@article{Kocher2014, author = {Kocher, Eva}, title = {Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung - Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes}, series = {Festschrift f{\"u}r Dieter Martiny zum 70. Geburtstag}, journal = {Festschrift f{\"u}r Dieter Martiny zum 70. Geburtstag}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3237}, year = {2014}, abstract = {Dieter Martiny war bereits in den 1970er Jahren der Meinung, man solle „in der Bundesrepublik eine {\"a}hnliche Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wie in Großbritannien einf{\"u}hren". In der heutigen Diskussion um die Effektivit{\"a}t des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine m{\"o}gliche Erg{\"a}nzung durch ein Entgeltgleichheitsgesetz lohnt es, an seine Feststellung zu erinnern, dass der Dialog der Tarifparteien {\"u}ber die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in die Praxis „schon recht lange andauert, n{\"a}mlich seit Mitte der f{\"u}nfziger Jahre". Aus ausl{\"a}ndischen Beispielen schließt er: „Gesetze helfen den Frauen, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren." „Insbesondere k{\"o}nnte man daran denken, die Lohngleichheit gesetzlich zu regeln." So k{\"o}nne z. B. gesetzlich festgelegt werden, was als gleicher Lohn und gleiche Arbeit z{\"a}hle, welche Personen verglichen werden d{\"u}rften und welche Faktoren trotz gleicher Arbeit eine ungleiche Bezahlung erlaubten.}, language = {de} } @article{Kocher2004, author = {Kocher, Eva}, title = {Instrumente einer Europ{\"a}isierung des Prozessrechts. Zu den Anforderungen an den kollektiven Rechtsschutz im Antidiskriminierungsrecht}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Europ{\"a}isches Privatrecht (ZEuP)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Europ{\"a}isches Privatrecht (ZEuP)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3690}, year = {2004}, abstract = {Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Unterscheidungen zwischen Verbandsbeteiligung und Verbandsklage im Einzelnen zu treffen sind (1), bevor darauf eingegangen wird, was die Richtlinien verfahrensrechtlich mindestens verlangen (2) und welche weitergehenden Fragen der allgemeine Grundsatz der Effektivit{\"a}t aufwirft (3). Das Antidiskriminierungsrecht bietet dabei auch eine Klammer f{\"u}r eine gemeinsame Betrachtung des Zivil- und Arbeitsprozessrechts.}, language = {de} } @article{Kocher2011, author = {Kocher, Eva}, title = {Arbeitnehmerfreiz{\"u}gigkeit und Berufsfreiheit (Ablauf der {\"U}bergangsfristen am 1.5.2011 - aktuelle Rechtsprechung - R{\"u}ckzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten)}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Gemeinschaftsprivatrecht (GPR)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Gemeinschaftsprivatrecht (GPR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3572}, year = {2011}, abstract = {Die binnenmarktbezogene Arbeitnehmerfreiz{\"u}gigkeit steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Niederlassungs- und Dienstleisungsfreiheit; diese Abgrenzungen k{\"o}nnen im Einzelfall große Unsicherheiten aufwerfen. Die Arbeitnehmerfreiz{\"u}gigkeit erfasst aber auch die weirtschaftlichen Aspekte eines umfassenden Rechts auf Berufsfreiheit und ist insofern auch im Kontext der enstprechenden Grundrechte zu sehen. Mit den Entscheidungen zum Widerspruchsrecht beim Betriebs{\"u}bergang sowie zur R{\"u}ckzahlung von Ausbildungskosten ist der EuGH bereits die ersten Schritte zu einer inhaltlichen Konkretisierung dieses Rechts gegangen. Diesesn fehlt es aber bei genauerem Hinschauen noch an einer angemessenen und umfassenden Interessenabw{\"a}gung, die {\"u}ber die entschiedenen F{\"a}lle hinausweisen k{\"o}nnten. Die Ber{\"u}cksichtigung von Wertungen aus der Berufsfreiheit k{\"o}nnte und sollte die Rechtsentwicklung hier noch weiter vorantreiben.