@article{Kocher2015, author = {Kocher, Eva}, title = {Das BGB von 1896/1900: Regelungen gegen Bauschwindler?}, series = {Arbeit und Recht (AuR)}, journal = {Arbeit und Recht (AuR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3205}, pages = {1 -- 5}, year = {2015}, abstract = {Bei Scheinwerkvertr{\"a}gen und Scheinselbstst{\"a}ndigkeit spielt eine Abgrenzung eine wichtige Rolle, die das BGB seit seiner Entstehungszeit enthielt: die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag. Diese war aber bereits zur Zeit der Entstehung des BGB h{\"o}chst umstritten. Die beiden sozialdemokratischen Abgeordneten in der Reichstagskommission von 1896 waren damals aber nicht in einer Position, um sich entweder in dieser Grundsatzfrage oder auch nur in der konkreten Frage der Haftung des Hauptunternehmers (genauer: der Haftung des "Bauschwindlers") durchsetzen zu k{\"o}nnen.}, language = {de} } @article{Kocher2015, author = {Kocher, Eva}, title = {Private Macht im Arbeitsrecht}, series = {Florian M{\"o}slein}, journal = {Florian M{\"o}slein}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3225}, year = {2015}, abstract = {Es liegt nahe zu vermuten, dass die Frage nach der Rolle und der Begrenzung privater Macht im Privatrecht im Arbeitsrecht eine Rolle spielt - sei es aufgrund spontaner Assoziationen zum Verh{\"a}ltnis „Kapital-Arbeit", sei es weil dem methodologischen Individualismus die Begr{\"u}ndung „kollektiver" Handlungskompetenzen intuitiv verd{\"a}chtig vorkommt, oder weil die konkreten Erfahrungen, die einzelne als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gemacht haben, schnell Assoziationen von „Machtlosigkeit" hervorrufen. Zudem wird der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts durch einen Begriff bestimmt, der bereits auf den ersten Blick viel mit „Macht" zu tun zu haben scheint: Das Arbeitsverh{\"a}ltnis gr{\"u}ndet auf einem Dienstvertrag in „pers{\"o}nlicher Abh{\"a}ngigkeit".1 Im Folgenden wird zun{\"a}chst erl{\"a}utert, welche tats{\"a}chlichen Aspekte des Arbeitsverh{\"a}ltnisses dieses zu einem Machtverh{\"a}ltnis machen (k{\"o}nnen) (I.), bevor die Instrumente und Rechtsbegriffe analysiert werden, mit denen im Arbeitsrecht hierauf reagiert wird (II. und III.).}, language = {de} } @article{Kocher2000, author = {Kocher, Eva}, title = {Was ist ein Verbrauchergesch{\"a}ft? - Ungleichgewichte als Rechtsproblem am Beispiel der B{\"u}rgschaft}, series = {Verbraucher und Recht (VuR)}, journal = {Verbraucher und Recht (VuR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3729}, year = {2000}, abstract = {Aus Anlass der Auseinandersetzung {\"u}ber den Schutz des B{\"u}rgen nach dem VerbrKrG und HWiG soll im Folgenden der rollenbezogene Verbraucherbegriff von einem personenbezogenen unterschieden werden. Wettbewerbs- und Verbrauchervertragsrecht verfolgen im Verbraucherschutz insofern verschiedene Schutzans{\"a}tze, die sich auch in verschiedenen Verbraucherbegriffen ausdr{\"u}cken. Vor dem Hintergrund dieser grunds{\"a}tzlichen {\"U}berlegung wird dann nach den Konsequenzen f{\"u}r die Systematik des Privatrechts gefragt.}, language = {de} } @article{Kocher1996, author = {Kocher, Eva}, title = {Gewerkschaftsorganisation, Arbeitsrecht und Staat - Brasilien zwischen Korporativismus und Neoliberalismus}, series = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3739}, year = {1996}, abstract = {F{\"u}r viele Gewerkschaften, insbesondere in schwach organisierten Bereichen, die auf die Zwangsabgabe angewiesen sind oder die ihre Existenzberechtigung haupts{\"a}chlich aus den Sozialaufgaben beziehen, w{\"a}re eine Umsetzung der IAO-{\"U}bereinkommen zur Gewerkschaftsfreiheit existenzgef{\"a}hrdend. Auf der anderen Seite ist man sich in der CUT bewußt, daß der einzige Weg zu einer autonomen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung {\"u}ber die Gewerkschaftsfreiheit f{\"u}hrt. Nicht umsonst besch{\"a}ftigt sich der Dachverband seit langem intensiv mit den Erfahrungen anderer L{\"a}nder bei der Umsetzung eines demokratischen Systems der Arbeitsbeziehungen.