarbeitsnormenerklärung Ende der 1990er Jahre nicht beendet worden. Während sie vor allem in der US-amerikanischen Debatte immer wieder explizit aufflammt, bleibt sie in Europa jedoch eher unausgesprochen und bildet den Hintergrund gewerkschaftlicher Strategiedebatten, ohne dass dies explizit thematisiert würde. Auch die Europäische Kommission setzt in ihrer neuesten "CSR"-Mitteilung "Menschenrechte" und "grundlegende Arbeitsnormen" durchgehend nebeneinander. KW - Arbeitsrecht KW - Labor Rights KW - Human Rights KW - Solidarität KW - Menschenrechtspolitik Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3290 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Der Grundsatz der Entgeltgleichheit im AGG T2 - Neue Wege - Gleiche Chancen. Expertisen zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung N2 - Der Gender Pay Gap ist nicht umsonst eine der zentralen Kennzahlen für den Stand der Gleichberechtigung der Geschlechter in einer Region. Denn in ihm scheinen die unterschiedlichsten strukturellen und institutionellen Ungleichheiten und Ungleichbehandlungen wie im Blitzlicht auf. Der Gender Pay Gap gibt den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen zu einem bestimmten Zeitpunkt an; meist wird er für ein bestimmtes Kalenderjahr bemessen. In Deutschland lag er ihm Jahr 2008 bei 23,2% und damit deutlich über dem Durchschnitt der EU. Die scheint auf stabilen Strukturen zu beruhen: Das Entgeldgefälle liegt in der EU-15 konstant bei etwa 16%, im Rahmen der EU-25 bei 15%, in Deutschland jedoch durchschnittlich bei 20-26%. Weibliche Beschäftigte sind auch deutlich stärker im Niedriglohnsektor vertreten als männliche Beschäftigte. KW - Gender Pay Gap KW - Gleichberechtigung KW - Ungleichbehandlung KW - Entgeldgleichheit Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3318 PB - VS Verlag CY - Wiesbaden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Stoppt den EuGH? Zum Ort der Politik in einer europäischen Arbeitsverfassung T2 - Europäische Gesellschaftsverfassung. Zur Konstitutionalisierung sozialer Demokratie in Europa N2 - Vorwürfe gegen den EuGH aus der Sicht mitgliedstaatlicher Rechtsordungen sind nichts grundlegend Neues. Neu ist jedoch, dass sich Sozialwissenschaftler nicht nur explizit zu Gerichtsurteilen äußern, sondern auch politische Folgerungen hinsichtlich der Stellung des EuGH ziehen. Wer heute über eine europäische Arbeitsverfassung reden will, muss sich aber notgedrungen mit dem Verhältnis vom Recht und Politik in der Arbeitsverfassung auseinandersetzen - wobei der Ort des Rechts auch den Ort bestimmen dürfte, der dem EuGH dabei zuzuweisen ist. KW - europäische Arbeitsverfassung KW - Gemeinschaftsrecht Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3322 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Die Alibi-Frau T2 - Passion Arbeitsrecht. Erfahrungen einer unruhigen Generation, liber amicorum Thomas Blanke N2 - Eine der wichtigsten Selbst-Täuschungen dieser Gesellschaft ist die Annahme, Positionen, Ressourcen und Privilegien würden nach 'Leistung' und 'Qualifikation' verteilt. Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die daran nicht glauben - oder das Gefühl haben, andere Erfahrungen gemacht zu haben. Man wird solche Menschen aber häufiger unter denen finden, deren Erwartungen, das zu erhalten, was ihnen zustehe, nicht erfüllt worden sind. Wer eine erwünschte Position oder Ressource erlangt hat, wird doch geneigt sein, dies seinen/ihren jeweils eigenen einzigartigen und individuellen Leistungen und Qualifikationen zuzuschreiben. Dieses Phänomen ist nicht selten auch bei Menschen anzutreffen, die sich kritisch an der gesellschaftlich herrschenden Vorstellung abgearbeitet und sie als Ilusion entlarvt haben. KW - Arbeitsrecht KW - Frauenquote Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3339 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Codes of Conduct and Framework Agreements on Social Minimum Standards - Private Regulation? T2 - Responisble Business: Self-Governance and Law in Transnational Economic Transaction N2 - Corporate Social Responsibility (CSR) is currently a widely discussed topic. Many corporations and employer associations have tackled the subject and commited themselves to CSR policies. In addition, since the creation