TY - BOOK A1 - Kocher, Eva T1 - Das Andere des Arbeitsrechts. Perspektiven feministischen Rechtsdenkens N2 - Recht ist geprägt durch vergeschlechtlichte Machtverhältnisse: Marginalisiert wird, was nicht 'männlich', also 'anders' ist. Dies gilt in besonderer Weise für das Arbeitsrecht. Klassische Felder feministischer Interventionen wie Diskriminierung, Elternschaft und Sorgearbeit sind hier von unmittelbarer Bedeutung.Der vorliegende Band von Eva Kocher versammelt Beiträge aus mehr als zwanzig Jahren Forschung über »das Andere des Arbeitsrechts«. Die Texte weisen auf die Relevanz feministischer und queertheoretischer Debatten allgemein für das Recht hin und legen die Chancen, aber auch Schwierigkeiten einer interdisziplinären Rechtswissenschaft dar. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Probleme der rechtlichen Normalisierung vergeschlechtlichter Lebens- und Arbeitsverhältnisse ebenso in den Fokus gerückt wie das gespannte Verhältnis von individuellen Arbeitsrechten und kollektiver Solidarität sowie Fragen des Antidiskriminierungsrechts. KW - Recht KW - Arbeitsrecht KW - Feminismus KW - Diskriminierung KW - Antidiskriminierungsrecht KW - right KW - employment law KW - feminism KW - Discrimination KW - anti-discrimination law Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13593 SN - 978-3-95832-366-7 VL - 2024 SP - 7 EP - 267 PB - Velbrück Wissenschaft CY - Weilerswist ET - 1. Auflage ER - TY - RPRT A1 - Hensel, Isabell T1 - Recht und Geschlecht als gewerkschaftliche Strategien. Mit Hilfe der Geschlechterkategorie in der mittelbaren Diskriminierung zu einer Höherbesoldung von Grundschullehrer*innen? N2 - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzt sich seit Langem für die bessere Besoldung von Grundschullehrer*innen ein. Dabei nutzt der GEW-Hauptvorstand in seiner Kampagne „Ja 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ die individualrechtliche Figur der mittelbaren Diskriminierung, um die besondere Betroffenheit von Frauen herauszustellen. Der Beitrag untersucht die Wechselwirkungen zwischen dem Geschlechterwissen der politischen Akteur*innen und den Geschlechterbildern des Rechts. N2 - The German Education and Science Union (GEW) has long been demanding higher salaries of elementary school teachers. In the campaign, the GEW-executive committee has been using the legal concept of indirect discrimination, to emphasise the special impacts on women. This article examines the interdependence between the gender knowledge of the political stakeholders and the legal gender perceptions, both embodied in legal concepts. T3 - Arbeit | Grenze | Fluss - 3 KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Arbeitsrecht KW - Gewerkschaft KW - Frauenpolitik KW - Mobilisierungsstrategien KW - mittelbare Diskriminierung Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-6102 ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Crowdworking: Ein neuer Typus von Beschäftigungsverhältnissen? Eine Rekonstruktion der Grenzen des Arbeitsrechts zwischen Markt und Organisation T2 - Selbstständige Unselbstständigkeit. Crowdworking zwischen Autonomie und Kontrolle N2 - Vor dem Hintergrund einer empirischen Studie zum Crowdworking kritisiert der Beitrag eine z.T. explizit an traditionellen Bildern orientierte Auslegung des Arbeitnehmer*innenbegriffs, rekonstruiert den Begriff des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zweck schlägt er einerseits vor, den Begriff auf die Arbeit in Organisationen zurückzuführen, und dies andererseits so zu interpretieren, dass die Koordinationsleistungen von digitalen Crowdworking-Plattformen in der Gestaltung von organisatorischen Zusammenhängen angemessen bewertet werden können. KW - Arbeitsrecht KW - Digitalisierung KW - Arbeitnehmerbegriff Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4328 SP - 173 EP - 213 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Die Alibi-Frau T2 - Passion Arbeitsrecht. Erfahrungen einer unruhigen Generation, liber amicorum Thomas Blanke N2 - Eine der wichtigsten Selbst-Täuschungen dieser Gesellschaft ist die Annahme, Positionen, Ressourcen und Privilegien würden nach 'Leistung' und 'Qualifikation' verteilt. Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die daran nicht glauben - oder das Gefühl haben, andere Erfahrungen gemacht zu haben. Man wird solche Menschen aber häufiger unter denen finden, deren Erwartungen, das zu erhalten, was ihnen zustehe, nicht erfüllt worden sind. Wer eine erwünschte Position oder Ressource erlangt hat, wird doch geneigt sein, dies seinen/ihren jeweils eigenen einzigartigen und individuellen Leistungen und Qualifikationen zuzuschreiben. Dieses Phänomen ist nicht selten auch bei Menschen anzutreffen, die sich kritisch an der gesellschaftlich herrschenden Vorstellung abgearbeitet und sie als Ilusion entlarvt haben. KW - Arbeitsrecht KW - Frauenquote Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3339 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva ED - Schubert, Jens M. T1 - Tariffähigkeit ohne Streikbereitschaft? – Funktionale Alternativen zur Arbeitskampfbereitschaft im Fall von Hausangestelltenvereinigungen T2 - Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht. Festschrift für Otto Ernst Kempen N2 - "Form folows function" - mit diesem "Schlagwort aus der Architekturtheorie" gelang es Otto Ernst Kempten in der Festschrift für das Bundesarbeitsgericht 2004, das Anliegen der Tariffähigkeitsmerkmale auf den Punkt und auf den Begriff zu bringen. Er erinnerte daran, dass die Voraussetzungen der Tariffähigkeit nach § 2 TVG enger sein müssten als die Anforderungen an eine "Koalition" im Sinne des Art. 9 As. 3 GG. Schließlich begründe sich das Tarifvertragsrecht im Rahmen einer "sinnvollen Ordnung" der Arbeitsmärkte. KW - Tariffähigkeit KW - Arbeitsrecht KW - Hausangestellte KW - Tarifvertragsrecht KW - Streik Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3261 VL - 2013 SP - 166 EP - 178 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Solidarität und Menschenrechte – Zwei verschiedene Welten? T2 - Erzählungen vom Konstitutionalismus. Festschrift für Günter Frankenberg N2 - "Solidarity First - Labor Rights are not the same as Human Rights" eröffnete Jay Youngdahl seine Kontroverse mit Lance Compa im US-amerikanischen New Labor Forum. Er befürchtete sogar, es bedeute das Ende der Gewerkschaftsbewegung "as we know it", wollte man "Solidarität" als Anker für Gerechtigkeitsvorstellungen in der Erwerbsarbeit mit "individuellen Menschenrechten" ersetzen. Man sieht, die grundsätzliche Debatte darüber, ob "Labor Rights" in einem Gegensatz zu "Human Rights" stehen, ist mit der Verabschiedung der ILO-Kernarbeitsnormenerklärung Ende der 1990er Jahre nicht beendet worden. Während sie vor allem in der US-amerikanischen Debatte immer wieder explizit aufflammt, bleibt sie in Europa jedoch eher unausgesprochen und bildet den Hintergrund gewerkschaftlicher Strategiedebatten, ohne dass dies explizit thematisiert würde. Auch die Europäische Kommission setzt in ihrer neuesten "CSR"-Mitteilung "Menschenrechte" und "grundlegende Arbeitsnormen" durchgehend nebeneinander. KW - Arbeitsrecht KW - Labor Rights KW - Human Rights KW - Solidarität KW - Menschenrechtspolitik Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3290 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Kocher, Eva T1 - Unternehmen als Adressaten des Arbeitsrechts: Die Bedeutung der rechtlichen Erzwingbarkeit durch externe Akteurinnen und Akteure T2 - Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht N2 - Wer Erfahrungen in der Erwerbsarbeit macht, gewinnt häufig bald eine Erkenntnis: Man kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass das Arbeitsrecht, das in den Gesetzen steht, auch