}, language = {de} } @article{Kocher1992, author = {Kocher, Eva}, title = {Betriebs{\"a}nderung - Zum Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan}, series = {Arbeit und Recht (AuR)}, journal = {Arbeit und Recht (AuR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3741}, year = {1992}, abstract = {Mit dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts v. 17.09.1991 liegt erstmals eine Entscheidung dazu vor, wie das BAG die Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan gegeneinander abgegrenzt sieht. Weder diese begriffliche Abgrenzung der Regelungsbereiche von Interessenausgleich und Sozialplan noch die Subsumtion im konkreten Fall wird vom BAG n{\"a}her begr{\"u}ndet. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß dahinter die theoretische wie praktische Vorstellungen stehen, die im folgenden auf ihren inhaltlichen Gehalt untersucht werden.}, language = {de} } @article{Kocher2015, author = {Kocher, Eva}, title = {„Je Zeitstunde" - zur Auslegung des \S 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG}, series = {Arbeit und Recht (AuR)}, journal = {Arbeit und Recht (AuR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3368}, year = {2015}, abstract = {F{\"u}r das MiLoG gab es im dt. Arbeitsrecht kaum Vorbilder - sieht man von den Mindestentgeltregelungen nach dem Modell des AEntG ab, die weniger weitreichende Geltungsanspr{\"u}che verfolgen. F{\"u}r das MiLoG werden deshalb die dogmatischen Strukturen erst zu analysieren sein. Der vorl. Beitrag beschr{\"a}nkt sich auf die Frage, welche Gegenleistung AN f{\"u}r den Mindestlohn zu erbringen haben. Dabei geht es vor allem um die Zahlung des Mindestlohns in Leistungslohnsystemen und im Rahmen von Entgeltersatzanspr{\"u}chen. Ausgangspunkt f{\"u}r die Beantwortung ist \S 1 Abs. 2 1 MiLoG. Danach sind 8,50€ "je Zeitstunde" zu zahlen. "Stunde" bezieht sich dabei auf den Begriff der Stunde nach dem Gesetz {\"u}ber die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Angefangene Zeitstunden sind zeitanteilig zu verg{\"u}ten; Aufrundungen finden nicht statt. "Zeit" bezieht sich auf die "Arbeitszeit" iSd. ArbZG.}, language = {de} } @article{Kocher2013, author = {Kocher, Eva}, title = {Statt Schwarz-Weiß: Verfahren zum Umgang mit Graut{\"o}nen}, series = {Arbeit und Recht (AuR)}, journal = {Arbeit und Recht (AuR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3487}, year = {2013}, abstract = {Der Werkvertrag hat es bis in Koalitionsverhandlungen geschafft - und das zu Recht. Werkvertr{\"a}ge mit Soloselbstst{\"a}ndigen verschleiern h{\"a}ufig "Scheinselbstst{\"a}ndigkeit"; Werkvertr{\"a}ge mit Drittunternehmen verschleiern zunehmend Leiharbeit und dienen der Verschiebung von Arbeitgeberverantwortung. Ist es angesichts dieser Situationen notwendig "echte" Werkvertr{\"a}ge genauer von "Scheinwerkvertr{\"a}gen" abzugrenzen? Kann man dadurch das Problem in den Griff bekommen?}, language = {de} } @article{Kocher2013, author = {Kocher, Eva}, title = {Die historische "Zeitschrift f{\"u}r soziales Recht" - 1928-1934. Gegenst{\"a}nde und Bedeutung des Konzepts in heutiger Zeit}, series = {Soziales Recht}, journal = {Soziales Recht}, doi = {10.11584/opus4-349}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3490}, year = {2013}, abstract = {Mit dem Namen "Soziales Recht" nimmt diese Zeitschrift Bezug auf eine Debatte in der Weimarer Zeit und einen Begriff, der insbesondere von Sinzheimer und Radbruch entwickelt und verwendet wurde. Achim Seifert wies schon darauf hin, dass es damals auch eine rechtswissenschaftliche Zeitschrift gab, die sich mit dem Namen "Zeitschrift f{\"u}r soziales Recht" explizit diesen Ansatz zu Eigen gemacht hatte. An dieser Zeitschrift soll hier erinnert werden; anhand ihrer Autoren und Artikel er{\"o}fnet sich auch ein Einblick in die arbeitsrechtlichen Konflikte, die damals mit dem Begriff "soziales Recht" verbunden wurden.