}, language = {de} } @article{Kocher2015, author = {Kocher, Eva}, title = {„Je Zeitstunde" - zur Auslegung des \S 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG}, series = {Arbeit und Recht (AuR)}, journal = {Arbeit und Recht (AuR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3368}, year = {2015}, abstract = {F{\"u}r das MiLoG gab es im dt. Arbeitsrecht kaum Vorbilder - sieht man von den Mindestentgeltregelungen nach dem Modell des AEntG ab, die weniger weitreichende Geltungsanspr{\"u}che verfolgen. F{\"u}r das MiLoG werden deshalb die dogmatischen Strukturen erst zu analysieren sein. Der vorl. Beitrag beschr{\"a}nkt sich auf die Frage, welche Gegenleistung AN f{\"u}r den Mindestlohn zu erbringen haben. Dabei geht es vor allem um die Zahlung des Mindestlohns in Leistungslohnsystemen und im Rahmen von Entgeltersatzanspr{\"u}chen. Ausgangspunkt f{\"u}r die Beantwortung ist \S 1 Abs. 2 1 MiLoG. Danach sind 8,50€ "je Zeitstunde" zu zahlen. "Stunde" bezieht sich dabei auf den Begriff der Stunde nach dem Gesetz {\"u}ber die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG). Angefangene Zeitstunden sind zeitanteilig zu verg{\"u}ten; Aufrundungen finden nicht statt. "Zeit" bezieht sich auf die "Arbeitszeit" iSd. ArbZG.}, language = {de} } @article{Kocher2016, author = {Kocher, Eva}, title = {Massenentlassungen - Betriebsbegriff. Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 30.4.2015, Rs. C-80/14 (USDAW)}, series = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3356}, year = {2016}, abstract = {Der Anwendungsbereich vieler arbeitsrechlicher Normen wird nicht nur durch den Begriff des Arbeitsvertrags bzw. des Arbeitnehmers bestimmt. Eine wichtige Rolle spielen dar{\"u}ber hinaus Begriffe, welche die organisatorische Einheit bezeichnen, in der Arbeit in koordinierter Form stattfindet. Das deutsche Arbeitsrecht kennt hierf{\"u}r zwei Begriffe, den des "Unternehmens" und den des "Betriebs"; sie spielen z.B. f{\"u}r den Anwendungsbereich des BetrVG und des KSchG eine Rolle. Diese Begriffe werden auch in den deutschen Umsetzungsgesetzen zum Arbeitsrecht der EU verwendet. Das Verh{\"a}ltnis von Betrieb und Unternehmen ist in allen Rechtsordnungen durchaus nicht unproblematisch. Der EuGH hatte nun im April und Mai 2015 mehrere Gelegenheiten, die Auslegung des Betriebsbegriffs f{\"u}r das unionsautonome Recht weiter zu kl{\"a}ren - allerdings lediglich f{\"u}r die Anwendung der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG.}, language = {de} } @article{Kocher2008, author = {Kocher, Eva}, title = {Die Tariftreueerkl{\"a}rung vor dem EuGH}, series = {Der Betrieb (DB)}, journal = {Der Betrieb (DB)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3637}, year = {2008}, abstract = {Nach den Entscheidungen "Viking" und "Laval" vom Dezember 2007 hat der EuGH erneut eine heftig umstrittene Entscheidung gef{\"a}llt, die das Verh{\"a}ltnis grenz{\"u}berschreitender Mindestentgelte zu den Grundfreiheiten behandelt. Es handelt sich um die Entscheidung "R{\"u}ffert" {\"u}ber die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der nieders{\"a}chsischen Tariftreueerkl{\"a}rung. Sie zeigt anhand eines Falls aus Deutschland auf, dass es nicht ausreicht, die Kollektivverhandlungsfreiheit als soziales Grundrecht anzuerkennen; um ihr praktische Wirksamkeit zu verleihen, bedarf es einer intensiveren dogmatischen Auseinandersetzung als der EuGH sie bislang zu leisten bereit gewesen is.}, language = {de} } @article{KocherKruegerSudhof2014, author = {Kocher, Eva and Kr{\"u}ger, Laura and Sudhof, Clemens}, title = {Streikrecht in der Kirche im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht. Ein goldener Mittelweg zwischen Kooperation und Konflikt?