of the 'Global Compact' there has been increased knowledge of what CSR comprises. Many German companies (that is, those with German headquarters) claim to have always practised CSR. However, doubts remain as to how CSR can be used in the specific context of German industrial relations that rely on collective bargaining between employee representation at the shop-floor level (Work Councils) as well as at the branch level (trade unions). KW - Corporate Social Responsibility KW - Private Regulation KW - International Framework Agreements (IFAs) Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3341 PB - Hart CY - Oregon ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Massenentlassungen – Betriebsbegriff. Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 30.4.2015, Rs. C-80/14 (USDAW) JF - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) N2 - Der Anwendungsbereich vieler arbeitsrechlicher Normen wird nicht nur durch den Begriff des Arbeitsvertrags bzw. des Arbeitnehmers bestimmt. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus Begriffe, welche die organisatorische Einheit bezeichnen, in der Arbeit in koordinierter Form stattfindet. Das deutsche Arbeitsrecht kennt hierfür zwei Begriffe, den des "Unternehmens" und den des "Betriebs"; sie spielen z.B. für den Anwendungsbereich des BetrVG und des KSchG eine Rolle. Diese Begriffe werden auch in den deutschen Umsetzungsgesetzen zum Arbeitsrecht der EU verwendet. Das Verhältnis von Betrieb und Unternehmen ist in allen Rechtsordnungen durchaus nicht unproblematisch. Der EuGH hatte nun im April und Mai 2015 mehrere Gelegenheiten, die Auslegung des Betriebsbegriffs für das unionsautonome Recht weiter zu klären - allerdings lediglich für die Anwendung der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG. KW - Betrieb KW - Unternehmen KW - Massenentlassungsrichtlinie Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3356 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Europäische Tarifautonomie - Rechtsrahmen für Autonomie und Korporatismus JF - juridikum N2 - Solange nicht auf breiter Ebene autonome kollektive Aktivitäten auf europäischer Ebene wirksam sind, beschränkt sich die Bedeutung des europäischen Grundrechts auf Kollektivverhandlungsautonomie darauf, der Infragestellung nationaler sozialpolitischer Modelle durch die Grundfreiheitsrechtsprechung Einhalt zu gebieten. Von "Postneoliberalismus" kann insofern (noch) keine Rede sein. Dabei geht es letztlich um Fragen von Letztentscheidungskompetenzen, und zwar nicht nur um Verhältnis von Union und Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen (europäischem) Staat und Zivilgesellschaft bzw. Tarifparteien. Hierfür ist es mit der bloßen Anerkennung einer "Gleichwertigkeit" von Grundrechten und Grundfreiheiten nicht getan. Vielmehr geht es darum zu verhindern, dass (tarif-)politische Logiken gegen wirtschaftliche Logiken ausgespielt werden und entsprechende Entscheidungsprärogativen der Tarifparteien anerkannt werden. KW - Arbeitsrecht KW - Tarifautonomie KW - Grundfreiheiten Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3622 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die Tariftreueerklärung vor dem EuGH JF - Der Betrieb (DB) N2 - Nach den Entscheidungen "Viking" und "Laval" vom Dezember 2007 hat der EuGH erneut eine heftig umstrittene Entscheidung gefällt, die das Verhältnis grenzüberschreitender Mindestentgelte zu den Grundfreiheiten behandelt. Es handelt sich um die Entscheidung "Rüffert" über die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der niedersächsischen Tariftreueerklärung. Sie zeigt anhand eines Falls aus Deutschland auf, dass es nicht ausreicht, die Kollektivverhandlungsfreiheit als soziales Grundrecht anzuerkennen; um ihr praktische Wirksamkeit zu verleihen, bedarf es einer intensiveren dogmatischen Auseinandersetzung als der EuGH sie bislang zu leisten bereit gewesen is. KW - Arbeitsrecht KW - grenzüberschreitende Mindestentgelte KW - Tariftreueerklärung KW - Tarifautonomie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3637 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Kollektivverhandlungen und Tarifautonomie - welche Rolle spielt das europäische Recht JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Tarifverhandlungen