TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die historische "Zeitschrift für soziales Recht" - 1928-1934. Gegenstände und Bedeutung des Konzepts in heutiger Zeit JF - Soziales Recht N2 - Mit dem Namen "Soziales Recht" nimmt diese Zeitschrift Bezug auf eine Debatte in der Weimarer Zeit und einen Begriff, der insbesondere von Sinzheimer und Radbruch entwickelt und verwendet wurde. Achim Seifert wies schon darauf hin, dass es damals auch eine rechtswissenschaftliche Zeitschrift gab, die sich mit dem Namen "Zeitschrift für soziales Recht" explizit diesen Ansatz zu Eigen gemacht hatte. An dieser Zeitschrift soll hier erinnert werden; anhand ihrer Autoren und Artikel eröfnet sich auch ein Einblick in die arbeitsrechtlichen Konflikte, die damals mit dem Begriff "soziales Recht" verbunden wurden. KW - Arbeitsrecht KW - Rechtssoziologie KW - Sozialrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3490 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Sudhof, Clemens T1 - Die Unternehmensumwandlung im Streik JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Unternehmensaufspaltungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Landschaft kollektiver Vereinbarungen - schließlich ändert sich nicht nur der Vertragsarbeitgeber, sondern auch das Subjekt der Tarifbindung. Bei einem Firmentarifvertrag hat eine Aufspaltung im Ergebnis auch einen vergleichbaren Effekt wie beim Verbandstarifvertrag der Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder der Übergang in eine OT-Mitgliedschaft. Entsprechend hat Rieble bereits vor einigen Jahren den "Blitzbetriebsübergang" als mögliche Fluchtroute für tarifscheue Arbeitgeber ausgemacht. Ob die in der Tat ein "Königsweg" ist, wird im nachstehenden Beitrag untersucht. KW - Arbeitsrecht KW - Streik KW - Tarifbindung Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3505 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Hausangestellte im deutschen Arbeitsrecht. Ratifikation der ILO-Konvention 189 JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Im September 2013 tritt das ILO-Übereinkommen C-189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte in Kraft. Nach der Ratifikation wird es ab September 2014 auch für Deutschland wirksam werden. Der Beitrag zeigt, weshalb die Annahme des Gesetzgebers, dass die Ratifikation keine weitreichenden Änderungen des deutschen Arbeitsrechts erforderlich mache, zutreffend war, äußert aber die Hoffnung, dass die Hausarbeit im Arbeitsrecht künftig sichtbarer werde, und wendet sich gegen eine Anwendung des § 18 I 3 ArbZG auf die so genannte "24-h-Pflege". KW - Arbeitsrecht KW - Hausangestellte KW - ILO-Übereinkommen Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3518 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Statt Schwarz-Weiß: Verfahren zum Umgang mit Grautönen JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Der Werkvertrag hat es bis in Koalitionsverhandlungen geschafft - und das zu Recht. Werkverträge mit Soloselbstständigen verschleiern häufig "Scheinselbstständigkeit"; Werkverträge mit Drittunternehmen verschleiern zunehmend Leiharbeit und dienen der Verschiebung von Arbeitgeberverantwortung. Ist es angesichts dieser Situationen notwendig "echte" Werkverträge genauer von "Scheinwerkverträgen" abzugrenzen? Kann man dadurch das Problem in den Griff bekommen? KW - Werkvertrag KW - Scheinselbstständigkeit KW - Arbeitsrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3487 ER - TY - BOOK A1 - Spengel, Christoph A1 - Kudert, Stephan A1 - Jamroży, Marcin A1 - Kopeć, Agnieszka A1 - Cloer, Adrian A1 - Wellmann, Paula A1 - Elschner, Christina A1 - Jacobsen, Liv A1 - Thiede, Jesko A1 - Kail, Andrzej A1 - Quast, Mario A1 - Jajeśniak-Quast, Dagmara A1 - Łukowski, Arkadiusz A1 - Ziesecke, Sabine A1 - Kocher, Eva A1 - Ślebzak, Krzysztof A1 - Makowicz, Bartosz A1 - Trencsik, Stefan ED - Elschner, Christina ED - Jajeśniak-Quast, Dagmara ED - Kudert, Stephan T1 - Unternehmensbesteuerung in Ostmitteleuropa: Bestandsaufnahme, Entwicklungen