}, language = {de} } @article{KocherSudhof2013, author = {Kocher, Eva and Sudhof, Clemens}, title = {Die Unternehmensumwandlung im Streik}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3505}, year = {2013}, abstract = {Unternehmensaufspaltungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Landschaft kollektiver Vereinbarungen - schließlich {\"a}ndert sich nicht nur der Vertragsarbeitgeber, sondern auch das Subjekt der Tarifbindung. Bei einem Firmentarifvertrag hat eine Aufspaltung im Ergebnis auch einen vergleichbaren Effekt wie beim Verbandstarifvertrag der Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder der {\"U}bergang in eine OT-Mitgliedschaft. Entsprechend hat Rieble bereits vor einigen Jahren den "Blitzbetriebs{\"u}bergang" als m{\"o}gliche Fluchtroute f{\"u}r tarifscheue Arbeitgeber ausgemacht. Ob die in der Tat ein "K{\"o}nigsweg" ist, wird im nachstehenden Beitrag untersucht.}, language = {de} } @incollection{Kocher2019, author = {Kocher, Eva}, title = {Crowdworking: Ein neuer Typus von Besch{\"a}ftigungsverh{\"a}ltnissen? Eine Rekonstruktion der Grenzen des Arbeitsrechts zwischen Markt und Organisation}, series = {Selbstst{\"a}ndige Unselbstst{\"a}ndigkeit. Crowdworking zwischen Autonomie und Kontrolle}, booktitle = {Selbstst{\"a}ndige Unselbstst{\"a}ndigkeit. Crowdworking zwischen Autonomie und Kontrolle}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, doi = {10.11584/opus4-432}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4328}, publisher = {Europa-Universit{\"a}t Viadrina Frankfurt}, pages = {173 -- 213}, year = {2019}, abstract = {Vor dem Hintergrund einer empirischen Studie zum Crowdworking kritisiert der Beitrag eine z.T. explizit an traditionellen Bildern orientierte Auslegung des Arbeitnehmer*innenbegriffs, rekonstruiert den Begriff des Arbeitsverh{\"a}ltnisses. Zu diesem Zweck schl{\"a}gt er einerseits vor, den Begriff auf die Arbeit in Organisationen zur{\"u}ckzuf{\"u}hren, und dies andererseits so zu interpretieren, dass die Koordinationsleistungen von digitalen Crowdworking-Plattformen in der Gestaltung von organisatorischen Zusammenh{\"a}ngen angemessen bewertet werden k{\"o}nnen.}, subject = {Arbeitsrecht}, language = {de} } @techreport{Middel2019, type = {Working Paper}, author = {Middel, Lukas}, title = {Workplace surveillance in the light of employee data protection}, doi = {10.11584/opus4-462}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-4628}, pages = {22}, year = {2019}, abstract = {Im Rahmen des Forschungsprojekt "Workplace surveillance in Germany and Poland" wurde diese Expertise {\"u}ber Entwicklung und Stand des deutschen Besch{\"a}ftigtendatenschutzrechts erstattet. Sie zeigt die Entwicklung des geltenden Rechts aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sie im Wesentlichen zustimmt. Der Autor pl{\"a}diert dennoch f{\"u}r eine umfassende gesetzliche Kodifikation.}, language = {en} } @article{Kocher2013, author = {Kocher, Eva}, title = {Hausangestellte im deutschen Arbeitsrecht. Ratifikation der ILO-Konvention 189}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3518}, year = {2013}, abstract = {Im September 2013 tritt das ILO-{\"U}bereinkommen C-189 {\"u}ber menschenw{\"u}rdige Arbeit f{\"u}r Hausangestellte in Kraft. Nach der Ratifikation wird es ab September 2014 auch f{\"u}r Deutschland wirksam werden. Der Beitrag zeigt, weshalb die Annahme des Gesetzgebers, dass die Ratifikation keine weitreichenden {\"A}nderungen des deutschen Arbeitsrechts erforderlich mache, zutreffend war, {\"a}ußert aber die Hoffnung, dass die Hausarbeit im Arbeitsrecht k{\"u}nftig sichtbarer werde, und wendet sich gegen eine Anwendung des \S 18 I 3 ArbZG auf die so genannte "24-h-Pflege".}, language = {de} } @article{Kocher2013, author = {Kocher, Eva}, title = {Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie. Eine prozedurale Betrachtung von Anpassungs- und Finanzierungsanspr{\"u}chen f{\"u}r {\"U}bergangssituationen}, series = {Leviathan Heft}, journal = {Leviathan Heft}, doi = {10.11584/opus4-352}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3525}, year = {2013}, abstract = {Ein Wandel der Strukturen der Erwerbsarbeit spiegelt sich in der Regel nach einer gewissen Zeit auch in Ver{\"a}nderungen des Arbeits- und Sozialesrechts wider. F{\"u}r solche Anforderungen an das Recht sind unterschiedliche Leitkonzepte vorgeschlagen worden, insbesondere in Hinblick auf eine lebenslauforientierte Gestaltung des Rechts. Der vorliegende Beitrag kn{\"u}pft an Konzepte f{\"u}r sogenannte Ziehungsrechte und eine "Arbeits- oder Besch{\"a}ftigungsversicherung" an und entwockelt zun{\"a}chst den Vorschlag, die hiermit umrissenen Anforderungen an die Regulierung als "Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie" auf den juristischen Begriff zu bringen.