und Arbeitskampf werden auf europäischer Ebene nicht geregelt - und sie dürfen aus europäischer Ebene gar nicht geregelt werden. Es wird jedoch deutlich, dass die Europäische Gemeinschaft zwar mangels Kompetenz keine Regeln zu nationalen Kollektivverhandlungen erlässt - dies heißt aber nicht, dass das europäische Recht hier keinen Einfluss hätte. KW - Arbeitsrecht KW - Kollektivverhandlungen KW - Tarifautonomie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3641 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Anfechtung bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet JF - Juristische Arbeitsblätter (JA) N2 - Das Irrtumsrecht gehört zu den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und sollte beherrscht werden. Seine Bedeutung im Studium und Prüfung steht in Kontrast zu seiner praktischen Bedeutung: In der anwaltlichen Tätigkeit führt die Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB im Verhältnis zur Anfechtung nach § 123 BGB ein Schattendasein; gerichtliche Entscheidungen zum Irrtumsrecht kommen, abgesehen von Ausnahmefällen, selten vor. Einen solchen Ausnahmefall hatte der BGH im Urteil vom 26.01.2005 zu behandeln; es ging nicht einmal um eine ungewöhnliche Fallkonstellation, sondern geradezu um ein Standardproblem des Vertriebs im Internet. Das Urteil bietet insofern Gelegenheit, Grundprobleme der Rechtsgeschäftslehre beim elektronischen Vertragsschluss zu wiederholen. KW - Anfechtung KW - Eklärungsirrtum Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3651 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Informationspflichten des europäischen Verbrauchervertragsrechts in der deutschen Rechtsgeschäftslehre - What you see is what you get? JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Vertragsbezogene Informationspflichten spielen im eurpäischen Privatrecht eine wichtige ROlle. Es herrscht dabei jedoch eine eigenartige Kluft zwischen dem Verbraucherrecht europäischer Richtlinien und dem gemeineuropäische Vertragsrecht. Im Folgenden soll am Beispiel des deutschen Fernabsatzrechts gezeigt werden, wie diese Kluft sich über die Pflichtenlehre hinaus mit Hilfe der Rechtsgeschäftslehre überbrücken ließe. KW - europäisches Privatrecht KW - Informationspflicht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3660 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Unternehmerische Selbstverpflichtungen im Wettbewerb JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) N2 - Entgegen der Forderung vor allem entwicklungspolitischer Organisationen wurde zwar auf der sechsten Ministerkonferenz der WTO in Cancún/Mexiko in diesem September nicht über einen rechtlichen Rahmen für private Verhaltenskodizes diskutiert. Aber dennoch: Jedenfalls nachdem die Debatte um eine Sozialklausel im Rahmen der WTO im Jahre 2001 dadurch abgeschlossen wurde, dass die Angelegenheit an die ILO verwiesen wurde, scheint die Entwicklung privater Verhaltenskodizes heute nahezu konkurrentlos in dem Versuch zu sein, in der transnationalen Produktion die Einhaltung von Mindestarbeitsnormen zu gewährleisten. KW - Corporate Social Responsibility (CSR) Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3679 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Relative Durchsetzungsfähigkeit - Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariffähigkeit JF - Der Betrieb (DB) N2 - In der letzten Zeit ist vereinzelt vertreten worden, Tariffähigkeit i.S.d. § 2 I TVG sei "relativ" zu verstehen, das heißt in Bezug auf den konkreten Geltungsbereich des jeweils angestrebten bzw. abgeschlossenen Tarifvertrags. Die Theorie von der "relativen" Tariffähigkeit" beruft sich zu Unrecht auf die herrschende Meinung und ständige Rechtsprechung zu den Kriterien für die Bestimmung der Tariffähigkeit. Zutreffend ist allerdings, dass die relative Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation im Einzelfall eines unter mehreren Indizien für die Bejahung der Tariffähigkeit sein kann. Mit den Wirkungen und Funktionen eines Tarifvertrags nach deutschem Recht ist es jedoch nicht vereinbar, relative Durchsetzungsfähigkeit als notwendige Bedingung der Tariffähigkeit zu verlangen. KW - Arbeitsrecht KW - Tariffähigkeit KW - relative Tariffähigkeit Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3688 