TY - RPRT A1 - Schmitz, Dominik A1 - Kocher, Eva T1 - Die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention: Herausforderungen und Implikationen einer Ratifizierung durch Deutschland N2 - Das Gutachten, erstellt im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte, untersucht die Herausforderungen und rechtlichen Implikationen einer möglichen Ratifikation der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention durch Deutschland. Aufbauend auf einer Studie von 2007 analysiert das Gutachten die Entwicklungen im deutschen Migrations- und Sozialrecht im Lichte der Konventionsvorgaben. Im Zentrum steht der Zugang von Wanderarbeitnehmer:innen – auch mit irregulärem Status – zu sozialer Sicherheit, insbesondere zu Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenversicherung, Arbeits- und Ausbildungsförderung sowie existenzsichernden Leistungen. Die Untersuchung zeigt, dass Ausschlüsse nach dem Aufenthaltsstatus in vielen Bereichen des Sozialrechts fortbestehen und zum Teil schwer mit den Diskriminierungsverboten der Konvention vereinbar sind. Besonders betroffen sind Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, deren rechtlich verbesserter Status bislang nicht mit einem gleichwertigen sozialrechtlichen Anspruch einhergeht. Um die arbeitsmarktpolitische Öffnung nachzuvollziehen, besteht insbesondere im Sozialrecht Reformbedarf. Zugleich liegen keine rechtlichen Hinderungsgründe vor, die einer Ratifikation entgegenstünden. Zudem wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den Blick genommen: Die Konvention bietet menschenrechtliche Maßstäbe für staatliche und unternehmerische Beschwerdemechanismen – insbesondere zur Zugänglichkeit für Wanderarbeitnehmer*innen – und kann so zum verbesserten Schutz vulnerabler Gruppen in globalen Lieferketten beitragen. N2 - Commissioned by the German Institute for Human Rights, this report examines the legal implications of a potential ratification of the UN Migrant Workers Convention by Germany. Building on a 2007 study, it assesses subsequent developments in German migration and social security law in relation to the Convention’s standards. Particular attention is paid to access to social security for migrant workers—including those with irregular status—with a focus on healthcare, unemployment insurance, employment and training support, and subsistence benefits. The analysis shows that status-based exclusions persist in many areas of social security law and are, in part, difficult to reconcile with the Convention’s non-discrimination provisions. Particularly affected are individuals with a suspension of deportation (Duldung) or temporary residence for asylum seekers (Aufenthaltsgestattung), whose legally improved migration status has not been matched by corresponding entitlements under social security law. To reflect recent labour market reforms in social policy, adjustments are especially needed in the area of social security law. At the same time, no legal obstacles to ratification could be identified. The report also examines the German Supply Chain Due Diligence Act, highlighting the relevance of the Convention’s human rights standards—particularly regarding accessibility of grievance mechanisms for migrant workers—in strengthening protections for vulnerable groups in global supply chains. T3 - C*LLaS - Center for Interdisciplinary Labour Law Studies - 1 KW - UN-Wanderarbeitnehmerkonvention KW - Soziale Sicherheit KW - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz KW - Diskriminierungsschutz KW - Migrant Workers KW - UN Migrant Workers Convention KW - Human Rights Y1 - 2025 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13998 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung – Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes JF - Festschrift für Dieter Martiny zum 70. Geburtstag N2 - Dieter Martiny war bereits in den 1970er Jahren der Meinung, man solle „in der Bundesrepublik eine ähnliche Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wie in Großbritannien einführen“. In der heutigen Diskussion um die Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine mögliche Ergänzung durch ein Entgeltgleichheitsgesetz lohnt es, an seine Feststellung zu erinnern, dass der Dialog der Tarifparteien über die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in die Praxis „schon recht lange andauert, nämlich seit Mitte der fünfziger Jahre“. Aus ausländischen Beispielen schließt er: „Gesetze helfen den Frauen, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren.“ „Insbesondere könnte man daran denken, die Lohngleichheit gesetzlich zu regeln.“ So könne z. B. gesetzlich festgelegt werden, was als gleicher Lohn und gleiche Arbeit zähle, welche Personen verglichen werden dürften und welche Faktoren trotz gleicher Arbeit eine ungleiche Bezahlung erlaubten. KW - Kocher KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz KW - Gleichbehandlungsgesetz KW - Lohngleichheit Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3237 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Tarifliche Übergangsregelungen im Interesse des Diskriminierungsschutzes - Grenzen der europarechtlichen Zulässigkeit JF - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) N2 - Die Vorlage des BAG zum EuGH über die Überleitung vom BAT zu TVöD/TV-L wirft die Frage auf, inwieweit eine solche Übergangsregelung, die eine Diskriminierung über einen befristeten Zeitraum fortwirken lässt, europarechtlich unter Gesichtspunkten der Tarifautonomie zulässig sein kann. Der Beitrag analysiert zu diesem Zweck insbesondere die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen "Entgeltumwandlung" und "Rosenbladt". KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz KW - Kollektivverhandlungsautonomie Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3582 ER - TY - JOUR A1 - Kocher, Eva T1 - Prozedurale Individualisierung im Erwerbsleben - Gestaltungsansprüche als rechtliches Instrument der Integration JF - Zeitschrift für Rechtssoziologie (ZfRSoz) N2 - Für die Integration im Erwerbsleben spielt das Arbeitsrecht eine wichtige ROlle. Es wird allerdings vom Leitbild des "Normalverhältnisses" geprägt, das schon heute nur noch auf 2/3 der Erwerbstätigen in Deutschland zutrifft. Bei dieser Entwicklung spielen aber nicht nur Flexibilisierungsprozesse auf Unternehmensseite eine Rolle, sondern auch Individualisierungen der gesellschaftlichen Einbindungen der Beschäftigten. Der Beitrag zeig, welche Interessen der Beschäftigten dagegen stehen, ein volles Erwerbsleben ohne Brüche mit gleichbleibender Kraft einem einzigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und welche rechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um solche gesellschaftlichen Interessen im Unternehmen zur Geltung zu bringen. Gestaltungs- und Verhandlungsansprüche stoßen aber immer wieder an die Grenzen der betrieblichen Logiken; einer Ökonomisierung des Sozialesn kann nur durch eine kollektivrechtliche Einbindung solcher Ansrpüche wirksam begegnet werden. KW - Arbeitsrecht KW - Diskriminierungsschutz Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3590 ER -