TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Nachwirkung im Bereich tarifdispotiven Rechts am Beispiel von Tarifverträgen zu § 9 Nr. 2 AÜG JF - Der Betrieb (DB) N2 - Grundlage der gesetzlichen Öffnung für Tarifverträge ist auch im Rahmen des AÜG die Vermutung, dieser gewährleiste eine Annäherung an wirtschaftliche Richtigkeit i.S. eines makrtmäßigen Ausgleichs. Sie beruht nicht allein auf der zwingenden gesetzlichen Auffangregelung und setzt damit Tariffähigkeit und Repräsentativität voraus. KW - Arbeitsrecht KW - Tarifvertrag Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3605 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Kubicki, Philipp T1 - Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und ihre Auswirkung auf die Vergütung von Lehrkräften des Schuldienstes JF - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes (ZTR) N2 - Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie hat Ausstrahlungswirkung für die Bemessung des Entgelts von Lehrerinnen und Lehrern. Selbst wenn die Qualifikation EU-ausländischer Lehrer*innen nicht anerkannt wurden und diese als Nicht-Erfüller tätig werden, sind sie in der Vergütung gleich zu behandeln wie inländische Lehrer*innen, soweit sie aufgrund ihres Abschlusses im Ausland zur Lehrtätigkeit in der entsprechenden Schulstufe berechtigt sind. Auf die inhaltliche Gleichwertigkeit der Qualifikation kommt es dann nur noch an, soweit diese sich in einer unterschiedlichen Tätigkeit ausdrückt. Insbesondere können ausländische Lehrer, die tatsächlich in zwei Fächern unterrichten, das Entgelt für die zweifache Unterrichtsbefähigung beanspruchen, auch wenn sie formal aus deutscher Sicht lediglich in einem Fach qualifiziert sind. KW - Arbeitsrecht KW - EU-Berufsanerkennungsrichtlinie KW - Berufskonformität KW - Unterrichtsbefähigung Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3534 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie. Eine prozedurale Betrachtung von Anpassungs- und Finanzierungsansprüchen für Übergangssituationen JF - Leviathan Heft N2 - Ein Wandel der Strukturen der Erwerbsarbeit spiegelt sich in der Regel nach einer gewissen Zeit auch in Veränderungen des Arbeits- und Sozialesrechts wider. Für solche Anforderungen an das Recht sind unterschiedliche Leitkonzepte vorgeschlagen worden, insbesondere in Hinblick auf eine lebenslauforientierte Gestaltung des Rechts. Der vorliegende Beitrag knüpft an Konzepte für sogenannte Ziehungsrechte und eine "Arbeits- oder Beschäftigungsversicherung" an und entwockelt zunächst den Vorschlag, die hiermit umrissenen Anforderungen an die Regulierung als "Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie" auf den juristischen Begriff zu bringen. KW - Arbeitsrecht KW - selbstbestimmte Erwerbsbiografie KW - Ziehungsrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3525 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Skowron, Magdalena T1 - Die "soziale Entwicklung" bei der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern - Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs zum ungleichen Rentenalter von Frauen und Männern JF - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) N2 - Der polnische Verfassungsgerichtshof hat sich in seinem Urteil zur Zulässigkeit eines ungleichen Rentenalters von Frauen und Männern unter anderem damit auseinander gesetzt, welche "soziale Entwicklung" in Polen eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung rechtfertigt. Mehrere Sondervoten zeigen, wie umstritten die Bedeutung des Gleichheitssatzes in Polen aktuell ist - eines Rechtssatzes, der denen der meisten Mitgliedstaaten sowie dem europäischen Recht strukturell und funktional äquivalent ist. KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlung KW - polnisches Rentenrecht Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3541 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Diskontinuität von Erwerbsbiografien und das Normalarbeitsrecht - Der Umgang mit Unsicherheiten JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Die wachsende Erwerbsbeteiligung und die resultierenden Vereinbarungskonflikte zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben erfordern ein Regelungsumfeld, das es den Beschäftigten ermöglicht, mit Unsicherheit umzugehen. Ansprüche und Rechte auf Anpassung von Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen und Pflichten kennt das geltende Recht bereits; allerdings fehlt es häufig noch an geeigneten Modellen für eine Prozeduralisierung, die im Einzelfall gewährleisten könnte, dass die unterschiedlichen Interessen in der betrieblichen Praxis auch tatsächlich Berücksichtigung finden. KW - Arbeitsrecht KW - Normalarbeitsverhältnis KW - Zeitsouveränität Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3613 ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Crowdworking: Ein neuer Typus von Beschäftigungsverhältnissen? Eine Rekonstruktion der Grenzen des Arbeitsrechts zwischen Markt und Organisation T2 - Selbstständige Unselbstständigkeit. Crowdworking zwischen Autonomie und Kontrolle N2 - Vor dem Hintergrund einer empirischen Studie zum Crowdworking kritisiert der Beitrag eine z.T. explizit an traditionellen Bildern orientierte Auslegung des Arbeitnehmer*innenbegriffs, rekonstruiert den Begriff des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zweck schlägt er einerseits vor, den Begriff auf die Arbeit in Organisationen zurückzuführen, und dies andererseits so zu interpretieren, dass die Koordinationsleistungen von digitalen Crowdworking-Plattformen in der Gestaltung von organisatorischen Zusammenhängen angemessen bewertet werden können. KW - Arbeitsrecht KW - Digitalisierung KW - Arbeitnehmerbegriff Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4328 