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Instrumente einer Europäisierung des Prozessrechts. Zu den Anforderungen an den kollektiven Rechtsschutz im Antidiskriminierungsrecht JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Unterscheidungen zwischen Verbandsbeteiligung und Verbandsklage im Einzelnen zu treffen sind (1), bevor darauf eingegangen wird, was die Richtlinien verfahrensrechtlich mindestens verlangen (2) und welche weitergehenden Fragen der allgemeine Grundsatz der Effektivität aufwirft (3). Das Antidiskriminierungsrecht bietet dabei auch eine Klammer für eine gemeinsame Betrachtung des Zivil- und Arbeitsprozessrechts. KW - Antidiskriminierungsrecht KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsrichtlinien Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3690 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Für eine Gleichbehandlung von Parteien und Zeugen - Zum Beweis des Inhalts eines Vier-Augen-Gesprächs JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Ob eine Beweisperson formal Zeuge oder Partei ist, hat im deutschen Prozessrecht Bedeutung für die Art ihrer Vernehmung; dies kann unter anderem dazu führen, dass natürliche Personen in Verfahren gegen arbeitsteilige Organisationen über ungleiche Waffen verfügen. Eine Erleichterung und stärkere Nutzung der Parteivernehmung könnte nicht nur dieses Problem lösen, sindern in der gerichtlichen Praxis gleichzeitig eine klarere Trennung von Tatsachenbehauptung und Beweis und eine Verbesserung der gerichtlichen Kommunikation unterstützen. KW - Arbeitsrecht KW - Zivilprozessrecht (ZPO) KW - Parteistellung Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3705 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Vom Diskriminierungsverbot zum "Mainstreaming" JF - Recht der Arbeit (RdA) N2 - Eine eingehende Auseinandersetzung mit Konzepten und Anforderungen im Antidiskriminierungsrecht wird nicht zuletzt wegen der Entwicklung im europäischen Recht, insbesondere der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, immer dringlicher. Mit dem Recht der Gleichberechtigung der Geschlechter hat man insofern in Deutschland die meisten Erfahrungen gemacht. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und positiven Verpflichtungen zu Gleichstellungsmaßnahmen. KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsgrundsatz KW - Gleichstellung KW - Diskriminierungsverbot Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3718 ER - TY - RPRT A1 - Hensel, Isabell T1 - Recht und Geschlecht als gewerkschaftliche Strategien. Mit Hilfe der Geschlechterkategorie in der mittelbaren Diskriminierung zu einer Höherbesoldung von Grundschullehrer*innen? N2 - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzt sich seit Langem für die bessere Besoldung von Grundschullehrer*innen ein. Dabei nutzt der GEW-Hauptvorstand in seiner Kampagne „Ja 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ die individualrechtliche Figur der mittelbaren Diskriminierung, um die besondere Betroffenheit von Frauen herauszustellen. Der Beitrag untersucht die Wechselwirkungen zwischen dem Geschlechterwissen der politischen Akteur*innen und den Geschlechterbildern des Rechts. N2 - The German Education and Science Union (GEW) has long been demanding higher salaries of elementary school teachers. In the campaign, the GEW-executive committee has been using the legal concept of indirect discrimination, to emphasise the special impacts on women. This article examines the interdependence between the gender knowledge of the political stakeholders and the legal gender perceptions, both embodied in legal concepts. T3 - Arbeit | Grenze | Fluss - 3 KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Mobilisierungsstrategien KW - mittelbare Diskriminierung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-6102 ER - TY - THES A1 - Brockhaus, Robert T1 - Geheimnisschutz und Transparenz. Whistleblowing im Widerstreit strafrechtlicher Schweigepflichten und demokratischer Publizität N2 - Das Strafrecht schützt Geheimnisse von Individuen, Unternehmen und dem Staat. Es unterscheidet dabei prinzipiell nicht zwischen guten und schlechten Geheimnissen, sondern erfasst auch Informationen über Missbrauch wirtschaftlicher oder staatlicher