}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3476}, year = {2014}, abstract = {Fragen der Religionsaus{\"u}bung in einem privatrechtlich organisierten Arbeitsverh{\"a}ltnis werfen in weltlichen und demokratischen Gesellschaften zunehmend schwierige Fragen auf. Mit der Frage des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen hatte das BAG einen ganz zentralen Ausschnitt aus dieser Debatte zu eintscheiden.}, language = {de} } @incollection{Kocher2013, author = {Kocher, Eva}, title = {Unternehmen als Adressaten des Arbeitsrechts: Die Bedeutung der rechtlichen Erzwingbarkeit durch externe Akteurinnen und Akteure}, series = {Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht}, booktitle = {Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht}, publisher = {Rainer Hampp Verlag}, address = {M{\"u}nchen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3274}, publisher = {Europa-Universit{\"a}t Viadrina Frankfurt}, year = {2013}, abstract = {Wer Erfahrungen in der Erwerbsarbeit macht, gewinnt h{\"a}ufig bald eine Erkenntnis: Man kann nicht selbstverst{\"a}ndlich davon ausgehen, dass das Arbeitsrecht, das in den Gesetzen steht, auch im Betrieb und auf das eigene Arbeitsverh{\"a}ltnis angewandt wird. Zwischen dem "Law in the Books" und dem "Law in Action" gibt es auch im Arbeitsrecht eine Differenz. Im Folgenden soll dargestellt werden, dass die Effektivit{\"a}t des Arbeitsrechts einerseits zwar davon abh{\"a}ngt, dass Unternehmen im Betrieb geeignete institutionelle Voraussetzungen f{\"u}r die Konfliktl{\"o}sung schaffen - dass das Recht hierf{\"u}r aber andererseits Mechanismen der Rechsmobilisierung f{\"u}r Betriebsr{\"a}te und externe Akteurinnen und Akteure bereitstellen muss, mit deren Hilfe Fairness in betrieblichen Konfliktbehandlungen erzwungen werden kann.}, language = {de} } @techreport{SchmitzKocher2025, author = {Schmitz, Dominik and Kocher, Eva}, title = {Die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention: Herausforderungen und Implikationen einer Ratifizierung durch Deutschland}, doi = {10.11584/opus4-1399}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-13998}, pages = {118 Seiten}, year = {2025}, abstract = {Das Gutachten, erstellt im Auftrag des Deutschen Instituts f{\"u}r Menschenrechte, untersucht die Herausforderungen und rechtlichen Implikationen einer m{\"o}glichen Ratifikation der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention durch Deutschland. Aufbauend auf einer Studie von 2007 analysiert das Gutachten die Entwicklungen im deutschen Migrations- und Sozialrecht im Lichte der Konventionsvorgaben. Im Zentrum steht der Zugang von Wanderarbeitnehmer:innen - auch mit irregul{\"a}rem Status - zu sozialer Sicherheit, insbesondere zu Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenversicherung, Arbeits- und Ausbildungsf{\"o}rderung sowie existenzsichernden Leistungen. Die Untersuchung zeigt, dass Ausschl{\"u}sse nach dem Aufenthaltsstatus in vielen Bereichen des Sozialrechts fortbestehen und zum Teil schwer mit den Diskriminierungsverboten der Konvention vereinbar sind. Besonders betroffen sind Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, deren rechtlich verbesserter Status bislang nicht mit einem gleichwertigen sozialrechtlichen Anspruch einhergeht. Um die arbeitsmarktpolitische {\"O}ffnung nachzuvollziehen, besteht insbesondere im Sozialrecht Reformbedarf. Zugleich liegen keine rechtlichen Hinderungsgr{\"u}nde vor, die einer Ratifikation entgegenst{\"u}nden. Zudem wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den Blick genommen: Die Konvention bietet menschenrechtliche Maßst{\"a}be f{\"u}r staatliche und unternehmerische Beschwerdemechanismen - insbesondere zur Zug{\"a}nglichkeit f{\"u}r Wanderarbeitnehmer*innen - und kann so zum verbesserten Schutz vulnerabler Gruppen in globalen Lieferketten beitragen.