und praktische Fragen nach 10 Jahren EU-Osterweiterung T1 - Opodatkowanie przedsiębiorstw w Europie Środkowo-Wschodniej: stan obecny, tendencje i aspekty praktyczne 10 lat po rozszerzeniu Unii Europejskiej na wschód N2 - Infolge der EU-Osterweiterung und der seit 2011 zwischen Deutschland und den Ländern Ostmitteleuropas geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ist der Anteil dieser Länder an den grenzüberschreitenden Investitionen innerhalb der EU spürbar gestiegen. Mit dem vorliegenden Tagungsband zeigt das Institute for Central and East European Taxation (I CEE Tax), dass auch der Bedarf an Fachwissen zum Steuerrecht, zum Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht dieser Länder größer geworden ist. Anliegen der Herausgeber ist es, zu einem intensiven Wissenstransfer zwischen Unternehmenspraxis und akademischer Forschung beizutragen. N2 - Wskutek rozszerzenia UE na wschód oraz obowiązującego od 2011 roku między krajami Europy Środkowo-Wschodniej i Niemcami swobodnego przepływu pracowników udział tych krajów w transgranicznych inwestycjach w UE znacznie wzrósł. Niniejszy tom pokonferencyjny, wydany przez Institute for Central and East European Taxation (I CEE Tax), pokazuje, że zwiększyło się również zapotrzebowanie na fachową wiedzę o prawie podatkowym, prawie ubezpieczeń społecznych i prawie pracy tych krajów. Zgromadzone w tym tomie artykuły mają przyczynić się do intensywnego transferu wiedzy między biznesem a światem akademickich badań naukowych. N2 - Due to the eastern enlargement of the EU and the free movement of workers between East Central Europe and Germany since 2011, the participation of these countries in cross-border investments has significantly grown in the EU. The Institute for Central and East European Taxation (I CEE Tax) shows with these conference proceedings that the need for expert knowledge in tax, social security and labor law of these countries has considerably increased. The articles collected in this volume contribute to the intensive transfer of knowledge between business and academic research. T3 - IPS - Interdisciplinary Polish Studies - 3 KW - Ostmitteleuropa, Deutschland, Polen, EU, Unternehmensbesteuerung, grenzüberschreitende Investitionen, Sonderwirtschaftszonen, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht KW - Europa Środkowo-Wschodnia, Niemcy, Polska, UE, opodatkowanie przedsiębiorstw, transgraniczne inwestycje, Specjalne Strefy Ekonomiczne, prawo podatkowe, prawo pracy, prawo ubezpieczeń społecznych KW - East Central Europe, Germany, Poland, EU, corporate tax, cross-border investments, Special Economic Zones, tax law, labor law, social security law Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-2060 PB - epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Anfechtung bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet JF - Juristische Arbeitsblätter (JA) N2 - Das Irrtumsrecht gehört zu den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und sollte beherrscht werden. Seine Bedeutung im Studium und Prüfung steht in Kontrast zu seiner praktischen Bedeutung: In der anwaltlichen Tätigkeit führt die Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB im Verhältnis zur Anfechtung nach § 123 BGB ein Schattendasein; gerichtliche Entscheidungen zum Irrtumsrecht kommen, abgesehen von Ausnahmefällen, selten vor. Einen solchen Ausnahmefall hatte der BGH im Urteil vom 26.01.2005 zu behandeln; es ging nicht einmal um eine ungewöhnliche Fallkonstellation, sondern geradezu um ein Standardproblem des Vertriebs im Internet. Das Urteil bietet insofern Gelegenheit, Grundprobleme der Rechtsgeschäftslehre beim elektronischen Vertragsschluss zu wiederholen. KW - Anfechtung KW - Eklärungsirrtum Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3651 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Relative Durchsetzungsfähigkeit - Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariffähigkeit JF - Der Betrieb (DB) N2 - In der letzten Zeit ist vereinzelt