Macht, etwa in Gestalt von Rechtsverstößen. Dass die Öffentlichkeit von solchen Fehlentwicklungen erfährt, scheint aber demokratisch geboten. Denn erst infolge ihrer Kenntnis können wir sie kritisieren, für Veränderungen eintreten und damit korrektiv wirken. Robert Brockhaus befasst sich grundlegend mit dem Phänomen Whistleblowing und erschließt so den Widerstreit strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen und Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Er diskutiert, wie weit die Schweigepflichten reichen sollten, wenn wir Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot verstehen. Um legitime Geheimnisverletzungen zu entkriminalisieren, plädiert er für eine Reform des Strafrechts. Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13063 SN - 978-3-16-162163-5 SP - VI EP - 606 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Kubicki, Philipp T1 - Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und ihre Auswirkung auf die Vergütung von Lehrkräften des Schuldienstes JF - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes (ZTR) N2 - Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie hat Ausstrahlungswirkung für die Bemessung des Entgelts von Lehrerinnen und Lehrern. Selbst wenn die Qualifikation EU-ausländischer Lehrer*innen nicht anerkannt wurden und diese als Nicht-Erfüller tätig werden, sind sie in der Vergütung gleich zu behandeln wie inländische Lehrer*innen, soweit sie aufgrund ihres Abschlusses im Ausland zur Lehrtätigkeit in der entsprechenden Schulstufe berechtigt sind. Auf die inhaltliche Gleichwertigkeit der Qualifikation kommt es dann nur noch an, soweit diese sich in einer unterschiedlichen Tätigkeit ausdrückt. Insbesondere können ausländische Lehrer, die tatsächlich in zwei Fächern unterrichten, das Entgelt für die zweifache Unterrichtsbefähigung beanspruchen, auch wenn sie formal aus deutscher Sicht lediglich in einem Fach qualifiziert sind. KW - Arbeitsrecht KW - EU-Berufsanerkennungsrichtlinie KW - Berufskonformität KW - Unterrichtsbefähigung Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3534 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Krüger, Laura A1 - Sudhof, Clemens T1 - Streikrecht in der Kirche im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht. Ein goldener Mittelweg zwischen Kooperation und Konflikt? JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Fragen der Religionsausübung in einem privatrechtlich organisierten Arbeitsverhältnis werfen in weltlichen und demokratischen Gesellschaften zunehmend schwierige Fragen auf. Mit der Frage des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen hatte das BAG einen ganz zentralen Ausschnitt aus dieser Debatte zu eintscheiden. KW - Streikrecht KW - Kirche KW - Koalitionsfreiheit KW - Dienstgemeinschaft Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3476 ER - TY - BOOK A1 - Kocher, Eva T1 - Das Andere des Arbeitsrechts. Perspektiven feministischen Rechtsdenkens N2 - Recht ist geprägt durch vergeschlechtlichte Machtverhältnisse: Marginalisiert wird, was nicht 'männlich', also 'anders' ist. Dies gilt in besonderer Weise für das Arbeitsrecht. Klassische Felder feministischer Interventionen wie Diskriminierung, Elternschaft und Sorgearbeit sind hier von unmittelbarer Bedeutung.Der vorliegende Band von Eva Kocher versammelt Beiträge aus mehr als zwanzig Jahren Forschung über »das Andere des Arbeitsrechts«. Die Texte weisen auf die Relevanz feministischer und queertheoretischer Debatten allgemein für das Recht hin und legen die Chancen, aber auch Schwierigkeiten einer interdisziplinären Rechtswissenschaft dar. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Probleme der rechtlichen Normalisierung vergeschlechtlichter Lebens- und Arbeitsverhältnisse ebenso in den Fokus gerückt wie das gespannte Verhältnis von individuellen Arbeitsrechten und kollektiver Solidarität sowie Fragen des Antidiskriminierungsrechts. KW - Recht KW - Arbeitsrecht KW - Feminismus KW - Diskriminierung KW - Antidiskriminierungsrecht KW - right KW - employment law KW - feminism KW - Discrimination KW - anti-discrimination law Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13593 SN - 978-3-95832-366-7 VL - 2024 SP - 7 EP - 267 PB - Velbrück Wissenschaft CY - Weilerswist ET - 1. Auflage ER -