TY - CHAP A1 - Kocher, Eva ED - Schubert, Jens M. T1 - Tariffähigkeit ohne Streikbereitschaft? – Funktionale Alternativen zur Arbeitskampfbereitschaft im Fall von Hausangestelltenvereinigungen T2 - Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht. Festschrift für Otto Ernst Kempen N2 - "Form folows function" - mit diesem "Schlagwort aus der Architekturtheorie" gelang es Otto Ernst Kempten in der Festschrift für das Bundesarbeitsgericht 2004, das Anliegen der Tariffähigkeitsmerkmale auf den Punkt und auf den Begriff zu bringen. Er erinnerte daran, dass die Voraussetzungen der Tariffähigkeit nach § 2 TVG enger sein müssten als die Anforderungen an eine "Koalition" im Sinne des Art. 9 As. 3 GG. Schließlich begründe sich das Tarifvertragsrecht im Rahmen einer "sinnvollen Ordnung" der Arbeitsmärkte. KW - Tariffähigkeit KW - Arbeitsrecht KW - Hausangestellte KW - Tarifvertragsrecht KW - Streik Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3261 VL - 2013 SP - 166 EP - 178 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Relative Durchsetzungsfähigkeit - Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariffähigkeit JF - Der Betrieb (DB) N2 - In der letzten Zeit ist vereinzelt vertreten worden, Tariffähigkeit i.S.d. § 2 I TVG sei "relativ" zu verstehen, das heißt in Bezug auf den konkreten Geltungsbereich des jeweils angestrebten bzw. abgeschlossenen Tarifvertrags. Die Theorie von der "relativen" Tariffähigkeit" beruft sich zu Unrecht auf die herrschende Meinung und ständige Rechtsprechung zu den Kriterien für die Bestimmung der Tariffähigkeit. Zutreffend ist allerdings, dass die relative Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation im Einzelfall eines unter mehreren Indizien für die Bejahung der Tariffähigkeit sein kann. Mit den Wirkungen und Funktionen eines Tarifvertrags nach deutschem Recht ist es jedoch nicht vereinbar, relative Durchsetzungsfähigkeit als notwendige Bedingung der Tariffähigkeit zu verlangen. KW - Arbeitsrecht KW - Tariffähigkeit KW - relative Tariffähigkeit Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3688 ER -