vertreten worden, Tariffähigkeit i.S.d. § 2 I TVG sei "relativ" zu verstehen, das heißt in Bezug auf den konkreten Geltungsbereich des jeweils angestrebten bzw. abgeschlossenen Tarifvertrags. Die Theorie von der "relativen" Tariffähigkeit" beruft sich zu Unrecht auf die herrschende Meinung und ständige Rechtsprechung zu den Kriterien für die Bestimmung der Tariffähigkeit. Zutreffend ist allerdings, dass die relative Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation im Einzelfall eines unter mehreren Indizien für die Bejahung der Tariffähigkeit sein kann. Mit den Wirkungen und Funktionen eines Tarifvertrags nach deutschem Recht ist es jedoch nicht vereinbar, relative Durchsetzungsfähigkeit als notwendige Bedingung der Tariffähigkeit zu verlangen. KW - Arbeitsrecht KW - Tariffähigkeit KW - relative Tariffähigkeit Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3688 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Für eine Gleichbehandlung von Parteien und Zeugen - Zum Beweis des Inhalts eines Vier-Augen-Gesprächs JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Ob eine Beweisperson formal Zeuge oder Partei ist, hat im deutschen Prozessrecht Bedeutung für die Art ihrer Vernehmung; dies kann unter anderem dazu führen, dass natürliche Personen in Verfahren gegen arbeitsteilige Organisationen über ungleiche Waffen verfügen. Eine Erleichterung und stärkere Nutzung der Parteivernehmung könnte nicht nur dieses Problem lösen, sindern in der gerichtlichen Praxis gleichzeitig eine klarere Trennung von Tatsachenbehauptung und Beweis und eine Verbesserung der gerichtlichen Kommunikation unterstützen. KW - Arbeitsrecht KW - Zivilprozessrecht (ZPO) KW - Parteistellung Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3705 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Informationspflichten des europäischen Verbrauchervertragsrechts in der deutschen Rechtsgeschäftslehre - What you see is what you get? JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Vertragsbezogene Informationspflichten spielen im eurpäischen Privatrecht eine wichtige ROlle. Es herrscht dabei jedoch eine eigenartige Kluft zwischen dem Verbraucherrecht europäischer Richtlinien und dem gemeineuropäische Vertragsrecht. Im Folgenden soll am Beispiel des deutschen Fernabsatzrechts gezeigt werden, wie diese Kluft sich über die Pflichtenlehre hinaus mit Hilfe der Rechtsgeschäftslehre überbrücken ließe. KW - europäisches Privatrecht KW - Informationspflicht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3660 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Vom Diskriminierungsverbot zum "Mainstreaming" JF - Recht der Arbeit (RdA) N2 - Eine eingehende Auseinandersetzung mit Konzepten und Anforderungen im Antidiskriminierungsrecht wird nicht zuletzt wegen der Entwicklung im europäischen Recht, insbesondere der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, immer dringlicher. Mit dem Recht der Gleichberechtigung der Geschlechter hat man insofern in Deutschland die meisten Erfahrungen gemacht. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und positiven Verpflichtungen zu Gleichstellungsmaßnahmen. KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsgrundsatz KW - Gleichstellung KW - Diskriminierungsverbot Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3718 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung – Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes JF - Festschrift für Dieter Martiny zum 70. Geburtstag N2 - Dieter Martiny war bereits in den 1970er Jahren der Meinung, man solle „in der Bundesrepublik eine ähnliche Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wie in Großbritannien einführen“. In der heutigen Diskussion um die Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine mögliche Ergänzung durch ein Entgeltgleichheitsgesetz lohnt es, an seine Feststellung zu erinnern, dass der Dialog der Tarifparteien über die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in die Praxis „schon recht lange andauert, nämlich seit Mitte der fünfziger Jahre“. Aus ausländischen Beispielen schließt er: „Gesetze helfen den Frauen, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren.“ „Insbesondere könnte man daran denken, die Lohngleichheit gesetzlich zu regeln.“ So könne z. B. gesetzlich festgelegt werden, was als gleicher Lohn und gleiche Arbeit zähle, welche Personen verglichen werden dürften und welche Faktoren trotz gleicher Arbeit eine ungleiche Bezahlung erlaubten. KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz KW - Gleichbehandlungsgesetz KW - Lohngleichheit Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3237 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Instrumente einer Europäisierung des Prozessrechts. Zu den Anforderungen an den kollektiven Rechtsschutz im Antidiskriminierungsrecht JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Unterscheidungen zwischen Verbandsbeteiligung und Verbandsklage im Einzelnen zu treffen sind (1), bevor darauf eingegangen wird, was die Richtlinien verfahrensrechtlich mindestens verlangen (2) und welche weitergehenden Fragen der allgemeine Grundsatz der Effektivität aufwirft (3). Das Antidiskriminierungsrecht bietet dabei auch eine Klammer für eine gemeinsame Betrachtung des Zivil- und Arbeitsprozessrechts. KW - Antidiskriminierungsrecht KW - Arbeitsrecht KW - Gleichbehandlungsrichtlinien Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3690 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Arbeitnehmerfreizügigkeit und Berufsfreiheit (Ablauf der Übergangsfristen am 1.5.2011 - aktuelle Rechtsprechung - Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten) JF - Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht (GPR) N2 - Die binnenmarktbezogene Arbeitnehmerfreizügigkeit steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Niederlassungs- und Dienstleisungsfreiheit; diese Abgrenzungen können im Einzelfall große Unsicherheiten aufwerfen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erfasst aber auch die weirtschaftlichen Aspekte eines umfassenden Rechts auf Berufsfreiheit und ist insofern auch im Kontext der enstprechenden Grundrechte zu sehen. Mit den Entscheidungen zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang sowie zur Rückzahlung von Ausbildungskosten ist der EuGH bereits die ersten Schritte zu einer inhaltlichen Konkretisierung dieses Rechts gegangen. Diesesn fehlt es aber bei genauerem Hinschauen noch an einer angemessenen und umfassenden Interessenabwägung, die über die entschiedenen Fälle hinausweisen könnten. Die Berücksichtigung von Wertungen aus der Berufsfreiheit könnte und sollte die Rechtsentwicklung hier noch weiter vorantreiben. KW - Arbeitsrecht KW - Arbeitnehmerfreizügigkeit KW - Berufsfreiheit Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3572 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - „Je Zeitstunde“ – zur Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG JF - Arbeit und Recht (AuR) N2 - Für das MiLoG gab es im dt. Arbeitsrecht kaum Vorbilder - sieht man von den Mindestentgeltregelungen nach dem Modell des AEntG ab, die weniger weitreichende Geltungsansprüche verfolgen. Für das MiLoG werden deshalb die dogmatischen Strukturen erst zu analysieren sein. Der vorl. Beitrag beschränkt sich auf die Frage, welche Gegenleistung AN für den Mindestlohn zu erbringen haben. Dabei geht es vor allem um die Zahlung des Mindestlohns in Leistungslohnsystemen und im Rahmen von Entgeltersatzansprüchen. Ausgangspunkt für die Beantwortung ist § 1 Abs. 2 1 MiLoG. Danach sind 8,50€ "je Zeitstunde" zu zahlen. "Stunde" bezieht sich dabei auf den Begriff der Stunde nach dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Angefangene Zeitstunden sind zeitanteilig zu vergüten; Aufrundungen finden nicht statt. "Zeit" bezieht sich auf die "Arbeitszeit" iSd. ArbZG. KW - Mindestentgeltregelung KW - Mindestlohn KW - Arbeitszeit KW - Zeitlohnsystem KW - Leistungslohnsystem Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3368 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Massenentlassungen – Betriebsbegriff. Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 30.4.2015, Rs. C-80/14 (USDAW) JF - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) N2 - Der Anwendungsbereich vieler arbeitsrechlicher Normen wird nicht nur durch den Begriff des Arbeitsvertrags bzw. des Arbeitnehmers bestimmt. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus Begriffe, welche die organisatorische Einheit bezeichnen, in der Arbeit in koordinierter Form stattfindet. Das deutsche Arbeitsrecht kennt hierfür zwei Begriffe, den des "Unternehmens" und den des "Betriebs"; sie spielen z.B. für den Anwendungsbereich des BetrVG und des KSchG eine Rolle. Diese Begriffe werden auch in den deutschen Umsetzungsgesetzen zum Arbeitsrecht der EU verwendet. Das Verhältnis von Betrieb und Unternehmen ist in allen Rechtsordnungen durchaus nicht unproblematisch. Der EuGH hatte nun im April und Mai 2015 mehrere Gelegenheiten, die Auslegung des Betriebsbegriffs für das unionsautonome Recht weiter zu klären - allerdings lediglich für die Anwendung der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG. KW - Betrieb KW - Unternehmen KW - Massenentlassungsrichtlinie Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3356 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die Tariftreueerklärung vor dem EuGH JF - Der Betrieb (DB) N2 - Nach den Entscheidungen "Viking" und "Laval" vom Dezember 2007 hat der EuGH erneut eine heftig umstrittene Entscheidung gefällt, die das Verhältnis grenzüberschreitender Mindestentgelte zu den Grundfreiheiten behandelt. Es handelt sich um die Entscheidung "Rüffert" über die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der niedersächsischen Tariftreueerklärung. Sie zeigt anhand eines Falls aus Deutschland auf, dass es nicht ausreicht, die Kollektivverhandlungsfreiheit als soziales Grundrecht anzuerkennen; um ihr praktische Wirksamkeit zu verleihen, bedarf es einer intensiveren dogmatischen Auseinandersetzung als der EuGH sie bislang zu leisten bereit gewesen is. KW - Arbeitsrecht KW - grenzüberschreitende Mindestentgelte KW - Tariftreueerklärung KW - Tarifautonomie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3637 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva A1 - Krüger, Laura A1 - Sudhof, Clemens T1 - Streikrecht in der Kirche im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht. Ein goldener Mittelweg zwischen Kooperation und Konflikt? JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) N2 - Fragen der Religionsausübung in einem privatrechtlich organisierten Arbeitsverhältnis werfen in weltlichen und demokratischen Gesellschaften zunehmend schwierige Fragen auf. Mit der Frage des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen hatte das BAG einen ganz zentralen Ausschnitt aus dieser Debatte zu eintscheiden. KW - Streikrecht KW - Kirche KW - Koalitionsfreiheit KW - Dienstgemeinschaft Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3476 ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Unternehmen als Adressaten des Arbeitsrechts: Die Bedeutung der rechtlichen Erzwingbarkeit durch externe Akteurinnen und Akteure T2 - Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht N2 - Wer Erfahrungen in der Erwerbsarbeit macht, gewinnt häufig bald eine Erkenntnis: Man kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass das Arbeitsrecht, das in den Gesetzen steht, auch im Betrieb und auf das eigene Arbeitsverhältnis angewandt wird. Zwischen dem "Law in the Books" und dem "Law in Action" gibt es auch im Arbeitsrecht eine Differenz. Im Folgenden soll dargestellt werden, dass die Effektivität des Arbeitsrechts einerseits zwar davon abhängt, dass Unternehmen im Betrieb geeignete institutionelle Voraussetzungen für die Konfliktlösung schaffen - dass das Recht hierfür aber andererseits Mechanismen der Rechsmobilisierung für Betriebsräte und externe Akteurinnen und Akteure bereitstellen muss, mit deren Hilfe Fairness in betrieblichen