}, language = {de} } @article{KocherSkowron2012, author = {Kocher, Eva and Skowron, Magdalena}, title = {Die "soziale Entwicklung" bei der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern - Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs zum ungleichen Rentenalter von Frauen und M{\"a}nnern}, series = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)}, doi = {10.11584/opus4-354}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3541}, year = {2012}, abstract = {Der polnische Verfassungsgerichtshof hat sich in seinem Urteil zur Zul{\"a}ssigkeit eines ungleichen Rentenalters von Frauen und M{\"a}nnern unter anderem damit auseinander gesetzt, welche "soziale Entwicklung" in Polen eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung rechtfertigt. Mehrere Sondervoten zeigen, wie umstritten die Bedeutung des Gleichheitssatzes in Polen aktuell ist - eines Rechtssatzes, der denen der meisten Mitgliedstaaten sowie dem europ{\"a}ischen Recht strukturell und funktional {\"a}quivalent ist.}, language = {de} } @article{Kocher2011, author = {Kocher, Eva}, title = {Arbeitnehmerfreiz{\"u}gigkeit und Berufsfreiheit (Ablauf der {\"U}bergangsfristen am 1.5.2011 - aktuelle Rechtsprechung - R{\"u}ckzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten)}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Gemeinschaftsprivatrecht (GPR)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Gemeinschaftsprivatrecht (GPR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3572}, year = {2011}, abstract = {Die binnenmarktbezogene Arbeitnehmerfreiz{\"u}gigkeit steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Niederlassungs- und Dienstleisungsfreiheit; diese Abgrenzungen k{\"o}nnen im Einzelfall große Unsicherheiten aufwerfen. Die Arbeitnehmerfreiz{\"u}gigkeit erfasst aber auch die weirtschaftlichen Aspekte eines umfassenden Rechts auf Berufsfreiheit und ist insofern auch im Kontext der enstprechenden Grundrechte zu sehen. Mit den Entscheidungen zum Widerspruchsrecht beim Betriebs{\"u}bergang sowie zur R{\"u}ckzahlung von Ausbildungskosten ist der EuGH bereits die ersten Schritte zu einer inhaltlichen Konkretisierung dieses Rechts gegangen. Diesesn fehlt es aber bei genauerem Hinschauen noch an einer angemessenen und umfassenden Interessenabw{\"a}gung, die {\"u}ber die entschiedenen F{\"a}lle hinausweisen k{\"o}nnten. Die Ber{\"u}cksichtigung von Wertungen aus der Berufsfreiheit k{\"o}nnte und sollte die Rechtsentwicklung hier noch weiter vorantreiben.}, language = {de} } @article{Kocher2011, author = {Kocher, Eva}, title = {Tarifliche {\"U}bergangsregelungen im Interesse des Diskriminierungsschutzes - Grenzen der europarechtlichen Zul{\"a}ssigkeit}, series = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3582}, year = {2011}, abstract = {Die Vorlage des BAG zum EuGH {\"u}ber die {\"U}berleitung vom BAT zu TV{\"o}D/TV-L wirft die Frage auf, inwieweit eine solche {\"U}bergangsregelung, die eine Diskriminierung {\"u}ber einen befristeten Zeitraum fortwirken l{\"a}sst, europarechtlich unter Gesichtspunkten der Tarifautonomie zul{\"a}ssig sein kann. Der Beitrag analysiert zu diesem Zweck insbesondere die neueste Rechtsprechung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs in den Sachen "Entgeltumwandlung" und "Rosenbladt".