}, language = {de} } @article{Kocher2015, author = {Kocher, Eva}, title = {Private Macht im Arbeitsrecht}, series = {Florian M{\"o}slein}, journal = {Florian M{\"o}slein}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3225}, year = {2015}, abstract = {Es liegt nahe zu vermuten, dass die Frage nach der Rolle und der Begrenzung privater Macht im Privatrecht im Arbeitsrecht eine Rolle spielt - sei es aufgrund spontaner Assoziationen zum Verh{\"a}ltnis „Kapital-Arbeit", sei es weil dem methodologischen Individualismus die Begr{\"u}ndung „kollektiver" Handlungskompetenzen intuitiv verd{\"a}chtig vorkommt, oder weil die konkreten Erfahrungen, die einzelne als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gemacht haben, schnell Assoziationen von „Machtlosigkeit" hervorrufen. Zudem wird der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts durch einen Begriff bestimmt, der bereits auf den ersten Blick viel mit „Macht" zu tun zu haben scheint: Das Arbeitsverh{\"a}ltnis gr{\"u}ndet auf einem Dienstvertrag in „pers{\"o}nlicher Abh{\"a}ngigkeit".1 Im Folgenden wird zun{\"a}chst erl{\"a}utert, welche tats{\"a}chlichen Aspekte des Arbeitsverh{\"a}ltnisses dieses zu einem Machtverh{\"a}ltnis machen (k{\"o}nnen) (I.), bevor die Instrumente und Rechtsbegriffe analysiert werden, mit denen im Arbeitsrecht hierauf reagiert wird (II. und III.).}, language = {de} } @techreport{SchoenefeldHenselKochetal.2017, type = {Working Paper}, author = {Sch{\"o}nefeld, Daniel and Hensel, Isabell and Koch, Jochen and Kocher, Eva and Schwarz, Anna}, title = {JOBS F{\"U}R DIE CROWDS / Werkstattbericht zu einem neuen Forschungsfeld}, editor = {Koch, Jochen and Kocher, Eva and Weber, Klaus}, doi = {10.11584/arbeit-grenze-fluss.1}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-2481}, pages = {21}, year = {2017}, abstract = {Crowdworking ist eine neue Form der digitalen Erwerbsarbeit, die {\"u}ber digitale Plattformen erbracht und koordiniert wird. Zwei Thesen dominieren die gef{\"u}hrte mediale Diskussion. Erstens wird Crowdworking als Prekarisierungsrisiko pr{\"a}sentiert, weil es {\"u}berwiegend einfache, schlecht bezahlte T{\"a}tigkeiten umfasse. Die zweite These argumentiert, dass es einen starken internationalen Wettbewerb zwischen Crowdworkenden gebe, weil Sprachbarrieren oftmals keine Rolle spielten. Der vorliegende Beitrag hat das Ziel, diese beiden Thesen anhand neu erhobener Daten zu hinterfragen sowie die sozialen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen des Crowdworking zu identifizieren.}, language = {de} } @article{Kocher1996, author = {Kocher, Eva}, title = {Gewerkschaftsorganisation, Arbeitsrecht und Staat - Brasilien zwischen Korporativismus und Neoliberalismus}, series = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3739}, year = {1996}, abstract = {F{\"u}r viele Gewerkschaften, insbesondere in schwach organisierten Bereichen, die auf die Zwangsabgabe angewiesen sind oder die ihre Existenzberechtigung haupts{\"a}chlich aus den Sozialaufgaben beziehen, w{\"a}re eine Umsetzung der IAO-{\"U}bereinkommen zur Gewerkschaftsfreiheit existenzgef{\"a}hrdend. Auf der anderen Seite ist man sich in der CUT bewußt, daß der einzige Weg zu einer autonomen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung {\"u}ber die Gewerkschaftsfreiheit f{\"u}hrt. Nicht umsonst besch{\"a}ftigt sich der Dachverband seit langem intensiv mit den Erfahrungen anderer L{\"a}nder bei der Umsetzung eines demokratischen Systems der Arbeitsbeziehungen.}, language = {de} }