Konfliktbehandlungen erzwungen werden kann. KW - Arbeitsrecht KW - Law in Books KW - Law in Action KW - betriebliche Konfliktbehandlung KW - Tatsächliche Wirksamkeit und Auswirkung auf die betriebliche Praxis Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3274 PB - Rainer Hampp Verlag CY - München ER - TY - RPRT A1 - Schmitz, Dominik A1 - Kocher, Eva T1 - Die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention: Herausforderungen und Implikationen einer Ratifizierung durch Deutschland N2 - Das Gutachten, erstellt im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte, untersucht die Herausforderungen und rechtlichen Implikationen einer möglichen Ratifikation der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention durch Deutschland. Aufbauend auf einer Studie von 2007 analysiert das Gutachten die Entwicklungen im deutschen Migrations- und Sozialrecht im Lichte der Konventionsvorgaben. Im Zentrum steht der Zugang von Wanderarbeitnehmer:innen – auch mit irregulärem Status – zu sozialer Sicherheit, insbesondere zu Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenversicherung, Arbeits- und Ausbildungsförderung sowie existenzsichernden Leistungen. Die Untersuchung zeigt, dass Ausschlüsse nach dem Aufenthaltsstatus in vielen Bereichen des Sozialrechts fortbestehen und zum Teil schwer mit den Diskriminierungsverboten der Konvention vereinbar sind. Besonders betroffen sind Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, deren rechtlich verbesserter Status bislang nicht mit einem gleichwertigen sozialrechtlichen Anspruch einhergeht. Um die arbeitsmarktpolitische Öffnung nachzuvollziehen, besteht insbesondere im Sozialrecht Reformbedarf. Zugleich liegen keine rechtlichen Hinderungsgründe vor, die einer Ratifikation entgegenstünden. Zudem wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den Blick genommen: Die Konvention bietet menschenrechtliche Maßstäbe für staatliche und unternehmerische Beschwerdemechanismen – insbesondere zur Zugänglichkeit für Wanderarbeitnehmer*innen – und kann so zum verbesserten Schutz vulnerabler Gruppen in globalen Lieferketten beitragen. N2 - Commissioned by the German Institute for Human Rights, this report examines the legal implications of a potential ratification of the UN Migrant Workers Convention by Germany. Building on a 2007 study, it assesses subsequent developments in German migration and social security law in relation to the Convention’s standards. Particular attention is paid to access to social security for migrant workers—including those with irregular status—with a focus on healthcare, unemployment insurance, employment and training support, and subsistence benefits. The analysis shows that status-based exclusions persist in many areas of social security law and are, in part, difficult to reconcile with the Convention’s non-discrimination provisions. Particularly affected are individuals with a suspension of deportation (Duldung) or temporary residence for asylum seekers (Aufenthaltsgestattung), whose legally improved migration status has not been matched by corresponding entitlements under social security law. To reflect recent labour market reforms in social policy, adjustments are especially needed in the area of social security law. At the same time, no legal obstacles to ratification could be identified. The report also examines the German Supply Chain Due Diligence Act, highlighting the relevance of the Convention’s human rights standards—particularly regarding accessibility of grievance mechanisms for migrant workers—in strengthening protections for vulnerable groups in global supply chains. T3 - C*LLaS - Center for Interdisciplinary Labour Law Studies - 1 KW - UN-Wanderarbeitnehmerkonvention KW - Soziale Sicherheit KW - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz KW - Diskriminierungsschutz KW - Migrant Workers KW - UN Migrant Workers Convention KW - Human Rights Y1 - 2025 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13998 