SP - 173 EP - 213 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Codes of Conduct and Framework Agreements on Social Minimum Standards - Private Regulation? T2 - Responisble Business: Self-Governance and Law in Transnational Economic Transaction N2 - Corporate Social Responsibility (CSR) is currently a widely discussed topic. Many corporations and employer associations have tackled the subject and commited themselves to CSR policies. In addition, since the creation of the 'Global Compact' there has been increased knowledge of what CSR comprises. Many German companies (that is, those with German headquarters) claim to have always practised CSR. However, doubts remain as to how CSR can be used in the specific context of German industrial relations that rely on collective bargaining between employee representation at the shop-floor level (Work Councils) as well as at the branch level (trade unions). KW - Corporate Social Responsibility KW - Private Regulation KW - International Framework Agreements (IFAs) Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3341 PB - Hart CY - Oregon ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Solidarität und Menschenrechte – Zwei verschiedene Welten? T2 - Erzählungen vom Konstitutionalismus. Festschrift für Günter Frankenberg N2 - "Solidarity First - Labor Rights are not the same as Human Rights" eröffnete Jay Youngdahl seine Kontroverse mit Lance Compa im US-amerikanischen New Labor Forum. Er befürchtete sogar, es bedeute das Ende der Gewerkschaftsbewegung "as we know it", wollte man "Solidarität" als Anker für Gerechtigkeitsvorstellungen in der Erwerbsarbeit mit "individuellen Menschenrechten" ersetzen. Man sieht, die grundsätzliche Debatte darüber, ob "Labor Rights" in einem Gegensatz zu "Human Rights" stehen, ist mit der Verabschiedung der ILO-Kernarbeitsnormenerklärung Ende der 1990er Jahre nicht beendet worden. Während sie vor allem in der US-amerikanischen Debatte immer wieder explizit aufflammt, bleibt sie in Europa jedoch eher unausgesprochen und bildet den Hintergrund gewerkschaftlicher Strategiedebatten, ohne dass dies explizit thematisiert würde. Auch die Europäische Kommission setzt in ihrer neuesten "CSR"-Mitteilung "Menschenrechte" und "grundlegende Arbeitsnormen" durchgehend nebeneinander. KW - Arbeitsrecht KW - Labor Rights KW - Human Rights KW - Solidarität KW - Menschenrechtspolitik Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3290 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Die Alibi-Frau T2 - Passion Arbeitsrecht. Erfahrungen einer unruhigen Generation, liber amicorum Thomas Blanke N2 - Eine der wichtigsten Selbst-Täuschungen dieser Gesellschaft ist die Annahme, Positionen, Ressourcen und Privilegien würden nach 'Leistung' und 'Qualifikation' verteilt. Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die daran nicht glauben - oder das Gefühl haben, andere Erfahrungen gemacht zu haben. Man wird solche Menschen aber häufiger unter denen finden, deren Erwartungen, das zu erhalten, was ihnen zustehe, nicht erfüllt worden sind. Wer eine erwünschte Position oder Ressource erlangt hat, wird doch geneigt sein, dies seinen/ihren jeweils eigenen einzigartigen und individuellen Leistungen und Qualifikationen zuzuschreiben. Dieses Phänomen ist nicht selten auch bei Menschen anzutreffen, die sich kritisch an der gesellschaftlich herrschenden Vorstellung abgearbeitet und sie als Ilusion entlarvt haben. KW - Arbeitsrecht KW - Frauenquote Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3339 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Der Grundsatz der Entgeltgleichheit im AGG T2 - Neue Wege - Gleiche Chancen. Expertisen zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung N2 - Der Gender Pay Gap ist nicht umsonst eine der zentralen Kennzahlen für den Stand der Gleichberechtigung der Geschlechter in einer Region. Denn in ihm scheinen die unterschiedlichsten strukturellen und institutionellen Ungleichheiten und Ungleichbehandlungen wie im Blitzlicht auf. Der Gender Pay Gap gibt den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen zu einem bestimmten Zeitpunkt an; meist wird er für ein bestimmtes Kalenderjahr bemessen. In Deutschland lag er ihm Jahr 2008 bei 23,2% und damit deutlich über dem Durchschnitt der EU. Die scheint auf stabilen Strukturen zu beruhen: Das Entgeldgefälle liegt in der EU-15 konstant bei etwa 16%, im Rahmen der EU-25 bei 15%, in Deutschland jedoch durchschnittlich bei 20-26%. Weibliche Beschäftigte sind auch deutlich stärker im Niedriglohnsektor vertreten als männliche Beschäftigte. KW - Gender Pay Gap KW - Gleichberechtigung KW - Ungleichbehandlung KW - Entgeldgleichheit Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3318 PB - VS Verlag CY - Wiesbaden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Stoppt den EuGH? Zum Ort der Politik in einer europäischen Arbeitsverfassung T2 - Europäische Gesellschaftsverfassung. Zur Konstitutionalisierung sozialer Demokratie in Europa N2 - Vorwürfe gegen den EuGH aus der Sicht mitgliedstaatlicher Rechtsordungen sind nichts grundlegend Neues. Neu ist jedoch, dass sich Sozialwissenschaftler nicht nur explizit zu Gerichtsurteilen äußern, sondern auch politische Folgerungen hinsichtlich der Stellung des EuGH ziehen. Wer heute über eine europäische Arbeitsverfassung reden will, muss sich aber notgedrungen mit dem Verhältnis vom Recht und Politik in der Arbeitsverfassung auseinandersetzen - wobei der Ort des Rechts auch den Ort bestimmen dürfte, der dem EuGH dabei zuzuweisen ist. KW - europäische Arbeitsverfassung KW - Gemeinschaftsrecht Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3322 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER -