@phdthesis{Gorbach2023, author = {Gorbach, Leonard Victor}, title = {Whistleblowing-Richtlinie: Die Vereinbarkeit des externen Melderechts mit dem europ{\"a}ischen Prim{\"a}rrecht sowie dem deutschen Grundgesetz}, doi = {10.11584/opus4-1369}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13694}, school = {Europa-Universit{\"a}t Viadrina Frankfurt}, pages = {XI, 247 S.}, year = {2023}, abstract = {Die Europ{\"a}ische Union hat zum Schutz von WhistleblowerInnen die sog. Whistleblowing-Richtlinie erlassen. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten WhistleblowerInnen, die bestimmte Verst{\"o}ße gegen das Unionsrecht melden, vor Repressalien sch{\"u}tzen m{\"u}ssen. Gesch{\"u}tzt werden sollen WhistleblowerInnen dabei selbst dann, wenn sie sich mit ihrer Meldung direkt an die zust{\"a}ndige Beh{\"o}rde wenden und den Verstoß zuvor nicht gegen{\"u}ber einer unternehmensinternen Stelle melden. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt und dabei das direkte externe Melderecht insbesondere auf die Meldung von Informationen {\"u}ber Verst{\"o}ße gegen bestimmte nationale Vorschriften erweitert. In der Literatur werden die direkten externe Melderechte zum Teil kritisiert, da sie die grundrechtlich gesch{\"u}tzten Interessen der betroffenen Unternehmen sowie der in der Meldung verd{\"a}chtigten Personen erheblich zur{\"u}ckdr{\"a}ngen. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, ob das direkte externe Melderecht in der Richtlinie und im HinSchG die von der Meldung betroffenen Unternehmen sowie die in der Meldung verd{\"a}chtigten Personen in ihren Grundrechten verletzt. Dazu wird zun{\"a}chst dargestellt, welche Grundrechte durch die direkten externen Melderechte beeintr{\"a}chtigt werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch die Frage er{\"o}rtert, inwiefern die Gesch{\"a}ftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen durch die Grundrechtecharta und das Grundgesetz gesch{\"u}tzt sind. Im Rahmen der Verh{\"a}ltnism{\"a}ßigkeitspr{\"u}fungen widmet sich die Arbeit sodann der Frage, inwiefern das {\"o}ffentliche Interesse f{\"u}r die Abw{\"a}gung zwischen den grundrechtlich gesch{\"u}tzten Interessen von Bedeutung ist. Schließlich untersucht die Arbeit auch, anhand welcher Kriterien bestimmt werden kann, ob die Meldung bestimmter Verst{\"o}ße von {\"o}ffentlichem Interesse ist. Dazu werden drei Ans{\"a}tze vorgestellt, die sich pr{\"a}gnant als faktischer, formeller und materieller Ansatz bezeichnen lassen.}, language = {de} }