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Private Macht im Arbeitsrecht JF - Florian Möslein N2 - Es liegt nahe zu vermuten, dass die Frage nach der Rolle und der Begrenzung privater Macht im Privatrecht im Arbeitsrecht eine Rolle spielt – sei es aufgrund spontaner Assoziationen zum Verhältnis „Kapital-Arbeit“, sei es weil dem methodologischen Individualismus die Begründung „kollektiver“ Handlungskompetenzen intuitiv verdächtig vorkommt, oder weil die konkreten Erfahrungen, die einzelne als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gemacht haben, schnell Assoziationen von „Machtlosigkeit“ hervorrufen. Zudem wird der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts durch einen Begriff bestimmt, der bereits auf den ersten Blick viel mit „Macht“ zu tun zu haben scheint: Das Arbeitsverhältnis gründet auf einem Dienstvertrag in „persönlicher Abhängigkeit“.1 Im Folgenden wird zunächst erläutert, welche tatsächlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses dieses zu einem Machtverhältnis machen (können) (I.), bevor die Instrumente und Rechtsbegriffe analysiert werden, mit denen im Arbeitsrecht hierauf reagiert wird (II. und III.). KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Privatrecht KW - Arbeitsverhältnis Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3225 ER - TY - RPRT A1 - Schönefeld, Daniel A1 - Hensel, Isabell A1 - Koch, Jochen A1 - Kocher, Eva A1 - Schwarz, Anna ED - Koch, Jochen ED - Kocher, Eva ED - Weber, Klaus T1 - JOBS FÜR DIE CROWDS / Werkstattbericht zu einem neuen Forschungsfeld N2 - Crowdworking ist eine neue Form der digitalen Erwerbsarbeit, die über digitale Plattformen erbracht und koordiniert wird. Zwei Thesen dominieren die geführte mediale Diskussion. Erstens wird Crowdworking als Prekarisierungsrisiko präsentiert, weil es überwiegend einfache, schlecht bezahlte Tätigkeiten umfasse. Die zweite These argumentiert, dass es einen starken internationalen Wettbewerb zwischen Crowdworkenden gebe, weil Sprachbarrieren oftmals keine Rolle spielten. Der vorliegende Beitrag hat das Ziel, diese beiden Thesen anhand neu erhobener Daten zu hinterfragen sowie die sozialen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen des Crowdworking zu identifizieren. N2 - Crowdworking is a new form of digital work, coordinated by digital platforms. Two perspectives prevail the current media discussion. First, Crowdworking is perceived as a precarity risk for workers due to the assumed predomination of simple and low-paid activities in crowdworking. The second stance puts emphasis on the distinct international competition between Crowdworkers, due to the assumed neglect of language barriers. In this paper we aim at questioning both assumptions and elaborate on the social, legal and organizational challenges coming along with Crowdworking. T3 - Working Paper Series Arbeit | Grenze | Fluss - 1 KW - Crowdworking Digitalisierung Erwerbsarbeit Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-2481 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Gewerkschaftsorganisation, Arbeitsrecht und Staat - Brasilien zwischen Korporativismus und Neoliberalismus JF - Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS) N2 - Für viele Gewerkschaften, insbesondere in schwach organisierten Bereichen, die auf die Zwangsabgabe angewiesen sind oder die ihre Existenzberechtigung hauptsächlich aus den Sozialaufgaben beziehen, wäre eine Umsetzung der IAO-Übereinkommen zur Gewerkschaftsfreiheit existenzgefährdend. Auf der anderen Seite ist man sich in der CUT bewußt, daß der einzige Weg zu einer autonomen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung über die Gewerkschaftsfreiheit führt. Nicht umsonst beschäftigt sich der Dachverband seit langem intensiv mit den Erfahrungen anderer Länder bei der Umsetzung eines demokratischen Systems der Arbeitsbeziehungen. KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaftsorganisation KW - Korporativismus Y1 - 1996 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3739 ER -