im Betrieb und auf das eigene Arbeitsverhältnis angewandt wird. Zwischen dem "Law in the Books" und dem "Law in Action" gibt es auch im Arbeitsrecht eine Differenz. Im Folgenden soll dargestellt werden, dass die Effektivität des Arbeitsrechts einerseits zwar davon abhängt, dass Unternehmen im Betrieb geeignete institutionelle Voraussetzungen für die Konfliktlösung schaffen - dass das Recht hierfür aber andererseits Mechanismen der Rechsmobilisierung für Betriebsräte und externe Akteurinnen und Akteure bereitstellen muss, mit deren Hilfe Fairness in betrieblichen Konfliktbehandlungen erzwungen werden kann. KW - Arbeitsrecht KW - Law in Books KW - Law in Action KW - betriebliche Konfliktbehandlung KW - Tatsächliche Wirksamkeit und Auswirkung auf die betriebliche Praxis Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3274 PB - Rainer Hampp Verlag CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Die Verfassung der Erwerbsarbeit in der Europäischen Union – Rechtsgrundlagen eines Sozialen Europa JF - Europa-Studien. Eine Einführung N2 - Prozesse der wirtschaftlichen Globalisierung und Europäisierung betreffen auch die Arbeitsmärkte. Da Arbeitskräfte weniger mobil sind als Kapital, Waren, Unternehmen und Dienstleistungen, vollziehen sich diese Prozesse nicht mit derselben Geschwindigkeit wie im Falle der Kapital-, Ware- und Dienstleistungsmärkte. Dennoch hat die Globalisierung und Europäisierung der Arbeitsmärkte unübersehbar zugenommen: Beschäftigte wechseln zu Unternehmen ins Ausland, Unternehmen entsenden ihre Beschäftigten für kurze oder längere Zeit ins Ausland, es werden ausländische Niederlassungen gegründet oder Betriebe ("Standorte") ins Ausland verlagert (allgemein zur Globalisierung der Arbeitsmärkte und des Arbeitsrechts Hepple 2005). KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Globalisierung KW - Europäisierung KW - Arbeitsmarkt Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3241 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Zeit zum Leben für alle Geschlechter JF - Zeitpolitische Magazin (ZpM) N2 - Zeit zum Leben für alle Geschlechter kann nur erreicht werden, wenn die Ursachen der allgemeinen Zeitnot benannt werden: Flexibilitätsanforderungen der Wirtschaft und Entgrenzung führen zum Burnout, wenn es nicht gelingt, Reproduktionsarbeit so zu organisieren, dass Grenzen wirksam gesetzt werden können. KW - Work-Life-Balance KW - Erwerbsarbeit KW - Geschlechterverhältnis KW - Familienarbeitszeit KW - Arbeitsrecht Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3405 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung – Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes JF - Festschrift für Dieter Martiny zum 70. Geburtstag N2 - Dieter Martiny war bereits in den 1970er Jahren der Meinung, man solle „in der Bundesrepublik eine ähnliche Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wie in Großbritannien einführen“. In der heutigen Diskussion um die Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine mögliche Ergänzung durch ein Entgeltgleichheitsgesetz lohnt es, an seine Feststellung zu erinnern, dass der Dialog der Tarifparteien über die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in die Praxis „schon recht lange andauert, nämlich seit Mitte der fünfziger Jahre“. Aus ausländischen Beispielen schließt er: „Gesetze helfen den Frauen, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren.“ „Insbesondere könnte man daran denken, die Lohngleichheit gesetzlich zu regeln.“ So könne z. B. gesetzlich festgelegt werden, was als gleicher Lohn und gleiche Arbeit zähle, welche Personen verglichen werden dürften und welche Faktoren trotz gleicher Arbeit eine ungleiche Bezahlung erlaubten. KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz KW - Gleichbehandlungsgesetz KW - Lohngleichheit Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3237 ER -