}, language = {de} } @article{Kocher2010, author = {Kocher, Eva}, title = {Prozedurale Individualisierung im Erwerbsleben - Gestaltungsanspr{\"u}che als rechtliches Instrument der Integration}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtssoziologie (ZfRSoz)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtssoziologie (ZfRSoz)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3590}, year = {2010}, abstract = {F{\"u}r die Integration im Erwerbsleben spielt das Arbeitsrecht eine wichtige ROlle. Es wird allerdings vom Leitbild des "Normalverh{\"a}ltnisses" gepr{\"a}gt, das schon heute nur noch auf 2/3 der Erwerbst{\"a}tigen in Deutschland zutrifft. Bei dieser Entwicklung spielen aber nicht nur Flexibilisierungsprozesse auf Unternehmensseite eine Rolle, sondern auch Individualisierungen der gesellschaftlichen Einbindungen der Besch{\"a}ftigten. Der Beitrag zeig, welche Interessen der Besch{\"a}ftigten dagegen stehen, ein volles Erwerbsleben ohne Br{\"u}che mit gleichbleibender Kraft einem einzigen Unternehmen zur Verf{\"u}gung zu stellen, und welche rechtlichen Instrumente zur Verf{\"u}gung stehen, um solche gesellschaftlichen Interessen im Unternehmen zur Geltung zu bringen. Gestaltungs- und Verhandlungsanspr{\"u}che stoßen aber immer wieder an die Grenzen der betrieblichen Logiken; einer {\"O}konomisierung des Sozialesn kann nur durch eine kollektivrechtliche Einbindung solcher Ansrp{\"u}che wirksam begegnet werden.}, language = {de} } @article{Kocher2010, author = {Kocher, Eva}, title = {Nachwirkung im Bereich tarifdispotiven Rechts am Beispiel von Tarifvertr{\"a}gen zu \S 9 Nr. 2 A{\"U}G}, series = {Der Betrieb (DB)}, journal = {Der Betrieb (DB)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3605}, year = {2010}, abstract = {Grundlage der gesetzlichen {\"O}ffnung f{\"u}r Tarifvertr{\"a}ge ist auch im Rahmen des A{\"U}G die Vermutung, dieser gew{\"a}hrleiste eine Ann{\"a}herung an wirtschaftliche Richtigkeit i.S. eines makrtm{\"a}ßigen Ausgleichs. Sie beruht nicht allein auf der zwingenden gesetzlichen Auffangregelung und setzt damit Tariff{\"a}higkeit und Repr{\"a}sentativit{\"a}t voraus.}, language = {de} } @article{Kocher2010, author = {Kocher, Eva}, title = {Diskontinuit{\"a}t von Erwerbsbiografien und das Normalarbeitsrecht - Der Umgang mit Unsicherheiten}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3613}, year = {2010}, abstract = {Die wachsende Erwerbsbeteiligung und die resultierenden Vereinbarungskonflikte zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben erfordern ein Regelungsumfeld, das es den Besch{\"a}ftigten erm{\"o}glicht, mit Unsicherheit umzugehen. Anspr{\"u}che und Rechte auf Anpassung von Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen und Pflichten kennt das geltende Recht bereits; allerdings fehlt es h{\"a}ufig noch an geeigneten Modellen f{\"u}r eine Prozeduralisierung, die im Einzelfall gew{\"a}hrleisten k{\"o}nnte, dass die unterschiedlichen Interessen in der betrieblichen Praxis auch tats{\"a}chlich Ber{\"u}cksichtigung finden.}, language = {de} } @article{Kocher2014, author = {Kocher, Eva}, title = {Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung - Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes}, series = {Festschrift f{\"u}r Dieter Martiny zum 70. Geburtstag}, journal = {Festschrift f{\"u}r Dieter Martiny zum 70. Geburtstag}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3237}, year = {2014}, abstract = {Dieter Martiny war bereits in den 1970er Jahren der Meinung, man solle „in der Bundesrepublik eine {\"a}hnliche Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wie in Großbritannien einf{\"u}hren". In der heutigen Diskussion um die Effektivit{\"a}t des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine m{\"o}gliche Erg{\"a}nzung durch ein Entgeltgleichheitsgesetz lohnt es, an seine Feststellung zu erinnern, dass der Dialog der Tarifparteien {\"u}ber die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in die Praxis „schon recht lange andauert, n{\"a}mlich seit Mitte der f{\"u}nfziger Jahre". Aus ausl{\"a}ndischen Beispielen schließt er: „Gesetze helfen den Frauen, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren." „Insbesondere k{\"o}nnte man daran denken, die Lohngleichheit gesetzlich zu regeln." So k{\"o}nne z. B. gesetzlich festgelegt werden, was als gleicher Lohn und gleiche Arbeit z{\"a}hle, welche Personen verglichen werden d{\"u}rften und welche Faktoren trotz gleicher Arbeit eine ungleiche Bezahlung erlaubten.}, language = {de} }